Benachrichtigungen
Alles löschen

§ 1626a und kein Ende...

Seite 49 / 50
 
(@Inselreif)

und nach der Verkündung noch (Art. 7)...

Dieses Gesetz tritt am … [einsetzen: Datum desjenigen Tages des ersten auf die
Verkündung folgenden Kalendermonats, dessen Zahl mit der des Tages der Verkündung
übereinstimmt, oder wenn es einen solchen Kalendertag nicht gibt, Datum des ersten Tages
des darauffolgenden Kalendermonats] in Kraft.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 17:23
(@bester-papa)
Registriert

Ich glaube, was Sputnik gerne wissen möchte ist, ob in dem Gesetz ein expliziter Termin zum Inkrafttreten genannt ist oder nicht.
Ich habe dazu nichts gefunden. Im Gesetzentwurf vom 17.10.12 steht kein Datum (weiss aber nicht ob man den so verwenden kann).
http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/110/1711048.pdf

Auch auf der Seite des BMJ habe ich kein Datum gefunden:
http://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/20130301_Sorgerecht_und_versicherungsrechtliche_Vorschriften_passieren_Bundesrat.html?nn=1465096

Insofern hängt wohl alles an Gauck. Aber dann fände ich Mai/Juni schon arg lang. Was macht der denn den ganzen Tag ausser lecka Mittagessen gehen?

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 17:46
(@Inselreif)

Ich habe das, was im Gesetz dazu steht, oben zitiert. Tag der Verkündung + 1 Monat.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 18:18
(@bagger1975)

@Inselreif hat's richtig beschrieben...also laufend das Bundesgesetzblatt studieren und rechnen 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 22:46
(@bagger1975)

PS: noch eine Korrektur:

Theoretisch könnte sich der BPräs sogar weigern, das Gesetz auszufertigen...das hat damals Roman Herzog Horst Köhler so durchgezogen...glaublich beim Luft(fahrt)sicherheitsgesetz, wo Passagiermaschienen zum Abschuss durch die Bundeswehr hätten frei gegeben werden sollen...

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 23:07
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

@bagger: Da hat aber einer bei Staatskunde und im Geschichtsunterricht nicht aufgepasst  😉

Spaß beiseite. Dann werden wir wohl weiter täglich nachlesen müssen.In der Regel wird sowas nicht nochmals in den Medien veröffentlicht. Ich bin schon vor Monaten zuhauf angesprochen worden, dass das Gesetz ja jetzt "durch wäre" und ich musste stetig allen erklären weshalb und warum genau das noch nicht der Fall ist.

Und dazu

Was macht der denn den ganzen Tag ausser lecka Mittagessen gehen?

gibts ne schicke Seite. Wenn er nicht zu Mittag isst, dann wandert er stundenlang durch seine Residenzen.

http://www.bundespraesident.de/DE/Die-Amtssitze/die-amtssitze-node.html

🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 06.03.2013 23:41
(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Freunde
Hier mal ein Link vom Tagesseminar über das neue Sorgerecht von Herrn Rechtsanwalt Gnau . Sehr interesannt .

http://www.youtube.com/watch?v=2pyLbH_m0uM&feature=youtube_gdata

LG OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 20.03.2013 16:09
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

So, der Zeitplan sieht wir folgt aus:

Das Gesetz ist dem Bundespräsidenten am 25.03. zur Prüfung vorgelegt worden. Dafür benötigt er etwa zwei Wochen. Danach wird es mit einer weiteren Verzögerung von etwa drei bis füng Tagen im Bundesgesetzblatt veröffenlicht. Noch die Monatsfrist obendrauf wird es also etwa Mitte bis Ende Mai werden.

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2013 19:43
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

abgetrennt von http://www.vatersein.de/Forum-topic-20081.html

Es ist an der Zeit, Aktenzeichen und Beschlüsse zu sammeln und zu veröffentlichen, die nach dem 31.1.2013 erteilt wurden!

Das Neue-Sorgerechts-Gesetz ist durch, alles andere nur noch obligatorisch. Erste Urteile nach dem 31.1.2013 werden zeigen, dass jetzt das Gemeinsame Sorgerecht auch bei den Gerichten angekommen ist.

Das normale Verfahren vor dem Familiengericht soll nur noch stattfinden, wenn tatsächlich Kindeswohl GEFÄHRDET ist.

Einzelne Gerichte bzw. Richter werden NICHT der neuen Gesetzgebung folgen, vom REGELFALL Gemeinsames Sorgerecht nach Antrag abweichen.
Das allerdings wäre nur noch dann zulässig, wenn ausreichend begründet eine Notwendigkeit besteht, abzuklären, welches Elternteil vermag zukünftig besser sicher zu stellen dass:

   1.) Beide Elternteile dem Kind erhalten bleiben
   2.) Streit sich reduziert
   3.) Umgang gleichwertig statt findet und gefördert wird
   4.) die geringste Gefahr des Wegzuges vom Lebensmittelpunkt des Kindes besteht

Das Verfahren arbeitet insbesondere folgende Schwerpunkte heraus: wer hat...

   a.) Kommunikationsstörungen verschuldet
   b.) den Umgang und Kontakte behindert oder verhindert
   c.) Persönlichkeits-, Suizid-, Drogen- oder Alkoholprobleme
   d.) sich bemüht, mit dem anderen Elternteil eine friedliche Lösung zu finden

Dort wo uneinsichtige, unwillige Mütter beteiligt, wo mangelnde Bindungstoleranz oder Erziehungsunfähigkeit festzustellen sind, muss in der Konsequenz das Sorge- und Aufenthaltbestimmungsrecht auf den Vater übertragen werden. Nach Punkt 3.4.2.4. Ärzteleitfaden Bayrisches Staatsministerium, ist Eltern Kind Entfremdung seelische Gewalt und Kindeswohlgefährdung.

KEIN Familienrichter besitzt nach der NEUEN Gesetzeslage mehr Spielraum das Sorgerecht grob fahrlässig bei einer solchen Mutter zu belassen, zumal alle seit 2003 getroffenen Sorgerechts- und Umgangsbeschlüsse, die ledige Väter betreffen, keinen Bestand haben. Sie wurden auf der Grundlage des rechtswidrigen §1626a getroffen (EGMR 2009, BVerfG 2010, Neues Sorgerechtsgesetz 2013).

Wird dennoch gegen das NEUE Leitbild oder das Interesse/Recht des Kindes auf BEIDE Eltern verstoßen, ist abzusehen, dass das Sorgerecht bei einem "ungeeigneten" Elternteil belassen werden soll, besteht noch im Verfahren die Möglichkeit den Vorsitzenden wegen Befangenheit abzulehnen.

Das Justizministerium nimmt dazu wie folgt Stellung.
Zitat:
"Soweit betroffene Väter Anlass haben zur Annahme, Gerichte würden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes oder des Gesetzgebers unzureichend beachten, kann man ihnen nur nahe legen, sich an einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu wenden, um mit ihm zu beraten, ob sie die Entscheidung des Gerichtes ggf. mit den vorgesehen Rechtsmitteln anfechten und zur Überprüfung stellen wollen."

Ledige Väter in Europa üben mit Vaterschaftsanerkennung das Gemeinsame Sorgerecht aus, hier wurde das Sorgerecht als Streitobjekt im Interesse der Kinder und Eltern abgeschafft.
Das Grundgesetz verpflichtet Väter zur Sorge. Das Antragsverfahren nach §155a steht bis zur Klärung unter dem Verdacht verfassungswidrig zu sein, gegen Menschenrechts- und Kinderrechtskonvention zu verstoßen. RECHTSUNSICHERHEIT ist, wenn ein Vater einem Prüfungsverfahren vor Gericht unterworfen wird, ohne sich in irgendeiner Form schuldig gemacht zu haben.
Wie kann man etwas beantragen, wozu man verpflichtet ist?

Also bringt die Aktenzeichen, Verweise und Links in Erfahrung. DANKE!

Also bringt die Aktenzeichen, Verweise und Links in Erfahrung. DANKE!

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2013 18:06
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Wo ist der Aufruf zur Sammlung von Aktenzeichen hin? Auf diesen wurde expliziet aus der 1200 Leute großen Facebookgruppe verwiesen?

Gemeinsames Sorgerecht, zur Kommunikation benutzen die Eltern ein Wechselbuch.
Oberlandesgericht Hamm, II-2 UF 168/11
http://www.papa-ya.de/onlinemagazin/index.php?option=com_content&view=article&id=369:olg-hamm-gemeinsame-sorge-trotz-mangelnder-kommunikation&catid=43:sorgerecht&Itemid=171

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 11:04




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin andy99000

Liest Du auch mal andere Beiträge bzw. beobachtest Du auch nur mal, was andere so schreiben - oder willst Du lediglich Deine eigenen Ansichten an den Mann bringen? Denn sonst würdest Du feststellen, dass Dein beitrag lediglich an einen anderen Faden angehängt wurde. Denn mit einem persönlichen und konkreten SR-Antrag hat Dein Beitrag ja nun wahrlich nichts zu tun.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2013 12:04
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Das Justizministerium will zum 1.7.13 das zweite Kostenrechtsänderungsgesetz umsetzen. 12% teurer sollen Gerichts-, Notar- und Anwaltsgebühren werden.  😡
Prozesskostenhilfe soll dann auch zurück zu zahlen sein in bestimmten Fällen. Link: http://www.youtube.com/watch?v=VcD8G4FYnAw

Es würde mich wundern, wenn nach Prognose von "Krishna" das Sorgerechts-Gesetz bereits vom Bundespräsidenten unterschrieben ist und diese Woche im Bundesanzeiger erscheinen würde...

Das er unterschreiben wird ist sicher, nach dem Wirbel um Zensur im Landtag von München.
Der Gauck-Besuch wird deshalb erneut zum Thema, weil sich ein Regensburger im Bundespräsidialamt über das Verhalten Gaucks beschwerte. Kürzlich bekam er nun Antwort. In dem zweiseitigen Schreiben wurden die Vorwürfe zurückgewiesen. Von möglichen eigenen Fehlern war nicht die Rede.
Link: http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/wirbel-um-gauck-besuch/902567/wirbel-um-gauck-besuch.html
Es ging darum, dass der Bundespräsident die Unterschrift unter das Gesetz verweigern solle und zu dem Thema Stellung beziehen!!! Das war am Freitag 12.4.!!!

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 16:35
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Sorry, das eine hatte wohl mit dem anderen nichts zu tun. Also kann sein, dass die Unterschrift erledigt ist.  🙂
Was nicht heißt, dass es erst viel später zum Druck kommt.

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2013 16:50
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Moin,

Herr Gauck hat dann schlussendlich doch seinen Füller gefunden...  🙂
Am Pfingstsonntag, dem 19. Mai tritt das Gesetz in Kraft:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl113s0795.pdf'%5D__1366356082139

Gruß Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 10:29
(@diskurso)
Registriert

Erics Link funktioniert bei mir nicht, wahrscheinlich weil das Bundesgesetzblatt online als Halbjahresabonnement 75,00 € kostet ?

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 12:23
(@andy99000)
Rege dabei Registriert

Der geht weil jede PDF Öffnung seinen eigenen Schlüssel bekommt:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl

Kinder brauchen beide Eltern von Geburt an !!!
Sorgerecht+Umgangsrecht sind Menschenrechte. Normalfall: Wechselmodell an das jeweilige Alter und Kind angepasst.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 12:48
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Eric ist ne Klammer verrutscht, der hier sollte gehen:

http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__Bundesanzeiger_BGBl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D'bgbl113s0795.pdf'%5D__1366356082139

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 19.04.2013 13:20
(@bester-papa)
Registriert

So, nun ist das neue Gesetz in Kraft:

http://www.mdr.de/nachrichten/sorgerecht-unverheiratete-vaeter100.html

Allen Vätern viel Glück!

Gruss
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2013 16:57
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hier...

http://meta.tagesschau.de/id/73203/gesetzesaenderung-sorgerecht-nun-auch-fuer-ledige-vaeter

könnte man sich mit Kommentaren an der Diskussion beteiligen. Einige Meinungen sind da schon sehr merkwürdig...

Gruß

Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 19.05.2013 21:52
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo miteinander!

Nach ewigen Zeiten mal ein Update von mir. Ich habe original am Tage der Gesetzeskraft den Antrag eingereicht, weil Mutter partout nicht wollte. Nach langem Gejaule hat sie zwei Tage vor dem Gerichtstermin die Erklärung im Jugendamt unterzeichnet, und war dann noch sauer, dass die Richterin den Termin trotzdem nicht aufhob, sondern uns mal persönlich sehen wollte. Die Richterin scheint viel Zeit zu haben...
Im Termin dann schon reuige Tränen und ganz großes Kino vom Unterdrücker "Vater". Alles tröstet die Mami... Wer tröstet den Vater, der neuneinhalb Jahre die Launen einer solchen Dumpfbacke ertragen musste?

Nun, am Ende wird alles gut. Kind lebt mittlerweile bei mir, weil auch Kind aufgefallen ist, dass Mami trotz aller natürlich erlaubten Liebe einfach eine Dumpfbacke ist... Und was glaubt ihr, was nach dem Wechsel geschah? Mutter kümmert sich kaum noch und ist ständig nur unterwegs. Und Mutter zahlt keinen Cent Unterhalt. Ein "Lebe Hoch" auf solche Mütter!

Trotzdem ist nun alles so weit gut, außer natürlich, dass die erlernten Defizite nur äußerst mühsam auszugleichen sind. Die Nachwirkungen solcher Tanten, die einem das Leben noch schwer machen, selbst wenn es äußerlich endlich richtig aussieht.

Viele Grüße

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.05.2015 17:34




Seite 49 / 50