Keine Ahnung wo das wohl hinpassen könnte, also poste ich das mal hierhin ...
Heute ist wohl das Antidiskriminierungsgesetz in Kraft getreten und ich frage mich,
ob auch das Familienrecht davon betroffen sein wird. Ansonsten vermute ich mal
das Gesetz ist gut gemeint, also ein leicht mulmiges Gefühl bleibt ... oder ist das
jetzt ein Grund zum Feiern ???
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Die ungeheure Entfernung zwischen Himmel und Erde
stellt für das Mondlicht keinerlei Hindernis da.
Lieber Sascha,
es ist nicht anzunehem, dass dies Einfluß auf das Familienrecht haben wird. Es geht wohl eher darum, der holden Weiblichkeit ein mehr an zweifelhaften Rechten zu sichern.
Uli
Die Idee hatte ich auch schon, aber der Text ist so, dass es nur zwischen Privatleuten oder Firmen gilt, also muss z.B. eine private Rentenversicherung jetzt trotz unterschiedlicher Lebenserwartung Männern und Frauen zu gleichen Konditionen angeboten werden. Für Gesetze gibts nach wie vor kein Diskrimierungsverbot, ausser natuerlich das Grundgesetz, aber das zählt ja nicht, wenn es um Väter geht.
MANNdat e.V. – geschlechterpolitische Initiative
Pressemitteilung:
Antidiskriminierungsgesetz - wieder nur Frauenpolitik?
Stuttgart, den 19.08.06: Die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU wurde nun im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in nationales Recht umgesetzt. Wie Bundesministerin Zypries darlegte, sollen "sozial gewünschte"
Diskriminierungen dadurch nicht beeinträchtigt werden.
Laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz sind Diskriminierungen zulässig, wenn sie "sachlich begründet" sind. Welche Diskriminierung sachlich begründet und damit rechtmäßig ist und welche nicht, hängt von den persönlichen Überzeugungen der Entscheidungsträger/innen ab. Auch Sklavenhaltung könnte problemlos sachlich begründet werden, wenn Sklavenhalter über die sachliche Begründung zu entscheiden hätten. Die Antidiskriminierungsstelle wird im Frauenministerium eingerichtet, also genau dem Ministerium, das für Frauen aber nicht für Männer zuständig ist.
Und Frauenpolitikerinnen werden natürlich kaum eine Männer- oder Jungendiskriminierung ablehnen solange sie der Frauenlobby nützt.
Der Antidiskriminierungsstelle steht ein Beirat aus 16 Expertinnen und Experten in Sachen Gleichstellung bei, die aus verschiedenen Organisationen kommen. Es ist davon auszugehen, dass Leute aus den üblichen Frauenorganisationen als Expertinnen für die Geschlechtergleichstellung berufen werden. Einen Väterverein wird man dort sicher nicht finden.
Apropos Väter: Im Antidiskriminierungsgesetz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Frauen auf Grund einer Mutterschaft nicht diskriminiert werden dürfen. Dass Männer nicht wegen einer Vaterschaft diskriminiert werden dürfen, steht nirgends. Dies ist beabsichtigt, denn in Landes- und Bundesgleichberechtigungsgesetzen muss z.B. ein aktiv erziehender Vater gegenüber einer Frau, die sich für einen kinderlosen Lebensweg entschieden hat, bei Einstellung und Beförderung benachteiligt werden. Eine von vielen "sozial gewünschten" Diskriminierungen. Eine, die allerdings zeigt, wie unglaubwürdig der Ruf der Politik nach mehr erziehenden Männern ist. Denn wenn erziehende Männer gewollt wären, würde man sie nicht "sozial gewünscht"
diskriminieren, oder?