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§ 1626a und kein Ende...

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(@swatonkc)
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hallo,

jawohl, für mich ist heute ein kleiner Feiertag.

jetzt hoffe ich, das nicht alles wieder über Jahrzehnte verschleppt wird, Ausschüsse eingesetzt und so'n Shit !

Kleine Juhei Grüße
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 13:36
(@hartigan)
Schon was gesagt Registriert

Das schönste Weihnachtsgeschenk an uneheliche Väter 2oo9 kommt aus Straßburg:  :thumbup:

Europa/Familie/Recht/

Straßburg: Deutsches Sorgerecht benachteiligt uneheliche Väter =

Straßburg (KNA)
Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sieht in
deutschen Sorgerechtsbestimmungen einen Verstoß gegen die
Menschenrechtskonvention. Es sei eine verbotene Diskriminierung,
dass ein unehelicher Vater ohne Zustimmung der Kindesmutter kein
gemeinsames Sorgerecht bekommen könne, entschieden die Straßburger
Richter am Donnerstag.
Auch das Recht auf Familienleben werde
dadurch verletzt.


Aus Gründen des Urheberrechts habe ich den text gekürzt. Die Pressemitteilung ist dort nur gegen Entgelt einsehbar.

------------------------------------------------------------------------------------------
"Ein alter Mann stirbt. Ein junges Mädchen lebt. Fairer Tausch."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 14:02
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Nochmals Hallo,
habe vorhin vergessen meinen Dank auszurichten:

Herrrn Zaunegger großen Dank, der mit viel Geduld, Ausdauer, Geld und Spucke dieses überhaupt möglich gemacht hat.

1000 mal Danke.
Du bist mein Held !!!!

Alles Gute
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 16:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

als hätte ich es gerochen: >>>HIER<<< kommen bereits die ersten Relativierungen:

Das Bundesjustizministerium gibt sich jedoch zurückhaltend. Man werde zwar jetzt "die Debatte über gesetzgeberische Änderungen sorgfältig und mit Hochdruck führen", sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die FDP-Politikerin verwies jedoch sofort darauf, dass der Straßburger Gerichtshof nicht die abstrakte Gesetzeslage, sondern einen Einzelfall beurteilt habe.
[...]
Die bayerische Justizministerin Beate Merk kommentierte das Urteil zurückhaltend. Zwar müsse das Sorgerecht der Väter gestärkt werden, aber "ohne dass dies auf Kosten der Kinder geht", sagte die stellvertretende CSU-Vorsitzende. Das Kindeswohl müsse uneingeschränkt an erster Stelle stehen. Der Kontakt zwischen Vater und Kind sei schon durch das Umgangsrecht gewährleistet, so Merk. "Ich halte daher nichts von einer generellen Regelung, wonach ledige Väter grundsätzlich ein gemeinsames Sorgerecht erhalten sollen", sagte Merk.

Dieser Fisch ist noch lange nicht geputzt.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 16:48
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo nochmal,

Dieser Fisch ist noch lange nicht geputzt.

Ich sag´s ja. Und die Tante labert schon jetzt, das sei ja alles nur auf den Einzelfall bezogen. Wer lesen kann ist mal wieder klar im Vorteil. Aber wer muss schon lesen, wenn er Politik machen will? Und vor allem Stiummung?
Eine wirkliche Gleichstellung erleben vielleicht unsere Enkel. Ich rufe hiermit zum Widerstand auf. Zahlt keinen Unterhalt mehr, bringt eure Kinder nicht mehr nach Hause, überfrachtet die Gerichte mit Klagen auf Sorgerecht etc....

Ja ich weiß, alles Schwachsinn und zudem auch noch strafbar, weil eins geht ja gar nicht: Unterhalt nicht zahlen, auch wenn das Kind gar nicht bei der Mutter ist  😉

So langsam kotzt mich dieses Familienrecht echt nur noch an. Das ist kein Familienrecht, das ist Mütter-Mafia.

Vor meinen Augen verschwimmt das Bild... War das bei Spiegel auf dem Foto jetzt ´ne Zypresse oder doch die gemeine Schnarre? Egal. Sack drüber und drauf hauen. Triffst garantiert die Richtige.

