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§ 1626a und kein Ende...

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(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Zitat von papasorglos aus dem letzten Jahr, nach der Annahme der Beschwerde:

Genauso wenig ist es Zufall, dass das EMGR über die Annahme des Falls Zaunegger (der da immerhin seit 2004 rumliegt!) genau in dem Moment entscheidet, in dem das Zypries sich offen dazu bekennt, dass es sich nicht für den Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes interessiert.

Ich hoffe, dass es sehr eindeutig wird und das u.a. damit zusammenhängt, dass die Schnarre schon öffentlich unmissverständlich klar gemacht hat, dass sie den von ihr 98 mitbeschlossenen Dreck nicht beseitigen will.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.12.2009 13:34
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist die Sache Zaunegger.

Die Entscheidung ist da. ( http://www.echr.coe.int -> List of recent judgements ).

Verstoss gegen Artikel 14 wurde festgestellt (Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts) und Verstoss gegen Artikel 8 (Schutz des Familienlebens) müsse nicht geprüft werden, da ein Verstoss schon reicht. Zaunegger bekommt seine Kosten (ca 7000€ + Zinsen vom deutschen Staat ersetzt, Entscheidung bezüglich Schadensersatz/Schmerzensgeld konnte ich beim schnellen Überfliegen nicht verstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:25
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, da machen wir doch mal vorsichtig ein provisorisches Piccolöchen auf!

Allerdings bleibt der Urteilstext im Original abzuwarten.

Schließlich werden sonst alle Väter verachtenden Rückschritte des BGH von der Presse ja auch immer als Durchbruch für Väter und Zumutung für Mütter betrommelt!

Aber danke, für die Presseschau!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:33
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Allerdings bleibt der Urteilstext im Original abzuwarten.

Guckst Du

http://www.echr.coe.int -> List of recent judgements

Suchst Du "ZAUNEGGER VS. GERMANY"

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Subba!

Märzi vielmals!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:38
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Pressemittleilung in deutsch:

http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=2&portal=hbkm&action=html&highlight=&sessionid=38644442&skin=hudoc-pr-en

(Edit: falscher Link)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:44
(@sascha)
Zeigt sich öfters Registriert

Unter http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html steht:

"Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Die Bevorzugung der Mütter sei eine Diskriminierung - jetzt muss die Regierung die Gesetze nachbessern."

--
Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:45
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es in Deutschland gilt. Die Bevorzugung der Mütter sei eine Diskriminierung - jetzt muss die Regierung die Gesetze korrigieren.

Weiter lesen: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html

Meine Meinung:
Ein wegweisendes Urteil, welches sich unsere Bundesregierung mal wieder durch verzögerungstaktiken entziehen wird.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie peinlich ist das denn? Der einzige "ad hoc" Richter aus Deutschland war dagegen. Ist das der vom BGH und für den 2. Strafsenat zuständige?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 12:59




(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Oh, den Urteil nach kann man bald das Sorgerecht für sein uneheliches Kind beantragen auch wenn die Mutter nicht zustimmen sollte !?!?
Oder sehe ich das Falsch .. !?!?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:01
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Mitstreiter,

ich habe mir die Entscheidung bereits durchgelesen. Es ist kein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Denn der EGMR äußert vielerlei Verständnis für die abstrusen Argumente der deutschen Regierung und sieht eine Verletzung von Art 14. wohl hintergründig nur desegen, weil es keine gerichtliche Überprüfung im Einzelfall gibt. Und was eine solche Einzelfallprüfung bedeutet, wissen wir seit 2003 längst.
Ich vermute, die Schnarre wird allenfalls einen einklagbaren Anspruch einführen, wenn es wirklich nicht mehr anders geht. Und dann sind wir bei unseren überhaupt nicht diskriminierenden Familiengerichten  ;( ;( ;(

Ich gebe aber zu, dass ich das natürlich jetzt nur überfliegen konnte. In der deutschen Eklärung des Kanzlers steht ja zumindest, dass allein Differenzen der Eltern bei einem Verfahren auf GSR keine Rolle spielen, wenn guter Kontakt zum Kind besteht.

Krishna, der erst mal kein Piccolöchen aufmacht

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2009 13:02
(@baxter)
Rege dabei Registriert

Gemäß dem Urteil haben Väter ebenso wie Mütter einen Anspruch auf das Sorgerecht von Geburt an, unabhängig davon ob verheiratet oder nicht. Das bald wirst Du aber erst einmal vergessen können, hier muss die Bundesregierung die Gesetze entsprechend ändern und das wird viele, viele Jahre dauern.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:03
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Naja meine Tochter ist 2 Jahre alt da, das ist ok.

