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§ 1626a und kein Ende...

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das sagt ein Anwalt:

Die Bundesjustizministerin hat einen Gesetzesentwurf für diese Legislaturperiode angekündigt. Die Änderung des deutschen Rechts kann sich also noch hinziehen. Müssen sich die benachteiligten Väter bis dahin gedulden?

Aus meiner Sicht nicht. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes gibt den Familiengerichten die Möglichkeit, Sorgerechtsstreitigkeiten schon jetzt im Sinne der Europa-Richter zu entscheiden, da es sich um ein unabwendbares Urteil handelt. Eine zügige Umsetzung eines neuen Gesetzesentwurfes durch den Bundestag wäre trotzdem wünschenswert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 21:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

also soweit ich das weiß, soll es ausschließliche, geteilte und unterstützende Zuständigkeiten geben. Entweder die EU ist direkt für einen Sachbereich zuständig, oder aber die EU ist zuständig, der Mitgliedsstaat kann eigene Gesetze erlassen wenn es die EU nicht tut und im letzten Fall unterstützt die EU lediglich die Maßnahmen der Mitgliedsstaaten. Inhaltlich erinnert das an den Kompetenzkatalog des GG.
Die EU erlässt aber wohl weiterhin keine Gesetze sondern Verordnungen und Richtlinien.

Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass das alles mehr "organisatorisch" ist, also Abstimmungsverfahren und Zuständigkeiten betreffend.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.12.2009 21:41
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen,

Irgendetwas, was die Wirkung des Gemeinschaftrechts direkter gemacht haben soll.
Weiß jemand was?

Nein, das ist nicht so. Es verhält sich so, dass der Spruch aus Straßburg dem deutschen BGB quasi gleich steht. Allerdings hat das BVerfG entschieden, dass diese Richtersprüche nur bei der Anwendung, also auch  Auslegung der Gesetze berücksichtigt werden muss und das erkennbar aus behördlichen bzw. gerichtlichen Entscheidungen hervorgehen muss.

Wenn es aber so ist, dass der Richterspruch dem nationalen Recht ganz klar widerspricht, darf ein Gericht nicht einfach gegen geltendes Recht entscheiden, sondern muss es letztlich trotzdem anwenden.

Es ändert sich also erst mal nichts, auch nicht am 3.2.2010.

da es sich um ein unabwendbares Urteil handelt.

Also dieser Rechtsbegriff sagt mir nichts.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2009 11:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Krishna.

ich fände es trotzdem gut, wenn die Gerichte, spätestens ab Februar mit solchen Anträgen überschwemmt werden.
Nicht wegen der großen Erfolgsaussicht, sondern wegen der Signalwirkung.

Da die Streitwerte dafür niedrig und bisher keine Anwaltspflicht besteht kostest das nicht mal die Welt.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 12:16
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Also ich würde es auf jeden Fall versuchen  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 14:00
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

mit anderen Worten:
Urteile werden (immer?) so formuliert das sie so oder so ausgelegt werden können !
Egal ob auf nationaler oder internationale Ebene!
Klar , sonst würde es ja all die Ungerechtigkeiten / Menschenrechtsverletzungen + Naturausbeutungen (Kopenhagen ist nur ne Show) nicht mehr geben !
Es gibt immer eine Möglichkeit sich herauswinden.

ich fände es trotzdem gut, wenn die Gerichte, spätestens ab Februar mit solchen Anträgen überschwemmt werden.
Nicht wegen der großen Erfolgsaussicht, sondern wegen der Signalwirkung.

Ich denke um am 2.3.2010 die Gerichte mit Anträgen zu überschwemmen , müssten viele , viele Väter sich einig sein.
Das heißt für mich :
1.Motivation und wachrütteln betroffender Väter + Mütter
2.organisiert mit Stichdatum .... der 2.3.2010 wäre gut !
3.gemeinsame Formblätter ( ohne Rechtsfehler),
4.sinnvollen Begründungen die für den Antrag sprechen ( danach fragt z.B. mein zuständiges Gericht) und zwar ohne persönlichen Streithintergrund!!!!
Die wesentlichen Begründungen die (für mich) für den Antrag sprechen sind sicherlich - Schule und Ausbildung, Vermögensfragen und Gesundheit. Eben alles Themen um unser Kind.
Und natürlich das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ..... für den Papa in uns Mann.
5.auch die Vorteile daraus, und zwar die, die für den alleinsorgeberechtigten daraus entstehen, sollten dargelegt werden ( weniger psy. Druck, gemeinsames Kindeswohl, .....)

Weiter so
Nen schönen Nikolausi
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 15:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Urteile werden (immer?) so formuliert das sie so oder so ausgelegt werden können !
Egal ob auf nationaler oder internationale Ebene!
Klar , sonst würde es ja all die Ungerechtigkeiten / Menschenrechtsverletzungen + Naturausbeutungen (Kopenhagen ist nur ne Show) nicht mehr geben !
Es gibt immer eine Möglichkeit sich herauswinden.

Urteile sind i.d.R. einzelfallbezogen und sollten nicht interpretationsbedürftig sein.

Gesetze sind immer auslegungsbedürftig. Wenn Du dazu mal eine kleine Einführung willst: HIER ENTLANG (insb. Punkt 4). Gesetze können nicht nicht auslegungsbedürftig sein, weil sie eine Vielzahl von Fällen abdecken müssen. Und was für den Einen gerecht und richtig ist, kann im anderen Fall ungerecht / falsch sein.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 16:03
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Ich denke um am 2.3.2010 die Gerichte mit Anträgen zu überschwemmen , müssten viele , viele Väter sich einig sein.

Na, da biete ich dir doch gern vatersein.de als Plattform für die Entwicklung und Ausarbeitung von relevanten Dokumenten und Abstimmung der Aktionen an. Nur bitte strukturiert und in gesonderten Topics.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 16:22
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Gesetze sind immer auslegungsbedürftig.  Gesetze können nicht nicht auslegungsbedürftig sein, weil sie eine Vielzahl von Fällen abdecken müssen. Und was für den Einen gerecht und richtig ist, kann im anderen Fall ungerecht / falsch sein.

DeepThought - d.H Rechte bedarf einer Auslegung , gesetzte können nicht.
Aber ....  trotzdem werde zu oft alle über einen Kamm geschoren!
Aber ... das ist ja das Problem.

Und am schönsten wäre es ( heut ist ja Nikolaustag - ich wünsch mir was !!!) - wir hätten keine Gesetze , Verwalter der Moral + Kultur , Richter... etc. .
Denn alles was wir dazu brauchen ist ethnische Moral, das menschenwürdige Umgehen / Kommunikation miteinander, und die Menschen- / Naturrechte .
Wenn da das Ego nicht wäre  ( auch ich !!! )... wäre es ein Kinderspiel.

Unser deutschen GG ist ja nicht sooooooooo schlecht, so z.B Artikel 6 - der sagt doch alles - was wir zum zusammenleben über dieses Thema brauchen.
Und so einfach zu verstehen und auszulegen

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter (((( ja, ja das Wort Vater würde diesem Absatz gut tun und auch zustehen)))))) hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Und ich bin mir sicher ... würden Entscheidungsträger das GG so auslegen wie es niedergeschrieben ist dürfte es §1626a doch gar nicht geben.
Ist für mich ein Wiederspruch.
Zum Beispiel:
1. Papa hat nach GG das Recht + die Pflicht - Papa darf aber nicht (so bei mir !!! ) wenn §1626 a zutrifft
2. Uneheliche Kinder sind ehelichen gleichgestellt - aber nicht.......
3. Familie besonderer staatlicher Schutz (meine Kinder und ich sind auch ohne Zusammenleben mit der KM meine Familie) - wenn nicht .... entsorgt.

So fühle ich mich durch diesen  unsinnigen Widerspruch in meiner derzeitigen Familiensituation von oben herab entmündigt , meinen Pflichten + Rechten ohne meine Einwilligung enthoben.
Und durch Gesetze werden Grundrechte ausgehoben.
Und das obwohl das Grundrecht mir doch was anderes "verspricht".
Zu verworren !!!

Tschüß
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 19:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bedenke doch mal - nur zum Verstehen, nicht als Entschuldigung - die historischen Hintergründe.

Das BGB ist am 1.1.1900 in Kraft getreten, das GG 1949. Zu den damaligen Zeiten waren uneheliche Kinder nicht die Familie der Väter. Damals waren uneheliche Kinder eine Schande, Vaterschaft nicht nachweisbar und für viele Väter eine willkommene Möglichkeit sich aus der Verantwortung zu ziehen. Viele Väter hatten damals kein gefühlsbetontes Interesse an ihrem Nachwuchs. Wann genau der 1626a entstanden ist, weiß ich nicht, das Familienrecht wurde aber wohl zu Beginn der 50er Jahre reformiert.

Was sich also gewandelt hat, ist doch die Gesellschaft. Das meine ich mit der Auslegung der Gesetze: Zum damaligen Zeitpunkt waren die Interessen der unehelichen Kinder bzw. deren Mütter schützenswert. Heute ist die gesellschaftliche Situation dieser Mütter und Kinder eine ganz andere, also muss sich das Gesetz ändern und zwar sowohl in seinem Wortlaut, als auch in seiner historischen und teleologischen Auslegungsmöglichkeit.

Es macht also keinen Sinn, sich über dessen vermeintliche Ungerechtigkeit zu beschweren, es muss schlicht und einfach erkannt werden, dass dieser Paragraph nicht mehr den Anforderungen der Zeit entspricht.

Ähnlich ist das damalige Kranzgeld, § 1300 BGB gestrichen worden.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 19:50




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

in Ergänzung zu LBM's Ausführungen:

Das BGB ist am 1.1.1900 in Kraft getreten, das GG 1949. Zu den damaligen Zeiten waren uneheliche Kinder nicht die Familie der Väter. Damals waren uneheliche Kinder eine Schande, Vaterschaft nicht nachweisbar und für viele Väter eine willkommene Möglichkeit sich aus der Verantwortung zu ziehen.

nach 1945 gab es vor allem Millionen von Vätern gar nicht mehr: Sie waren im Krieg gefallen. Dafür gab es hunderttausende der so genannten "Besatzungskinder" , die teilweise durch Vergewaltigungen, zum grossen Teil aber auch durch kurzfristige Verhältnisse "deutscher Fräuleins" mit Besatzungssoldaten entstanden. Hier war es richtig und wichtig, entsprechende Regelungen zugunsten der Mütter zu treffen, denn die allermeisten dieser Väter waren nicht interessiert an ihrem Nachwuchs.

Der Fehler der Gesetzgebung des 21. Jahrhunderts liegt vor allem darin, die längst und fundamental veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht angemessen zu berücksichtigen; der nichteheliche Vater steht noch immer auf derselben Stufe wie der "Hallodri in Uniform".

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 20:16
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Das heißt?
Bundesgesetz steht vor meinem Grundrecht?
BGB (also die Gemeinschaft) über dem Familienrecht?
Ist die Familie als höchste + älteste Form unserer Gemeinschaft, Geschichte, Kultur der Allgemeinheit unterstellt?

Übri

Zum damaligen Zeitpunkt waren die Interessen der unehelichen Kinder bzw. deren Mütter schützenswert.

Vergessen sollten wir trotzdem nicht - all die männlichen und weiblichen Opfer , siehe Kriegsbräute + Gatten , die die jeweilige Zeit zu genüge (auch heute noch aktuell ) mit sich brachte !

Die Wortbezeichnungen für die Opfer sind heute halt anders .
Trotz Verfeinerung und Anpassung der Gesetze an die jeweils gültige Gesellschaft bleibt immer Unrecht bestehen.
Und so wird es vermutlich immer weiter gehen.

Ich beschwere mich nicht über die Ungerechtigkeit - ich prangere es an ( Danke Helge!)
Tschüß
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 20:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So Brille, jetzt haben wir's. Wir gehen jetzt beide in die Politik und werden dafür sorgen, dass eine frühere Notwendigkeit nicht länger zu einer ungerechtfertigten Bevorteilung eines einzelnen Geschlechts gehen darf.

:abgelehnt: :esreicht: :ohnemich: :protestier: :sonicht:

@swatonkc: Nee, das BGB steht nicht vor Deinem GG, sondern das, was das GG mal als "Familie" als schützenswert befunden hat, nämlich die christlich legitimierte Gemeinschaft aus Vater, Mutter und Kindern, korrespondiert nicht mehr mit der Vielfalt der möglichen als "Familie" zu bezeichnenden menschlichen Gemeinschaften heute. Sieh das mal im Kontext von Partnerschaften nach dem PartG, auch diese "Familie" steht nicht adäquat unter dem Schutz der "Familie" i.S.d. Art 6 GG.

Es ist aber nicht der Fehler der Väter des GG und des BGB, dass die damalige teleologische Auslegung von "Familie" und Sorgerechtsproblematik nicht mit der heutigen übereinstimmt. Die Frage ist, wie in der Politik ein Blick auf die Notwendigkeit geweckt werden kann, die bestehenden Gesetze in Ihrer Teleologie auf die gegenwärtigen Bedürfnisse der möglichen Mitglieder einer Familie zuzuschneiden.

LBM

edit: Buchstabe ergänzt

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 20:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

soweit ich weiß, hatten bis in die 50er Jahre automatisch die Väter das SR.
Zumindest bei Kaisers war das so.

Der §1626a ist nicht ganz so betagt.
Ich denke, er wurde in dieser Form 1998 gezeugt.
Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 20:37
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

DeepThought - d.H Rechte bedarf einer Auslegung , gesetzte können nicht.

Häääää? Wieso ich?

Und am schönsten wäre es ( heut ist ja Nikolaustag - ich wünsch mir was !!!) - wir hätten keine Gesetze , Verwalter der Moral + Kultur , Richter... etc. .

Was hat das mit einer Diskussion über das Urteil des EMGR zu tun? Schwall mal weniger substanzlos rum.

Unser deutschen GG ist ja nicht sooooooooo schlecht, so z.B Artikel 6 - der sagt doch alles - was wir zum zusammenleben über dieses Thema brauchen.

Ne, ist klar, die 10 Gebote in der Bibel sind auch schon ein guter Leitfaden.

Und ich bin mir sicher ... würden Entscheidungsträger das GG so auslegen wie es niedergeschrieben ist dürfte es §1626a doch gar nicht geben.

Hätten, sollten, würden, könnten. Hilft nicht. Das BVerfG hat sich in der GSR-Frage explizit mit diesem Artikel beschäftigt. Ergebnis ist bekannt. Und nu?

So fühle ich mich durch diesen  unsinnigen Widerspruch in meiner derzeitigen Familiensituation von oben herab entmündigt , meinen Pflichten + Rechten ohne meine Einwilligung enthoben.

Jetzt erst?

Und durch Gesetze werden Grundrechte ausgehoben.

Dann klage gegen diese Gesetze, so wie Zaunegger es tat.

Zu verworren !!!

Was jetzt? Deine Worte?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2009 20:38
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe die Beiträge verfolgt, bin manchmal etwas verwirrt, finde aber die Beiträge zu möglichen Aktionen sehr gut. Könnte man dieses Thema nicht von der allgemeinen Diskusion zum Thema trennen und sich ernsthaft darüber Gedanken machen wie eventuelle Gesetzesänderungen beeinflusst oder vielleicht beschleunigt werden könnten? Ich denke dabei daran, dass sich so viele ledige Väter wie möglich an die Justizministerin und ans Familienministerium wenden. Väter die an ihren Kindern nicht interessiert sind werden dies sowieso nicht tun. Ich glaube fest daran dass es sich lohnt, es für unsere Schätze wenigstens zu versuchen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 10:41
(@mrronny)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin auch dafür und würde mich gerne daran beteiligen !  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 10:42
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

finde aber die Beiträge zu möglichen Aktionen sehr gut.

Ich auch. Dann legt doch einfach los.

Könnte man dieses Thema nicht von der allgemeinen Diskusion zum Thema trennen und sich ernsthaft darüber Gedanken machen wie eventuelle Gesetzesänderungen beeinflusst oder vielleicht beschleunigt werden könnten?

"man" = das Team? Ich persönlich sehe keine ausreichende Substanz, die eine Abtrennung erforderlich macht. Mach ein neues Topic auf, stelle qualifizierte Vorschläge und Texte ein.

Abschließend noch die Meinung einer besonders liebenswerten Mutter:

"Er hat ein Riesentheater gemacht"
Sonntag, 6. Dezember 2009 07:52

Eine Frau: Mein Ex-Mann hat sich überhaupt keine Gedanken über das Sorgerecht gemacht, wir waren ja ohnehin erst drei Monate zusammen, da war ich schon schwanger. Als das Kind geboren war und wir es beim Standesamt haben eintragen lassen, da sagte die Beamtin, wir müssten dann noch zum Jugendamt, wenn wir das gemeinsame Sorgerecht für das Kind haben wollten.

Ich habe einfach nichts dazu gesagt, und wir sind wieder nach Hause gefahren.

>Weiterlesen<

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 11:27
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich bin auch dafür und würde mich gerne daran beteiligen !  :thumbup:

finde aber die Beiträge zu möglichen Aktionen sehr gut. Könnte man dieses Thema nicht von der allgemeinen Diskusion zum Thema trennen und sich ernsthaft darüber Gedanken machen wie eventuelle Gesetzesänderungen beeinflusst oder vielleicht beschleunigt werden könnten? Ich denke dabei daran, dass sich so viele ledige Väter wie möglich an die Justizministerin und ans Familienministerium wenden. . Ich glaube fest daran dass es sich lohnt, es für unsere Schätze wenigstens zu versuchen.

Vorschläge, Mitarbeit und Motivation bei vatersein.de - Forum  |  Themen  |  Sorgerecht  -  3.3.2010 - Unverheiratete Väter stellen Anträge auf ein Gemeinsamen Sorgerecht
Gruß
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 13:34
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

wer noch nicht recht weiß, wie das neue Urteil letztlich umgesetzt werden kann (und wird?), dem könnte dieser Artikel

http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,665585,00.html

das verdeutlichen. Er betrifft einen der 2003 vor dem BVerfG klagenden Väter, der dann unter der Voraussetzung Kindeswohldienlichkeit sein Sorgerecht als sog. Altvater einklagen durfte. Natürlich erfolglos...

Hat übrigens jemand gestern Abend >Was erlauben Strunz< mit Carriere und der Schwab gesehen? Wie fandet ihr das? Ich fand beide einfach nur peinlich. Also wenn selbst ein langjährig betroffener Vater nicht zwischen Sorge- und Umgangsrecht unterscheiden kann und nur schlagwortartig in die Runde grunzt, eine Familienanwältin mit diesem Lobby-Hintergrund wieder nur von schlagenden Vätern redet, dann wissen wir, wie Kindeswohl orientiert diese Diskussion geführt werden wird und was das für das kommende Gesetz bedeutet. Nämlich dass die Voraussetzungen der Dienlichkeit schon vom Gesetzgeber so hoch gelegt werden, dass die Gerichte keine Bange vor schwierigen Ablehnungs-Begründungen haben müssen.
Da muss dringend Sachlichkeit rein. Man könnte die ganze Diskussion ja auch auf Väter beschränken, die tatsächlich eine Bindung an ihr Kind haben, oder diese eben schaffen wollen. Letztere müssen dann in ihrem Wunsch nach Umgang auch gegen den Willen der Mutter unterstützt werden, damit diese nicht durch Verweigerungshaltung die Bindung tatsächlich verhindern kann. Einzige Vorausssetzung also Bindung oder der glaubhafte Wunsch danach. Dann braucht man sich über die Väter, die wirklich kein Interesse haben, auch gar nicht erst zu unterhalten.

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2009 09:49




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