...so schrieb ein Herr Rundt, Direktor des AG Soltau, am 06.05.1998 unter der Geschäftsnummer 1460-5-6 XVII F 20 zum Aktenzeichen 6 XVII F 20:
Im übrigen hat das Gericht zu prüfen, ob dem Interesse einer Betroffenen an der Einsicht in die eigene Betreuungsakte ein gleich oder höher zu wertendes Interesse der Öffentlichkeit oder einer anderen Person an der Geheimhaltung der Akten oder einzelner Aktenstücke gegenübersteht.
Vorliegend ist das Interesse der Öffentlichkeit an einem hohen Ansehen der Justiz höher zu bewerten als Ihr Interesse, der Justiz Fehler nachzuweisen und die Justiz und ihre Personen zu diffamieren.
Das vollständige Dokument liegt mir in Kopie vor.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Sauber!
Ist das ein internes Dokument oder Bestandteil eines "öffentlichen" Urteils?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Es handelt sich um die Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht durch die Betroffene.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Es handelt sich um die Ablehnung des Antrages auf Akteneinsicht durch die Betroffene.
Hallo,
können nicht eh nur Rechtsanwälte Akteneinsicht nehmen?
/elwu
können nicht eh nur Rechtsanwälte Akteneinsicht nehmen?
Nicht in Betreuungsangelegenheiten 😉
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!