Hallo RV, genau diese Überlegung schwirrt mir auch gerade im Kopf herum. Ganz schnell GSR beim FG beantragen und auf eine Entscheidung vor der Gesetzesänderung (oder nicht) hoffen oder abwarten und auf GSR ohne Gericht hoffen?
Die Frage ist wie lange die Politiker für das Gesetz noch brauchen werden. Wenn ich daran denke wie oft in diesem Jahr allein das Nichtrauchergesetz geändert wurde und wie schnell das ging frage ich mich doch wo hier die Prioritäten liegen.
Gruß Willi
Ich hatte mich auf diesen Teil der Begründung gestützt:
...Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist,
dass dies dem Kindeswohl entspricht;...
Leute, das BVerfG hat eine vorläufige Regelungskompetenz. Ab sofort und bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber gilt also die Antragslösung unter der Bedingung, dass das SR dem Kindeswohl entspricht. Dies dürfte in praxi bedeuten, dass der Vater die Dienlichkeit des GSR beweisen muss.
Wo steht:
Das Ergebnis dieser Prüfung soll so aussehen, dass im Normalfall künftig "GSR" gilt."
:question:
Das ist mit diesem Drecks-Beschluss nicht gesagt. Der Vater hat nun lediglich ein Recht, dass er (jedenfalls nach der bisherigen familienrechtlichen Praxis) nicht durchsetzen können wird.
Der Gesetzgeber kann natürlich eine viel väterfreundlichere Variante beschließen, aber warum wohl lässt das BVerfG zu diesem Zeitpunkt diesen Furz???
Krishna
Gruß
Krishna
aber warum wohl lässt das BVerfG zu diesem Zeitpunkt diesen Furz???
Das habe ich mit der Darstellung eines fiktiven Telefonats herauszuarbeiten versucht.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin RV,
Ich hatte mich auf diesen Teil der Begründung gestützt:
wenn das Anliegen bei Dir akut ist, wäre es einen Versuch wert, mit genau dieser Begründung einen entsprechenden Antrag zu stellen - und die Reaktion (egal, ob positiv oder negativ) hier zu publizieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Nachtrag: Ich empfehle, in unkritischen Fällen einen Antrag zu stellen, denn wir wissen nicht, wie die Übergangsregelung / Altfallbehandlung aussehen werden. Mit dem Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes sichert man sich zumindest einen kleinen Vorteil.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Leute, das BVerfG hat eine vorläufige Regelungskompetenz. Ab sofort und bis zur Neuregelung durch den Gesetzgeber gilt also die Antragslösung unter der Der Vater hat nun lediglich ein Recht, dass er (jedenfalls nach der bisherigen familienrechtlichen Praxis) nicht durchsetzen können wird.
Der Gesetzgeber kann natürlich eine viel väterfreundlichere Variante beschließen, aber warum wohl lässt das BVerfG zu diesem Zeitpunkt diesen Furz???
Das eben sehe ich mit VErweis auf 1626 (1) und (3) erfüllt. Ich verstehe es so, daß man als einigermaßen normaler Vater dem Kindeswohl nachkommt, wenn man sein Umgangsrecht erfüllt und eben kein Kinderschänder etc ist. Letztere sollen von dem GSR eben ausgenommen sein.
Vielleicht bin ich ja zu blauäigig. Aber ich ich gehe erst mal von guten Absichten aus - vielleicht auch ein Fehler...
RV
Nachtrag: Ich empfehle, in unkritischen Fällen einen Antrag zu stellen, denn wir wissen nicht, wie die Übergangsregelung / Altfallbehandlung aussehen werden. Mit dem Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes sichert man sich zumindest einen kleinen Vorteil.
Das Urteil besagt doch, dass die bisherige Regelung verfassungswidrigist. Ähnlich hatten im Dezember vergangenen Jahres auch bereits die Richter in Straßburg geurteilt: Die deutsche Rechtslage diskriminiere die ledigen Väter und bedürfe einer Überarbeitung.
oder irre ich mich?
