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Ausscheiden von Fr. Hahne doch KEIN Glücksfall für Väter ???

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(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Nach dem das Ausscheiden von Fr. Hahne aus dem BGH hier im Forum ja als ein Triumph für Väter gewertet wurde ist vielleicht folgendes Interessant:

Ich hatte vorhin ein interessantes Gespräch mit einer Anwältin zum Thema BU:

Ihrer Aussage nach macht der neue Vorsitzende der Familienrechtskammer des BGH keinen Hehl daraus das er die unter Fr. Hahne ergangenen Urteile in keinster Weise mitträgt und die Praxis nun ändern will:
Fr. Hahne sei viel zu Hart mit alleinerziehenden Müttern umgegangen. Er sieht einen erheblich umfangreicheren = längeren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ...

Ja dann Mahlzeit !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 22:23
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe nun ein wenig im BGH Archiv geschnuppert, aber offenbar gibt es diesbezüglich noch keine Urteile vom neuen Vorsitzenden.
Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 22:36
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Das bedeutet dann wohl, dass man als Mann nicht heiraten darf  :knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2012 22:43
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Urteile gibt es wohl noch keine, aber nach Aussage der Anwältin lässt er sich in allen möglichen Fachblättern entsprechend aus ....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.07.2012 23:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das bedeutet dann wohl, dass man als Mann nicht heiraten darf   :knockout:

Doch, natürlich: Eine berufstätige, eigenständige Frau, die für sich selbst sorgen kann und mit der man sich auch mit Kindern Erwerbs- und Hausarbeit teilt.

Wer lieber ein Hausmütterchen heiratet, das mit der Eheschliessung diese Eigenständigkeit aufgibt (oder aufgeben soll), muss die damit übernommene wirtschaftliche Verantwortung eben auch über das Ende einer Ehe hinaus tragen. Wer auch sonst?

Der Verzicht auf Parität während der Ehe, einen Ehevertrag oder das AMIGA-Syndrom ("Aber Meine Ist Ganz Anders") löst keine Probleme. Und welche "Kündigungsfristen" der BGH für die paar Fälle, die dort verhandelt werden, für angemessen hält, wird man sehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 01:52
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

hi martin,
theoretisch ein guter plan. habs ausprobiert. meine erfahrung: praktisch gibt es nach einer scheidung keine sicherheit.

meine (h)ex hat seitdem sie mit der schule fertig war in der it-branche gut verdient. bis zur schwangerschaft mit unserer tochter vor gut sechs jahren
ihr sohn war dabei kein hindernis. in der ehe und bis zur geburt hatten wir ungefähr gleichviel netto und haben alles geteilt: haushalt, familienprogramm mit dem kurzen, freizeit und das finanzielle.
der vater von stiefsohn hatte sich schon vor der geburt vom acker gemacht und glänzt seitdem durch abwesenheit.

eheschließung war aus anlass erwünschter schwangerschaft. danach totgeburt. (h)ex geht nach 6 wochen heulerei wieder arbeiten.

ihr kinderwunsch liegt auf eis. sie hat ja schon ein kind. mein kinderwunsch liegt nicht auf eis.
mit ivf etc. nach 5 jahren mit zig fehlversuchen endlich lebendgeburt in der 28. ssw. töchterlein liegt 12 wochen auf intensivstation. (h)ex dreht komplett ab. mutiert zur glocke.
ich hab stiefsohn an der backe, haushalt und geldverdienen. arbeitgeber von (h)ex geht während erziehungszeit pleite.

als töchterlein drei ist hab ich die faxen dicke. ziehe aus. ki-uh ist sonnenklar. wegen eg-uh wittere ich morgenluft. 
eheliche verhältnisse waren immer von erwerbstätigkeit der (h)ex mitgeprägt. für mich ist sonnenklar: sie muss wieder an die schüppe.

sie drückt auf die tränendrüse mit: jetzt bin ich schon so lange raus aus dem job und mit kleinkind nimmt mich in dem alter eh keiner mehr.
dann unterschreibt sie einen arbeitsvertrag als einfache tippse.
die frau hat mehr als 15 jahre als software-entwicklerin gearbeitet und bedient jetzt kaffeemaschine und kopierer.
für mich ist klar: damit kommt die nicht durch. das ist doch ein mieser trick!!!

1. überraschung: selbst wenn (h)ex während der ehe richtig gut verdient hat liegt sie dir in der trennungszeit auf der tasche.
2. überraschung: fiktives einkommen oder sowas gibt es für arbeitsunwillige (h)exen nicht.

der mini-lohn als tippse gilt als ihr reguläres einkommen. das wäre lachhaft wenn es nicht so teuer wäre.
die differenz zum gehalt einer entwicklerin mit 15 jahren berufserfahrung gilt als ihr "ehebedingter nachteil".
jetzt zahl ich für die olle bis zum st-nimmerleins-tag.

mein ra sagt dazu:  "hätte alles noch schlimmer kommen können. ihre frau hätte auch ganz zuhause bleiben können. eine arbeit als schreibkraft hätte sie mit ihrer qualifikation eigentlich gar nicht annehmen müssen. ihre umgangsregelung ist optimal."

mit dem umgang  hat er sogar recht: zu beiden kindern hab ich regelmäßig kontakt. der große (19) kommt und geht wie es ihm passt. und es passt ihm oft.
die kleine kommt jedes 2. we von fr 16 uhr bis mo 8 uhr zu mir und jeden do 17 uhr bis fr 8 uhr. wechsel geht über kita und ab september über die schule.
meine next wird ggf. höflich begrüßt und es gibt keinen stress mit ex wegen ihr und den kindern.

dank euch hier weiß ich jetzt das mein ra damals recht hatte. im vergleich zu vielen hier bin ich mit nem blauen auge davon gekommen. trotzdem: zahlen werde ich bis an mein lebensende. da hilft auch keine vorsorge à la martin:

Doch, natürlich: Eine berufstätige, eigenständige Frau, die für sich selbst sorgen kann und mit der man sich auch mit Kindern Erwerbs- und Hausarbeit teilt.

im deutschen mutti-system bist du als geschiedener ehemann am ende immer der gear**hte. egal wie schlau du vorbaust. und egal wer beim bgh das sagen hat. solange was zu holen ist wird gnadenlos umverteilt.

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 11:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Urteile gibt es wohl noch keine ....

Die Presse bezieht sich mit seiner Einschätzung des Herrn Dose auf BGH-Urteil XII ZR 65/10 und diesen Leitsatz:

An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen (hier: bei drei minderjährigen Kindern und von der Unterhaltsberechtigten zu leistenden Fahrdiensten an den Nachmittagen) sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen

Drei minderjährige Kinder (jüngstes Kind: 12):
Sport, Klavier und Hausaufgabenbetreuung ermöglichen keine Vollzeittätigkeit, weil Busse auf dem Land nicht fahren -> unbefristeter Betreuungsunterhalt aus kindbezogenen Gründen.

U.a. heißt es:

Dass ein zwölfjähriger Junge - wie die Revision meint - in den Nachmittagsstunden nach Rückkehr aus der Schule nach der Lebenserfahrung die Hausaufgaben selbständig erledigen könne oder von den älteren Geschwistern Hilfe zu erwarten habe, trifft jedenfalls als Erfahrungssatz nicht zu.

Nichts desto trotz sehe ich hierin nicht wirklich einen milderen Umgang mit alleinerziehenden Müttern. Auch Frau Hahne hätte zu dieser Einschätzung kommen können.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 11:58
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Naja, immerhin hat Frau Hahne aber auch in einem Interview mal geäußert Sie sehe die Grenze für eine Vollzeittätigkeit bei 7-8 Jahren .....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.07.2012 12:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin howi,

der Webfehler in Deinem Fall liegt vermutlich hier:

als töchterlein drei ist hab ich die faxen dicke. ziehe aus. ki-uh ist sonnenklar. wegen eg-uh wittere ich morgenluft. 
eheliche verhältnisse waren immer von erwerbstätigkeit der (h)ex mitgeprägt. für mich ist sonnenklar: sie muss wieder an die schüppe.

da hast Du einfach den zweiten Schritt vor dem ersten gemacht. Was für Dich sonnenklar war, war es für das angerufene Gericht eben nicht: Zum Zeitpunkt Deines Auszugs war Madame eben nicht erwerbstätig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 12:27
 Uli
(@Uli)

Dass ein zwölfjähriger Junge - wie die Revision meint - in den Nachmittagsstunden nach Rückkehr aus der Schule nach der Lebenserfahrung die Hausaufgaben selbständig erledigen könne oder von den älteren Geschwistern Hilfe zu erwarten habe, trifft jedenfalls als Erfahrungssatz nicht zu.

