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Abgeordnetenwatch: Schnarri antwortet ... nicht

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

man kennt es ja inzwischen von ihr: http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-575-37773--f239277.html#q239277 . Ernstgemeinte Frage, nichtssagende und nichtsnutzige Standardantwort. Die Frau sollte nicht Ministerin für Justiz sein, sondern Ministerin für Unox: Politik nach Gutsherrenart.

Wie auch immer, da sie ja so viel Wert legt auf persönliche Ansprache, habe ich ihr gerade mal folgende Email geschickt:

Sehr geehrte Frau Leutheusser-Schnarrenberger,

es gibt mehr als genug Bürger, die auf Antworten von Ihnen warten - ich bin einer davon. Wenn Sie wirklich jedem einzeln antworten möchten statt über abgeordnetenwatch.de: Bitteschön, ich werde Sie nicht daran hindern, es kompliziert zu machen, wo es auch einfacher ginge.

Daher stelle ich Ihnen ganz persönlich die gleiche Frage, die Ihnen auch Herr Raden schon gestellt hat: Was tun Sie, um das Recht aller Kinder auf beide Eltern, sowie das Recht der Väter auf Anteil am Leben ihrer Kinder durchzusetzen?

Für Ihre Antwort bereits im Voraus vielen Dank,

Wie wär's - hat noch jemand Lust, der Dame im selben Sinne den persönlichen Kontakt zu geben, den sie so sehr schätzt?

Hrmpf. Vielleicht sollte ich mir eine Standard-Emailvorlage basteln für entsprechende Reaktionen auf diese Art von Standard-Antworten bei abgeordnetenwatch.de ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Edit: und noch dazu hat sie geschlagene sechs (!) Wochen gebraucht, um auf die Frage auch nur ihre Standardantwort abzuliefern. Bürgernähe sieht definitiv anders aus ;-(

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.12.2009 21:57
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja,

hier wird ja auch schon überlegt, wie man das am besten öffentlich ausbeutet, dass sie auf unterschiedliche Fragen, immer dieselbe Antwort gibt.

Wäre ja auch schon was, sie mal bei Abgeordnetenwatch zu fragen, ob das Grund für ihre Weigerung ist, öffentlich zu antworten, nur würden die das kaum durchlassen.

Jedenfalls nicht mehr von mir.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2009 22:08
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tach,

schnell antwortet sie ja, bzw. ihr Büro. Allerdings, warum Sie solche aus Textbausteinen generierten Antworten nicht genau so gut bei abgeortnetenwatch.de veröffentlichen kann, wird mir wohl auf ewig ein Rätsel bleiben.

vielen Dank für Ihr Schreiben.

Sie beziehen sich in Ihrem Schreiben auf die Sorgerechtentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat nicht die abstrakte Gesetzeslage beurteilt, sondern einen Einzelfall. Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten wird das Bundesjustizministerium die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt mit Hochdruck führen, dabei aber sehr sorgfältig vorgehen. Das Umgangsrecht für beide Elternteile ist bereits gesetzlich vorgesehen und von der Sorgerechtsfrage unabhängig.

Die Frage, wie die gemeinsame elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten Eltern gestaltet werden soll, beschäftigt nicht erst seit der Entscheidung des Gerichtshofes die Rechtspolitik. Bereits bei der Kindschaftsrechtsreform 1998 wurden Änderungen vorgenommen. Nicht verheiratete Eltern erhielten erstmals die Möglichkeit, eine gemeinsame Sorge zu begründen.

Im Jahre 2003 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese geltende Rechtslage verfassungsgemäß ist. Bei dieser Entscheidung erteilte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber die Aufgabe, die tatsächliche gesellschaftliche und soziale Entwicklung in dieser Sache zu beobachten und zu prüfen. Diesen Auftrag, ob die Annahmen des Gesetzgebers vor der Wirklichkeit Bestand haben, prüft auch die jetzige Bundesregierung.

