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§ 1626a und kein Ende...

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(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Äh, Hexesyl,

Es geht dir also im Wesentlichen darum, Lügnerinnen und Betrügerinnen zu schützen?!? Ich glaub, ich bin im falschen Film!

Das was ich mir wünsche, wird nicht umsetzbar sein, weil es genug Lügner und Betrüger auf allen Seiten gibt, denn jeder versucht seinen Vorteil herauszuschlagen.
Allerdings ist immer noch die Frage, wie ist das mit dem sozialen Vater, der eben, von irgendeiner wie ihr sie nennt- Schlampe-, KM belogen wurde. Er hat sich vielleicht jahrelang gekümmert und liebt das Kind. Und der hat dann keine Rechte, ob er will oder nicht? Wie will man dem gerecht werden?

Und jetzt mal anders gesagt, wie fühlst du dich? Also du kommst mit einer Frau zusammen, sie kriegt nach 9 Monaten ein Kind und sagt dir nicht die Wahrheit (finde ich persönlich mal voll daneben- auch wenn es nicht rüberkommt/ Vertrauensbruch wird kommen), du kümmerst dich, bist als Vater eingetragen. Und nachdem das Kind und auch du eine Bindung habt, kommt durch egal was heraus, es ist nicht dein Kind. Du bist nur der soziale Vater. Im Falle einer Trennung usw, musst du erstmal den Beweis antreten, dass es nicht dein eigen Fleisch und Blut ist. Was dann, sind deine Gefühle für das Kind plötzlich weg? Und wie fühlt sich das Kind? Ist es dann kindswohlförderlich zu sagen, die KM und der KV kriegen das GSR? Sollte dann nicht der soziale KV das SR bekommen?

Und ja, ich kenne zwei Kinder, denen das soziale Elternteil (einmal ist es die Mama und einmal der Papa) wichtiger ist als das "normale" Elternteil.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 11:59
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Rechte des sozialen Vaters sind heute schon wesentlich stärker als die des tatsächlichen Vaters.
Sowohl juristisch, als auch real durch die Übertragung von Rechten durch die Mutter.
Wenn die Mutter sagt: "Der darf das" dann darf er heute erheblich mehr Rechte, als der leibliche Vater, wenn die Mutter sagt: "Der darf das nicht!"

Das gilt sogar dann, wenn der leibliche Vater das Sorgerecht hat.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 12:13
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

tja ... leider läuft's im realen Leben dann zumeist nicht so harmonisch ab, wie in Kokowääh ...

Allen denkbaren Varianten des alltäglichen Lebenswahnsinns gerecht zu werden, ist ein Ding der Unmöglichkeit - auch für Gesetzgeber.

Daher finde ich auch das automatische Sorgerecht für Väter ab Vaterschaftsanerkennung realistischer, als ab Geburt. Diesem biologischen Unterschied zur Mutter, wo ja nun keinerlei Irrtum möglich ist, sollte man denke ich schon Rechnung tragen.

Und bevor jetzt einer schreit, "aber dann wird's ja evtl. auch wieder der Falsche, nämlich der, der zuerst ja sagt" sei auf meinen 2. Absatz verwiesen.

Sonntagsgruß
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 12:51
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Was ist aber, wenn es nun wirklich gar keine Beziehung ausser einer Nacht/ paar Stunden oder wie auch immer.

Was kann das Kind dafür, dass seine leiblichen Eltern kein Paar sind? Und was ist schlimm daran?
Solange sich ein Kind bei beiden Elternteilen willkommen und gut aufgehoben fühlt, ruht seine Existenz auf einer gesunden seelischen Grundlage.

Wenn die Eltern es dann noch schaffen, sich mit Achtung und Höflichkeit über Angelegenheiten auszutauschen, die das Kind betreffen, ist es völlig wurscht, ob die Beiden zusammenleben oder nicht. Wenn sie es nicht schaffen, ist das schlimm für das Kind - egal, ob die Eltern unter einem Dach leben oder in zwei Haushalten. Unterschiedliche Auffassungen in Erziehungsangelegenheiten gibt es in den besten Familie. Wie man mit solchen Unterschieden umgeht, ist eine Frage der sittlichen Reife der beteiligten Erwachsenen - nicht eine Frage des Familienstandes.

Und ja, ich kenne zwei Kinder, denen das soziale Elternteil (einmal ist es die Mama und einmal der Papa) wichtiger ist als das "normale" Elternteil.

Natürlich gibt es die.