Das ist immer wieder lustig. Als ich als AE-Vater vor dem OLG stand, sagte man mir, dass Kids in dem Alter keine Last, sondern eine Hilfe sind, so dass kein Betreuungsbedarf mehr besteht. Ab dem 15ten Lebensjahr wurde somit der Betreuungsunterhalt habiert, ab dem 16ten ganz gestrichen. Damit durfte ich als AE der Exe einen Aufstockungsunterhalt bezahlen. Ist zwar schon etwas her, aber unvergessen!

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 13:55




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist doch ganz einfach Uli,

wachsen Kinder bei Väters auf sind sie gezwungen viel früher Verantwortung zu übernehmen und "erwachsen" zu werden, schließlich ist ein VAter ja keine Mutter, die es leisten kann, die Kinder möglichst lange zu betüteln und die Kinder ja dann gar keine Notwendigkeit haben Dinge alleine hinzukriegen  :rofl2:

LG Tina *deren 12-jähriger ADS-SOhn seine Hausis auch alleine schafft*

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 14:23
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Zum Zeitpunkt Deines Auszugs war Madame eben nicht erwerbstätig.

Grüssles
Martin

hi martin,

der knackpunkt ist ja nicht ob sie arbeitet. die frage ist ob ich dafür gerade stehen muss wie wenig sie neuerdings verdient.
sie hat sich als it-fachkraft quasi selbst in den vorgezogenen vorruhestand verabschiedet. seit kurz vor der scheidung macht sie sich jetzt 35 wochenstunden lang einen lenz als tippse.
in einer klitsche auf halber strecke zwischen kiga (bis juli) und schule (ab august) der kleinen. mit gleitzeit und allem pipapo für geriingverdiener.

vor der ehe hat sie tüchtig gearbeitet und gut verdient. jetzt soll das plötzlich nicht mehr möglich sein. weil sie so lange zuhause war.
während sie sich zwischen kopierer und kaffeemaschine die nägel lackiert reiß ich mir nach wie vor den allerwertesten auf.
nur damit madame infolge der scheidung keinen nachteil hat. meine nachteile interessieren keinen menschen.

nicht mal meinen anwalt. der weigert sich schlichtweg den von ihm selbst entworfenen vergleich anzufechten. er sagt damit wär ich noch richtig gut bedient.
das miese ist der typ hat sogar recht. im vergleich zu vielen kollegen hier bin ich wirklich mit einem blauen auge aus der nummer raus gekommen.

Damit durfte ich als AE der Exe einen Aufstockungsunterhalt bezahlen. Ist zwar schon etwas her, aber unvergessen!

um solche sch**ß-situationen völlig zu vermeiden darf mann am besten gar keine kinder in die welt setzen. schon gar nicht in einer ehe.

gruss horst

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 15:35
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
*Fr. Hahne sei viel zu Hart mit alleinerziehenden Müttern umgegangen. Er sieht einen erheblich umfangreicheren = längeren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt

Also so etwas kann doch wohl nicht wahr sein?? kann jetzt jeder neue BGH Richter §1615 oder andern Blödsinn nach unten oder oben selbst ändern??
nach nun fast 4,5 jahren hat der BGH zur Einhaltung des § 1615 sämtliche Gerichte ermahnt und jetzt soll der §1615 wieder aufgeweicht werden.
ist dies rechtlich überhaupt möglich ? oder müsste §1615 neue formuliert werden?

Gruß Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 15:37
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

neu foruliert werden muss dieser Gummiparagraf nicht, aber er wird eben anders ausgelegt werden.
wenn es früher z.B. zumutbar war, dass das Kind in einen 3 km entferntern Kindergarten geht, wird das in Zulunft vlt. nur noch zumutbar sein, wenn der Kindergarten im Nachbarhaus ist.
Oder die Haushaltsführung für Muddi und ein Kind von 4 Jahren im Kindergaten ist plötzlich als so komplex zu werten, dass jede andere Arbeit überobligatorisch ist, weil Muddi überlastet ist. Irgendwie so wird es laufen.
In dem Paragrafen steht ja nur, dass der Unterhalt verlängert wird, wenn es der Billigkeit entspricht. Was billig ist, wird ab jezt anders gesehen werden.
Auch wenn Herr Dose nur wenige Urteile in diese Richtung zu fällen hat und die meisten beim OLG hängen bleiben, werden die Exen und deren Anwälte Morgenluft wittern. Es reichen ja ein paar wenige Urteile, um sich darauf zu berufen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 15:54
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

na ja warten wir es mal ab , das BMJ hat hier viell. auch etwas dazu beigetragen es wurde ja bereits 2011 mehrfach angedeutet eine Prüfung des §1615 durchzuführen.
Jetzt ist es vermutlich durchgeführt und der neue Vorsitzende für Famsachen. kann sich jetzt als Held aller alleinerziehenden Frauen feiern lassen.

das nächste wird eine Erhöhung der Düssldorfertabelle  sein. :applaus1:

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 16:10
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

Das ist immer wieder lustig.

Lustig finde ich auch, dass der Jüngste zum Zeitpunkt der BGH-Verkündung 15 Jahre alt ist und die beiden größeren volljährig sind ...
... weil die Billigkeitsprüfung eine BU-Verlängerung ergibt und niemand vorhersehen kann, wie sich die kindbezogenen Gründe entwickeln werden (lol), wird also unbefristet ausgeurteilt (bzw. bestätigt).

Aber KV kann ja jetzt auf Abänderung klagen, vielleicht schafft der 15-Jährige seine Hausaufgaben inzwischen alleine und die beiden Großen haben ein Auto für den Sport.
Vermutlich wird KM aber argumentieren, dass sie für die Hilfe bei den Hausaufgaben nunmehr Fortbildungsmassnahmen benötigt, die einer Arbeitsaufnahme entgegen stehen ...

@Habakuk: Frau Hahne hat gelegentlich Dinge in Interviews von sich gegeben, die sich in keinem ihrer Beschlüsse wiederfinden lassen
@Guru: Hier geht es zunächst um den §1570, auch wenn der §1615 inzwischen recht ähnlich ausgelegt wird, ist das ein Unterschied ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 16:17
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin howi,

ganz grundsätzlich würde ich jemand, der 35 Wochenstunden arbeitet, nicht unterstellen, dass er sich "einen schlauen Lenz" machen und "nur die Nägel lackieren und Kaffee kochen" würde (woher willst Du das überhaupt wissen - bist Du dabei?). Wenn Deine Ex es sich wirklich easy machen wollte, würde sie überhaupt nicht arbeiten und das mit der besonderen Betreuungsbedürftigkeit oder häufigen Krankheit Eures jüngeren Kindes begründen.

Und was den IT-Job angeht: Hast Du einen solchen, gut bezahlten Job für sie? Es ist immer viel einfacher, zu postulieren, was andere Leute gefälligst tun sollten als das in die Realität umzusetzen.

nicht mal meinen anwalt. der weigert sich schlichtweg den von ihm selbst entworfenen vergleich anzufechten. er sagt damit wär ich noch richtig gut bedient.

der casus knaxus ist nicht der Anwalt, sondern Du: Deine (nicht seine!) Unterschrift steht unter diesem Vergleich. Wenn Du sowas freiwillig unterschreibst, halte Dich auch dran. Wenn Du Dir einen Porsche kaufst, kannst Du auch nicht dem Verkäufer die Schuld für die (zu) hohen Monatsraten in die Schuhe schieben, weil er Dich zum Kauf "überredet" habe.

um solche sch**ß-situationen völlig zu vermeiden darf mann am besten gar keine kinder in die welt setzen. schon gar nicht in einer ehe.

naja, auch das wolltest Du ja unbedingt:

eheschließung war aus anlass erwünschter schwangerschaft.
[...]
ihr kinderwunsch liegt auf eis. sie hat ja schon ein kind. mein kinderwunsch liegt nicht auf eis.
mit ivf etc. nach 5 jahren mit zig fehlversuchen endlich lebendgeburt

von einem Verhütungsunfall oder einem "untergeschobenen Kind" kann also keine Rede sein; Du wusstest, worauf Du Dich einlässt, wenn Du vor allem wegen Deines Kinderwunsches geheiratet hast.

Komm mal runter von dem Pferd, dass alle Leute um Dich herum laufend Fehler machen und Dich als Unschuldigen, sich Aufopfernden und nur das Beste Wollenden fortlaufend übers Ohr hauen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 16:19
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo United
ich kann immer nur für mich und meinen Fall sprechen aber 1570 und 1615 sind glaube ich fast wortgleich, aber nätürlich wird nach 1570 sicher etwas härter geurteilt was wieder zu einer ungleichbehandlung zwischen ehelich und nichtehelichen zur Folge hätte oder hat!
die neuesten Urteile der OLG waren zum Teil schon sehr an der unteren Grenze des BU z.b.  3. Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 14.07.2011 (Az.: 14 UF 49/11) aber eigentlich genau das was auch der BGH gefordert hatte.
ich weiß nicht wo habakuk diese Info und diese Aussage gefunden hat , m.e. wäre dies aber wieder ein enormer Rückschritt betr. Frauenquote KItaplätze.
Und auch ein Zeichen was der BGH für ein machtgeiler Haufen ist ....

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 16:36
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich weiß nicht wo habakuk diese Info und diese Aussage gefunden hat

In diesem Thread findest Du neben kleiner Diskussion einen Link zu einem Interview, in dem Frau Hahne sich vorstellen kann, einer Mutter "unter Umständen" eine Ganztagstätigkeit im Alter von 7 oder 8 Jahren zuzumuten.

Ein Fall, in dem sie - mit ihren Kollegen - so entschieden hat, ist mir indes nicht bekannt ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 16:48
 Guru
(@guru)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich habe jetzt glaube ich die Info von habakuk gefunden

*Berlin/Karlsruhe - Ehegatten, die nach einer Scheidung Unterhalt vom Partner für die Kinderbetreuung fordern, könnten es künftig vor dem Bundesgerichtshof (BGH) wieder leichter haben. „An die für eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts insbesondere aus kindbezogenen Gründen erforderlichen Darlegungen sind keine überzogenen Anforderungen zu stellen“, heißt es in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil. Die Richter gaben damit einer alleinerziehenden Mutter dreier älterer Kinder recht. Sie komme mit einem 30-Stunden-Job ihren Erwerbspflichten nach. Ihr müsse Zeit bleiben, um bei Hausaufgaben zu helfen oder die Kinder zum Sport zu fahren.

Deshalb könne der Ex-Partner nicht verlangen, dass sie Vollzeit arbeite. Entscheidend, so die Richter, seien „die besonderen Bedürfnisse des Kindes“.

Seit der Unterhaltssrechtsreform von 2008 gilt, dass Alleinerziehenden grundsätzlich ein Vollzeitjob zumutbar ist, wenn das Kind älter als drei Jahre ist. Eine Verlängerung erfolgt aus Billigkeitsgründen und muss individuell geprüft werden. Unter der langjährigen Vorsitzenden des BGH-Familiensenats Meo-Micaela Hahne war dies streng gehandhabt worden. Sie verteidigte ihre Linie damit, Berufstätigkeit gehöre heute auch für Frauen zur Normalität, die Ehe als Versorgungsmodell habe ausgedient. Der BGH war für diese Rechtsprechung viel kritisiert worden, da sie zulasten der betreuten Kinder gehen könne. Hahne ist mittlerweile im Ruhestand. Unter dem designierten Vorsitzenden Hans-Joachim Dose kündigt sich nun ein moderaterer Kurs an. Jost Müller-Neuhof

Tagesspiegel 25.05.2012

Ich kenne auch kein Urteil wo einer alleinerzeihenden KM mit 3 Kindern eine Vollzeittätigkeit zugemutet wurde .
Ich halte in diesem Zusammenhang das Interview nicht als eine wirkliche Neuheit des deutschen UNterhaltswahnsinns....

Guru

AntwortZitat
Geschrieben : 26.07.2012 17:01




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