Und wenn es um Diskriminierung geht dürften "Altfälle" doch nicht anders behandelt werde.
Mich stört bei der ganzen Geschichte am meisten dieser Satz..
...Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen
Neuregelung hat das Bundesverfassungsgericht in Ergänzung der §§ 1626a
Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB vorläufig angeordnet, dass das
Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche
Sorge oder einen Teil davon gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist,
dass dies dem Kindeswohl entspricht;...
Gruss Mappi
Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)
Hi Freunde
Natürlich sind noch viele Hürden zu überwinden aber jeder einzelne Schritt der jetzt gegangen wird ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich wohne ca 1000 km von meiner Tochter entfernt werde alles versuchen um das GSR zu bekommen. Denn nichts tut mehr weh zu sehen wie hilflos man ist wenn man von Ärzten oder Kita ,Schulen eine Auskunft haben möchte aber kein bekommt weil man dazu nicht berechtigt ist. Wie gesagt alles was jetzt passiert ist ein kleiner Schritt. Die Hoffnung stirbt zu letzt!
OSR
Moin,
Nachtrag: Ich empfehle, in unkritischen Fällen einen Antrag zu stellen, denn wir wissen nicht, wie die Übergangsregelung / Altfallbehandlung aussehen werden. Mit dem Antrag vor Inkrafttreten des Gesetzes sichert man sich zumindest einen kleinen Vorteil.
Und in "kritischen" Fällen, wie zum Beispiel während eines Umgangsverfahrens und/oder hoch strittiger Eltern??
Das eben sehe ich mit VErweis auf 1626 (1) und (3) erfüllt. Ich verstehe es so, daß man als einigermaßen normaler Vater dem Kindeswohl nachkommt, wenn man sein Umgangsrecht erfüllt und eben kein Kinderschänder etc ist. Letztere sollen von dem GSR eben ausgenommen sein.
Eigentlich nicht unrichtig! Denn: Nehme ich also wie bisher auch, weiterhin, als nichtsorgeberechtigter Vater eines nichtehelichen Kindes, meine Pflicht auf regelmäßige Unterhaltszahlungen und darüber hinaus meine Pflicht und mein bescheidenes Umgangsrecht wahr, dann hätte ein Vater in diesem Falle doch "eigentlich" bereits ALLES getan, um ihm ein zumindest GSR nicht vorenthalten dürfte...oder?
Oder muss ein Papa tatsächlich noch in Zukunft nachweislich belegen - wie auch immer - dass er kein Bösewicht ist.
Auch nicht ganz unspannend ist im übrigen ja auch, dass evtl. in Zukunft ein Vater die Mutter erst noch vor Gericht ziehen muss, um ein GSR zu erhalten.
Man stelle sich vor, das die elterliche Beziehung ganz prima war und ist, die Mama - aus Gründen die uns verschlossen bleiben mögen - einfach "ihr" ASR einfach nicht teilen möchte.......und danach der "Krieg" beider Eltern erst so richtig los geht. :knockout:
Es soll ja auch Mütter geben, welche auch dem Nichtsorgeberechtigten VAter immer mitentscheiden lassen und niemals einen Umgang beschneiden würden.
Vielleicht stellen sich dann aber auch solche Mama's - nach nem GSR von Papi - schlichtweg quer....und der ganze Horror beginnt...
Zumindest für die Rechtsanwälte und Gerichte hierzulande bliebe genügend zu tun und "Fachkräftemangel" ist in Sicht...
Gruß
Ariba
dürften "Altfälle" doch nicht anders behandelt werde.
Wir wissen aber nicht, wie es geregelt werden wird. Und aus diesem Grunde würde ich jetzt schnell den Rückenwind ausnutzen. Noch bevor der Gesetzgeber zum Gegenangriff bläst und seine Auffassung zementiert. Es sei denn, du möchtest den lange währenden Weg durch die Instanzen gehen, damit Altfälle nach deiner Auffassung behandelt werden.
Und in "kritischen" Fällen, wie zum Beispiel während eines Umgangsverfahrens und/oder hoch strittiger Eltern??