Das Bundesministerium der Justiz führt daher derzeit ein wissenschaftliches Forschungsvorhaben durch. Das Deutsche Jugendinstitut untersucht in Zusammenarbeit mit der Ludwig-Maximilians-Universität München die tatsächliche Situation nichtehelicher Kinder, um eine verlässliche Grundlage für die Entscheidung über etwaigen gesetzlichen Änderungsbedarf zu liefern. Es geht unter anderem um die Frage, wie der Alltag in nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit gemeinsamen Kindern aussieht. Insbesondere wird beobachtet, wie sich nichteheliche Lebensgemeinschaften über längere Zeiträume entwickeln. Außerdem wird untersucht, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleiben muss und wann nicht. Die Ergebnisse der Studie werden für November 2010 erwartet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Entscheidung ausdrücklich anerkannt, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen. Dies gilt etwa in dem Fall, wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht und dies dem Kindeswohl zu schaden droht. Gerade diese stichhaltigen Gründe werden gerade erforscht. Daher müssen wir auch die Ergebnisse der Forschungsstudie einbeziehen. Das liegt vor allem im Sinne der betroffenen Kinder.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger

Ich greife unter dem ganzen dampfenden Bockmist mal nur die folgende Passage heraus: "Außerdem wird untersucht, wann und warum es trotz der Möglichkeit gemeinsamer Sorge beim alleinigen Sorgerecht der Mutter bleiben muss und wann nicht."

Damit dürfte ziemlich klar sein, um was es der Zypresse 2.0 geht.

So wie ich das sehe, ist die FDP kein Teil der Lösung, sondern definitiv ein Teil des Problems.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 14:52
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Malachit,

richtig. Dem kann man nur beipflichten.

Und dann u.U. noch der Satz....."aber es gibt Einzelfallentscheidungen". Dann kann man sich jeden Paragraphen ausrichten und auslegen wie man will.

Nach dem Motto:

"Wir sind hier nicht beim Wunschkonzert, wir sind hier bei "das ist halt so"

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 15:03
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Was treibt die Frau denn nun dazu?

Hat die einfach keinen Nerv, wegen der ihr nicht ohne eigene Festlegung und damit unmittelbaren Kritik möglichen Antworten auf awatch zu reagieren, oder ist die schon so weit, dass sie uns insgeheim auslacht und Antworten allein deshalb für überflüssig hält?

Was meint Ihr?

Gruß

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 16:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, bei A*watch (oder hießen die B*watch?) würde ja relativ schnell auffallen, dass sie immer nur dieselbe Platte auflegt.
Auch könnte ja ein potentieller Wähler mitlesen, dem die Antworten nicht gefallen.

Aber so lässt sich der Kampf gegen Väterrechte natürlich viel effizienter gestalten.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 16:51
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

oder ist die schon so weit, dass sie uns insgeheim auslacht und Antworten allein deshalb für überflüssig hält?

Meine persönliche Meinung: Genau so isses. Und nicht nur bei ihr, sondern auch bei dem restlichen Fünf-Parteien-Pack.

Deutschland ist keine Demokratie, Deutschland ist eine Parteien-Demokratur.

Und wenn freie Wahlen daran irgendetwas ändern könnten, wären sie längst verboten.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.12.2009 18:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Zitat:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat bei seiner Entscheidung ausdrücklich anerkannt, dass es stichhaltige Gründe geben kann, dem Vater eines unehelichen Kindes die Teilhabe an der elterlichen Sorge abzusprechen. Dies gilt etwa in dem Fall, wenn ein Mangel an Kommunikation zwischen den Eltern droht und dies dem Kindeswohl zu schaden droht. Gerade diese stichhaltigen Gründe werden gerade erforscht. Daher müssen wir auch die Ergebnisse der Forschungsstudie einbeziehen.