Na ja, wenigstens werden heute so einige Pracht-Mütter einen ordentlichen Schrecken bekommen haben, als sie zufällig Radio hörten...
Und vermutlich klingeln die Telefonate der Fachanwälte heute etwas mehr als sonst...

Tja, und morgen interessiert es schon fast niemanden mehr...

Krishna  

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2009 17:13
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

Wollt Ihr wissen wie der VAMV darüber denkt, habe hier die aktuelle Stellungnahme zum Urteil.

grüße

Jörg

PAPA-YA – DAS MAGAZIN
Das Magazin für mehr Fairness im deutschen Familienrecht

c/o Jörg Mathieu
Herausgeber/Chefredakteur
Mecklenburgring 61
66121 Saarbrücken
Tel: 06 81 / 89 56 749

E-Mail: redaktion@papa-ya.de
Homepage: www.papa-ya.de & www.papa-ya-das-magazin.de

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 17:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Man kann es sich natürlich denken aber klar, immer ran mit dem Schlamm!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 17:52
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

www.vamv.de :

Sorgerecht: Europäischer Gerichtshof beweist Weitblick

Berlin, 3. Dezember 2009

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Überprüfung eines Sorgerechtsfalls aus Deutschland bewiesen, dass nur eine differenzierte Betrachtung der Rechtswirklichkeit Genüge tut. Die deutsche Gesetzgebung muss sich insofern darauf einstellen, als sie bei der gerichtlichen Prüfung des gemeinsamen Sorgrechts nicht länger danach unterscheidet, ob die Eltern vorher verheiratet waren oder nicht.

"Ein kluges Urteil," so Edith Schwab, Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter und Fachanwältin für Familienrecht. "Der Europäische Gerichtshof hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung in einem Detail korrigiert. In Bezug auf das Antidiskriminierungsgesetz muss das deutsche Recht auch für nicht verheiratete Väter die Möglichkeit offen lassen, per Gerichtsverfahren über die gemeinsame Sorge zu befinden."

Das Problem im Alltag liegt ganz woanders: Die tatsächliche Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechts für getrennt lebende Väter hat sich seit der Kindschaftsrechtsreform 1998 nicht verbessert. Der Umgang mit dem Kind ist ohnehin völlig unabhängig vom Sorgerecht möglich. Hier sieht die Realität in der Regel so aus, dass sich ein großer Teil der Väter nach der Trennung nicht mehr für ihre Kinder interessiert.

Nicht, wer das Sorgerecht hat, sondern wer sich tatsächlich um das Kind sorgt, das zählt für Kinder: Wie viel Zeit sie mit dem Vater verbringen können, wie gut er sie kennt, ob er überhaupt einschätzen kann, an welcher Schule sein Kind sich wohl fühlen wird, ob er die Menschen kennt, mit denen sein Kind täglich zu tun hat. Ob er für sein Kind da ist, mit ihm spricht, sich um es kümmert. Dazu sind Väter jedoch nicht verpflichtet. Selbst ihr Recht, den Vater regelmäßig zu treffen, können viele Kinder von getrennt lebenden Eltern oft nicht realisieren. Denn gegen den Willen des Vaters ist dies nicht möglich. Auch bei bestehenden Umgangsregelungen werden Kinder oft enttäuscht: Der Vater sagt überraschend ab, kommt nicht zur Geburtstagsfeier, der geplante Ausflug fällt aus. Daran ändert auch ein gemeinsames Sorgerecht nichts.

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof nicht verkennt, dass es gute Gründe gegen die gemeinsame Sorge geben kann, was er ausführlich begründet. Für die Kinder kann die Ausübung der alleinigen Sorge auch die bessere Alternative sein.

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 17:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aha, die Ratten flüchten schon mal unter den Mantel des Siegers!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 17:58
 elwu
(@elwu)

www.vamv.de [...]

Hallo,

vielleicht sollte ich diesem dubiosen Verein beitreten als alleinerziehender Vater. Um dann von innen die Zersetzung voranzutreiben. Denn Vernunft und Anstand lernen werden diese absurden Femi-Spin-Doctors eh nicht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 18:01




(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Lustig. Ich hab eben noch gedacht, mensch guck doch mal beim vamv auf die site, und, ihr habt es auch schon getan...

Wie unterschiedlich man doch ein und dieselbe Sache sehen kann?

