Hi Beppo,
also ich werde wohl auch mal freundlich beim Sorgerechtsregister und dann unmittelbar beim Gericht anfragen. Die Schreiben in dem Link http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=6&t=24816 sollten dazu reichen.
Hast du da mehr Kenntnisse, als sie sich aus dem Thread ergeben? Wäre natürlich schon interessant zu erfahren, wie viele Väter das nun versucht haben bzw. versuchen werden.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Nein, leider nicht.
Das Register wird vermutlich nichts entscheiden, sondern nur umsetzen können.
Ich denke daher, dass eine Klage erforderlich ist, mit der Begründung, dass eine Fortsetzung der Diskriminierung nach Rechtskraft des EGMR Urteils zu verhindern ist.
Mehr weiß ich aber auch nicht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
also ich werde wohl auch mal freundlich beim Sorgerechtsregister ......
hallo,
Mein Antrag an das JA ist weg - ich warte auf Antwort .
Gruß
CS
Hallo Mitstreiter,
ich habe mal die neueste Ausgabe der FamRZ gelesen, denn dort war das EGMR-Urteil mit Anmerkungen abgedruckt, aber leider haben die "Anmerkenden" keinerlei Aussagen zu nach ihrer Auffassung eingetretenen Rechtswirkungen gemacht. Das, was sie schrieben, war an Kritik wohl jedem Vater bekannt, der sich mit dem Thema auseinandersetzen musste, weil unsere Mütter ja so verantwortlich mit ihrem Veto-Recht umgehen...
Ich würde die Diskusssion aber ganz gerne noch mal auf die Gedankengänge bringen, die ich in einem anderen Thread
http://vatersein.de/Forum-topic-17957.html
schon "abgesondert" habe.
Ich zitiere das mal eben, damit nicht der ganze Thread gelesen werden muss:
Zitat
Mit Rechtskraft des Urteils, also ab 5.3.2010 muss D doch aber jeden weiteren Verstoß gegen dieses Menschenrecht verhindern
Das ist ja das Interessante, weil die große Frage ist, wie die Gerichte sich da herauswinden wollen?
- Kein FamG kann einem Vater das GSR ohne Weiteres - auch nach Prüfung und Bejahung von Kindeswohldienlichkeit - zusprechen. Das Gesetz ist eindeutig. Nicht ohne Zustimmung der Mutter. Eine andere Anspruchsgrundlage gibt es eben nicht.
- Kein FamG will einen Antrag auf GSR aber voraussichtlich unter Berufung auf einen menschenrechtswidrigen § 1626a abweisen, denn genau das hat die BRD ja nun auch zu unterlassen.
- Also nur noch Vorlage ans Bundesverfassungsgericht?
In der neuen Familienrechtszeitung kommt das Urteil mit Anmerkungen von zwei Experten. Bin mal gespannt, was die dazu sagen. Ich hoffe halt sehr, dass vielleicht die Ansicht vertreten wird, dass § 1626a damit null und nichtig ist und praktisch schon jetzt nicht mehr gilt. Folge wäre dann u.U. die Annahme, dass alle bislang nicht sorgeberechtigten leiblichen Väter so zu betrachten sind, als seien sie es nun. Und dann wären wir ja auch beim 1671.
Im Fall Görgülü hat sich das Bundesverfassungsgericht ja zur notwendigen Berücksichtigung und Geltung der Sprüche vom EGMR in der BRD geäußert. Aber da kann man wieder viel rein- oder rauslesen.
Zitat
"Berücksichtigen" bedeutet, die Konventionsbestimmung in der Auslegung des Gerichtshofs zur Kenntnis zu nehmen und auf den Fall anzuwenden, soweit die Anwendung nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere gegen Verfassungsrecht verstößt.
Da meines Wissens die Sprüche dem einfachen Gesetzesrecht/Bundesrecht gleichstehen, könnte man diesen Satz zum Anlass nehmen, den eben nur gleichberechtigten 1626a einfach links liegen zu lassen und sich dafür auf die Konvention zu berufen.
