Hat übrigens jemand gestern Abend >Was erlauben Strunz< mit Carriere und der Schwab gesehen?
Hallo,
nein, habe ich nicht gesehen. Aber schon mal eine Sendung, in welcher der damalige Vorsitzende des ISUFF oder wie der dubiose Verein heißt, seine Silberlocken präsentieren durfte. Unendlich peinlich und der Sache nicht dienlich sondern kontraproduktiv. Ein Hauptproblem ist, dass in den organisierten Vätergruppierungen an der Spitze üblicherweise alte Stelzgockel und/oder geltungsgierige Vereinsheimer sitzen, die weder eloquent noch konziliant noch in der Sache beschlagen genug sind, ein gutes Bild vor Publikum abzugeben.
/elwu
Die Medien werden nicht müde
http://archiv.c6-magazin.de/06/news/?neuigkeit=3135
http://www.welt.de/die-welt/debatte/article5471317/Brecht-die-Macht-der-Muetter.html
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Leidensgenossen,
auch wenn es nur ein Tropfen auf den Heißen Stein ist,bitte Tippt für uns,
das Ergebniss der Umfrage wird in der nächsten Spiegel TV Umfrage ausgewertet und Preisgegeben.
Bitte Stimmt unter: http://www.stern.de/tv/sterntv/streit-ums-kind-wenn-vaeter-keine-rechte-haben-1527530.html
für ein generell gemeinsames Sorgerecht ab.
Die Umfrage ist mittig links.
Dankeschön und alles alles Gute
Hallo joysilence
auch wenn es nur ein Tropfen auf den Heißen Stein ist,bitte Tippt für uns,
Schon passiert 😉 und aktuell sind übrigens 71% für ein gemeinsames Sorgerecht. Im ersten Moment habe ich mich darüber gefreut.
Beim zweiten Nachdenken ist mir dann allerdings aufgefallen, dass auch 71% Zustimmung noch lausig wenig ist für etwas, was andernorts ein selbstverständliches Menschenrecht ist. Also, wer's noch nicht gemacht hat: Bitte abstimmen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Weitere Pressestimmen
http://derstandard.at/1259281720126/Brickners-Blog-Die-dunkle-Seite-neuer-Vaeterrechte
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Unser Verband erachtet es als problematisch, dass das gemeinsame Sorgerecht den Paaren quasi standardmäßig aufgezwungen wird.
ääääh, meinte sie den Paaren, oder den Müttern?
Denn in den meisten Fällen leben die Kinder nach der Trennung bei der Mutter.
Ist das jetzt Ursprung oder Folge?
...Blödschnack, mit kritischem Journalismus hinterfragt :knockout:
Aber trotzdem wäre es doch schön, wenn da mal eine dreistellige Zahl von Antwort-Interessenten wäre, oder :question:
Gab wohl am WE einen Schub neuer Antwort-Interessenten, weiss nicht wo der herkam und ob der echt ist, aber 3-stellig ist nicht mehr so weit, und sind auch noch paar Fragen dazugekommen, also mal wieder reinschauen lohnt sich.
(www.abgeordnetenwatch.de > Suchwort "Schnarre", Bundestagsabgeordnete, Thema Familie)
Weitere Pressestimme
http://www.bz-berlin.de/archiv/urteil-sorgerecht-fuer-ledige-vaeter-article673475.html
Interessant ist, dass in letzter Zeit nur noch der Klageweg skizziert wird. Von einem gesetrzlichen Automatismus ist nichts zu lesen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Heute im Bundestag Nr. 307, 16. Dezember 2009
1. Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich"
Petitionsausschuss
Berlin: (hib/LEU/STO) Das elterliche Sorgerecht für Kinder, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft geboren wurden, soll auf den Prüfstand. Dafür hat sich der Petitionsausschuss am Mittwochmorgen ausgesprochen. Einstimmig beschlossen die Parlamentarier, die Eingabe eines Vaters den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis zu geben und dem Bundesjustizministerium als ”Material“ zu überweisen. Damit möchte der Ausschuss sicherstellen, dass die Beschwerde des nichtverheirateten Vaters in die Vorbereitung von Gesetzentwürfen einbezogen wird. Derzeit ist das Sorgerecht des Petenten von der Abgabe übereinstimmender Sorgerechtserklärungen beider Elternteile abhängig.