Nicht jeder ist dazu geboren, eine fürsorgliche Kuschelmama oder ein warmherziger Familienvater zu sein. Wenn solche Menschen ihre Prioritäten woanders setzen und den Platz im Leben ihrer Kinder für andere Menschen freigeben, kann es sein, dass sich zwischen diesen Ersatzelternteilen und ihren Zieh- bzw. Stiefkindern tiefe emotionale Bindungen aufbauen. Ich finde es schön, wenn soetwas glückt. Dazu muss man aber nicht Tatsachen verdrehen und die Realität leugnen.

Der Vater meiner ältesten Tochter hat während der ersten 14 Lebensjahre des Kindes durch völlig Abwesenheit geglänzt. Dennoch habe ich meine Große nie im Unklaren darüber gelassen, wie ihr Vater heißt, wo er wohnt und wer ihre Halbgeschwister sind.

Als die Kleine 2 Jahre alt war, kam ihr späterer Stiefvater in unsere Familie.
Nachdem etwas später ihr Halbbruder geboren wurde und wir geheiratet haben, hat sie meinen Ehemann gefragt, ob sie auch "Papa" zu ihm sagen darf. Darüber hat er sich sehr gefreut. "Leibliche Eltern müssen ihre Kinder nehmen wie sie kommen." hat er zu ihr gesagt "ich konnte mir die Mama und dich aussuchen. Ich freu mich sehr, dass ihr meine Familie seid und will gerne auch dein Papa sein."

"Vater" und "Mutter" sind im Sprachgebrauch unserer Familie Bezeichnungen für eindeutige biologische Verwandtschaftsverhältnisse. "Mama" und "Papa" ist eine Art Ehrentitel, den sich Erwachsene durch fürsorgliches, generatives Verhalten verdienen können.

In den meisten Familien sind "Vater" und "Papa" bzw. "Mutter" und "Mama" dieselben Personen. In Stief- und Adoptivfamilien ist das anders. Nicht besser oder schlechter. Nur anders. Je weniger Aufhebens man darum macht, je selbstverständlicher Kinder mit dem Wissen aufwachsen, dass der "Papa" und der "Vater" zwei unterschiedliche Männer sein können, desto weniger leiden die Kinder an ihren Familienverhältnissen.

Im Umgang mit den eigenen Kindern halte ich Lügen über existenzielle Dinge für brandgefährlich.
Gefährlich für die Bindung zwischen dem Kind und dem lügenden Elternteil und gefährlich für die seelische Entwicklung des Kindes.

Schon ganz kleine Kinder freuen sich, wenn sie sehen, von wem sie die Form ihrer Lippen, die Farbe ihrer Augen, die Grübchen am Kinn oder die Fältchen an der Nase haben. Es gibt ihnen ein Gefühl von Verbundenheit und Zugehörigkeit, das jenseits aller bewussten Erziehungspläne ganz tief in der Seele angesiedelt ist. Sie spüren, dass sie Wurzeln haben. Das Zusammentreffen mit Großeltern, Onkeln und Tanten, (Halb-)Geschwistern, Cousins und Cousinen verstärkt dieses Gefühl.  

So tun als ob, ist ein Verhalten, mit dem schon viele Frauen ihre Kinder und Partner getäuscht haben.

Wenn dann irgendwann einmal die Täuschung herauskommt, wird es bitter für alle Beteiligten.
Bitter für die Frau die ihren Partner und ihr eigenes Kind über Jahre angelogen hat.
Bitter für das Kind, das nicht mehr weiß, was es seiner Mutter noch glauben kann und was es mit seinem Vater verbindet.
Bitter für den Kuckucksvater, der sich missbraucht und getäuscht fühlt.

Davon abgesehen ist Personenstandsfälschung eine Straftat (§ 169 StGB).

Wenn ich - bei der von dir genannten Vergewaltigung - gute Gründe hätte, dem Kind seinen leiblichen Vater vorzuenthalten und selbst jeden Kontakt mit ihm zu meiden, würde ich gegenüber einem möglichen Stiefvater mit offenen Karten spielen. Vertrauen und Ehrlichkeit gehören für mich ganz unverzichtbar zur Basis einer Eheschließung und Familiengründung.

Wenn ein Mann sich bewusst auf eine "Josefsehe" einlässt. Wenn er mit der Frau, die er liebt und von der er geliebt wird, und dem Kind eines anderen Vaters eine Familie gründen möchte. Dann sollte er wissen, worauf er sich einlässt.

Auch sollte der Angetraute wissen, warum seine Frau - als Opfer einer Vergewaltigung - auf sexuelle Handlungen anders als gesunde Frauen reagiert. Und was sie dazu bewogen hat, trotz dieser grausem Erinnerungen das Kind auszutragen.

Wo über solch elementaren Dinge geschwiegen und gelogen wird, hat meiner Erfahrung nach eine Ehe und Familie keine lange Dauer. Weil die gesunde, tragfähige Basis einfach fehlt.

Auch bei aller Offenheit gegenüber dem Stiefvater bleibt das Ganze für das Kind eine heikle Angelegenheit.

"So tun als ob" ist Kinderkram.
Mit "So tun als ob" können 5-Jährige mit einem Stück Holz Boot fahren oder fliegen.
Und 8-Jährige Feuerwehrmann oder Filmstar werden.

Als gesundes, fröhliches Kinderspiel völlig unbedenklich und normal.

Als Basis für eine Familiengründung ist "So tun als ob" völlig ungeeignet.
Ohne Not würde ich mir solche Komplikationen ganz unbedingt ersparen. Ehrlich zu sein ist so viel unkomplizierter, als zu lügen.

Die besten Wünsche  🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 12:52
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Als Basis für eine Familiengründung ist "So tun als ob" völlig ungeeignet.
Ohne Not würde ich mir solche Komplikationen ganz unbedingt ersparen. Ehrlich zu sein ist so viel unkomplizierter, als zu lügen.

Die besten Wünsche  🙂 Biggi

Ich hab sie mir auch immer erspart. Allerdings wird jedem, der es tut und ehrlich ist,leider immer noch in den Arsch getreten.

Sowie Beppo schrieb, dass der soziale Vater mehr Rechte hat als der Vater mit dem Sorgerecht. Und das nur, weil er vielleicht im Haushalt mit lebt. Finde ich persönlich sowas von daneben. Und nur weil ja die Mutter auch von Hause aus - wie ein Anwalt so schön geschrieben hat- für die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder am Meisten tun kann. Und es ist dann egal, ob sie die Kinder anlügt, die Kinder für sich lügen lässt, sie in irgendeiner Weise misshandelt. (Sorry, auch diesen Fall kenne ich leider)

Die klassische Rollenverteilung- Mama zu Hause bei Kind und Vater schuftet- ist leider immer noch in vielen Köpfen. Und da fängt es auch schon an. Und deswegen wird die Änderung des GSR ab Geburt zwar ein Schritt in die richtige Richtung sein, dass jeder Elter zu seinem Recht kommt, allerdings muss dafür noch viel getan werden, es auch durchzusetzen.

Und ich bisher hab ich keine Ahnung, ob es für Kinder einen Unterschied zu Mama/Mutter und Papa/Vater gibt. Vielleicht gibt es den Unterschied erst ab einem bestimmten Alter? Ist aber für das Thema keine Relevanz.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2012 13:16
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

... das ist jetzt schon der zweite Beitrag, in dem Biggi mir sowas von aus der Seele schreibt!!

So treffend hätte ich das allerdings wohl nie formulieren können.

:schilddanke:

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2012 01:11
(@diskurso)
Registriert

Fr, 26.10.2012
VAfK-Pressemitteilung zur Sorgerechtsreform Regierungskoalition stellt Väter unter Generalverdacht Die Reform schließt ledige Väter von wichtigen Sorgerechtsentscheidungen aus und stellt sie unter Generalverdacht, dem Wohl ihres Kindes abträglich sein
zu können
Anlässlich der heutigen 1. Lesung im Deutschen Bundestag bekräftigt der Väteraufbruch für Kinder (VAfK) seine Kritik an der Sorgerechtsreform: Die Reform schließt ledige Väter von wichtigen Sorgerechtsentscheidungen aus und stellt sie unter Generalverdacht, dem Wohl ihres Kindes abträglich sein zu können. Die Reform bleibt weit hinter väterfreundlicheren Regelungen zurück, die in den meisten Ländern des europäischen Rates bereits seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert werden. Der VAfK fordert, das ledige Väter ab Feststehen ihrer Vaterschaft grundsätzlich das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter ihres Kindes ausüben.
[mehr]
[url= http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews [tt_news]=15889&cHash=b5a6547dd0aa8982d8110c23a849d75e] http://www.vaeteraufbruch.de/index.php?id=42&tx_ttnews [tt_news]=15889&cHash=b5a6547dd0aa8982d8110c23a849d75e
[/url]

