Der Suchpool bittet um Ihre Unterstützung mit Ihrem Namen!
Der Unterschied zwischen Abstammungs - und Geburtsurkunden besteht darin, dass im Adoptionsfall oder einer Zwangsadoption in der Abstammungsurkunde grundsätzlich die Namen der leiblichen Eltern eingetragen und die Adoptiveltern, sowie das Datum der erfolgten Adoption sind. Geburtsurkunde ist nicht gleich Abstammungsurkunde.
Was heißt das für jeden Einzelnen von uns?
Sie wissen mitunter gar nicht, dass Sie Adoptivkinder sind und dieses erst durch den Einblick in Ihre Abstammungsurkunde erfahren würden, so zum Beispiel durch eine Eheschließung. Bei dem Wegfall der Abstammungsurkunde könnte somit eine wahre Identität ihrer leiblichen Eltern nicht mehr nachvollzogen werden, nur wenn sie wüssten das sie adoptiert sind, dann haben sie die Möglichkeit einen Auszug des Geburtsregisterbuches zu bekommen. Wir sind der Meinung, dass jeder von uns das Recht auf seine wahre Herkunft hat! Deshalb ist es enorm wichtig, dass dieses Gesetz nicht in Kraft gesetzt wird, damit auch in Zukunft jedem Einzelnen von uns das Recht bleibt, seine leiblichen Eltern kennen zu lernen, sofern diese das möchten.
Wir bitten Sie daher, sich an dieser Email - Aktion zu beteiligen und bedanken uns für Ihre Unterstützung. Um möglichst viele Stimmen für die Liste zu bekommen, schließen wir uns mit anderen Portalen zusammen und werden, nach Abschluss der Aktion, die Namen zu einer gemeinsamen Liste zusammen fügen!
Hier geht es zur Namensliste Sie können dort auch selbst einen Kommentar verfassen.
>Hier< die WebSeite besuchen und Stimme abgeben.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!