Hi,
heute abend war bei uns zu Hause "die Welle" los.
Auch Mütter sehen ARD und ZDF.
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JETZT haben die KV eine Chance auf Gleichbehandlung.
Wenn diese Chance jetzt nicht genutzt wird, kann es wieder viele Jahre dauern, bis das Thema neu angegangen wird.
Meiner Meinung nach sollten wie oben stehend jetzt ganz viele KV aktiv werden. Frechheit siegt.
Sorgerecht formlos beantragen, CC immer an den Gerichtshof, etc.
Leserbriefe schreiben, Abgeordnete "nerven" und zum persönlichen Gespräch einladen. Darauf haben diese am wenigsten
Lust, da es ihre Freizeit reduziert ...
Dieses Urteil darf auf keinen Fall - wie es manch ein deutscher Politiker gerade jetzt hofft - in 10 Tagen wieder in Vergessenheit geraten.
Da bricht gerade eine Welle los…
Weg mit der Väterdiskriminierung
Weg mit §1626a
Jetzt!
AUFRUF ZUR BUNDESWEITEN AKTION!
Ich ziehe nicht aus.
Ach ihr diskutiert das schon in http://vatersein.de/Forum-topic-17263-start-msg186999.html#msg186999 .
Hi, hier auch noch ein interessante Link:
Hoffe das funzt, so.
Hoffe auch das der noch nicht drin steht.
MfG Dibaa
Wann gibts das erste Musterschreiben an das Jugendamt zum beantragen des gemeinsamen Sorgerechts 😉
Wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt!
Also etwa in 1-2 Jahrzehnten!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Lesenswerter Kommentar der Frankfurter Rundschau:
Servus!
Gibts für die Weißwurstfraktion aber auch in Tutzing, Bamberg und München.
Bin morgen mit Weißbier und -wurst bewaffnet voraussichtlich dabei! 😉
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
könnte etwas schneller gehen, siehe da.
Meinst du das hier:
Noch in dieser Legislaturperiode will Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ( FDP) einen Gesetzentwurf vorlegen.
Wenn man das noch mit den 6 Jahren ins Verhältnis setzt, die das BMJ bisher für das Nichtvorlegen der vom BVerfG geforderten Untersuchung gebraucht hat , bleibe ich lieber bei meiner Prognose.
Es sein denn, sie finden vorher einen Weg, das völlig Wirkungslos zu gestalten.
Dann kann es auch schneller gehen.
Aber ich hoffe du hast Recht!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Servus!Bin morgen mit Weißbier und -wurst bewaffnet voraussichtlich dabei! 😉
Super!
Du hast ja für deine Bundestagsabgeordnete auch eine besondere Verantwortung! 😉
Wir bringen ja nur der Arbeitsministerin die Flötentöne bei.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch eine kleine Anregung von unseren Nachbarn.
Nun stellt sich die Frage, wie wir weitermachen. Sicher ist bisher folgendes: §1626a BGB ist vom höchsten Gericht dieses Kontinents für menschenrechtswidrig erklärt worden. Nach drei Monaten wird das Urteil rechtskräftig. Deutschland wird sicherlich keine Berufung zur grossen Kammer einlegen.
Einige Kommentatoren sagen, dieses Urteil würde es möglich zu machen, nach Rechtsgültigkeit in drei Monaten sofort auf gemeinsames Sorgerecht zu klagen. Ich kenne mich mit europäischem Recht aber zu wenig aus, um das zu beurteilen.
RA Rixe hat wahrscheinlich jetzt alle Hände voll zu tun und den Briefkasten übervoll mit Presseanfragen. Wenn sich in ein paar Wochen das gelegt hat, könnte man ihn anschreiben. Wenn wirklich Klagen möglich sind (auch wenn es nur schwebende Verfahren bis zu einer Gesetzesänderung werden), müsste es möglich sein, einen Musterantrag zu erstellen, den übers Internet jedem willigen Vater kostenlos zur Verfügung zu stellen, so dass am 3.2.2010 ein paar Briefkästen der Amtsgericht Deutschlands überquellen. Vielleicht macht Rixe sogar einen Musterantrag gegen Honorar.
Ziel: Die Sache heiss halten, Druck ausüben, zeigen dass eine Menge Väter betroffen sind.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo miteinander
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte unverheirateter Väter in Deutschland gestärkt
http://nachrichten.rp-online.de/article/leitartikel/Recht-und-Pflicht/60490
Gruss
Uli
Hallo Uli,
schön, dass DU es auch schon gehört hast... :knockout:
😉
Krishna
P.S.: Diese ganzen Schlagzeilen in den Medien gehören verboten. "Rechte gestärkt" - Lachnummer! Der EGMR hat Deutschland nur gezeigt, wie es am einfachsten seine Rechtslage "angleicht", ohne dass dabei "ein Quantum Recht" mehr herauskommt. Da gibt es nichts zu feiern. Und genau deswegen habe ich mich gestern einfach volllaufen lassen. Dann tut es auch weh, aber man(n) ist wenigstens selbst dafür verantwortlich!
:rofl2:
Gruß
Krishna
Hallo,
tja, die Piccolo ist ausgetrunken , der Kater hält sich in Grenzen!
Jetzt beginnt der Alltag und der Kleinkram.
Wie ich schon in meinen Beiträgen (auch hier) geäußert habe :
Ist ein Ziel erreicht - gilt es die nächste Barriere zu überwinden !
Wobei ich leider sagen muss das die Schnarre ein ziemlich hohes Hindernis ist.
Gute Anregung - ich werde am 7.12. an der Aktion teilnehmen.
D.h. für mich :
1.) ich werde auf meinem zuständigen Amtsgericht einen formlosen Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beantragen ( ich persönlich betrachte diese Aktion als wichtigste Maßnahme- also Männer ran !!!! Quasi eine ABM Aktion für Gerichte).
2.) ich werde versuchen ein Sparkonto für meine Kleinen einzurichten - ohne Unterschrift der Mutter.
3.) die Klassenlehrerin meines Sohnes nach Noten etc.pp befragen ( geht leider nur telefonisch).
4.) den Schulleiter der zuständigen Schule Infomaterial zuschicken.
5.) die lokale Presse ist informiert. Sie berichtet am Montag über die Aktion damit alle betroffenden Väter -auch die ganz hinten in der Ecke - informiert werden! Bitte - wer kann - informiert auch Euer Käseblatt.
Ich möchte die Aktion der Blauen Weihnachtsmänner hier zumindest moralisch unterstützen - und werde am 5.12. auf meinem Arbeitsplatz kräftig mitsingen ! Kann leider nicht kommen !
Bis denne
CS
Lesenswerter Kommentar der Frankfurter Rundschau:
Kommentar auf Spiegel Online, gleicher Tenor:
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665191,00.html
http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665191,00.html
Jo, aber die Leserkommentare mal wieder... Im SPON-Forum regiert wie eh und je der Wahnsinn schon durch die schiere zahlenmäßige Postingübermacht diverser unterhalts- und ALGIIfinanzierter Vollzeitposter/innen der Femifaschofront.
Im SPON-Forum regiert wie eh und je der Wahnsinn schon durch die schiere zahlenmäßige Postingübermacht diverser unterhalts- und ALGIIfinanzierter Vollzeitposter/innen der Femifaschofront.
nun ja - jeder liest aus Gerichtsurteilen und der Diskussion darüber das heraus, was er lesen will: Der eine wird gleich am kommenden Montag zur Schule seiner Kinder marschieren, mit einem Zeitungsartikel wedeln und von den Lehrern Informationen über seine Kinder verlangen mit der Begründung, dass ihm diese qua "Quasi-Sorgerecht" schon jetzt beinahe zustünden. Andere schreien umgehend gequält auf und beklagen, hier sei ein "Gesetz gegen Frauen" geschaffen worden - wohl in der bösen Ahnung, dass jetzt eines der letzten Bollwerke weiblicher Erpresser gegen ungeliebte Ex-Partner gefallen sei.