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2012 12:52
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Fr, 26.10.2012
VAfK-Pressemitteilung zur Sorgerechtsreform Regierungskoalition stellt Väter unter Generalverdacht Die Reform schließt ledige Väter von wichtigen Sorgerechtsentscheidungen aus und stellt sie unter Generalverdacht, dem Wohl ihres Kindes abträglich sein
zu können

Da ich gerade erst ein Anwaltsschreiben gelesen habe, steht jeder Vater wohl unter dem Verdacht und ist nicht fähig zum Kindswohl zu handeln.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2012 14:01
(@diskurso)
Registriert

korrigierter Link zur VAfK-Pressemitteilung:
http://privatelink.de/?http://goo.gl/OVlYo

AntwortZitat
Geschrieben : 29.10.2012 15:50
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Hat jemand Ahnung, wann die Lesungen 2 und 3 im DBT angesetzt sind?

Grüße
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2012 19:20




(@papa2011)
Rege dabei Registriert

Hallo pdg

28.11.2012 12:00Uhr

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Sorgerecht/index.html

Beste Grüße
papa2011

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 03:32
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Moin,

es ist ganz aufschlussreich wer beim VAMV den Verhinderungsaufruf für eine vereinfachte gemeinsame Sorge der unverheirateten Väter unterschreibt:

http://www.vamv.de/index.php?id=143&tx_powermailfrontend_pi1 [pointer]=0&cHash=0a180a152c

Da weiß man zumindest schon mal von wem man sich als Vater fern halten sollte.
Jetzt weiß ich auch wie umfangreich die "Helferindustrie" für Müttern ist. Lässt sich offensichtlich gut Geld mit verdienen.
Meist bezahlt von Steuergeldern oder der Kirchensteuer.
Gibt es zur Zeit auch eine Petition für die bedingungslose gemeinsame Sorge? Hab´ da nicht wirklich was gefunden.

Gruß Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2012 12:16
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo pdg

28.11.2012 12:00Uhr

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/31_Sorgerecht/index.html

Beste Grüße
papa2011

Dieser Link funktioniert:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/index.html

Interssant die Stellung nahmen der Sachverstaendigen:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/index.html

also interessant besonders, dass die Schwab da nicht zu finden ist. Diese Person ist wohl an und für sich
eine Stellungnahme? Wie auch immer, sie wird sich hoffentlich selbst zerlegen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.11.2012 13:59
(@papa2011)
Rege dabei Registriert

@papasorglos

Da siehst du Frau Schwab in der Liste der geladenen Sachverständigen als Bundesvorsitzende des VAMV, vielleicht hat sie ihre "erweiterte" schriftliche Stellungnahme noch nicht fertig:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/SV-Liste.pdf

Alte Stellungnahme des VAMV unterster Link:

http://www.bundesgerichtshof.de/DE/Bibliothek/GesMat/WP17/S/Sorgerecht.html

...und die beste Stellungnahme von allen kommt vom ISUV:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Linsler.pdf

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 04:30
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

...und die beste Stellungnahme von allen kommt vom ISUV:

ja Leuten, die dem Rechtsausschuss erklären können, was er da für einen Unsinn beschliessen will, mangelt es ja nicht. Neben dem ISUV sagen auch der Anwaltsverband, der Psychologenverband und Prof. Willutzki (also der Deutsche Familiengerichtstag) ja ungefähr das gleiche.

Nur bei dem Text von der Richterin aus der Pfalz rollen sich mir die Fussnägel auf:

Nicht die erste Fallgruppe eines eheähnlichen Verhältnisses wird die Familiengerichte beschäftigen. Laut Mitteilung des Jugendamts der Kreisverwaltung des Landkreises Alzey-Worms wird schon jetzt bei ca. 90 % der Kinder, die in nichtehelichen Beziehungen geboren werden, gemeinsame Sorgeerklärungen abgegeben. Beschäftigen werden uns die Fälle, in denen die Eltern, nicht in einer intakten Beziehung leben und - wenn überhaupt - Kontakte nur wegen des Kindes bestehen.

Seit 10 Jahren werden Zahlen gefälscht, um das Problem zu leugnen, dass zu dem EGMR-Urteil geführt hat, dass nämlich massenhaft Sorgeerklärungen fehlen und nicht nur in der kleinen Gruppe der Eltern ohne Paarbeziehung. Und Liselotte aus der Pfalz macht munter so weiter. Die Sorgeerklärungsquote bundesweit ist 60% Stand 2011, bis auf natürlich die sensationelle Ausnahme in der pfälzischen Provinz. Es fehlen also immer noch 90 Tausend Erklärungen jährlich, es gibt aber nur 20 Tausend nichteeheliche Geburten ohne Paarbeziehung der Eltern.