Der folgende Satz
Zitat
Auch auf der Ebene des Bundesrechts genießt die Konvention nicht automatisch Vorrang vor anderem Bundesrecht, zumal wenn es in diesem Zusammenhang nicht bereits Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofs war.
könnte auch dafür sprechen, denn 1626a war ja nun Gegenstand der Entscheidung des Gerichtshofes. und dann liest sich das so, als ginge die Entscheidung dann doch vor, oder?
Bleibt das Problem der "geänderten Tatsachenbasis". Da werden Väter, die nie mit dem Kind zusammengelebt haben, wohl keinerlei Chance haben. Da dies aber sowieso nicht das einzige Kriterium sein kann, würde ich davon ausgehen, dass es am Ende wohl nur darum gehen kann, ob ein Vater eine tragfähige Bindung zum Kind hat. Wenn ja, Sorgerecht ja, wenn nein, dann nicht. Damit würde man aus meiner Sicht die Tatsachenbasis nicht allzu weit ausdehnen. Außerdem habe ich den EGMR so verstanden, dass er meint, dass "jedenfalls" dann, wenn Papi und Kind zusammenlebten, das Sorgerecht infrage kommen muss. Und dass heißt ja wohl auch, dass dies nicht abschließend, sondern nur der klarste Fall eines Anspruchs ist. Oder liege ich hier völlig falsch?
Das ganze wirft immer mehr Fragen auf. Ich hoffe, dass ich mich hier nicht einfach nur dumm verrenne!
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So, die letzte Frage bzw Hoffnung bleibt bestehen. Ich fänds schön, wenn an dieser Stelle vielleicht weiter versucht werden würde, tragfähige und schlagkräftige Argumentationen für spätestens Anfang März zu finden? Jeder Gedanke ist willkommen!
Ach so! Was an dem Artikel in der FamRZ schon interessant war, war eine Feststellung eines dt. Juristen in Cambridge, der berichtet, dass die engl. Gerichte das GSR auf Antrag des Vaters zu ca. 98% zusprechen, da das Argument der dt. Gerichte, das würde nur zu Streit führen, dort nicht zieht. Und die Erfahrungen damit würden zeigen, dass auch weit weniger Streit unter den Eltern besteht. Also kein Anstieg von Sorgeentzügen. Man gehe grundsätzlich davon aus, dass das GSR dem Kindeswohl dient. So weit müssen unsere Robenträger erst
Grüße
Krishna
Gruß
Krishna
einmal kommen! 🙂
Gruß
Krishna
Der EuGH hatte diese Woche sich zum Arbeitsrecht geäußert und deutsche Gerichte angewiesen, die bemängelte Gesetzeslage nicht mehr anzuwenden. Es wurde also vom EuGH direkt an die Entscheider insistiert - unabhängig vom in Konkurrenz stehenden Nationalrecht.
Diese Schärfe lässt das Urteil des EGMR vermissen.
Sicher sind die Gerichte in einer Zwickmühle. Sie müssen etwas ausurteilen, das sie nach dem Urteil des EGMR nicht dürfen. Den einzigen Hebel sehe ich bei § 1666 BGB und damit läuft schon fast der SR-Entzug für die bis dato alleinsorgeberechtigte Mutter.
Das BVerfG hat in Sachen Görgülü reichlich Prügel bezogen, weil es sich als Wächter- und (Be-)Schützerinstanz vor europäischem Recht positioniert hat. Das gab ja richtig was auf die Nüsse und sie waren tagelang damit beschäftigt, sich zu rechtfertigen und im Papier :rofl2: schiffchen zurückzurudern.
Mich stört massiv der in Deutschland verwendete Begriff "Kindeswohl". Der angelsächsiche Sprachraum verwendet "best interest", also "den Interessen des Kindes am Besten entspricht". Das ist eine andere Sichtweise und für mich tragfähigere. In anzustrebenden Verfahren sollte daher vielleicht von "Kindeswohl" auf "Interessen des Kindes am Besten entspricht" gewechselt werden.
Ich habe schon immer die Befürchtung gehabt, dass das GSR unverheirateter Eltern an das Zusammenleben geknüpft wird. Einen Automatismus, der nur Zeugung in Folge von Straftaten ausnimmt, wird es in Deutschland nicht geben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich hatte jetzt vor einigen Tagen die Gelegenheit, mit einem, in unserer Thematik erfahrenen Juristen zu sprechen, nämlich Hartmut Haas vom Väteraufbruch in Hamburg.
