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§ 1626a und kein Ende...

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(@eric69)
Rege dabei Registriert

Die Ablehnungsbegründung der beiden Positionen kann konträrer kaum sein. Aber sie wird hier munter in einen Topf geworfen.
Gibt es einen Termin für die 2. Lesung?

Gruß Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2012 23:55
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die Ablehnungsbegründung der beiden Positionen kann konträrer kaum sein. Aber sie wird hier munter in einen Topf geworfen

Unwichtiges Detail, die weitere Berichterstattung biegt sich die Interpretation schon "richtig" zurecht:

http://www.tagesspiegel.de/politik/experten-fuer-laengere-frist-im-sorgerecht/7453244.html

AntwortZitat
Geschrieben : 29.11.2012 11:31
(@eric69)
Rege dabei Registriert

So,
Termin für die 2. + 3. Lesung im BT zum Thema SR steht fest: Donnersteg, 31.01.2013
http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/219.html ... 3,5 Jahre nach dem EuGh-Urteil  :knockout:
(hab´den alten Threat nicht gefunden - von daher bitte in die richtige Kiste verschieben)

Gruß Kai

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 14:43
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo zusammen,

wie jede Woche habe ich die Tagesordnungspunkte der laufenden Woche im Bundestag studiert und kann nun mitteilen, dass die Beratungen bezüglich der Reform zur Gesetzeslage des Gemeinsamen Sorgerechtes für nichteheliche Väter nun in die nächste Runde geht. (Donnerstag, 31.01.2013)

Dazu stelle ich den Link ein. Zu lesen unter TOP 11a.

Angefügt sind dort die Anträge von SPD, Bündnis90/Die Grünen und der Linke.

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/219.html

Anmerkung: Die Linke hat den väterfreundlichsten und fairsten Antrag gestellt.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 12:21
(@diskurso)
Registriert

Welche Bedeutung dem Sorgerecht beigemessen wird, kann man schon an der vorgesehenen Zeit erkennen: 00:30 Stunden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 16:06
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Seit gestern haben wir ein weiteres Problem:
Die Reform des Sorgerechtes ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig ... allerdings kann der Bundesrat mit der entsprechenden Anzahl an Gegenstimmen Einspruch gegen den Beschluß des Bundestages einlegen und damit das Gesetz in den Vermittlungsausschuß bugsieren ... und die notwendige Anzahl an Gegenstimmen zum aktuellen Regierungsentwurf, der mit hoher Wahrscheinlichkeit am 31. Januar auch so im Bundestag beschlossen werden wird, hat die Opposition mit dem gestrigen Wahlausgang in Niedersachsen nun.
Stellt sich jetzt nur noch die Frage, ob das Gesetz gerade noch so durchwitscht ... denn der neue Landtag in Hannover tritt erst am 19. Februar zusammen und wählt den neuen Ministerpräsidenten. Da kann man nur hoffen, dass das Ding bis dahin schon durch den Bundesrat durch ist und auf dem Schreibtisch unseres Bundesgaucks liegt - denn sonst können wir es aller Voraussicht nach vergessen.
Liest man sich die Gegenentwürfe von SPD und Grünen durch, ist die Tendenz klar erkennbar. Sollte es denen gelingen, das Gesetz bis zur Bundestagswahl im Herbst im Vermittlungsausschuß auf Eis zu legen (und das ist keine Kunst), und dann eine große Koalition, oder noch schlimmer eine rot-grüne Regierung ans Ruder kommen, dann war es das auf Jahre hinaus für uns.

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Geschrieben : 21.01.2013 16:15
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

http://www.vatersein.de/Forum-topic-26275.html

Themen zusammengeführt

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 16:18
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Welche Bedeutung dem Sorgerecht beigemessen wird, kann man schon an der vorgesehenen Zeit erkennen: 00:30 Stunden.

Nunja, das erscheint auf dem ersten Blick tatsächlich so.
Allerdings betrachte ich die politische Entwicklung schon länger und kann dich da beruhigen, es ist gut so wie es ist, denn 30 Minuten Beratungszeit für gleich 2. und 3. Beratung inkl. Beschluß und Empfehlung bedeutet, dass sich der Ausschuß schon einig ist und es keine langen Debatten mehr darüber gibt.

Die hat es vorher schon gegenen, zum einen in den öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzungen. Ebenso war damals die Auslegung und die Statements der Experten interessant bis schauderlich. auf der Internetseite des Bundestages kann man in die ganzen Dokumente einsehen.

30 Minuten ist in dem Fall als positiv zu betrachten.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2013 16:28
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Seit gestern haben wir ein weiteres Problem:
Die Reform des Sorgerechtes ist zwar im Bundesrat nicht zustimmungsbedürftig ... allerdings kann der Bundesrat mit der entsprechenden Anzahl an Gegenstimmen Einspruch gegen den Beschluß des Bundestages einlegen und damit das Gesetz in den Vermittlungsausschuß bugsieren ... und die notwendige Anzahl an Gegenstimmen zum aktuellen Regierungsentwurf, der mit hoher Wahrscheinlichkeit am 31. Januar auch so im Bundestag beschlossen werden wird, hat die Opposition mit dem gestrigen Wahlausgang in Niedersachsen nun.

Vollkommen richtig, de facto ist es bald möglich jedes Gesetz zu blockieren und die Ängste hatte ich auch. Mal von meiner politischen Richtung abgesehen, war das einer der Gründe warum ich gestern nach Bekanntgabe des Endergbnisses etwas frustriert war. Aber wie du schon sagtest, findet die Amtseinführung erst am 19. Februar statt. Da ich ein wenig politikinteressiert bin, gehe ich davon aus, dass die Regierung nun soviele Gesetze wie möglich vorher durch winkt.

Noch eines gilt zu betrachten: Es ist ein Parteiübergreifender Ausschuß, der für diese Thematik gegründet wurde. Konstruktiv konnten alle Parteien an einer moderaten Lösung mitwirken und gewisse Aspekte sind auch in die Reform eingeflossen. Nicht zu vergessen, dass die Reform überfällig ist und sich dafür alle Parteien schon mediale Schelte abholen durften.

Zudem ist noch folgender Umstand zu betrachten: Die Linke fordert mehr als die Regierung bereit ist zu tun, der SPD ist das viel zu viel und die Grünen befinden sich in etwa auf dem Standpunkt von Schwarz-Gelb. Diese haben noch den ein oder anderen Schönheitsfehler anzumelden aber sind mit der Ansicht der Gesetzesvorlage weitgehend konform, sprich anders als es bei manch anderen politischen Themen ist.

Es gilt hier also zum einen abzuwarten, ob die Abstimmung vor dem 19.02. stattfindet (nicht unwahrscheinlich weil die Empfehlung am 31.01. an den Bundestag geht) oder aber die Parteien sich einig sind das Gesetz durch zu winken. Bei Abgeordneten-Watch ist ja beispielsweise oft erkennbar, dass es nicht immer diese typische Pro und Contra Parteien-Konstellation gibt sondern es auch durchaus Reformen gibt, die mehr oder minder vom gesamten Bundestag unterstützt werden.

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Geschrieben : 21.01.2013 16:40
(@bester-papa)
Registriert

Schon erstaunlich, dass ausgerechnet die Linke ein GSR ab Vaterschaftsanerkennung fordert. Das klang vor einigen Monaten aber auch anders. Aber jetzt noch was zu fordern kommt eh zu spät.

Das, was die SPD in ihren Antrag schreibt, ist schon frech:

"Bei der Allleinsorge auf den Vater ist zu berücksichtigen, dass damit regelmäßig auch ein Wechsel des Kindes vom Haushalt der Mutter in den des Vaters verbunden ist. Dies berührt auch das Bedürfnis des Kindes nach Stabilität und Kontinuität hinsichtlich seiner gewachsenen persönlichen Bindungen. Der Mutter die Sorge zu entziehen..ist nur gerechtfertigt, wenn es zur Wahrung des väterlichen Elternrechts keine andere Möglichkeit gibt, die weniger in das mütterliche Elternrecht eingreift.."

Heisst so viel wie: Kind findet im Haushalt des Vaters keine Stabilität und Kontinuität. Kind zum Vater daher nur, wenn alle anderen Möglichkeiten nicht in Frage kommen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 11:06




(@diskurso)
Registriert

Schon erstaunlich, dass ausgerechnet die Linke ein GSR ab Vaterschaftsanerkennung fordert. Das klang vor einigen Monaten aber auch anders.

Das zudem der ganz neue Standpunkt der Linken ausgerechnet die Unterschrift des IM Notar trägt, sollte jeden misstrauisch machen.
Für mich ist die neue Strategie der Linken nichts als Wahlpropaganda einer Partei, deren Existenz bedroht ist.

Das, was die SPD in ihren Antrag schreibt, ist schon frech:

"Bei der Allleinsorge auf den Vater ist zu berücksichtigen, dass damit regelmäßig auch ein Wechsel des Kindes vom Haushalt der Mutter in den des Vaters verbunden ist. Dies berührt auch das Bedürfnis des Kindes nach Stabilität und Kontinuität hinsichtlich seiner gewachsenen persönlichen Bindungen."

Die zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten, die belegen, dass regelmäßige Umgänge und Wechsel zwischen beiden elterlichen Haushalten die beste Variante für Trennungskinder ist, werden selbstverständlich vorsätzlich ignoriert.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2013 12:48
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

also wenn mir mal jemand gesagt hätte, dass ich ausgerechnet einem Antrag der LINKEN zustimmen würde ...

Naja - das, was die da nun heut beschlossen haben, ist zwar noch immer weit weg von gut, aber allemal besser, als der Gesetzesmüll der Vergangenheit.

Dann hoffen wir mal, dass der Bundesrat mit seiner nun ja leider rot-grünen Mehrheit nicht noch auf den letzten Metern dazwischenfunkt und das Ding balsmöglichst auf dem Tisch des Bundespräsidenten liegt.

Und dann geht's vor Gericht!!

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Geschrieben : 31.01.2013 21:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

also wenn mir mal jemand gesagt hätte, dass ich ausgerechnet einem Antrag der LINKEN zustimmen würde ...
...
Dann hoffen wir mal, dass der Bundesrat mit seiner nun ja leider rot-grünen Mehrheit nicht noch auf den letzten Metern dazwischenfunkt und das Ding balsmöglichst auf dem Tisch des Bundespräsidenten liegt.

Wieso? Die LINKEN haben sich doch enthalten und die Grünen haben zugestimmt.
Damit dürfte es eigentlich auch im Bundesrat keine Probleme geben.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2013 21:25
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Beppo, die Linken hatten einen eigenen Antrag der das GSR ab Vaterschaftsanerkennung beschließt ... wurde natürlich abgelehnt, so wie die anderen Anträge der Opposition (SPD wäre das übelste). Das die Grünen dem Koalitionsentwurf zustimmen - so mies er auch sei - ist zumindest schon mal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Was hat der Bundesrat denn nun noch zu kamelle? ... ich dachte das Gesetzt betrifft kein Länderrecht?

Gruß Eric

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Geschrieben : 31.01.2013 22:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was hat der Bundesrat denn nun noch zu kamelle? ... ich dachte das Gesetzt betrifft kein Länderrecht?

Weiß ich auch nicht aber vermutlich hat irgendein Saboteur doch irgendetwas landesspezifisches mit in den Gesetzesentwurf gemantscht.

Zumindest habe ich auch das Gerücht gehört, dass der Bundesrat zustimmen muss.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2013 22:48
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin!

Der Bundesrat muss nicht zustimmen.  Und mir ist auch kein Fall bekannt,  in dem der Bundesrat ein Gesetz noch kurz vor Verkündung zu Fall gebracht hätte. Die Verkündung wird nicht lange dauern. Mitte Februar,  denke ich. Da wird auch die Wahl in Niedersachsen nichts ändern.

Ein Tag zum Feiern?

Ich hätte nie gedacht,  dass das so Gesetz wird.  Die CDU ist ja liberaler als alle anderen Verbrecher!

Ich werde meinen Antrag am Tage des Inkrafttretens stellen.  Alle Vorbereitungen sind getroffen.

Ich rate jedem,  die Gesetzesbegründung gründlich zu lesen und damit zu argumentieren. Das Thema 'Kommunikation' dürfte erledigt sein.  Auch GSR-Eltern streiten... )

Friede sei mit uns!

(auch wenn es nur ein erster Schritt ist)

Gruß

Krishna

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Themenstarter Geschrieben : 01.02.2013 00:17
(@bester-papa)
Registriert

Viel wichtiger ist, dass auch in den Köpfen der Richter ein Umdenken erfolgt, sonst bringt das beste Gesetz nichts.
Ich hatte bereits auf dem Urteil des BverfG geklagt und konnte dieses Umdenken jedenfalls schon feststellen (sowohl auf Amtsgerichts- als auch OLG -Ebene).

O-Ton am Amtsgericht:
Gegenseite: "Die Eltern können sich nicht einigen".
Richterin: "Alle die hier sitzen, können sich nicht einigen. Dann könnte ich ja nie das GSR ausurteilen".

Kennt schon einer den genauen Wortlaut des neuen Gesetzes?
Sofern die Länder nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden, dürfte der Bundesrat auch nicht zustimmungspflichtig sein.

Viel Glück.

BP

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Geschrieben : 01.02.2013 10:10
(@mellipop)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich post nur schnell nen link

http://www.treffpunkteltern.de/news/sorgerecht---neue-regelung-zur-elterlichen-sorge-bei-nichtehelichen-kindern_1372.php

lg
mellipop

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Geschrieben : 01.02.2013 10:26
(@bester-papa)
Registriert

So, im WDR kam soeben die Nachricht, das auch der Bundesrat noch zustimmen muss und das Gesetz ab Sommer in Kraft tritt  😡
Das verstehe wer will!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 10:26
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen,

ich hab da jetzt auch schon widersprüchliche Informationen zu erhalten.

Laut Tagesschau.de tritt das Gesetz sofort in Kraft:

http://www.tagesschau.de/inland/sorgerecht-faq100.html

Andere Medien verbreiten tatsächlich das der Bundesrat zustimmungspflichtig ist.

Das Gesetz im einzelnen sieht wohl so aus wie es zuletzt entworfen wurde.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 10:43




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