Der Bundestag will jetzt also auch die anderen 70 Tausend zu Richterin Hensgen und KollegInnen schicken, die der festen Überzeugung ist, dass es solche Elternpaare garnicht gibt und die das vereinfachte Verfahren ablehnt, weil sie glaubt, dass es diesen jungen Familien gut tut, jede dieser Paarbeziehungen auseinanderzunehmen. Das ist absurd.

Frau Hensgen hat natürlich Recht: diese Eltern werden nicht zu ihr kommen, bis auf paar wenige, die sich verlaufen. Sie werden sich und ihren Kinden das nicht antuen und einfach garnichts machen. Nur hat der Bundestag dann auch nicht seine Aufgabe erfüllt, ihren Kindern zu ihrem Grundrecht aus Artikel 6 des Grundgesetzes zu verhelfen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.11.2012 10:29
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Auf zum BUNDESTAG !!!

Wir brauchen dringend Eure Hilfe und Unterstützung. Wer kann am kommenden Mittwoch 28.11. mit nach Berlin kommen?

An diesem Tag hört der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages Experten zur Reform des Sorgerechts an. Neben diversen Experten ist auch der Verein alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) geladen, der dieser Reform bekanntermaßen kritisch gegenüber steht.
Ein Vertreter eines Väterverbandes wurde trotz mehrfacher Nachfrage und Bitte nicht geladen.
Wir werden den Politikern und der Presse zeigen, dass die Väterverbände lediglich Zaungäste bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages sein dürfen. Das lässt darauf schließen, dass Väter weiterhin Zaungäste beim Sorgerecht bleiben werden. Darum wollen wir kurzfristig an dieser Anhörung mit unseren T-Shirts "Väteraufbruch für Kinder - Allen Kindern beide Eltern" teilnehmen. Unser Bundesvorsitzender Rainer Sonnenberger wird für diese Aktion Buttons zum anstecken mitbringen, die ausdrücken, wie wir zu dieser Anhörung stehen, und Seifenblasen-Fläschchen verteilen. Das geplante gemeinsame Sorgerecht ist nicht mehr als Seifenblasen, die platzen werden, wenn die Mütter die gemeinsame Sorge nicht wollen.

Wir zählen deshalb sehr darauf, dass viele Vereinsmitglieder als Gäste an dieser Anhörung teilnehmen. Bitte meldet Euch vorab unter der E-Mail-Adresse: rechtsausschuss @ bundestag de an und gebt Euren Vornamen, Namen, Euer Geburtsdatum sowie „Anhörung Sorgerecht, 28.11.2012, 12 Uhr“ an. Das ist die Eintrittskarte für die öffentliche Anhörung.
Die Anhörung findet dann im Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1 (nächstes Gebäude nördlich des Reichstags) im Raum 300 statt. Bitte bringt Euren Personalausweis mit – sonst kommt Ihr da nicht rein.

Zusammengefasst:
Kommt mit Euern Vereins-T-Shirts und unterstützt die Aktion! Ein Plakat mit der Aufschrift " Väterverbände nur Zuschauer" wird am Eingang gezeigt werden.

Treffpunkt: am 28.11. um 11:30 am Paul-Löbe-Haus, Konrad-Adenauer-Straße 1

Zur Kooperation aller Teilnehmer und Planung bitte ich ganz schnell um Rückmeldung an: webel @ vafk de

Rainer Sonnenberger

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2012 16:24
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Frau Schwab räuspert sich am Ende doch noch:

http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/Stellungnahme_Schwab.pdf

Bei dem Stuss wird einem schlecht  😡

Gruß Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2012 20:03
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ein Bericht zur Anhörung als HIB (Heute-im-Bundestag) Meldung:

http://www.bundestag.de/presse/hib/2012_11/2012_553/01.html

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 23:31
(@eric69)
Rege dabei Registriert

... und bei den Altfällen sollen die Mütter dann auch mit einer 12-Wochenfrist "geschont" werden?
Das Finetuning zieht sich dann noch ein Weile hin.

Gruß Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 23:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dieser Schreiberling tut so, als wenn Frau Schwab und Herr Linsler sich einig seien, in Bezug auf die Ablehnung der Frist.

Dabei kann man kaum gegensetzlicherer Meinung sein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 23:48




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