Hier ist doch bereits die Antwort. Es wird nach "wissenschaftlichen" Möglichkeiten gesucht, dem Vater das automatische GSR vorzuenthalten. Es fehlt lediglich die Lücke, welcher sich auch der EGMR beugt. Aber hier können wir den Politikern und ihren Vasallen vetrauen - sie werden sich alle Mühe geben sie zu finden.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.12.2009 20:09
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Moment bekommt sie ja ordentlich Zunder für ihre Standartworten!

Am besten wirkt es natürlich, wenn auf die Beschwerde über eine Standardantwort, auch wieder eine Standardantwort kommt.  🙂

Auf die Antworten warten dann auch besonders viele Interessierte! Weiter so! :thumbup:

Ich glaube, ich werde mal den Westerwilli anschreiben.

Schließlich muss der sich ja auch Gedanken über das Bild Deutschlands im Ausland machen
Mal sehen, wie er das finden würde, im Ausland auf die bedenklichen Menschenrechtsversöße angesprochen zu werden, die trotz des EGMR Urteils nicht wirklich beseitigt werden, weil seine Parteikollegin mauert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 07:49
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Schade, schnarre.de ist bereits vergeben. Ich bin dafür, einen zentralen Punkt zu nutzen und dort die E-Mail-Fragen und, ähem, Antworten einzustellen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 10:00




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sieh mal an, wie Frau Dr. Köhler auf Anfragen über Abgeordnetenwatch antwortet:

vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über Abgeordnetenwatch beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären. Abgeordnetenwatch ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinem monatlichen Politikbrief, auf meiner eigenen Homepage und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie Ihre Anfrage dazu an mich persönlich ( kristina.koehler@bundestag.de ), damit ich Ihnen ohne Umwege antworten kann. Wenn Sie möchten, dass Ihre Frage und meine Antwort darauf auf meiner Homepage veröffentlicht werden, können Sie nun dort die Funktion "Frage & Antwort" nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Kristina Köhler, MdB

So in Zufall!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 10:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe jetzt mal die abgeordnetenwatchman gefragt, ob sie nicht ein schwarzes Brett für Politikerfragen und Standardantworten aufhängen wollen.

Vermutlich sollte man aber in die Frage reinschreiben, dass man sich vorbehält, Frage und Antwort zu veröffentlichen, sofern der Befragte dem nicht widerspricht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 11:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das ging ja fix!

Hallo Herr Buschbeck, Wer soll das denn sein? Ich heiße nicht so. Egal. 🙂

vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Derzeit führen wir die Standardantworten schon auf der Übersichtsseite http://www.abgeordnetenwatch.de/abgeordnete-337-0.html auf (Bsp. Westerwelle Und Schnarre). Für uns zählt eine Standardantwort wie gar keine Antwort.

Den Vorschlag für ein schwarzes Brett werden wir hier im Team diskutieren, da wir natürlich auch daran interessiert sind, dass Missstände ein Ende finden.

Viele Grüße aus Hamburg und erholsame Weihnachtstage!
P. S.
(abgeordnetenwatch.de)

Schnarre führt die Hitparade der Standardantworten mit 27 an.
Köhler liegt mit 15 auf dem 2. Platz.
Dafür sind das bei ihr aber 100%  😉

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 11:22
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

Ui. Da ist deren Ruhepuls von 40 mal ganz schön hochgeschnellt.  😉

Den Vorschlag für ein schwarzes Brett werden wir hier im Team diskutieren

Das gibt Anstoss zur Hoffnung.

Mal sehen, ob etwas konstruktives dabei herumkommt.

Gruss
Agent

(Edit: Beppo hat schon ganz schön viele Namen : Bundespersonalausweis, Beppo, Herr Buschbeck.....)  😉

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 11:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was du dir alles merkst!  :thumbup:  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 11:30
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Herr Buschbeck....

evtl. auch eine Standardantwort?  😉

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 11:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, solange nur die Anrede Standard ist, soll mir das recht sein.

Schaun mer mal, dann sehn mers ja!  🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 11:34
(@cocktail-detlef)
Zeigt sich öfters Registriert

In Deutschland herrscht eine parlamentarische Demokratie, d.h. dass eine Kontrolle durch andere Volksvertreter nicht statt finden darf und deswegen sind auch Volksabstimmungen wie in der Schweiz auch nicht moeglich. Der Abgeordnetenwatch ist ledigliche eine Show. Wer die Politiker treffen will, der sollte einen Blog pflegen und die ganzen Luegen sauber protokollieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 17:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sehr geehrter Herr Dr. Westerwelle,

Bekanntlich wurde Deutschland am 3.12.2009 vom Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte wegen  Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot
verurteilt.

Ein Urteil, welches dem Ansehen Deutschlands, dass die Einhaltung der
Menschenrechte in anderen Ländern stets lautstark einfordert, sicher nicht
gut zu Gesicht steht.

Wobei natürlich nicht das, im In- und Ausland viel beachtete Urteil,
sondern die anhaltend diskriminierende Rechtslage in Deutschland das
Problem ist.

Anders als von der Justizministerin behauptet, handelt es sich auch
keineswegs um ein Einzelfallurteil, sondern um eine generelle Verurteilung,
da nicht nur der Kläger in seinen Rechten beschnitten wird sondern alle
unehelichen Väter. Der § 1626a BGB diskriminiert alle.

Wie denken sie, wird es von Ihren ausländischen Ansprechpartnern
aufgenommen werden, dass Deutschland diese Diskriminierung nun aber nicht
etwa beherzt beseitigt, sondern von ihrer Parteikollegin, lediglich nach
Möglichkeiten gesucht wird, die Diskriminierung so weit wie möglich
aufrecht zu erhalten, indem Vätern nur ein Klagerecht im Einzelfall
eingeräumt werden soll.

Müttern wird so weiterhin attestiert, stets zum Wohle des Kindes zu
Handeln, Vätern dagegen unterstellt, in der Regel gegen das Wohl ihrer
Kinder zu handeln. Warum?

Damit bliebe Deutschland auch weiterhin deutlich hinter den
internationalen Standards zurück.

Es wäre lediglich eine Diskriminierung durch eine Andere ersetzt.

Wie wird wohl der EGMR auf diese Umgehung seines Urteils reagieren?

Wie erklären Sie Ihren Kollegen, warum in Deutschland die Diskriminierung
notwendig sein soll, während alle Anderen auch ohne Diskriminierung
auskommen, zumal es ausgerechnet Ihre liberale Parteikollegin ist, die sich
dem Menschenrecht in den Weg stellt?

Können sie noch auf andere Länder wegen Verstoßes gegen die
Menschenrechte zeigen, wenn dabei stets 4 Finger auf sie selbst gerichtet
sind?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Abgelehnt!

vielen Dank für Ihre Nachricht an Herrn Dr. Guido Westerwelle über
abgeordnetenwatch.de.

Wir müssen Ihnen allerdings mitteilen, dass wir Ihre Nachricht in der uns
vorliegenden Version nicht freischalten, da sie gegen den Moderations-Codex
verstößt. Sie fällt in die Kategorie:

- Beiträge, die keine Frageabsicht oder Aufforderung zur Stellungnahme
erkennen lassen und hauptsächlich dem Zweck der Meinungsäußerung oder
Kommentierung dienen

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.12.2009 17:38
(@vatereinersuessentochter)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Gibt es wirklich keinen einzigen Mann in der Politik, der wie wir, so`n Shit durchgemacht hat?!?!?!

Kann doch nicht sein?
Es können doch nicht alle alle Politiker glücklich verheiratet oder homosexuell sein!

Kann ich nicht glauben!

Gruß Vaterein...

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2009 22:03




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