Nein, weil
soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
dies nicht beweisbar ist.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Man stelle sich vor, das die elterliche Beziehung ganz prima war und ist, die Mama - aus Gründen die uns verschlossen bleiben mögen - einfach "ihr" ASR einfach nicht teilen möchte.......und danach der "Krieg" beider Eltern erst so richtig los geht. :knockout:
Es soll ja auch Mütter geben, welche auch dem Nichtsorgeberechtigten VAter immer mitentscheiden lassen und niemals einen Umgang beschneiden würden.
Vielleicht stellen sich dann aber auch solche Mama's - nach nem GSR von Papi - schlichtweg quer....und der ganze Horror beginnt...
Ebends.
Im Moment ist Stille und ich habe problemlos ein 3. WE/Monat raushandeln können. Und KM kommt mir dann sogar auf halben Wege entgegen.
Wenn ich das GSR jetzt erkämpfe, dann gehe ich das Risiko nur ein, wenn ich befürchten muss, dass die künftige gesetzliche Regelung erheblich hinter dem BVerfG zurückbleibt. Sonst halte ich heute die Füße lieber still und hoffe auf den ganz großen Wurf...
Gruß!
RV
Also ich muss jetzt mal dem allgemeinen Wehklagen meine Sicht entgegenstellen:
Ich hatte mit einem so deutlichen Schritt nicht gerechnet und bin positiv überrascht.
Sie haben selbst eine Übergangsregelung erlassen, nicht nur dem Gesetzgeber eine aufgegeben.
Eine Million betroffene Altfälle könnten jetzt die Gerichte lahmlegen. Das will niemand, deswegen bemüht sich die Regierung zu versichern, dass es mit dem neuen Gesetz einfacher sein wird. Mal schauen. Mit einem halbherzigen Gesetz kommt die Prozesslawine, das wissen sie.
Das Gericht hat den Prüfungsmassstab definiert und spätestens die "Neufassung des §1672 in Anlehnung an den §1671 zeigt, dass sie's ernst meinen. Was anderes hat das EGMR-Urteil auch garnicht mehr zugelassen, aber dass sie das verstanden haben ist doch überraschend.
Heute ist ein guter Tag.
Es mag sein, dass das Antragsrecht JETZT in unkrititschen Fällen zum Erfolg führt. Wenn die Mutter denn mitspielt..
Aber generell ist dieser Beschluss die minimalste Vorgabe, die das BVerfG machen konnte. Der Gesetzgeber könnte eine Antragslösung mit Dienlichkeitsprüfung festschreiben und das BVerfG würde das absegnen. In Anlehnung an 2003: Geht in Ordnung, wenn sich Annahme als richtig erweist, dass zukünftig in mehr Fällen GSR besteht...
Wenn Schnarre etwas anderes als das macht, dann tatsächlich nur wegen der zu erwartenden Antragsflut.
Krishna
Gruß
Krishna
Moin pappasorglos,
eigentlich möchte auch ich mich freuen. Aber noch kommt kein "spring in die Luft Gefühl" auf - eher würde ich mich dann wohl an der Decke stoßen.
Nichtsdestotrotz: Ja, es ist ein guter Tag für alle Nichtsorgeberechtigten. Aber was letztendlich daraus wird, weiß niemand. Und Vertrauen auf die Politiker nun den "ganz großen Wurf" auf den Weg zu bringen hat hier im Forum aus verständlichen und nachvollziehbaren Gründen kaum jemand.
"Früher" dachte ich auch mal, dass einem Vater das Jugendamt( :rofl2:) helfen könne (und würde), wenn dieser sein Kind laut Mutter einfach nicht sehen darf...
Na ja, ich glaube, wie schon irgendwann mal irgendwo gepostet, zu erahnen, dass es fast ausreichen sein wird, wenn die ASR-Mutter einfach immer und immer wieder einen Streit und Kommunikationsboykott provoziert und somit die Urteile in Zukunft danneher in Richtung "...aufgrund der hochstrittigen Situation beider Elternteile...verbleibt...einzig und allein zum Wohle des Kindes....das Sorgerecht...wie gehabt... bei der Mutter..."
Wie gesagt, gegen eine Mutter die Streits immerzu, aber natürlich ganz ausgefuchst und trickreich mit einem geschicktem RA, provoziert kann kaum jemand etwas unternehmen! Und kann solch eine Mutter dann zudem ihre anderen Erziehungsaufgaben vollstens erfüllen, wird es einem Vater wohl auch in Zukunft (aber hoffentlich doch eher nicht) nahezu unmöglich sein auch nur im Entferntesten ein GSR, geschweige denn ein ASR zu erlangen.
Aber hoffen sollten wir alle. Allein der Glaube hilft meines Erachtens beim Deutschen FamRecht nicht aus...
Gruß
Ariba
...Wenn die Mutter denn mitspielt..
Genau das hat das BVerfG ja jetzt ausgeschaltet, oder?
>>>HIER<<< geht es deutlich weiter. Sogar in bislang ungewohnter Deutlichkeit:
Wenn es "dem Kindeswohl entspricht", so die Verfassungsrichter, müssen nichtverheiratete Väter jetzt das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Wenn eine gemeinsame Sorge nicht möglich ist, weil die Eltern völlig zerstritten sind, und das Sorgerecht des Vaters "dem Kindeswohl am besten entspricht", sollen Väter jetzt sogar das alleinige Sorgerecht beantragen können
Ich stimme pappasorglos zu: Das ist ein guter Tag!
*** edit - PS: >>>HIER<<< auch. Man beachte auch das Ergebnis des Votings unten: Im Moment finden (bei knapp 10.000 Stimmen) 86% der Leser die neue Regelung "Gut, das wurde auch Zeit!"
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich stimme pappasorglos zu: Das ist ein guter Tag!
Ich sehe das wesentlich kritischer. Das BVerfG hat heute lediglich eine Minimal-Vorgabe gemacht. Der Gesetzgeber muss nicht mehr tun. Er wird voraussichtlich mehr tun, aber nur, um einer Flut von Anträgen aus dem Weg zu gehen. Kommt es (auch mit dem neuen Gesetz) nur zu den geringsten Differenzen zwischen den Eltern, steht nach derzeitigem Stand 1671 mit voller Schlagkraft zu mütterlicher Verfügung.
Ich werde heute nicht feiern. Ich werde auf den Gesetzentwurf warten. Wirklich gerecht wäre ohnehin nur ein automatisches GSR, das bloß bei elterlichem Verhalten, dass das Kind in Gefahren bringt, wieder genommen werden dürfte. Und dann auch nur in dem entsprechenden Teilbereich.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo Zusammen
Ich glaube ja das im Grunde alles beim Alten bleibt, nur das jetzt Gericht halt ein Urlteil spricht.
GSR gibts gegen den Willen der Mutter trotzdem nicht da Eltern die um das GSR streiten sich aller Wahrscheinlichkeit nach auch bei anderen Sachen nicht einigen werden und dies dem Kindeswohl nicht dienlich ist.
So hab ich das jetzt verstanden
Grüsse Roselladady
Heirate oder heirate nicht, egal du wirst es bereuen
Hallo,
ich melde mich nach langer zeit mal wieder. 🙂
dieses thema treibt mich auch um.
sehr kritisch und an dem hängt alles, sehe ich den begriff -KINDESWOHL-.
wie oft konnten wir von wirklich aktiven
vätern hier lesen, das ihre bemühungen, die gemeisame sorge zu erhalten, am kindeswohl gescheitert sind.
warum sollte sollte sich das ändern.
hier noch ein gutachten und da noch ein pshyologe und schon gehts dem kind nicht gut. ich denke, die decke ist dünn.
der kampf wird nur härter.
allerdings ist nun die lobby grösser, das ist gut so. fettnäpfchen könnten nun die väter werden, denen das ziemlich egal ist.
davon gibt es nicht wenige.
mit freundlichen fgrüssen
gaya