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§ 1626a und kein Ende...

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(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

Der Bundesrat ist zwar nicht Zustimmungspflichtig, aber die Mehrheit im Bundesrat könnte einen Vermittlungsausschuss beantragen und das Gesetz bis zur Bundestagswahl hinauszögern und ggf. das Gesetz bei einem Machtwechsel zu Fall bringen. Da aber gestern die Grünen dem Gesetz zugestimmt haben, werden die sicher nicht mehr im Bundesrat dagegen stimmen. Das Ding ist nun durch und jeder kann sich so langsam darauf vorbereiten. Aber bitte beachtet, dass man es trotzdem noch mal auf den formalen Weg versuchen sollte.

1. Gespräch Mutter
2. Gespräch Mutter und Jugendamt
3. Gericht

Viel Erfolg euch allen...

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 11:23
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach Leute, so kompliziert ist das doch gar nicht. Also:

Gesetze, die Interessen der Länder betreffen, sind im Bundesrat zustimmungsbedürftig.
Das ist hier nicht der Fall.

ABER:
Alle übrigen Gesetze sind zwar nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig, werden diesem aber dennoch nach Verabschiedung im Bundestag zugeleitet und der Bundesrat kann Widerspruch dagegen einlegen.

Die Konsequenz ist in beiden Fällen die gleiche: Verweigert der BR einem zustimmungsbedürftigen Gesetz die Zustimmung oder legt er gegen ein nicht zustimmungsbedürftiges Gesetz Widerspruch ein, landet das Ding im Vermittlungsausschuß.

Wo liegt denn dann in der Praxis der Unterschied zwischen zustimmungsbedürftig und nicht zustimmungsbedürftig?
Ganz einfach:
Sowohl für eine Zustimmung bei einem zustimmungsbedürftigen, als auch für einen Widerspruch bei einem nicht zustimmungsbedüftigen Gesetzesentwurf, braucht der Bundesrat eine Mehrheit.
Bei einem zustimmungsbedürftigen braucht also die Seite die Mehrheit im BR, die dafür ist (eben um zustimmen zu können) - bei einem nicht zustimmungsbedürftigen braucht die Seite eine Mehrheit, die dagegen ist (eben um es ablehnen zu können).

Wäre das neue Sorgerecht zustimmungsbedürftig, dann hätte also schwarz-gelb eine Mehrheit im BR gebraucht (das wäre blöd gewesen, denn die hatten dort zuletzt genau 50:50). Also waren wir schon mal guter Dinge, da das Ding glücklicherweise nicht zustimmungsbedürftig ist. Denn 50:50 reicht eben auch rot-grün nicht um Widerspruch einzulegen.
Nun gabs aber leider in Niedersachsen einen Regierungswechsel - und damit hat rot-grün die Mehrheit im Bundesrat, kann das Gesetz also per Widerspruch in den Vermittlungsausschuß bugsieren und dort solange blockieren, bis schwarz-gelb im Herbst vielleicht auch im Bund abgewählt wird. Das wäre der Worst Case - denn dann wäre das neue Gesetz endgültig gescheitert.

Es gibt jetzt zwei Hoffnungs-Komponenten:
1. Das Ding ist schon durch den Bundesrat durch, bevor dort die Mehrheitsverhältnisse kippen - denn die neue Regierung in Niedersachsen kommt erst Mitte Februar ins Amt. Dann müssen die aber jetzt richtig Gas geben.
2. Rot-Grün legt keinen Widerspruch ein, weil die Grünen gestern im Bundestag zugestimmt haben und diesem Standpunkt auch in den rot-grünen Länderkoalitionen treu bleiben.

Nu alles klar?

servus
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 12:11
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Es gibt jetzt zwei Hoffnungs-Komponenten:
1. Das Ding ist schon durch den Bundesrat durch, bevor dort die Mehrheitsverhältnisse kippen - denn die neue Regierung in Niedersachsen kommt erst Mitte Februar ins Amt. Dann müssen die aber jetzt richtig Gas geben.
2. Rot-Grün legt keinen Widerspruch ein, weil die Grünen gestern im Bundestag zugestimmt haben und diesem Standpunkt auch in den rot-grünen Länderkoalitionen treu bleiben.

1. fällt schon mal aus. Die nächste BR-Sitzung ist erst Anfang März.
Bleibt also nur die Hoffnung, dass die Grünen ihrer gestern vertretenen Linie treu bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 13:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Beck-Blog gibt es noch einige Details.

Vor Allem der Hinweis auf die Gesetzesbegründung erscheint mir sehr wichtig, da hier den Richtern ausdrücklich der Joker mit den Kommunikationsstörungen aus der Hand genommen wurde.

Ein Ausdruck der Begründung gehört ab sofort in jeden Antrag auf GSR.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 19:59
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

1. fällt schon mal aus. Die nächste BR-Sitzung ist erst Anfang März.
Bleibt also nur die Hoffnung, dass die Grünen ihrer gestern vertretenen Linie treu bleiben.

Das ist wohl wahr. Interessant ist auch das Verhalten der Linke. Durch eine totale Verweigerungshaltung würden noch nicht mal die Minimalziele ihres eigentlichen Antrages durchgesetzt werden.

Im übrigen sollte sich jeder entsorgte Vater nochmal Gedanken zu seinem Wahlverhalten bezüglich der vertretenen Positionen einzelner Parteien im September machen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2013 23:01
(@Hoffmann)

Hallo allerseits,

nachdem der Gesetzgeber nun über 3 Jahre kreißte, hat er eine Maus geboren.
Es hat ihn offenbar eine Riesenanstrengung gekostet, dem nicht ehelichen Vater den Zugang zum gemeinsamen Sorgerecht zu erleichtern. Dies verwundert umso mehr, als viele entsorgte eheliche Väter erleben wie wenig die gemeinsame Sorge in der Praxis Wert ist, wenn man nicht betreuender Elternteil ist. Leider hat der Gesetzgeber die Chance vertan auch dem nicht ehelichen Vater das Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung zuzugestehen und auch in der Bundestagsdebatte wurde die Frage aufgeworfen, wieso ein nicht ehelicher Vater erst einen Antrag bei Gericht stellen muss, wenn er sein laut Grundgesetz "natürliches Recht und Pflicht " (Art. 6 GG) zur Erziehung seines Kindes wahrnehmen will. Die Befürworter der Alleinsorge der Mutter geben hierauf natürlich keine Antwort.
Dennoch bleibt festzustellen, dass der Gesetzgeber erstmals anerkannt hat, dass die gemeinsame Sorge für das Kind grundsätzlich im Interesse des Kindes ist. Und dass daraus folgt, dass nachzuweisen ist, warum im besonderen Einzelfall dies ausnahmsweise einmal nicht zutreffen sollte. Dies ist eine völlige Umkehr der bisherigen Einstellung des Gesetzgebers. Darauf gilt es aufzubauen.
Es bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber in Zukunft erkennen wird, dass es nicht einzusehen ist, weshalb ein Gerichtsverfahren notwendig ist, um den Zustand herzustellen, den der Gesetzgeber selbst als den Normalfall definiert hat. Das entbehrt jeder Logik.
Aber die gemeinsame Sorge muss auch mit Inhalt gefüllt werden, denn derzeit beinhaltet sie hauptsächlich ein Auskunftsrecht gegenüber Dritten (z.B. der Schule). Eine wirkliche Beteiligung an der Pflege und Erziehung des Kindes ermöglicht sie kaum. Hier setzt das französische Familienrecht Maßstäbe.

Es bleibt noch viel zu tun, um Kindern ihre Väter (und in wenigen Fällen ihre entsorgten Mütter) zu erhalten.

Beste Grüße,
Hoffmann

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 13:21
(@Brainstormer)

Moin Hoffmann,

ich finde man darf sich auch ruhig mal etwas darüber freuen, wenn eine der größten Ungerechtigkeiten im Familienrecht durch den Gesetzgeber beseitigt wurde.
Das es weitere Baustellen gibt, steht außer Frage, aber es geht leider immer nur Step by Step und mehr stand diesmal leider nicht zur Debatte.

Gruß
Brainstormer
   

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 14:11
(@pai-de-gemeos)
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Im übrigen sollte sich jeder entsorgte Vater nochmal Gedanken zu seinem Wahlverhalten bezüglich der vertretenen Positionen einzelner Parteien im September machen.

huh ...  :puzz:

na dann mal die Parteien in der Reihenfolge der Erträglichkeit ihrer Standpunkte in dieser speziellen Frage:

- Linke
- FDP
- CDU
- Grüne
- CSU / SPD  (welch witzige "Koalition")

Trotzdem meine Kinder einen enormen Stellenwert in meinem Leben einnehmen ... aber daran nun mein Wahlverhalten ausrichten ??  :knockout:
na ich weiß nich ...

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 14:52
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

huh ...  :puzz:

Trotzdem meine Kinder einen enormen Stellenwert in meinem Leben einnehmen ... aber daran nun mein Wahlverhalten ausrichten ??  :knockout:
na ich weiß nich ...

Der Umstand der gelebten Demokratie in Deutschland ermöglicht es dir ja, und wenn ich deine Beiträge so lese, hast du einen politischen Weitblick, verschiedene Aspekte in dein Wahlverhalten mit einfliessen zu lassen. Zu filtern ist, wer Familienpolitik betreibt oder gar nur Mütterpolitik. Ich denke nicht nur in der Frage des SR.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 15:13
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

... oder gar nur Mütterpolitik.

Nun, "Mütterpolitik", oder besser gesagt "Frauenpolitik" betreiben leider mittlerweile durchgängig alle Parteien.
Einfach deshalb, weil es als "politisch korrekt" gilt.

Es gibt eben ein paar Themen, bei denen sind sich alle Parteien stets einig.
Dazu gehört in Deutschland z.B. die Haltung gegenüber Israel (interessanterweise stets gleichgesetzt mit der Haltung zum Judentum - obwohl wir doch sonst überall stets Kirche und Staat strikt trennen) und eben die massive feministische Ausrichtung im ewigen Geschlechterkampf. Wer es noch nicht bemerkt hat, wir leben längst in einem Matriarchat.

Viele Links zu diesem Thema finden sich hier:   https://www.facebook.com/FeminismusDiktatur

Interessant ist in diesem Zusammenhang der Grad an kollektiver Realitätsverweigerung. Denn alles spricht nach wie vor von einer "männerdominierten Gesellschaft" - obwohl längst das gerade Gegenteil eingetreten ist.
Eines muss man(n) Schwarzers Legionen lassen: Das ist Marketing vom Feinsten.

Grüße
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 15:50




(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Hoffmann,

ich finde man darf sich auch ruhig mal etwas darüber freuen, wenn eine der größten Ungerechtigkeiten im Familienrecht durch den Gesetzgeber beseitigt wurde.
Das es weitere Baustellen gibt, steht außer Frage, aber es geht leider immer nur Step by Step und mehr stand diesmal leider nicht zur Debatte.

Gruß
Brainstormer

Dem kann ich nur beipflichten!
Die ganze Unkerei bringt doch nix.
Auch mir geht die Neuregelung nicht weit genug - und ja, sie ist nach wie vor diskriminierend.
Aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Die wissenschaftlichen Studien häufen sich - es gibt immer mehr Erfahrungswerte aus dem europäischen und internationalen Ausland (die Expertenanhörung im Ausschuß war in dieser Hinsicht sehr aufschlußreich) und die Praxis wird in den nächsten Monaten zeigen, dass die derzeit noch eingebauten Zugeständnisse an die Mütterlobby sich als Brandsätze erweisen werden.
Alle Parteien waren sich einig, das Gesetz, sobald die ersten Erfahrungswerte vorliegen, nochmals zu evaluieren. Bleibt natürlich zu hoffen, dass zu diesem Zeitpunkt, an dem sich der Gesetzgeber des Themas wieder annimmt, nicht gerade eine SPD-geführte Regierung am Drücker ist - denn dann gehts zurück in die Steinzeit. Es liegt also jetzt an uns, die Zeit zu nutzen um die politische Klasse mit Argumenten davon zu überzeugen, dass ihre alten Prinzipien überholt sind.
Also nicht unken, sondern aufklären und Fakten schaffen.
In diesem Sinne,
schönes WoE
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2013 16:20
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Man(n) mag es zwar kaum glauben, aber ein solches Statement von einer öffentlich rechtlichen Medienanstalt zu lesen überrascht und erfreut sogar mich:

http://www.swr.de/swr2/kultur-info/meinung/-/id=8812286/nid=8812286/did=10935348/1ba0aoe/index.html

Viel Spaß beim lesen!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.02.2013 11:36
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Man(n) mag es zwar kaum glauben, aber ein solches Statement von einer öffentlich rechtlichen Medienanstalt zu lesen überrascht und erfreut sogar mich:

Mich wundert das nicht. Herr Gampert schließlich der Mann, dessen Verfassungsbeschwerde 2010 vom BVerfG angenommen wurde, nachdem aufgrund der Vorergebnisse dieser Sorgerechtsstudie vom DJI feststand, dass Mütter alles andere als kindeswohlorientiert handeln. Das BVerfG wusch sich schnell rein, da die Politik sich weiterhin Zeit ließ. Und es ist gut, wenn sich solch ein "Verirrter"  😉 auch mal selbst auf Ö-R-Seiten äußern darf.

In meiner Sache ist nun  :gunman: angesagt. Die Mami war eher unglücklich  :wink:, als ich sie auf meine Absicht ansprach, das Sorgerecht am ersten Tag der Gültigkeit zu beantragen. Ich gab ihr zwei Wochen Zeit, sich das zu überlegen. "Wieso denn so schnell? Man kann doch auch im Mai mal drüber sprechen."..  

Ich muss ja schließlich noch den Antrag vorbereiten.  :yltype:

Ich machte sie dann darauf aufmerksam, dass unser Kind nun bald neun Jahre alt wird und ich den zweiten Teil des Aufwachsens ganz gerne mitbestimmen würde. Und erklärte ihr, dass sie mir nun quasi Kindeswohlgefährdung nachweisen muss oder eben Kommunikationsunfähigkeit.

Das dürfte schwierig werden, wenn man sein Kind immer gerne zum Papi lässt und auch sonst an Elternsprechtagen, Pflegschaften etc. gemeinsam teilnimmt, und - trotz mancher Differenzen - immer noch und und immer wieder miteinander redet.

Ich werde berichten.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 13:33
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch eine Feststellung:

Der Bundesrat hält in den nächsten drei Wochen weder im Rechtsausschuss noch im Familienausschuss eine Sitzung ab. Damit dürfte klar sein, dass das Gesetz vom Bundesrat nicht gekippt wird.

Und nebenbei: Ich finde es erstaunlich, dass offenbar auch kein anderes Thema die "Arbeit" unserer Vertreter erfordert!

Und der arme VAMV erst:

http://www.vamv.de/presse.html

:rofl2:

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.02.2013 13:48
(@eric69)
Rege dabei Registriert

... und das hier ist das Gegenstück zur SWR-Meldung:

http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12465240/62129/Birgit-Uhlworm-gegen-Schnellschussvariante-beim-neuen-Sorgerecht-Kritik.html

"Kritik von einer Expertin" ...  :exclam: die Frauenrechtlerin Birgit Uhlworm

Gruß Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 21:14
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Mich wundert das nicht. Herr Gampert schließlich der Mann, dessen Verfassungsbeschwerde 2010 vom BVerfG angenommen wurde, nachdem aufgrund der Vorergebnisse dieser Sorgerechtsstudie vom DJI feststand, dass Mütter alles andere als kindeswohlorientiert handeln.

Das stimmt, aber fand es gut, dass er beim SWR diese Plattform erhielt.

In meiner Sache ist nun  angesagt. Die Mami war eher unglücklich  , als ich sie auf meine Absicht ansprach, das Sorgerecht am ersten Tag der Gültigkeit zu beantragen. Ich gab ihr zwei Wochen Zeit, sich das zu überlegen. "Wieso denn so schnell? Man kann doch auch im Mai mal drüber sprechen."..

:rofl2: Ich glaube bei mir wird es ähnlich laufen. Ich hatte mir auch vorgenommen ihr zwei Wochen Bedenkzeit zu geben. Ist doch nett von uns oder nicht? So haben sie sogar eine Netto-Frist von 8 Wochen statt nur 6 Wochen  :thumbup:

Das dürfte schwierig werden, wenn man sein Kind immer gerne zum Papi lässt und auch sonst an Elternsprechtagen, Pflegschaften etc. gemeinsam teilnimmt, und - trotz mancher Differenzen - immer noch und und immer wieder miteinander redet.

Ähnlich wie bei mir, nur mein Kind ist wesentlich jünger. Ich glaube manchmal die KM frisst schön Kreide und bindet mich auf ihre Weise mit ein, damit ich gar nicht auf die Idee komme dahin zu rennen und mich zufrieden stelle. Fehler im Denksystem. Ich sehe es genau umgekehrt: Wenn man den Vater einbindet kann man da auch rechtlich versiegeln  😉

AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2013 22:25
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

muss hier doch mal einen unqualifizierten Kommentar loswerden:

Die Äußerungen von Frau Uhlworm sollten nicht überbewertet werden, da sie so etwas sagen muss, um irgendwann mal ein Bundesverdienstkreuz zu ergattern.
Wer von nem Schnellschuss spricht, leidet m.E. ohnehin unter leichten Wahrnehmungsstörungen.

... und alles was die Schwab "entsetzt", muss per Definition im Kern etwas Gutes haben.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 10:32
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo United,

ist dochgar nicht so unqualifiziert sondern was wahres dran.

Frau Schwab hat ja auch damals im Ausschuß vor dem Bundestag als "Fachfrau" schon mächtig Dampf abgelassen. Frist und "Vereinfachtes Verfahren" ist nicht kindwohlgerecht. So so......  :puzz:

Den Vater verantwortlich aus dem Leben des Kindes, aus persönlichen Ambitionen der Mutter heraus, auszuschliessen.....ja genau das ist kindswohlgerecht.

Das diese Frau nun den Deckmantel des Kindswohl für ihre Argumentation mißbraucht ist nicht traurig, verwunderlich oder ärgerlich sondern nur peinlich für Frau Schwab, da diese Vergleiche hinken und das Deckmäntelchen quadrathmetergroße Löcher hat und der feministische Hintergrund durchkommt.

Seltsam nur, dass die Mehrheit der Frauen in Deutschland eine Mitsorge seitens des Vaters grundsätzlich befürworten......

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 11:00
(@diskurso)
Registriert

Interessant, wie die "Frauenrechtlerinnen" permanent falsche Informationen streuen, ihre Propaganda verbreiten und sogar dem mütterfreundlichen Bundestag das "ideologische Leitbild" unterstellen, dass die gemeinsame Sorge immer das Beste sei.
Der VAMV behauptet:

Der Bundestag entscheidet heute über ein schriftliches Schnellverfahren, nach dem Familiengerichte über das Sorgerecht entscheiden sollen, ohne jemals die Eltern zu Gesicht zu bekommen.

Auch die "Expertin" Birgit Uhlworm lügt wie gedruckt:

Die jetzt beschlossene Schnellschussvariante ist höchst bedenklich“, sagt sie. In jedem Einzelfall sei zu prüfen, ob ein gemeinsames Sorgerecht im Interesse des Kindes sei und ob der Vater ernst- und dauerhaft Verantwortung übernehmen wolle.

Der tatsächliche Sachverhalt ist jedoch dieser:

Äußert sich die Mutter nicht oder trägt sie keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, hat der Richter im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamts und ohne persönliche Anhörung der Eltern zu entscheiden.

Offensicht sollen nun sogar Mütter, die nichts gegen ein gSR vorbringen, in ein aufwändiges Verfahren gezwungen werden, um sie eines Besseren belehren zu können.

Wer ist eigentlich diese "Expertin" Birgit Uhlworm ?
Geschäftsführerin des Landesverbands Brandenburg e.V. des Vereins SHIA "Selbsthilfegruppen Alleinerziehender", der seine Arbeitsschwerpunkte u. a. so definiert:

- Engagement für familienrechtliche Lösungen im Interesse der Einelternfamilien.

Angesichts ihrer Herkunft verwundert auch ihre unverblümte Ostalgie nicht:

In der DDR war sozusagen das Kind und das Kinderkriegen Ansatzpunkt für alle Maßnahmen, gewissermaßen die zweite Lohntüte. Kinderkleidung wurde subventioniert, es gab günstige Freizeit- du Ferienangebote.

Selbstverständlich kommen Väter im Zusammenhang mit Kindern erst gar nicht vor:

Wie sehen sich die Alleinerziehenden, die Sie kennen?
(...) Die Frauen brauchen nicht unbedingt einen Partner, um glücklich zu sein, sie entscheiden selbst für sich und ihr Kind. Es hat natürlich alles zwei Seiten: man trägt allein die Verantwortung und man muss sich mit niemanden darüber auseinandersetzen. Der größte Teil der Frauen ist sehr zufrieden mit ihrem Leben.
http://www.superillu.de/aktuell/Brandenburgs_SHIA-Chefin_Birgit_Uhlworm_1515685.html

Wer sich das Foto in der SUPERillu ansieht, versteht auch, warum ...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 13:24
(@fruchteis)
Registriert

Moin.

Mit der Reform ist es für Väter einfacher, in die ES einzurücken (Negativprüfung),
besser, es ist schwerer, ihnen das Sorgerecht zu verwehren, denn aufgrund der natürlichen Anbindung gem. Art. 6 GG muß es nicht erst zugewiesen werden. DAS haben die Konstrukteure des Gesetzes offenbar noch sehr gut erkannt, aber nur halbherzig und angreifbar umgesetzt.

Unverändert einfach kann auf Antrag nach § 1671 BGB die Mitsorge entzogen werden, weil hier dem Antrag wieder mur stattzugeben ist, 'wenn dies dem Kindeswohl am besten entspricht".  

Die größte Kritik an der Reform entzündet sich mE hier:
- Ein Vater muß ein Grundrecht beantragen
- In der Widerspruchsphase ist ihm ungeprüft die Mitsorge verwehrt
- Das Gesetz erzeugt das, was später zum Sorgerechtsentzug wird: Streit
- Die Mitsorge kann ohne schwerwiegende Gründe (wieder) entzogen werden

Man muß tatsächlich abwarten, wie die Rechtsprechung in ihrem Ermessen auf den Gesetzgeber reagiert.

Die 'Zuordnungs-' bzw. Eingriffsschwellen (fehlende Kom und Koop der Eltern) haben sich etwas verändert. Das ist mir aber viel zu dünn.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.02.2013 13:52




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