pappasorglos,
danke für die mahnenden Worte.
vielleicht ist es auch bei mir Art Überreaktion - quasi eine Euphorie ausgebrochen.
Brechstange bringt wohl auch nix.
Es sind seit meines Beitrages, aus dem hier zitiert wurde , ca.4 Stunden vergangen.
Habe die Zeit gehabt manches zu überdenken und mich weiter zu informieren.
Wahrscheinlich ist der Montag für Aktionen zu früh datiert- denn erst ab 2.2.2010 ist Deutschland in der Pflicht.
Und wirklich sinnvoll sind wohl nur durchgeplante und wegweisende Aktionen.
Was mich ein wenig irritiert, pappasorglos, ich verstehe in deinen Worten einen unterschwelligen , manchmal abwertenden Unterton - den nicht so recht verstehen kann.
Bitte bedenke - Du schreibst global - aber ich z.B. habe natürlich mein Problem im Kopf und die dicken Augen meiner Kinder - die mich fragen warum ich z.B. nicht auf der Kindergartenfeier oder beim Schulfest dabei war , und das sind doch eigentlich grundlegende Forderungen von mir an die KM. Und da hilft mir kein Gericht.
Ich kann und will es meinen kindern nicht so erklären:
"Uh, mein Junge - Papa hat kein Sorgerecht- wenn Mama nicht will - darf ich nicht !"
Ich möchte, genau wie ich bei meinem Pa gemacht habe, das meine Kinder in mir ein Vorbild sehen - weil ich weiß das ich ein guter Mensch bin. Ich bin damit nicht schlecht gefahren , meinen Pa als Vorbild zu haben.
SDo Long
CS
Kein Richter kann gegen 1626a entscheiden und GSR beschließen.
Muss er ja auch nicht. Er will aber auch keinen Beschluss schreiben, auf dem dick "menschenrechtswidrige Diskriminierung" steht. Ist ja auch ein Mensch. Die FGG-Reform hat einen Rahmen geschaffen, um nicht entscheiden zu müssen, mit Beratung und so. Mütter die wegen Gedöns ihrem Lebenspartner (!) das GSR verweigern werden in dieser Mühle schon wach.
Und Auswirkungen auf 1666 hat das Urteil auch nur indirekt nach einer Gesetzesänderung
Ich sprach von einem Antrag nach den Massstäben des §1671. Und auch da wird kein Richter mehr schreiben, interessiert ihn nicht was dem Kindeswohl dient weil ist nicht wegen menschenrechtswidrigen deutschen Gesetzen. Der kann entweder sich was einfallen lassen, warum's vielleicht doch nicht dem Kindeswohl dient, ein Kind aus dem Müll zu holen, dann ist es möglicherweise rechtsfehlerhaft, oder er schreibt einfach §1666 drauf, liegt ja in seinem Ermessen.
@ pappasorglos
Ich weiß immer noch nicht, was du eigentlich sagen willst bzw. meinst.
Gruß
Krishna
@ pappasorglos
Ich weiß immer noch nicht, was du eigentlich sagen willst bzw. meinst.
User "pappasorglos" (und andere, familienrechtsgestählte Haudegen) will damit zum Ausdruck bringen, dass auch morgen die Sonne nicht im Westen aufgeht oder der Mond 4 Ecken hat, nur weil der EMGR der Bundesrepublik Deutschland aufgetragen hat, einen Familienrechtsparagraphen dahingehend zu ändern, dass nichteheliche Väter nicht mehr so diskriminiert werden wie in der Vergangenheit, sondern zumindest theoretisch auch gegen den Willen der Mutter das GSR bekommen können. Der EMGR hat aber keineswegs gesagt "ab morgen gilt der § 1626a des deutschen BGB nicht mehr". Das könnte er auch gar nicht.
Bis diese Vorgabe in nationales Recht umgesetzt wurde, kann einige Zeit vergehen, in der gleichzeitig Kontinuitäten begründet werden (bspw. "Kind lebt seit Jahren bei der Mutter"). Und bis dahin gilt das "alte" Familienrecht - inklusive dieses unseligen Paragraphen - erst einmal weiter.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Weg ist für mich vorgezeichnet: Es wird Vätern das Recht eingeräumt werden, das Sorgerecht auf dem Klageweg erlangen zu können. Die ersatzlose Abschaffun des 1626a halte ich zwar für die beste Lösung, aber das wird nicht kommen.