Was bringt mir denn das Sorgerecht für Voreile gegenüber dem Umgangsrecht ?

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:05
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tagträumer,
wie oft verstößt Deutschland gerad noch mal jährlich gegen Menschenrechte. Ich glaube in Familiensachen 14 mal, oder so.

Also. Von so einem Urteil wird sich das BVerfG doch nicht in die Knie zwingen lassen.

Gruß,
Michael

P.S.: Ich empfehle die Recherche zum Thema Gorgülü.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:08
(@ariba)
Registriert

Moin,

meine Tochter ist erst 2,5J. Habe bis zu ihrer Volljährigkeit noch a bissl Zeit auf "so'n Sorgerecht" auch für mich.  😉
Dann weiß ich ja, was mein RA - guten Gewissens - nun beantragen kann. Die Links von pappasorglos gleich anbei auf'm Tisch vom Richter.
So hat meine RAin noch laaaaange Arbeit - immerhin.
Die KM betreibt seit Geburt Totalboykott und nutzt ihr SR mächtig zu ihrem eigenen Vor- und zum Nachteil für IHR Kind aus. Wirklich böse...
Wirklich diskriminierend!

Aber bis so'n SR auch für mich Gültigkeit findet, einem nichtsorgeberechtigtem Zahlonkel und lediger umgangsentsorter Papa, werden wohl mehr Loch Nessies in der Elbe gesichtet, als Sonnensysteme in unserer Galaxy gefunden werden.

Gruß
Ariba

ich habe mir die Entscheidung bereits durchgelesen. Es ist kein großer Schritt zu mehr Gerechtigkeit. Denn der EGMR äußert vielerlei Verständnis für die abstrusen Argumente der deutschen Regierung.................

Krishna, der erst mal kein Piccolöchen aufmacht

Schade...nu bin ich erneut illusioniert!  ;(

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:09
(@baxter)
Rege dabei Registriert

nun, das ist doch mehr oder weniger das was ich auch schrieb, wenn auch netter formuliert;-)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:09
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ronny,

Was bringt mir denn das Sorgerecht für Voreile gegenüber dem Umgangsrecht ?

1. Wenn Mami stirbt, kommt das Kind nicht automatisch ins Heim, sondern zu Papa.
2. Schulwahl (und Beitrag zu Schulgeld) beeinflussbar
3. Im günstigsten Fall: Mitspracherecht bei nicht alltäglichen Entscheidungen (ist einfach auszuhebeln)

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:11
 elwu
(@elwu)

Ein wegweisendes Urteil, welches sich unsere Bundesregierung mal wieder durch verzögerungstaktiken entziehen wird.

Hallo,

Deutschland schert sich traditionell einen feuchten Staub um Urteile dieses Gerichtes. Aber ich habe gleich mal bei Abgeordnetenwatch die Frau mit dem komischen Doppelnamen gefragt, ob sie nun Änderungsbedarf  in der Gesetzeslage sieht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

bevor hier die grosse Euphorie ausbricht: Der "European Court of Human Rights" hat mit dieser Entscheidung nicht die deutsche Rechtssprechung ausgehebelt, sondern lediglich den deutschen Gesetzgeber angewiesen, seine entsprechende Gesetzgebung zu ändern. Nach meiner Kenntnis ohne Fristsetzung und ohne Sanktionen; der Gesetzgeber kann sich also Zeit lassen.

Was (irgendwann) daraus resultieren wird: Das Sorgerecht für die Kinder unverheirateter Paare liegt nicht mehr "automatisch" bei der Mutter, sondern muss per Einzelfallentscheidung geprüft werden. Und was das in der Praxis heisst, kann man sich vorstellen; die Konstruktion von "Kindeswohlgefährdungen" ist ja nichts Neues. Und wie man einen Umgangsboykott selbst bei vorhandenem SR sauber durchzieht, ist auch ein alter Hut.

Ich behaupte mal: Die bereits geborenen Kinder unverheirateter Paare werden davon nicht mehr profitieren. Bis eine solche Gesetzesänderung greift, waren sie seit vielen Jahren unter der Fuchtel einer alleinregierenden Mutter und werden befremdet darauf reagieren, dass da plötzlich so ein Zahlonkel ankommt und mitreden und -erziehen will.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:34




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