Auf die Frage, ob man nun ab 5.3.2010, nach Rechtskraft des EGMR-Zaunegger Urteils klagen sollte, sagte er, dass sich damit möglicherweise ein Signal setzen ließe.
Die Richter steckten in dem Dilemma, dass sie dann zwar immer noch an das BGB gebunden sind und nicht für den Vater entscheiden könnten, aber eben auch nicht gegen ihn, ohne gegen das Gebot zu verstoßen, weitere Verstöße gegen das Diskriminierungsverbot zu unterbinden.
Man dürfe seine Klage nur eben nicht auf das BGB stützen, sondern auf das Diskrimierungsverbot.
Wobei Väter, die mit den Müttern zumindest eine Zeitlang zusammen gewohnt haben, sicher die besseren Chancen haben, etwas zu erreichen.
Und wenn nicht sich, so doch für die Gesellschaft.
So wie es Herr Zaunegger auch getan hat.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mein Antrag an das JA ist weg - ich warte auf Antwort .
tachchen,
Die Antwort ist da !
bla, bla,.....
(... Auszug) ...
Zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, bestehen folgende Möglichkeiten:
-....Erklärung beider Eltern ....
-....Heirat....
-.....Beschluss des Familiengerichts....
Hieran hat sich auch durch das Urteil vom 3.12.2009 bisher nichts geändert. Sofern dei Voraussetzungen nicht vorliegen, besteht nur die Möglichkeit, dass Ihnen das Sorgerecht für Ihre Kinder durch Gerichtsbeschluss übertragen wird !
Wir bedauern Ihnen keine andere Mitteilung geben zu können !
War so zu erwarten !
Ich weiß nicht ob es Sinn macht einen Widerspruch einzulegen. Aber schaden tut es ja nicht.
Widerspruchtext im Zitat von Krishna.
also ich werde wohl auch mal freundlich beim Sorgerechtsregister und dann unmittelbar beim Gericht anfragen.
http://www.papa.com/paPPa-Forum/viewtopic.php?f=6&t=24816 sollten dazu reichen.
Schneeige Grüße
CS
Hi CS,
was ist das denn für ein Unsinn:
(... Auszug) ...
Zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts der Eltern eines Kindes, die nicht miteinander verheiratet sind, bestehen folgende Möglichkeiten:
-....Erklärung beider Eltern ....
-....Heirat....
-.....Beschluss des Familiengerichts....
GSR durch Gerichtsbeschluss?
Fangen die Ämter jetzt an, den Schwarzen Peter den Gerichten zuzustecken?
Sofern dei Voraussetzungen nicht vorliegen, besteht nur die Möglichkeit, dass Ihnen das Sorgerecht für Ihre Kinder durch Gerichtsbeschluss übertragen wird !
Man sollte also das FamG anrufen und bei Unterliegen wegen Unzulässigkeit der Klage die Kosten dafür dem Amt in Rechnung stellen!
Oder hat das Amt im FamG nachgefragt und dieses hat schon signalisiert, dass es 1626a zumindest bei Vätern, die längere Zeit mit dem Kind zusammengelebt haben, nicht mehr anwendet?
Wohl all das nicht. Sondern das, was man von dt. Ämtern em ehesten erwarten kann - nämlich schwachsinniges Gelaber.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Tachchen,
folgendes habe ich in der Hessischen Verfassung gelesen:
Art 67 [Vorrang des Völkerrechts]
Die Regeln des Völkerrechts sind bindende Bestandteile des Landesrechts, ohne daß es ihrer ausdrücklichen Umformulierung in Landesrecht bedarf. Kein Gesetz ist gültig, das mit solchen Regeln oder mit einem Staatsvertrag in Widerspruch steht.
das werde ich in meinen Widerspruch gegen die Ablehnungs meines Antrages auf gemeinsames Sorgerecht beim Sorgerechtregister einarbeiten.
An das FamG. wende ich mich dann ab den 5.3.2010
Sonnige Grüße
CS
Hi CS,
das wird nichts bringen, denn die MRK geht zwar dem LANDESRECHT vor, aber um LANDESRECHT geht es hier doch auch nicht. Sondern um BUNDESRECHT. Und da scheinen sich die widersprechenden Aussagen des BGB und EGMR wohl so konträr gegenüber zu stehen, dass weder das Eine noch das Andere ohne erhebliche Bedenken angewendet werden kann und darf.
Ich bin gespannt auf weitere Reaktionen von Behörden, und vor allem vielleicht auch schon vor März? von GERICHTEN. Hoffentlich melden sich da die ersten Wagemutigen???
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Magdeburger SPD-Bundestagsabgeordneter startet öffentliche Diskussion über Änderung des Familienrechts
Lischka: Ledige Väter sollen vor Gericht Sorgerecht einklagen können
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Und wo waren die Väterverbände bei dieser Diskussion? Glänzen durch Abwesenheit - zumindest wohl geistige.
Dann wirds wohl die Kleine Lösung geben und jetzt wissen wir ja auch schon, was mit den Anträgen ab März geschieht. Die werden bis zur Gesetzesänderung auf Eis gelegt.
Am Ende haben die Neuväter dann genau so viele Rechte wie die Altväter - nämlich keine.
Man sollte diesem Pack nur noch in den Allerwertesten treten.
Gruß
Krishna
moin, moin,
was da der Landesverband für Alleinerziehende Mütter und Väter in dem Artikel vom Stapel läßt , ist schon ziemlich heftig.
Alle Väter über einen Kamm zu scheren, man(n), man(n), man(n).
Die Aussagen von Sonja Gentzsch an sich sind diskriminierend.
Ich bin es ja so leid, mir immer anhören zu müssen, das wir Väter eigentlich nur Schweine sind.
Tja , Vaterverbände ... die werden ja garnicht befragt, weil sie vielleicht ein wenig duckmäusern, sich eher verstecken. Wahrscheinlich weiss kaum jemand das es die überhaupt gibt.
Ich bin dabei diesem Pack in den Allerwertesten zu treten.
CS
Hi,
was wir von den Väterverbänden halten können, ergibt sich u.a. hieraus:
http://schultefrohlinde.de/node/47
Rainer Sonnenberger vom VafK ist Beirat zu dieser allenfalls zu Toilettenpapier taugenden Studie.
Ich hatte den Artikel schon an anderer Stelle mal als Link gebracht. Wer es noch nicht gelesen hat, sollte den Artikel unbedingt anklicken.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Hallo,
wer sich für das Deutsche Jugendinstitut als Verfasser der Studie interessiert:
Dort war Dr. Anita Heiliger über 30 Jahre und bis vor kurzem treibende Kraft. Geht mal in den Download-Bereich ihrer Homepage und lest ihre Machwerke. Die schafft es keinesfalls länger als einen Absatz, um dann Väter nur als Schläger, Vergewaltiger, Machtbessene und Kinderschänder darzustellen.
Möchte nicht wissen, was die Frau für ein Problem hat. Optisch recht lesbisch, nicht?
Was glaubt ihr wohl, was bei dieser Studie herauskommen wird?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Moin,
die Dame war schon vor Jahren Thema bei vs.de; beispielsweise >>>HIER<<< oder >>>HIER<<<. Vermutlich kann man nur auf eine biologische Lösung hoffen...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ja, bei Frau Heiliger fehlen einem die Worte! 😡 :thumbdown: :knockout:
Kolb fordert Sorgerecht für ledige Väter
Justizministerin Angela Kolb (SPD) hat eine zügige Modernisierung des deutschen Familienrechts und ein Sorgerecht für Väter von nichtehelichen Kindern gefordert.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Kolb fordert Sorgerecht für ledige Väter
Justizministerin Angela Kolb (SPD) hat eine zügige Modernisierung des deutschen Familienrechts und ein Sorgerecht für Väter von nichtehelichen Kindern gefordert.
Hallo,
davon abgesehen, dass die folgenlos fordern kann was sie lustig ist, ich dachte, Justizministerin ist die Schnarre von der FDP? Davor war es viel zu lange die Zypresse, übrigens auch von der SPD, die den Prüfauftrag des BVerfG von 2003 bis zur Abwahl 2009 mit miesesten Tricks verschleppte.
/elwu,
glaubt in dieser Frage niemanden von SPD oder Union auch nur eine Modernisierungs- und Gleichberechtigungssilbe.