Im konkreten Fall fordert der betroffenen Mann ein gemeinsames Sorgerecht für nichteheliche Väter und Mütter. Er begründet seine Eingabe damit, dass Mütter mit alleinigem Sorgerecht dieses als Druckmittel gegenüber dem Partner einsetzen könnten.
Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Immerhin!
Hier
Die Ausschussmitglieder verwiesen auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, nachdem die Bevorzugung unverheirateter Mütter bei der Klärung des Sorgerechts gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.
haben sie zumindest erkannt, dass jede Bevorzugung der Mutter gegen das Diskriminierungsverbot verstößt.
warum sie dann aber dennoch hier
Positiv hob der Ausschuss Maßnahmen des Justizministeriums hervor, die Aufschluss darüber geben sollen, ob die dem geltenden Regelungskonzept zugrunde liegenden Annahmen noch Bestand haben. Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.
der Meinung sind, dass die Gründe für die Diskriminierung noch irgendeine Relevanz hätten ist natürlich nicht nachvollziehbar.
Diskrminierung ist werde begründbar noch entschuldbar.
Deswegen wurde D auch nicht verurteilt, Gründe für die Diskriminierung vorzutragen, sondern diese zu beseitigen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sehr geehrte Frau (Justiz-)Ministerin,
zu der Verurteilung Deutschlands durch den EGMR wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot am 3.12.2009 wurden hier ja schon mehrere Fragen gestellt.Wie man hört, tendieren Sie zu der s.g. "Kleinen Lösung" in der Vätern eben nicht grundsätzlich das gleiche Recht wie ehelichen Vätern oder gar Müttern eingeräumt wird, sondern lediglich ein Klagerecht eingeräumt werden soll.
Warum suchen Sie nach einer Möglichkeit die Ungleichbehandlung so weit wie möglich zu bewahren, statt sie nun endlich vollständig zu beseitigen?
Warum wollen Sie noch auf die Untersuchung der Gründe für die Sorgerechtsverweigerung warten, die von ihrem Ministerium nach fast 7 Jahren noch nicht fertig gestellt wurde.Der Auftrag des EGMR lautet nicht, die Diskriminierung zu verringern, durch Andere zu ersetzen oder Rechtfertigungen dafür zu suchen, sondern schlicht, diese zu beseitigen.
Diskriminierung darf auch nach dem deutschem Grundgesetz weder relativiert noch gerechtfertigt werden. Das sieht der EGMR und die Gesetzgeber fast aller europäischen Länder offensichtlich auch so.
Warum schlägt sich gerade die FDP, die sich schon in ihrem Namen den Grundsätzen der Freiheit verpflichtet hat, auf die Seite derer, die Männer alleine aufgrund ihres Geschlechts für weniger qualifiziert halten als Frauen?
Warum unterstellen sie Müttern grundsätzlich edle Motive in Fragen des Sorgerechts, Vätern jedoch nicht?
Die Tatsache, dass es einzelne Männer (genauso wie Frauen) gibt, die den Anforderungen des Sorgerechts nicht genügen, ist kein Grund pauschal alle unverheirateten Männer vorzuverurteilen.
Das BGB bietet darüber hinaus schon heute genug Möglichkeiten, "unwürdigen" Elternteilen das Sorgerecht zu entziehen.
Warum leiten Sie aus dem natürlichen Menschenrecht jedes Vaters auf elterliche Sorge, eine Kindeswohlgefährdung ab, obwohl die meisten anderen Länder mit dem gemeinsamen Sorgerecht gute Erfahrungen gemacht haben?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
:thumbup:
Bin gespannt, was sie dafür wieder für Ausflüchte finden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Zunächst mal hat Abgeordnetenwatch mal wieder Ausflüchte:
vielen Dank für Ihre Nachricht an Frau Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
über abgeordnetenwatch.de.Da Sie mehrere Fragen mit unterschiedlichem Inhalt an Frau Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger gestellt haben, möchten wir Sie aus Gründen
der Lesbarkeit und Akzeptanz unserer Seite bitten, Ihre Fragen in einer
Nachricht zusammenzufassen.Danach geben Sie die Frage bitte ERNEUT über das Profil von Frau Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger ein.Die Beantwortung Ihrer Fragen wird hierbei nicht durch die eingeschränkte
Themenzuordnung beeinträchtigt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
als Frau hättest du sicherlich eine andere Antwort erhalten. 🙂
Diese Antwort war für die Männer ... :gunman:
Ich ziehe nicht aus.
