Moin,
aus dem Forschuungsauftrag:
Das Forschungsvorhaben wird von einem Beirat begleitet, der
sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, Vertretern der Wissenschaft, der kommunalen
Spitzenverbände und der Interessenverbände zusammensetzen
wird. Während des laufenden Forschungsvorhabens wird
der Beirat bei der Erarbeitung der Erhebungs- und Kontrollinstrumente
und im Rahmen der Abnahme von Sachstands-, Zwischen-
und Schlussbericht beteiligt. Zum Zweck der Beteiligung
werden Beiratssitzungen stattfinden, in denen der Auftragnehmer
die Beiratsmitglieder über den Stand des Forschungsvorhabens
informiert und sich der Sachdiskussion stellt.
Welche Interessenverbände sind das und wer kennt die Vertreter?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Welche Interessenverbände sind das und wer kennt die Vertreter?
Hallo,
auf jeden Fall ist wie immer bei Familienrechtsthemen die Mütterinteressenvertretung 'VAMV' involviert. Wer den vertritt weiß ich allerdings nicht. Ist auch egal, denn die Funktionärinnen dieser Lobbygruppe sind allesamt vom selben Schlag.
/elwu,
das lese ich ja gerade eben erst, diese Anmaßung: 'Der VAMV vertritt die Interessen von 2,6 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen und volljährigen Kindern.' hallo? Gibt es dafür Belege? Natürlich nicht. Frechheit.
Der VAMV ist vermutlich auch als Interessenvertreter der Väter benannt, da bei denen das "V" ja sogar 2mal vorkommt und die auch 0,00001% Väter als Mitglieder haben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Welche Interessenverbände sind das und wer kennt die Vertreter?
Der VAfK ist vertreten mit Sonnenberger (der auch die Studie des VAfK Berlin zum 1626a massgeblich getrieben hat), ausserdem weiss ich von einer "Rechtsanwältin Caspary", die damit im Internet wirbt:
weiter weiss ich nichts.
das lese ich ja gerade eben erst, diese Anmaßung: 'Der VAMV vertritt die Interessen von 2,6 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen und volljährigen Kindern.' hallo? Gibt es dafür Belege? Natürlich nicht. Frechheit.
Es gab gemaess Mikrozensus 2004 2,5 Millionen Alleinerziehende, davon aber nur 1,6 Millionen mit minderjährigen Kindern. Im Lebensformenkonzept des Mikrozensus ist auch die Witwe, die dem 42-jährigen Elektroingenieur die Hemden bügelt, alleinerziehend. Dass die alle den VAMV gebeten haben, ihre Interessen zu vertreten, glaube ich nicht.
Ich hab' aber mal gehört, dass der ADAC meine Interessen als Autofahrer vertreten will, auch wenn ich ihn nicht darum gebeten habe, und es ehrlich gesagt ziemlich panne finde, was der so von sich gibt.
Der VAMV ist vermutlich auch als Interessenvertreter der Väter benannt, da bei denen das "V" ja sogar 2mal vorkommt und die auch 0,00001% Väter als Mitglieder haben.
Ja, und die sind alle im Vorstand. Siehe da. Und erst die Vorständinnen... Warnung: nichts für zarte Gemüter, die Pauerwummen #
Immerhin dürfen da zwei Quoten-Papi-sein-Behaupter mit auf´s Bild... ;(
Wenn der Sonnenberger vom vafk bei der Studie mit dabei ist, weiß jemand, ob der schon etwas hat verlautbaren lassen?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
ist die neue BMJ bzw. ihre Mitarbeiter. Heute um 10:43 per Mail an sabine.leutheusser-schnarrenberger@bundestag.de gemailt:
Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,
der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat geurteilt, dass die deutsche Gesetzeslage, die Vätern unehelicher Kinder kein Sorgerecht ohne Zustimmung der Mutter zugesteht, gegen das Diskriminierungsverbot verstößt. Deutschland hat hier eine Außenseiterregelung, die nur von wenigen Staaten geteilt wird und offenbar vorrangig an den Interessen der Mütter ausgerichtet ist, nicht am Wohl der Kinder.
Zum selben Thema hat im Übrigen das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahr 2003 dem Gesetzgeber einen Prüfauftrag erteilt. Bekanntlich ist Ihre Vorgängerin dem nachgekommen, etwa durch eine Änderung des Achten Buchs Sozialgesetzbuch, es wird seit dem Jahr 2004 die Begründung der gemeinsamen Sorge durch Sorgeerklärung statistisch erfasst. Zudem hat das Bundesministerium der Justiz eine Praxisbefragung bei Rechtsanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Es wird m.W. auch der VAMV befragt, der allerdings ausgesprochen einseitig Mütterinteressen vertritt. Daher müssen auch die Väterorganisationen konsultiert werden.
Eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende empirische Untersuchung sollte (spätestens) in 2008 auch veranlasst worden sein. Inzwischen müssten Ergebnisse vorliegen. Eine weitere Verschleppung der Sache ist inakzeptabel, da es hier um das naturgegebene Recht der Kinder geht, von beiden Eltern gleichermaßen Sorge und Betreuung zu erfahren. Dies ist z.B. dann dringend, wenn ein Elternteil stirbt, oder das Kind zum anderen Elternteil umziehen will. Denn dann darf der nicht Sorgeberechtigte gar nicht oder allenfalls nach langem und aufwändigem juristischem Prozedere die Sorge und tatsächliche Betreuung übernehmen.
[...]
Sehen Sie nun Änderungsbedarf beim §1626a des BGB?
Mit freundlichem Gruß
/elwu
Die Antwort war um 14:31 in der Inbox:
Sehr geehrter Herr elwu,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die Sorgerechtentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat nicht die abstrakte Gesetzeslage beurteilt, sondern einen Einzelfall. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt mit Hochdruck führen, dabei aber sehr sorgfältig vorgehen. Das Umgangsrecht für beide Elternteile ist bereits gesetzlich vorgesehen und von der Sorgerechtsfrage unabhängig.
Die Frage, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern gestaltet werden soll, beschäftigt nicht erst seit der Entscheidung des Gerichtshofes die Rechtspolitik. Bereits bei der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurden Änderungen vorgenommen. Nicht verheiratete Eltern erhielten erstmals die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorge zu begründen.
Im Jahre 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese geltende Rechtslage verfassungsgemäß ist. Bei dieser Entscheidung erteilte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Aufgabe, die tatsächliche gesellschaftliche und soziale Entwicklung in dieser Sache zu beobachten und zu prüfen. Diesen Auftrag, ob die Annahmen des Gesetzgebers vor der Wirklichkeit Bestand haben, prüft auch die jetzige Bundesregierung.
Das Bundesministerium der Justiz führt daher derzeit ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben durch. Das Deutsche Jugendinstitut untersucht in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München die tatsächliche Situation nichtehelicher Kinder, um eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung über etwaigen gesetzlichen Änderungsbedarf zu liefern. Es geht unter anderem um die Frage, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Insbesondere wird beobachtet, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Außerdem wird untersucht, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleiben muss und wann nicht. Die Ergebnisse der Studie werden für November 2010 erwartet.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Entscheidung ausdrücklich anerkannt, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen. Dies gilt etwa in dem Fall, wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht und dies dem Kindeswohl zu schaden droht. Gerade diese stichhaltigen Gründe werden gerade erforscht. Daher müssen wir auch die Ergebnisse der Forschungsstudie einbeziehen. Das liegt vor allem im Sinne der betroffenen Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Nun ja. Zypries lies sich immer laaange Zeit, bis sich einer ihrer Mitarbeiter zu einer Antwort bequemte. Die hier von SLS besteht zwar wie die damals von Zypries auch aus Textbausteinen die zeigen, dass meine Mail gar nicht gelesen wurde sondern ein Robot auf Schlüsselworte hin eine Standardantwort verschickte. Das aber sehr schnell. Und immerhin wird der November 2010 als Zieldatum der Studie benannt. Und wie befürchtet klargestellt, dass weiterhin einseitige Kommunikationsverweigerung der Mutter ein Instrument bleibt, die gemeinsame Sorge zu verweigern....
/elwu,
vielleicht kennt jemand jemanden beim deutschen Jugend-Institut oder an der LMU, die damit befasst sein könnten...
Hi,
ich hatte folgende Frage gestellt:
Sehr geehrte Frau Ministerin,
die 1998 auch von Ihnen mitbeschlossene Diskriminierung durch § 1626a hat zu enden.
Noch im Juli äußerten Sie in einer Rede Zweifel, ob überhaupt Reformbedarf besteht. Nun mahnt der EGMR Menschenrechtsverletzungen an. Da kommen wirklich Zweifel auf.
Vorgeschichte: Urteil des BVerfG 2003 und seine Folgen:
Neuväter blieben vom Willen der Mutter abhängig. Altväter mussten beweisen, dass das gem. Sorgerecht dem Kindeswohl dient.
Wenn Mütter elterliche Differenzen nur behaupten, ist dieser Beweis in dt. Familiengerichten nicht zu führen. Der Anspruch war ein Papiertiger; kein einziger Vater erhielt meines Wissens das Sorgerecht. Warum müssen Väter beweisen, was § 1626a Müttern ohne jegliche wissenschaftliche Begründung bescheinigt, nämlich dass ihre Sorge dem Kindeswohl dient?
Bis heute sichert § 1626a auch dann den Verbleib des Kindes bei der Mutter, wenn diese überfordert ist und nur knapp unterhalb einer Kindeswohlgefährdung agiert. Also dem Eintritt schwerster Schädigungen. Das Kind könnte einen Ideal-Vater haben - § 1666 als einziges Korrektiv ist in seiner realen Anwendung auch für diesen unüberwindbar. Diskriminierung von Kindern mit durch § 1626a entrechteten Vätern. Wäre der Kindsvater sorgeberechtigt, ginge es nur um die bessere Erziehungseignung.
Aber auch diese Diskriminierungen sind bestimmt nur Zufall.
Und nun diskutiert man schon wieder Voraussetzungen, die vor dt. Familiengerichten kein Vater erfüllen wird. Ob es nun "dienlich" oder "nicht schädlich" heißt, oder was auch immer.
Noch ein Papiertiger mag zwar den EGMR beruhigen, denn dann gibt es ja eine gerichtliche Überprüfung nach nationalem Recht. Aber wer die Materie kennt, wird sich durch einen solchen Winkelzug nicht blenden oder gar ruhig stellen lassen.
Können Sie anständigerweise etwas anderes als ein generelles automatisches Sorgerecht beschließen? Einschränkung nur, dass ein schädigender Elternteil es auch wieder verlieren kann?
Viele Grüße
Und was glaubt Ihr, welche Antwort ich bekam? Richtig! Dieselbe wie elwu. :gunman:
Die wird uns verarschen. Ich wette, wenn wir Väter nicht weiter nerven und an die Öffentlichkeit gehen, dann kommt dabei wieder nur eine Menschenrechtsverletzung herum.
Bislang war ich keiner, der einen Antrag auf GSR ab Anfang März befürwortete. Aber so langsam freunde ich mich damit an. Vielleicht gibt es doch einen Ruck durch die Familiengerichte. Zumindest müssten sie nach Karlsruhe verweisen.
Schon das Amtsgericht Kamen sprach vor Urzeiten das GSR zu, obwohl es damals noch 1705 BGB gab, und berief sich dabei auf die EMRK. Wurde natürlich aufgehoben. Aber immerhin. Nicht jeder Amtsrichter ist ein Feigling.
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
So eine feige Volksvertreterin. Sie spürt den Unmut der Wissenwollenden und schiebt auf die Frage vom 03.12.2009 am 18.12.2009 die massenhafte copy-und-paste-Antwort rein. Dann berappelt sie sich und schreibt doch tatsächlich etwas inhaltlich ( http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37773--f241397.html#q241397) . Aber nur als Ausnahme. Künftig nicht mehr. Sie hat Angst. Ich bin dafür, einen SLS-Pranger einzuführen.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sie hat Angst. Ich bin dafür, einen SLS-Pranger einzuführen.
Hallo,
SLS hat mitnichten Angst, und ein virtueller Pranger ist IMO kontraproduktiv. Man sollte an ihrer Standardantwort ansetzen. Konkret z.B. zu '...dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen. Dies gilt etwa in dem Fall, wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht und dies dem Kindeswohl zu schaden droht...' lässt sich sehr viel schreiben. Etwa dass eine Mutter, die Kommunikation verweigert, offenbar die Eltern- nicht von der Paarebene trennen kann, daher zwingend ein erhebliches Defizit in der Bindungstoleranz zeigt und somit zweifelsfrei im Sinne des Kindswohles nicht geeignet zur Ausübung von Sorge und Betreuung ist, und daher die Sorge gerade in solchen Fällen dem Vater... Verstehst?
/elwu
Moin,
Die Schnarre oder ihr "Computer-Roboter" sagt:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Entscheidung ausdrücklich anerkannt, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen. Dies gilt etwa in dem Fall, wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht und dies dem Kindeswohl zu schaden droht. Gerade diese stichhaltigen Gründe werden gerade erforscht.
Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Na TOLL!! 😡
"Meine" KM verweiget ALLE Kommunikationswege - ob ich gesprächsbereit und willig bin interessiert niemanden.
Fazit: Mamas verweigern (einfach) Gespräche jeglicher Art = Kommunikationsebene in den Augen der Gerichte "erheblich gestört" = kein GSR und Punkt!!
Gesetztesreform hin oder her - ich glaube an keine Reform im Sinne der Väter(und somit auch für ihre Kinder!!) bevor mein Kind 18 ist. Noch 16 Jahre also...
...aber ich drück allen die nach mir kommen die Daumen! :thumbup:
Ariba
Moin elwu,
lese grad Dein Post
...Etwa dass eine Mutter, die Kommunikation verweigert, offenbar die Eltern- nicht von der Paarebene trennen kann, daher zwingend ein erhebliches Defizit in der Bindungstoleranz zeigt und somit zweifelsfrei im Sinne des Kindswohles nicht geeignet zur Ausübung von Sorge und Betreuung ist, und daher die Sorge gerade in solchen Fällen dem Vater... Verstehst?
/elwu
:thumbup: So in etwa wird das wohl in meinem nächsten Schreiben ans Gericht zu lesen sein. Ob's allerdings den Richter interssieren wird..?
Gruß
Ariba
Wenn der Sonnenberger vom vafk bei der Studie mit dabei ist, weiß jemand, ob der schon etwas hat verlautbaren lassen?
Nicht viel. Das ist auch eine heisse Kiste und man muss sich wirklich überlegen, ab wann man da zur Kulisse wird.
Hier mal ein Beispiel, wie so eine Nummer läuft. Da ging's ums Adoptionsrecht für lesbische Paare, also quasi die Vollendung der Väterentsorgung:
http://www.bmj.bund.de/230709adoption
Da steht zum Beirat der lapidare Satz:
"Der plural zusammengesetzte, begleitende Forschungsbeirat bezeichnet die Ergebnisse als international einzigartig."
Super, oder? Wenn bei dem Beirat irgendwas rausgekommen wäre, hätte das da gestanden.
Und Ministerin Zypries:
"Heute ist ein guter Tag für alle, die auf Fakten statt auf Vorurteile setzen - gerade bei weltanschaulich besetzten Themen."
Denn:
"Eine Mehrheit der Kinder verfügt über keine Diskriminierungserfahrungen wegen der sexuellen Orientierung im Elternhaus (63 % aus Sicht der Eltern, 53 % aus der Perspektive der Kinder). Soweit solche Erfahrungen vorliegen, handelt es sich überwiegend um Hänseleien und Beschimpfungen. "
Das heisst die Hälfte wird gehänselt und diskriminiert, aber:
"Das Kindeswohl ist in Regenbogenfamilien genauso gewahrt wie in anderen Familienformen."
2000 Lesben sind nunmal politisch wichtiger als Million diskriminierter Väter.
Der Beirat ist hier kaltgestellt worden, eine Lachnummer. Bei dem 1626a-Ding wird ein ähnlicher Hammer kommen. Der VAfK wird hier aufpassen müssen, sich nicht aufsaugen zu lassen. Ich denke aber, Sonnenberger weiss das.
Tja, und nu? Wir können uns doch wohl kaum gefallen lassen, dass die Justizministerin nicht mehr mit ihrem Volk reden will und die ganze Diskussion völlig intranspararent in ihren Emails, in einem Beirat oder unter Familien- oder Rechtsausschussmitgliedern geführt wird, die mit Sicherheit nicht unsere Vertreter sind.
Was können wir also tun, damit diese Frau nicht auch noch in den nachsten 15 Jahren, wenn sie schon längst nicht mehr Ministerin sein wird, die Menschenrechte eines jeden gewillten Vaters verletzt? Es kann doch wohl nicht angehen, dass diese Frau auf diese Art und Weise signalisieren kann, was sie von Vätern hält und damit Gespräche rundherum ablehnt.
In den Medien ist Ruhe eingekehrt, und wenn wir nicht versuchen, das wieder zu ändern, dann bügelt die uns doch einfach glatt. Vielleicht kann genau diese plötzliche Weigerung zu einem neuen Interesse der Medien führen?
Ich habe gerade eben einen Anfang gemacht und Medienvertreter mitsamt meiner persönlichen Hintergründe angesprochen, um die Thematik nicht sterben zu lassen.
Ferner denke ich nun auch, dass jeder 1626a und damit mutterbedingt sorgloser Vater Anfang März einen Antrag auf GSR stellen sollte. Ich werde einen solchen Antrag für mich entwerfen und bei Bedarf auch verteilen.
Wer hat sonst noch Vorschläge, wie man der absehbaren Katastrophe weiter begegnen kann?
Ich denke, wir müssen da JETZT echt was tun.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Also ich bin ehrlich gesagt auch etwas ratlos, wie man das Flämmchen am lodern halten kann.
hier
hat einer mal einen Entwurf für einen Schrieb erstellt, mit anschließender Diskussion darüber.
Ich halte allerdings auch ne Klage für sinnvoller, zumindest nach Rechtskraft des Urteils, da die Bundesregierung anscheinend verpflichtet ist, weitere Verstöße zu verhindern.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
ich hab den Link mal überflogen und das ist mit Sicherheit auch eine Möglichkeit. Vielleicht können diese Anträge dann sogar in der tollen Studie Anklang finden, denn die dürfte wohl bis zum Frühjahr/Frühsommer noch in der Erhebungsphase sein. Soll ja Ende 2010 fertig werden.
Ich werde mir das noch genauer durchlesen, aber heute bleibt mir nicht wirklich die Zeit. Die Threads sind ja in diesem Bereich halbe Romane...
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Moin,
Ferner denke ich nun auch, dass jeder 1626a und damit mutterbedingt sorgloser Vater Anfang März einen Antrag auf GSR stellen sollte. Ich werde einen solchen Antrag für mich entwerfen und bei Bedarf auch verteilen.
:thumbup:
Einen (Muster-)Antrag hier reinstellen motiviert bestimmt viele zuständig. Zugegeben mich auch. Allein schon um juristische Fehler zu vermeiden hilft es vielen.
Also ich wäre natürlich auch dabei im März einen GSR Antrag zu stellen. Trifft ja ungefähr grad, Eingeweihte wissens ja, gut mit meinem Umgangs-Boykott-Fall zusammen. "Mein"Gericht beschließt ja hoffentlich bald.
Das Problem mit der Eltern-Kommunikation bleibt allerdings bei tausenden von Vätern, denke ich. Wie ich schon schrieb:
Fazit: Mamas verweigern (einfach) Gespräche jeglicher Art = Kommunikationsebene in den Augen der Gerichte "erheblich gestört" = kein GSR und Punkt!!
Aber da kann man ja mit u.a. elwu's Idee entgegentreten:
Etwa dass eine Mutter, die Kommunikation verweigert, offenbar die Eltern- nicht von der Paarebene trennen kann, daher zwingend ein erhebliches Defizit in der Bindungstoleranz zeigt und somit zweifelsfrei im Sinne des Kindswohles nicht geeignet zur Ausübung von Sorge und Betreuung ist, und daher die Sorge gerade in solchen Fällen dem Vater... Verstehst?
/elwu
Denke allerdings tatsächlich, dass die Kommunikation der Eltern von den Gerichten auch in Zukunft als DER Eisberg in der Suppe angesehen wird - in den Augen der Richter zumindest. Es liegt wie immer an den Schwarzkitteln. Genug "Macht" hätten(!) diese auch schon heutzutage, zumindest so viel, einer AS-berechtigten kommunikationverweigernden und umgngsboykottierenden Mutter einhalt zu gebieten. Und was passiert tagtäglich...
Der Link von Beppo zeigt ja auch einen Weg.
Gruß
Ariba
Bei der Tagesschau wird anscheinend weniger stark zensiert als bei Abgeordnetenwatch.
Und der Zensor arbeitet auch noch um 22:00 Uhr!
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ist zwar schon älter, hab' ich aber jetzt erst gefunden:
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung_druckversion.php?artikel=1242851366
Damit ist die Linke die erste Bundestagsfraktion, die aus der Koalation der Menschenrechtsverletzer ausgetreten ist. Schon wunderlich, dieser Herr Wunderlich, weil vor etwas mehr als einem Jahr hat der noch ganz anders ge-(schreib)-redet:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-13203-start-msg147105.html#msg147105