Spielen wir das Szenario "Klageweg" doch mal durch:
- Die nicht verheirateten Eltern leben zusammen und Muddi rückt bzgl. Sorgerecht nicht vom ASR ab. Was macht Papa? Ne, der klagt nicht. Gibt Streß in der Beziehung. Will das Kind nicht verlieren. Er klagt erst nach der Trennung.
- Die nicht verheirateten Eltern leben nicht mehr zusammen und Muddi hat nicht das GSR gewährt. Was macht Papa? klar, der zieht vor den Kadi. Maßstab für die Einräumung des GSR ist das Kindeswohl. Oft genug wurde entschieden, dass das GSR bei zerstrittenen Eltern nun gar nicht gut ist. Das wird sich auch künftig nicht ändern. Neu ist, dass es kein GSR gibt, statt dass das GSR aufgelöst wird. Wer freut sich am meisten? Richtig: Die Anwaltschaft.
Wegen skizziertem Szenario bin ich leichten Herzens und mich juckt es ziemlich wenig, welche Politusse was wann wo zu wem sabbelt. Es wird sich eh nichts ändern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
Bis diese Vorgabe in nationales Recht umgesetzt wurde, kann einige Zeit vergehen, in der gleichzeitig Kontinuitäten begründet werden (bspw. "Kind lebt seit Jahren bei der Mutter").
Das darf nicht geschehen - dann hätten sämtliche derzeit kämpfenden ledigen KV bereits vorab ihre Kinder und den Kampf verloren.
Hier hat endlich jemand den Mut und die Kraft gehabt und sämtliche Instanzen durchgeklagt.
Das sollte ab sofort viel radikaler und viel öfter geschehen.
Ich ziehe nicht aus.
Hi,
ist zufällig bekannt, unter welchem Pseudonym der Horst Zaunegger hier früher mal aktiv war ?
Ich ziehe nicht aus.
Wie kommst du darauf, dass er es war?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin HH2000,
Hier hat endlich jemand den Mut und die Kraft gehabt und sämtliche Instanzen durchgeklagt.
Das sollte ab sofort viel radikaler und viel öfter geschehen.
nochmal: Der EMGR hat nicht gesagt "ab sofort bekommen unverheiratete Väter automatisch das GSR"; er hat vielmehr ausgeurteilt, dass die bisherige nationale gesetzliche Regelung in Deutschland in ihrer Pauschalität eine unzulässige Form der Diskriminierung darstellt und der deutsche Gesetzgeber diesen Vätern deshalb die Möglichkeit eröffnen müsse, auch gegen den Willen der Mütter das GSR zu bekommen.
Darin enthalten sind ungefähr 27 Hätte's, Könnte's und Würde's, aber keinerlei (!) Aussage darüber, wann diese Regelung greifen wird und wie sie im Detail aussehen soll. Ganz sicher nicht enthalten ist eine zwingende Vorgabe der Art, dass unverheiratete Väter das GSR so automatisch bekommen wie verheiratete.
Der EMGR ist allerdings auch keine Zusatz-Instanz, vor der man nach Belieben klagen kann, wenn einem höchstrichterliche Urteile nicht passen. Das Thema GSR ist für diesen Gerichtshof jetzt abgehakt und der Ball an den deutschen Gesetzgeber weitergespielt worden. Eine neuerliche Klage ähnlichen Inhalts von einem deutschen Staatsbürger würde daher gar nicht mehr zur Verhandlung angenommen; das Thema ist durch. Die Methode "viel hilft viel" kann hier nicht funktionieren.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Guten Tag,
Ich habe die Meldung (z.B., http://www.stern.de/politik/deutschland/streit-um-sorgerecht-gerichtshof-staerkt-rechte-von-ledigen-vaetern-1526561.html) gelesen, dass die Rechte von ledigen Vätern gestarkt werden. Mein Kind wurde unehelich geboren, die Ex-Freundin hat alleinige Sorgerecht, und seit ein paar Jahre sind wir getrennt. Manchmal macht sie Probleme, aber ich sehe das Kind doch regelmaessig.
Verstehe ich diese Meldung richtig, dass ich ab jetzt mehr Rechte habe? Kann ich dann automatisch die SR bekommen? Wird es dadurch einfacher, auf der gleichen Aufenhoehe mit der Ex zu reden, z.B. wann und ob ich das Kind nehmen kann?
Gruss
Max
@ Maxim,
Verstehe ich diese Meldung richtig, dass ich ab jetzt mehr Rechte habe?
wie oben bereits mehrfach geschrieben wurde: Nein, es hat sich (noch) nichts geändert. Es könnte nur sein, dass sich irgendwann etwas ändert.
Kann ich dann automatisch die SR bekommen?
wie oben bereits mehrfach geschrieben wurde: Nein, das "automatische Sorgerecht" ist auch in Zukunft nicht vorgesehen; nur das automatische "Nicht-Sorgerecht" nichtehelicher Väter soll irgendwann abgeschafft werden.
Wird es dadurch einfacher, auf der gleichen Aufenhoehe mit der Ex zu reden, z.B. wann und ob ich das Kind nehmen kann?
wie oben bereits mehrfach geschrieben wurde: Nein. Du hättest nach einer Änderung des § 1626a des deutschen BGB irgendwann vielleicht das Recht, das GSR einzuklagen - sofern Du belegen könntest, dass das dem Kindeswohl nicht entgegensteht. Ob Du es dann auch bekommst, weiss niemand.
Abgesehen davon könnte Deine Ex aber auch dann immer noch den Umgang boykottieren - wie bei jedem anderen GSR-Vater auch. GSR ist keine Umgangs-Garantie.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hallo,
mit anderen Worten:
die Gewinner dieses Urteils und deren Folgen - Umsetzung ins das deutsche Recht - könnten unsere geplagten Anwälte werden?
Oder wie - oder was ?
Wofür brauchen wir eigentlich eine Familien-, ...usw ...- ministerin?
Habe noch keine Stellungsnahme von Ihr gelesen - und auf meine Frage an sie - noch keine Antwort erhalten!
Ich finde diese ganzen Diskussionen hier im Forum ziemlich sinnvoll - aber alles dreht sich hier um zu viele vielleicht!!!! -
Was wird wenn? -
Glaube es kommt so !
.... ne so ! ...
Umsetzung dauert
-- ziemlich negatives gebrabbel ...
Leute - Hand auf das Herz - um etwas zu verändern - muss auch Bedarf bestehen und angezeigt werden.
Ich sehe das so - ab 2.2.2010 ( wenn die Berufsfrist abläuft ) ist Deutschland zu diesem Thema in der Pflicht.
Es wäre schön - wenn am 2.2.2010 eine bundesweite Aktion läuft - z.B. alle betroffenden Väter beantragen das Gemeinsames Sorgerecht.
Pappasorglos Du hast Recht - nicht überstürzen !
Die Instanzen müssen eingehalten werden . Das Ziel kann nur das Bundesverfassungsgericht sein - die ( und nur die !!!!!) der Bundesregierung eine Frist stellen kann.
Schön wären eine organisierte Sammelklage - aber ich denke davon sind wir meilenweit entfernt - so herrscht ( auch hier im Forum) viel zu viel Uneinigkeit!!!!
Wie weit der Einfluss reicht - in welche Richtung ein Gesetz verändert wird ( z.B. gemeinsames Sorgerecht ab Vaterschaftsanerkennung .... Weg mit 1626a ... der Richter entscheidet wie das Sorgerecht verteilt wird) - entzieht sich meiner Kenntnis !
Aber wir haben ja noch Zeit unsere Köpfe zu zerbrechen.
Tschüß
CS
User "pappasorglos" (und andere, familienrechtsgestählte Haudegen)
Es wird sich eh nichts ändern.
Jungs, warum versteht mich denn keiner. Es hat sich schon geändert.
Es gab bisher Väter erster, zweiter und dritter Klasse. Die erziehungsberchtigen, die es mal gewesen sind und und die es nie gewesen sind. Das gibt es ab sofort nicht mehr. Kein Görgulü muss mehr mit ansehen, wie sein Kind an die Adoptivpflegeindustrie verkauft wird, wenn die Mutter keinen Bock mehr hat. Und kein Richter kann mehr einen Antrag auf Übetragung der elterlichen Sorge mit der Begründung ablehnen, das Kind lebe ja schliesslich noch, jedes Kind hat jetzt ein Recht auf einen Schutz, der mehr beeinhaltet als nur die körperliche Unversehrheit.
Nur, solange keiner so einen Antrag stellt, werden hier die Nörgler sagen, es wird sich nicht ändern. Und ich kann hier mindestens 10 Geschichten aus dem Forum fischen, wo sich Väter beklagt haben, ihre Kinder leben in unzumutbaren Verhältnissen, schwänzen die Schule, aber man könne ja nichts machen. Diese Väter haben keine Ausrede mehr.
Moin Pappasorglos,
ich glaube, da irrst Du Dich. Was auch immer der EGMR an unserem Sorgerechtsparagraph zu nörgeln hat, muss diese Rüge erst mal in nationales Recht umgesetzt werden. Mit Hinweis auf das Urteil zu klagen dürfte m. E. nicht zulässig sein. Ich kann es jetzt nicht "fachgerecht" ausdrücken, aber m. W. kann die EU nur anweisen, verfassungswidrige nationale Gesetze zu ändern, aber nicht bis zu deren Änderung, diese Gesetze aushebeln.
Bspw. wurde im Steuerrecht mal der Mindeststeuersatz für beschränkt Steuerpflichtige von der EU als verfassungswidrig eingestuft, aber bis das ins nationale Recht umgewandelt wurde, bzw. es eine Verwaltungsanweisung gab, diesen Paragraphen nicht weiter anzuwenden, wurde das trotzdem weiter so gehandhabt.
Die EU müsste meinem Verständnis nach eine bindende Rechtsnorm haben, die in Bezug auf die nationale Regelung höherrangiges Recht darstellt. Und das ist wohl nicht der Fall.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sorry - was für ein Antrag?
Nur, solange keiner so einen Antrag stellt,
versuch doch einfach mal , nen frischling das in kurzen Worten zu erklären!!
Grüßi
CS
Weitere Pressestimmen:
http://www.brigitte.de/gesellschaft/politik-gesellschaft/eu-sorgerecht-1044312/
http://www.nordkurier.de/index.php?objekt=nk.nachrichten.m-v&id=608369
http://debatte.welt.de/weblogs/238/s.ex+macht+und+politik+mainstream+report+von+bettina+roehl/175699/das+sorgerecht+fuer+vaeter+muss+regelfall+werden?req=RSS (den Punkt aus "s.ex" entfernen!)
http://www.verbaende.com/News.php4?m=65864
http://www.die-newsblogger.de/sorgerecht-alleinerziehende-erwarten-keine-prozesslawine-41291
http://www.derwesten.de/nachrichten/wr/meinung/2009/12/3/news-142496338/detail.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
@swatonkc: Deine Probleme von wegen nicht zur Schulfeier und so haben mit dem Sorgerecht rein garnichts zu tun. Die musst Du auf einer völlig anderen Ebene lösen. Wenn Dir das EGMR-Urteil dabei hilft, etwas selbstbewusster aufzutreten ist das ja in Ordnung. Nur bitte: in der Kommunikation mit der KM, und fang nicht an, irgendwelchen Dritten wie Lehrern oder Bankangestellten auf die Nerven zu gehen. Und ob man es schafft, gemeinsam an Schulfesten teilzunehmen hängt vorallem davon ab, wie locker man miteinander umgehen kann, und nicht vom Sorgerecht. Rechthaber vermiesen auch auf Schulfesten die Stimmung.
Mit Hinweis auf das Urteil zu klagen dürfte m. E. nicht zulässig sein.
Also ich habe hier einen Beschluss vom OLG Frankfurt von 2007 zu meinem Antrag auf gerichtliche Herstellung der gemeinsamen Sorge, darin steht.
"Die gemäss § 621 Abs 1 und 3 in Verbindung mit §621 Abs 1 Nr 1 ZPO an sich statthafte und auch sonst zulässige Beschwerde..."
Und ich hatte mich nur auf das Urteil des BVerfG bezogen, dass einen Verstoss genen Artikel 6 Absatz 2 des GG ja immerhin für den Fall eingeräumt hatte, dass es sich bei der Statistik irrt.
Ein 3/4 Jahr nach dem urpsrünglichen Amtsgerichts-Antrag und 5 Tage vor der maximal hinausgezögerten Stellungnahme zu meiner OLG Beschwerde ist KM dann doch ausgezogen, worauf das OLG dann erleichtert festgestellt hat:
"Vorliegend geht es nicht - wie der Beschwerdeführer meint - um die Frage der Verfassungsmässigkeit des gesetzlichen Regelegungskonzeptes insgesamt, sondern darum, ob, bezogen auf die konkreten Umstände der vorliegenden Streitsache zum Zeitpunkt der hierüber zu treffenden Entscheidung verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Auschluss des Vaters vom (Mit-)Sorgerecht bestehen und deshalb eine Aussetzung des Verfahrens und die Herbeiführung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Art 100 Abs 1 GG) veranlasst ist. Dies ist, wie schon ausgeführt, nicht der Fall."
Wenn die jetzt so ein Ding auf den Tisch kriegen von einem der jährlich neu 40.000 Väter, die bezüglich GSR verschaukelt werden aber fröhlich mit der KM die Wohnung teilen, und das zum Zeitppunkt des Beschlusses immer noch so ist, dann haben die Richter ein Problem und ich bin bereit zu wetten, keiner wird einfach abweisen mit Verweis auf 1626a, aber die Richterschaft wird der Politik signalisieren, dass für diese unerträgliche Situation besser gestern als heute eine Lösung her muss. Dazu reicht schon 1% der Fälle, also jeder hunderste, das sind 400 Fälle jährlich, das kommt an. Nur wenn alle sagen, aaaah, es wird sich ja eh nichts ändern, ....
Jungs, warum versteht mich denn keiner. Es hat sich schon geändert.
Ich verstehe dich absolut. Doch ich sehe neben der erhofften Gesetzeslage die Rechtsrealität.
Uns ist die Unterhaltsrechtsreform mit der Unterhaltsbegrenzung schon bös um die Ohren geschlagen worden. Und wenn ich mir die Pressemitteilung des djb durchlese, dann bekomme ich eine Ahnung davon, was aus dem Urteil des EMGR gemacht wird.
Ich hoffe, ich irre mich.
Allerdings war dies bzgl. prognostizierter Entwicklungen selten der Fall.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Doch ich sehe neben der erhofften Gesetzeslage die Rechtsrealität.
ich auch. Plastischer Vergleich: Die UNO verbietet morgen den Welthunger - kann sich deswegen übermorgen irgendwer in der 3. Welt ein Brot kaufen?
Wenn jetzt tausende von entsorgten, sorgerechtslosen Vätern blind zu Ämtern, Behörden, Gerichten, Schulen und Banken laufen und so tun, als wäre ihnen durch den EMGR mal eben das GSR zugeurteilt worden, wird der Gesetzgeber vorhersehbar nicht mit besonderer Eile reagieren. Vielmehr wird in der Öffentlichkeit das Bild der Querulanten-Väter entstehen, die sich in der Vergangenheit nicht um ihren Nachwuchs gekümmert haben (Beweis: Sonst hätten sie das Sorgerecht von den Müttern ihrer Kinder ja bekommen) und jetzt massenhaft versuchen, ihren Ex-Partnerinnen einen beizupulen. Alle würden den Kopf schütteln; ändern würde sich gar nichts: Der § 1626a gilt weiterhin unverändert und so lange, bis der deutsche Gesetzgeber ihn geändert hat. Und damit wird er sich eine Menge Zeit lassen; schliesslich müssen erst einmal Interessenverbände und Lobbyisten angehört und das Für und Wider erörtert werden.
Selbst nach dieser irgendwann erfolgenden Gesetzesänderung gibt es keinerlei Automatismen: Dann muss eben jeder Fall per Einzelfallentscheid geprüft werden. Ein weites und lukratives Feld vor allem für Rechtsanwälte: Wie will man beweisen, dass das GSR dem Kindeswohl dienlich wäre - wenn's zuvor jahrelang auch ohne funktioniert hat? Glaubt irgendwer, dass eine Scheidungsindustrie, die selbst GSR-Väter erfolgreich von ihren Kindern fernhält, ernsthafte Probleme damit hat, auch das GSR von diesen Vätern fernzuhalten?
Einen wirklichen Schritt in die richtige Richtung wird es erst dann geben, wenn eheliche und uneheliche Väter juristisch gleichgestellt werden und das GSR automatisch ab Geburt gilt; ganz egal, welche Lebensform die Eltern gewählt haben. Und natürlich, wenn Verstösse gegen die Inhalte eines gelebten GSR (eigenmächtige Entscheidungen, Umgangsboykott etc.) auch wirklich sanktioniert und nicht nur mit einem folgenlosen "das hätte die Mutter eigentlich nicht tun dürfen, aber..." abgetan werden. Alles andere ist Augenwischerei und Opium für's Volk.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Tach,
ich werfe auch nochmal einen Ball in die Mitte.
Wir feiern heute ja nicht nur den Tag 2 nach dem denkwürdigen EGMR-Urteil sondern auch den Tag 5 des Inkrafttretens der Verträge von Lissabon.
Hat irgendjemand ne Ahnung, wie sich das auf obige Fragen auswirkt?
Bisher galt, soweit ich weiß und wie oben schon von Anderen geschrieben, keine direkte Wirkung der EU-Regeln auf deutsches Recht.
Einige davon waren zwar schon bisher für die Nationalstaaten verbindlich aber eben erst nach Übernahme in deutsches Recht.
Das war anders als in D selbst. Bundesrecht bricht Landesrecht.
Aber Gemeinschaftsrecht bricht, bisher, nicht nationales Recht.
Aber irgendetwas hat sich doch geändert!
Irgendetwas, was die Wirkung des Gemeinschaftrechts direkter gemacht haben soll.
Weiß jemand was?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.