Ich habe beide Fragen nun erneut eingereicht und lediglich diese Frage dem Thema "Demokratie und Bürgerrechte" zugeordnet.
Der Hüterin von Akzeptanz und Lesbarkeit habe ich folgende Antwort geschickt:
Da es sich um 2 grundsätzlich verschiedene Fragen handelt, nämlich einmal
zum Unterhaltsrecht und einmal zur Verurteilung Deutschlands durch den
europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes gegen das
Diskrminierungsverbot, auch wenn beide unter Familienrecht subsummiert sind
würde das in keinster Weise die Lesbarkeit oder Akzeptanz erhöhen, das in
einer Frage zusammenfassen zu wollen, zumal ihre Beschränkung auf 2.000
Zeichen dem entgegen steht.Wenn es Ihnen lieber ist, werde ich eine der beiden Fragen aber einer
anderen Kategorie zuweisen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Leute,
die Schnarre ist recht deutlich, denn auf abgeordnetenwatch will sie keine Fragen beantworten. Man soll sich an ihre Website wenden. Schande über sie!
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
Der Link dazu: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37773--f241397.html#q241397
Dann werde ich sie zitierend anschreiben und die Antwort hier veröffentlichen. So kann Dialog auch funktionieren.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kann es sein, dass die Frau wegen der Vielzahl von Fragen zu § 1626a nun die Segel gestrichen hat? Sie hat früher ja auch die Fragen auf dem Portal beantwortet.
Da scheinen die Nerven ja blank zu liegen, oder?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Dann werde ich sie zitierend anschreiben und die Antwort hier veröffentlichen. So kann Dialog auch funktionieren.
So mache ich es auch.
Damit entfällt auch die Staatstragenge Vorabzensur durch Abgeordnetenwatch.
Die haben mich auch im 2. Anlauf aufgefordert meine Fragen zusammen zu fassen.
> Guten Tag Frau Lenz
>
> Da es sich um 2 grundsätzlich verschiedene Fragen handelt, nämlich
> einmal zum Unterhaltsrecht und einmal zur Verurteilung Deutschlands
> durch den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Verstoßes
> gegen das Diskrminierungsverbot, auch wenn beide unter Familienrecht
> subsummiert sind würde das in keinster Weise die Lesbarkeit oder
> Akzeptanz erhöhen, das in einer Frage zusammenfassen zu wollen, zumal
> ihre Beschränkung auf 2.000 Zeichen dem entgegen steht.
>
> Wenn es Ihnen lieber ist, werde ich eine der beiden Fragen aber einer
> anderen Kategorie zuweisen.
>
> mit freundlichen Grüssen
>
Sehr geehrter Herr Beppo
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Bitte fassen Sie Ihr Fragen in einer Nachricht zusammen. Eine erneute
Eingabe einzelner Nachrichten unter anderem Betreff würde auch nicht
veröffentlicht werden.Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Elisa Schweitzer
(abgeordnetenwatch.de)
Das ist ja nun spätestens jetzt überflüssig geworden.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Heute im Bundestag Nr. 307, 16. Dezember 2009
1. Wissenschaftliche Untersuchung zum Sorgerecht "dringend erforderlich"
Petitionsausschuss
Alle Jahre wieder.....
Hat's irgendjemanden interessiert, was der Ausschuss 2006 gepupst hat:
http://www.bundestag.de/presse/hib/2006_09/2006_279/01.html
Eine im März 2009 begonnene wissenschaftliche Untersuchung, die verlässliche Erkenntnisse über die tatsächlichen Gegebenheiten liefern soll, sei ”dringend erforderlich“, betonten die Ausschussmitglieder.
Ah ja. Die Erkenntnisse sollten verlässlich sein, klar. Auftragsforschung ist immer verlässlich. Hat bei der Vaskovicz-Studie auch funktioniert.
Unabhängige Forschung kann man schneller haben: