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5 Prozent der Steuerpflichtigen zahlen 42 Prozent der Einkommensteuer

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute im Bundestag Nr. 042 vom 19.02.2010

3.

Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/HLE/JOH) 5 Prozent der Steuerpflichtigen tragen zu rund 42 Prozent der Einnahmen bei der Einkommensteuer bei. Der Anteil dieser Gruppe mit Jahreseinkünften ab 92.750 Euro am verfügbaren Einkommen insgesamt betrage 25,8 Prozent, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (17/691) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/499) mit. Insgesamt kommen die oberen 50 Prozent der Einkommensbezieher (Jahreseinkünfte ab 26.750 Euro) auf einen Anteil von 93,8 Prozent am Einkommensteueraufkommen. Die unteren 50 Prozent, deren Einkünfte zwischen 8.650 Euro und 26.750 Euro liegen, haben einen Anteil am Steueraufkommen von 6,2 Prozent, während ihr Anteil am Gesamtbetrag der Einkünfte bei 16,7 Prozent liegt.

Die Einführung der sogenannten Reichensteuer (Grenzsteuersatz von 45 Prozent inklusive Solidaritätszuschlag) habe 2007 650 und 2008 790 Millionen Euro eingebracht, heißt es in der Antwort weiter. 2009 sei der Wert auf 610 Millionen Euro gefallen. Für 2010 werden die Einnahmen aus dieser ”Reichensteuer“ auf 640 Millionen Euro beziffert. Eine Anhebung des Grenzsteuersatzes um einen Prozentpunkt würde zu Mehreinnahmen von 7 Milliarden Euro führen, schreibt die Bundesregierung. Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.02.2010 19:07
 elwu
(@elwu)

Sollten Kosten für die Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem durch eine höhere Einkommensteuer finanziert werden, müsste der Spitzensteuersatz auf 73 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 120.644 erhöht werden, um 22 Milliarden Euro Mehreinnahmen zu erreichen. Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Hallo,

der Teil davor ist korrekt, ab da ist das aber blanker Unsinn. Unter anderem weil hier mit freien Annahmen, basierend auf Schätzungen hantiert wurde, ohne auch nur ein Jota der Pläne für die Personenpauschale zu kennen. Die kennt nämlich noch niemand, kann niemand kennen, weil noch nicht mal die Regierungskommsission die Arbeit dazu aufgenommen hat geschweige denn irgendwelche wie auch imemr geartete Vorschläge gemacht hat. Des weiteren ist das Unsinn weil der (fälschlich so genannte) Arbeitgeberbeitrag zwar in der Höhe eingefroren aber weiter ins System eingezahlt würde, bei dieser Rechnung wurde der aber einfach untern Tisch gewischt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2010 00:12
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Bei einem rechnerischen Spitzensteuersatz von 100 Prozent ab einem zu versteuernden Einkommen von 179.664 Euro werden die Mehreinnahmen mit 33 Milliarden Euro angegeben.

Welches Milchmädchen hat eigentlich diese Rechnung aufgestellt? Mal eben zum Mitdenken: Wie hoch sind bei einem Steuersatz von 100% wohl die zugehörigen Steuereinnahmen?

Meiner Meinung nach: exakt Null Komma Null Euro. Warum schließlich sollte irgendjemand Geld verdienen wollen, wenn er es komplett beim Staat abgeben darf? Wenn man die Wahl hat, entweder zu arbeiten und dafür kein Geld zu bekommen, oder statt dessen nicht zu arbeiten und demzufolge auch kein Geld zu bekommen, dürfte die Entscheidung ziemlich klar ausfallen ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.02.2010 02:22