Ich glaube, diese Kolportierung der immer gleichen Vorurteile von Vätern ohne Interesse, Unterhaltsverweigerer wird nie aufhören.

Sch... drauf!

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.12.2009 18:10
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein zweiter Artikel bei Spiegel-Online: http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665007,00.html

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 18:13
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

Bitte abstimmen:

http://www.mdr.de/nachrichten/6907920-2.html

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 21:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da bricht ne Welle los!

Schreibt es überall in die Kommentare:

Weg mit der Väterdiskriminierung
Weg mit §1626a
Jetzt!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 22:33
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

So kommt man an die Abstimmung besser dran: HIER und dann rechts unter Abstimmung.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 22:41
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

Ja, beobachte ich auch. Bei WKW wir jetzt schon über eine Bundeweite Aktion gesprochen.

Hintergrund:

heute war ein Vater bei der Bank und wollte ein Sparbuch einrichten ohne SR.  Er beruf sich auf das heutige Urteil und konnte das Sparbuch für seinen Sohn eröffnen. OHNE UNTERSCHRIFT DER MUTTER!!!

Die Aktion wird bei WKW gerade geplant....

Das ist wie 1989 - Wir sind das Volk!

2009 WIR SIND DIE VÄTER DER ZUKUNFT!!!

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 22:45
(@papa-ya)
Rege dabei Registriert

hier die WKW-Aktion:

Da bricht gerade eine Welle los…

Weg mit der Väterdiskriminierung

Weg mit §1626a

Jetzt!

AUFRUF ZUR BUNDESWEITEN AKTION!

Am Montag 07.12.2009

DIE VÄTER DER ZUKUNFT!!!

Alle Väter ohne Sorgerecht an ihren leiblichen Kindern sind aufgerufen am Montag auf alle Stellen zu gehen, wo sie bisher immer abgewiesen und nach Hause geschickt wurden. Also Schulen, Ärzte, Ämter, Banken, Kirchen usw. Hingehen, sagen was MANN will – z.B. Informationen über Schulnoten, Zeugnisse, Medikamente, Taufen usw. – und wenn die sich dann, wie immer blind, taub und stumm stellen einfach mal das heutige Urteil unter die Nase halten.

Es kann funktionieren, wie bei Erwin Prüfert, der heute ohne Sorgerecht ein Bankkonto für seinen Sohn eröffnet hat. Selbst wenn es nichts bringt, geht es darum Deutschland mal zu zeigen, wie viele wir sind.

Auf geht`s! Was wir erlebt haben können wir dann austauschen. Wir sind 50% der deutschen Elternschaft – Wir sind das Volk – und ich bin der Volker!

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 22:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Grade jetzt kann es sich lohnen, mal bei den blauen Weihnachtsmännern vorbei zu schauen.

Ich fahre am Sa. den 5.12. nach Celle-Burgdorf.
Im schönen, blauen Mantel.
Mit Glocke!

Gibts für die Weißwurstfraktion aber auch in Tutzing, Bamberg und München.

Nie war es so wertvoll wie heute!

So eine Chance, die Mauer einzureißen kriegen wir nie wieder!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 23:24
(@skorpion)
Nicht wegzudenken Registriert

Der derzeitige Automatismus "ASR für unverheiratete Mütter" ist ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot.

* http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,664931,00.html
* http://www.tagesschau.de/ausland/sorgerecht114.html

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 23:40
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

da ist ja wirklich eine Welle...

Selbst wenn die Mütter nachweislich nicht gut für die Entwicklung der Kinder sind, ist es nicht selbstverständlich, dass die Väter den Zugang zum Kind bekommen. Dagegen fordert kein Gericht von Müttern Beweise für Ihre Kompetenz - nur die Väter müssen belegen, dass Sie mit einem Kind gut umgehen können. Gerichte und Jugendämter gehen generell davon aus, dass die Mütter das Sorgerecht bekommen. Dabei gibt es auch Mütter, die alkohol-, drogenkrank oder neurotisch sind und dem Kind keine angemessenen Entwicklungsmöglichkeiten bieten können. Da sind Gerichte, aber auch Jugendämter, oft auf einem Auge blind.

weiterlesen:

Gerichte sind auf einem Auge blind

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2009 23:47




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