Mit der Realität hat beides nichts zu tun.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
Zitat aus dem Spiegel:
der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Michael Grosse-Brömer (CDU). "Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Wir sind dafür, dass ein Vater bei Gericht ein Sorgerecht beantragen kann, wenn er den Kontakt zu seinem Kind pflegt und pflegen will"
Wenn das mal Realität werden würde. Dann bekäme sogar ich das Sorgerecht. 🙂
Aber die Schnarre wird den Riegel der altbekannten Kindeswohldienlichkeit sicherlich wieder davor schieben. Und welcher Vater dient schon dem Kindeswohl, wenn es nach unseren tollen Familiengerichten geht??? :gunman:
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Gute Anregung - ich werde am 7.12. an der Aktion teilnehmen.
D.h. für mich :
1-5.) ich werde ... <Wind machen>
Man kann da wirklich nur zur Besonnenheit mahnen. Die Diskrimierung wurde immer damit begründet, dass es ein Streitpotential gibt, was es einzudämmen gilt. Und es gibt tatsächlich ca 10% der Eltern, die diesen Streit brauchen, und die Kinder vor so einem Schwachsinn zu schützen ist nach wie vor legitim. Nur: Bisher wurden die übrigen 90% deswegen diskriminiert, und das ist jetzt menschenrechtswidrig.
Daher der dringende Appell an die 10%, ihre Probleme irgendwie anders zu lösen. Es schadet sonst der Sache.
Es gibt sicher 2 Szenarien, wo es immer schon, aber jetzt noch mehr, eine gute Idee war, den 1626a zu ignorieren und ein Gericht um Hilfe zu bitten:
- 1. Man lebt mit der Mutter zusammen, trägt die Sorge faktisch mit und wird bzgl. der Sorgeerklärung verarscht/vertröstet. An einen solchen Antrag wird sich kein Richter jetzt mehr die Finger verbrennen, also einfach abweisen aus formalen Gründen kann er ihn nicht. Einfach auf einen Stapel bis zur Klärung der Rechtslage, wie das 2002/2003 ja schonmal war, kann er ihn aber auch nicht, weil die FGG-Reform ja verlangt, Kindschaftssachen vorrangig zu behandeln und binnen 4 Wochen zu terminiern. Also wird es einen mündlichen Termin geben, sei es beim Gericht oder beim JA, und die Chancen, die Frage dann wie unter erwachsenen Menschen eigentlich üblich sachlich zu besprechen und zu lösen sind garnicht so schlecht.
- 2. Das eigene Kind lebt unter deart schlechten Bedingungen oder die Mutter ist derart überfordert, dass einem Antrag auf Übertragung der elterlichen Sorge nach gängiger Praxis ohne den (jetzt sittenwidrigen) 1626a-Veto üblicherweise stattgegegen würde. Denn dieser 1626a-Veto dürfte faktisch ausser Kraft sein und der Schutz nichtehelicher Kinder hat sich verbessert vom Niveau des §1666 ("darf nicht verrecken") auf den des §1671 ("dem Kindeswohl dient")
Aller sonstiger Aktionismus ist kontraproduktiv und nervt.
Hallo Papasorglos,
ehrlich gesagt verstehe ich deinen Beitrag nicht richtig. Meinst du ernsthaft, dass sich durch das Urteil jetzt schon etwas geändert hat?
Kein Richter kann gegen 1626a entscheiden und GSR beschließen. Das Urteil steht auf der Stufe einfachen Rechts, wie das BGB auch, und nach der Rechtsprechung des BVerfG darf ein Urteil des EGMR nicht gegen geltendes Recht angewandt werden. Das Gericht kann gar nicht im Sinne eines Vaters entscheiden.
Das Veto-Recht der Mutter bleibt bestehen, bis die Schnarre sich was Neues einfallen lässt.
Und Auswirkungen auf 1666 hat das Urteil auch nur indirekt nach einer Gesetzesänderung, wenn Väter schon im Falle der einfachen Überforderung der Mutter, also Kind noch nicht tot über´m Zaun, das ABR beantragen können, ohne dass eben 1666 erfüllt.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna