So blöd sind nicht mal die.
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Wenn du dich da mal nicht irrst...... 😀
Ich weiß es nicht. Wirklich nicht. Aus meinen kommunalpolitischen Erfahrungen heraus, sagt mir irgendwas, dass die SPD sich nicht die Blöße geben will.
Erst Nein das wollen wir nicht und dann Ja wir machen mit, wäre auch untypisch.
Ich glaube eher, dass die ein oder andere Fraktion in den von der SPD koalitionsgeführten Ländern sich vielleicht breit schlagen lassen KÖNNTE...... Durch CDU oder Grüne. Zum Beispiel in eben NRW oder zum Beispiel in Berlin. Die sind ja immer etwas toleranter und jetzt wo sich die CDU gegenüber den homosexuellen öffnet wird unser kleiner Wowi vielleicht schwach. Also letzendlich muss nur eine einzige Koalition schwach werden und schon ist das Gesetz durch. Aber du wirst sehen, dass die meisten SPD geführten Länder Einspruch erheben werden........
Ich würde ja auch nicht allzu viel in eine Wette auf die Intelligenz der SPD investieren aber es reicht ja auch nicht, dass die meisten SPD-Länder dagegen sind, sondern es müssten ja schon alle sein oder?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich würde ja auch nicht allzu viel in eine Wette auf die Intelligenz der SPD investieren aber es reicht ja auch nicht, dass die meisten SPD-Länder dagegen sind, sondern es müssten ja schon alle sein oder?
Ja das stimmt. Wenn es einen Abweichler gibt, sagen wir mal Meck-Pom, die haben 3 Stimmen, was das mindeste ist, kann die Stimmenmehrheit von 35 Stimmen nicht mehr eingehalten werden, bzw. die Stimmenmehrheit würde zu den Befürwortern des Gesetzes fliessen. Genau das möchte man in der Politik aber verhindern. Welche Landespartei möchte sich denn nachher auf Bundesebene den Vorwurf machen lassen, der Parteirichtung nicht gefolgt zu sein????????
Frau Schwab sülzt noch etwas populistisch in der Osnabrücker Zeitung vor der Bundesratssitzung:
Die Schiene "arme Mütter nach der Schwangerschaft" und nebenbei noch ein paar Vokabeln wie "Missbrauch und häusliche Gewalt" fallen lassen und schon ist jeder Vater mal wieder eine höchst suspekte Person der frau unbedingt auf die Finger schauen muss ... echt billiges Gewäsch :exclam:
Gruß Eric
... echt billiges Gewäsch :exclam:
@Eric: Danke für den Artikel. Billiges Gewäsch. Das grenzt an Volksverhetzung...... Allein diese Aussage ist eine unverfrorenheit und moralisch in meinen Augen bedenklich:
„Aus den Beratungsstellen habe ich bereits gehört, dass die Frage nach Abtreibung verstärkt gestellt wird.“
Wenn werdende Mütter sich überlegen Leben zu töten, weil sie nicht mehr allmächtig darüber walten können sondern sich mit dem, mit dem sie dieses gezeugt haben arrangieren müssen, sind diese Menschen es nicht wert Mütter zu werden. Diese Aussage ist so nieder......... Also ob.......
Frau Schwab würde ich in allen ihren dort nieder geschriebenen Thesen verbal auseinander nehmen...... Aber was bringt es....schau ich mir lieber das Foto an und denke daran :gunman:...................... Schon gut, ich bin ja eigentlich Pazifist.......... 😡
Hallo Allerseits,
Dass Frau Schwab und ihr Verband Väter eigentlich für überflüssig hält ist doch nichts Neues. Ich habe es schon an anderer Stelle zitiert.
In Ihrem Taschenbuch "Alleinerziehend" (Ausgabe 20, 2012 auf Seite 14) schreibt Frau Schwab:
"Nur wenige Mütter oder Väter planen von Anfang an, ihr Leben mit einem Kind als Alleinerziehende zu führen. Die meisten sind durch Trennung oder
Tod des Partners in diese Familienform hineingeraten. Es gibt aber auch durchaus Frauen, die sich ein Kind wünschen und planen, dieses ohne Partner groß zu ziehen."
Dies bleibt unkommentiert und ohne jede Bewertung. Frau Schwab ist offenbar der Meinung, es sei das natürliche Recht einer Frau "sich ein Kind [zu] wünschen und [zu] planen, dieses ohne Partner groß zu ziehen". Das ist geplante Alleinerziehung und Herabwürdigung des Vaters zum S.amenspender und nicht Regelung einer gescheiterten Partnerschaft. Diese Frau ist genauso männerfeindlich wie Frau Schwarzer.
Es gibt gute Argumente für die neue Sorgerechtsregelung weil sie ein Schritt in die richtige Richtung ist. Allerdings beendet sie nicht die verfassungswidrige Väterdiskrimierung. Das Bundesverfassungsgericht hält die beschlossene Reform nicht für verfassungswidrig (sie erfüllt die Mindeststandards des Urteils von 2010), aber das BVerfG hat 2003 das geltende Recht auch noch für verfassungskonform gehalten und 2010 dann nicht mehr. Auch Karlsruhe ist lernfähig, wenn auch langsam.
Wer eine gute Begründung sucht, warum auch das neue Recht letztlich verfassungswidrig ist, der lese unter
http://sozialenergie.de/wp-content/uploads/2011/12/Mandla-Sorgerechtsentwurf-Bund.pdf
einen guten Artikel von Dr. Christoph Mandla, Universität Halle (Saale)
Auch bei einigen Sachverständigen, die vom Rechtsausschuss des Bundestages gehört wurden, kann man nachlesen, warum es ein Sorgerecht auch für Väter ab Geburt/Vaterschaftsanerkennung geben sollte (z.B.: Prof. Willutzki, Josef Linsler); nachzulesen unter
http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a06/anhoerungen/archiv/32_Sorgerecht/04_Stellungnahmen/index.html
Frau Schwab würde ich in allen ihren dort nieder geschriebenen Thesen verbal auseinander nehmen...... Aber was bringt es....schau ich mir lieber das Foto an und denke daran :gunman:...................... Schon gut, ich bin ja eigentlich Pazifist.......... 😡
Doch es bringt was. Schreibt nicht hier (hier wissen alle, dass Frau Schwab immer den gewalttätigen Kindesmisshandler anführt, wenn sie ein verfassungswidriges Privileg von Frauen verteidigt). Nehmt diese Frau auseinander wo ihr es könnt. Schreibt Leserbriefe an Zeitungen, die Frau Schwab publizieren. Schreibt in Blogs von Internetportalen oder als Zuschriften bei online Artikeln. Das wird auch gelesen.
Entlarvt Frau Schwab als das was sie ist: Eine Frau ohne Argumente, die Väter für überflüssig hält und eine verfassungswidrige Ausgrenzung von Vätern propagiert zum Nachteil der Kinder. Die Haltung von Frau Schwab ist in Deutschland nicht mehrheitsfähig, davon bin ich fest überzeugt, denn es gibt kein einziges ernstzunehmendes Argument, das diese Frau vorbringt. Aber das wird die unbeteiligte Öffentlichkeit nur erkennen, wenn man solchen Leuten wie Frau Schwab nicht die Deutungshoheit überlässt.
@Hoffmann,
ich stimme dir in allen Punkten zu. Aber dieser ist besonders interessant:
Die Haltung von Frau Schwab ist in Deutschland nicht mehrheitsfähig
Dieser meinung bin ich auch. Das interessante ist, dass Frau Schwab mit ihrer Ansicht eigentlich die Härtefälle der sorge- und umgangsverweigernden Mütter. Das heißt, die unmoralische Elite der alleinerziehenden Mütter.
Wenn man sich mal in Foren für Mütter, ob alleinerziehend oder nicht einliest, so erkennt man wie auch hier eine Diskussion über den Przess der Sorgerechtsreform und auch dmentsprechende Urteile dieser Reform von betroffenen Müttern. Es ist deutlich zu erkennen, dass eine Mehrheit dieser die Reform begrüsst. Die 6-Wochen-Frist wird hier und da kritisiert aber dafür gehen andere nochmal weiter und fordern eine Sorgepflicht ab Geburt.
So frag ich mich doch allen ernstes: Welche kranke Lobby vetritt Frau Schwab mit ihren Steinzeit-Thesen?
Das Bundesverfassungsgericht hält die beschlossene Reform nicht für verfassungswidrig (sie erfüllt die Mindeststandards des Urteils von 2010), aber das BVerfG hat 2003 das geltende Recht auch noch für verfassungskonform gehalten und 2010 dann nicht mehr. Auch Karlsruhe ist lernfähig, wenn auch langsam.
Das habe ich anderen auch schon gesagt. Durchgreifend und gerecht ist die Reform nicht aber erfüllt die Voraussetzung des BVG.
Es wurde dem Vater die Möglichkeit zum Antrag der elterlichen Sorge auch ohne Zustimmung der Mutter eingeräumt und auch die Möglichkeit dieses zu erhalten, ebenfalls gegen den Willen der Mutter.
Klagt man erneut, muss die Begründung darauf abzielen, dass dieses Gesetz eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau dahingehend darstellt, dass beide Elternteile vor dem Gesetz in zweierlei Maß gemessen werden, man von einer Qualifikation der Sorge bei einer Frau ab Geburt ausgeht und der Vater diese Qualifikation vorweisen und beantragen muss, trotz frühzeitiger Vaterschaftsanerkennung. Ebenso gilt es die Ungleichbehandlung in Bezug auf eheliche Gemeinschaften zu beanstanden, da eine vor beispielsweise 10 Jahren umgesetzte Zeremonie zum eigentlichen partnerschaftlichen Zusammenschluß vor dem Gesetz auch eine Qualifikation der Sorge gegenüber einem eventuell später geborenen Kind voraussetzt, was bei einem unheleichen Vater grundsätzlich erstmal abgelehnt wird!
So Freunde, zwar tagt der Bundesrat noch aber anscheinend gibt es zum Ende der Woche hin wenigstens eine "gute" Nachricht:
Billigung für 15 Gesetze wahrscheinlich
Nachdem der Vermittlungsausschuss am Dienstag Änderungen zum Melderecht, zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer und zur Besteuerung der Streubesitzdividende beschlossen hat, die der Bundestag am Donnerstag voraussichtlich bestätigen wird, ist auch die anschließende Zustimmung im Bundesrat sehr wahrscheinlich. Ebenfalls problemlos passieren vermutlich verbesserte Rechte für unverheiratete Väter, Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel in der Altenpflege, Stärkung des Ehrenamts, ein neues Wahlrecht für den Bundestag, Änderungen im Versicherungsrecht und sieben weitere Gesetzesbeschlüsse den Bundesrat. Offen ist dagegen, ob die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts erneut im Bundesrat durchfällt.
Moin,
das Thema gemeinsames Sorgerecht wird hier:
mit den Themen häusliche Gewalt/Missbrauch thematisiert. Als Anleitung zur Vereitelung oder wie man das Thema Missbrauch missbraucht?
Eine weitere Geschichte von Frau Gutmensch und Herrn bösen Wolf?
Gruß Eric
Das ist ja auch aus dem Stall der hysterischen Manuela Schwesig/SPD.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So, gerade im Phoenix-Stream verfolgt: Bundesrat billigt Sorgerechtsreform unverheirateter Väter!
Jetzt braucht Herr Gauck nur noch zu unterzeichnen!
Schön.
Hast du was von Gegenstimmen mitbekommen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Schön.
Hast du was von Gegenstimmen mitbekommen?
Nein bisher noch nicht. Ich habe neben der Arbeit den Phoenix-Stream laufen lassen und dort wurde es zwischendurch eingeblendet. Ich denke die genauen Abstimmungsergebnisse werden entsprechend nachgereciht. Da der Rechtsausschuss allerdings die Empfehlung zur Billigung heraus gegeben hat, kann ich mir auch vorstellen, dass alle dafür gestimmt haben.
Wie man aus der Presse entnehmen kann, war das Thema Mindestlohn und Fiskalpakt Wahlkampfthema. Schön für uns Väter :luxhello:
Hier die Links dazu:
http://www.bundesrat.de/cln_340/nn_8396/DE/presse/pm/2013/042-2013.html
Interessant übrigens, dass ein Justizminister (SPD) in einem Grün-regierten Bundesland (Baden-Württemberg) sich so geballt negativ über das Gesetz auslässt. Also wenn ich Ministerpräsident des Landes wäre, und Mitglied einer Partei, die diesem Gesetz zugestimmt hat, würde ich meinen revoltierenden Minister mal schnell einfangen 😉
http://www.justiz.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1282760/index.html
So Freunde,
angeschrieben habe ich nun Andrea Asch, familienpolitische Sprecherin der Grünen in NRW (Familienministerium hat die SPD inne), und angeschrieben habe ich Brigitte Lösch, sozialpolitische Sprecherin der Grünen BW (Familienministerium hat ebenfalls die SPD inne).
Mal sehen ob Antworten vor dem 01.03. kommen und welche Antworten kommen. Beide Landesparteien befinden sich ja in einer Koalition mit der SPD, zum einen unter eigener Führung, sprich einem Grünen-Ministerpräsidenten und zum anderen unter einer sozialdemokratischen Ministerpräsidentin.
Die Uhren im Schwabenländle ticken anders sagt man mir immer schon. Das scheint zu stimmen. Hier die Antwort Aus Baden-Württemberg vom heutigen Tage:
Sehr geehrter Herr Seidel,
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung – aber wir haben erst gestern zu unserer Anfrage im Staatsministerium die entsprechende Antwort erhalten.
Wahrscheinlich haben Sie selbst schon die Beschlüsse des Bundesrats am 1.3. verfolgt.
Im Bundesrat gab es keine Mehrheit um den Vermittlungsausschuss anzurufen – damit ist das Gesetz so beschlossen und muss nur noch ausgeführt werden.
D.h. Baden-Württemberg hat „für“ das Gesetz gestimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Hallenbach
Persönliche Referentin von
Brigitte Lösch
Heisst, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt, tritt's in Kraft?
Klingt ja nicht gerade nach euphorischer Zustimmung aus dem Schwabenländle....
Heisst, wenn der Bundespräsident das Gesetz unterschreibt, tritt's in Kraft?
Ja eigentlich schon aber die Frage ist dann wann er genau das tut und der Zeitpunkt ab wann die Neuregelung in Kraft tritt...... Dazu habe ich im WWW noch nichts gefunden. Wer was findet, für Infos bin ich dankbar.....
Klingt ja nicht gerade nach euphorischer Zustimmung aus dem Schwabenländle....
Zumindest scheinen die nicht up2date zu sein. Wenn die erst eine Anfrage starten müssen:
entschuldigen Sie bitte die verspätete Rückmeldung – aber wir haben erst gestern zu unserer Anfrage im Staatsministerium die entsprechende Antwort erhalten.
Wahrscheinlich haben Sie selbst schon die Beschlüsse des Bundesrats am 1.3. verfolgt.
Ich dachte immer man weiß parteiintern, was die Landespartei so tut. Gerade zu diesem Fall als familienpolitische Sprecherin. Scheint aber nicht der Fall zu sein.
Servus,
Ja eigentlich schon aber die Frage ist dann wann er genau das tut und der Zeitpunkt ab wann die Neuregelung in Kraft tritt...... Dazu habe ich im WWW noch nichts gefunden. Wer was findet, für Infos bin ich dankbar.....
da hat aber jemand in Staatskunde bzw. Wirtschaft/Recht nicht aufgepasst...
Ein Gesetz tritt stets nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft, vgl. z.B. hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzgebungsverfahren_%28Deutschland%29
Weil Bundesgesetz, erfolgt Ausfertigung durch BPräs Gauck und sodann Verkündung im Bundesgesetzblatt...
und ein bißchen "Prüffrist" muss man dem guten Mann schon lassen...
Viele Grüsse
Servus,
da hat aber jemand in Staatskunde bzw. Wirtschaft/Recht nicht aufgepasst...
Na, ich bin doch schon der Meinung, dass ich aufgepasst habe denn wie ich schon geschrieben habe und du selber schon richtig als Link vermerkt hast:
ZITAT:
Inkrafttreten
Das verkündete Gesetz tritt in dem Zeitpunkt in Kraft, der im Gesetz selbst genannt ist. Wenn ausnahmsweise eine besondere Regelung über das Inkrafttreten fehlt, tritt es gemäß Art. 82 Abs. 2 GG am vierzehnten Tage nach Ausgabe des Bundesgesetzblattes in Kraft.
QUELLE: WIKIPEDIA
Also dann nochmal zu meiner Frage: Gibt es eine Terminvorgabe, ab wann das Gesetz entsprechend in Kraft tritt oder tritt dieses ohne Vorgabe, nach Unterzeichnung des BP in Kraft. Ist dieses Gesetz also ein sogenanntes Gesetz in dem die Terminangabe der Gültigkeit ausnahmesweise fehlt?
Das dieser eine Prüffrist benötigt ist schon klar. Aber selbst da gibt es keinerlei Regelung oder Angaben. Denn je nach Gesetz kann die Prüffrist weniger als 3 Tage, im anderen Fall mehr als 2 Wochen dauern. In wieder einem anderen Fall dauert es eine gewisse Zeit bis dieses Gesetz entsprechend vorgelegt wird.
Nun nochmal meine Frage: Kann jemand sagen wann das Gesetz in etwa in Kraft treten wird?
nein, dass kann Dir niemand genau/exakt sagen.
Neben der Ausfertigung (Unterschrift des BPräs) bedarf es zusätzlich der Verkündung
Das ist der verfassungsgemäße Weg. Art. 82 GG ist da deutlich.
Theoretisch könnte sich der BPräs sogar weigern, das Gesetz auszufertigen...das hat damals Roman Herzog so durchgezogen...glaublich beim Luftfahrtsicherheitsgesetz, wo Passagiermaschienen zum Abschuss durch die Bundeswehr hätten frei gegeben werden sollen...
Das wird aber beim Gesetz zur Neuregelung der elterlichen Sorge bei Unverheirateten wohl nicht passieren. Vermutlich wird es rasch durch sein, d.h. Mai/Juni evtl. früher?!? Evtl kommt noch eine Auslandsreise von Gauck dazwischen...
Viele Grüsse