ist dem Finanzminister aus Hessen, natürlich Jurist, folgender Vorschlag entfleucht:
"Künftig sollten Unterhaltszahlungen nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn auch der Empfänger steuerpflichtig ist."
Nein, von einer Kompensation etwa durch StKl III für ledige EU-Zahler ist natürlich nicht die Rede. Was das für viele EU-Zahler einerseits und die Staatskasse andererseits bedeutet, ist sofort eingängig. Wenn der Mann wenigstens den Anstand hätte zu sagen, dass es ihm primär um eine Erhöhung des Steueraufkommens geht, aber nein,
"Damit wird eine betrugsanfällige und kaum nachprüfbare Regelung auf eine einfache Basis gestellt."
Bei der ftd kann man den Artikel kommentieren. Und man kann auch den Herrn Weimar über Poststelle@hmdf.hessen.de anschreiben etwa mit dem Hinweis, was das bedeutet für Umgangsfinanzierung und der Frage, ob er denn den Kindern die Väter ganz nehmen möchte. Uswusf.
/elwu,
konnte den unsäglichen Herrn Koch und seine unsägliche Ministertruppe noch nie ab.
Und hier meine Mail an diese Poststelle
Topic: Reformpläne
Zur Weiterleitung an den Finanzminister.
Sehr geehrter Herr Weimar,
in http://www.ftd.de/politik/deutschland/:reformplaene-steuern-vereinfachen-statt-senken/50095387.html fordern sie unter dem Etikett 'Steuern vereinfachen statt senken' u.a.
"Künftig sollten Unterhaltszahlungen nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn auch der Empfänger steuerpflichtig ist. [...] Damit wird eine betrugsanfällige und kaum nachprüfbare Regelung auf eine einfache Basis gestellt."
Zum einen kann hier von Vereinfachung keine Rede sein, denn der bürokratische Aufwand zum Datenabgleich wird auch bei inländischen Fällen enorm erhöht. Des weiteren geht ihr Vorschlag zu Lasten der Unterhaltspflichtigen und deren Kinder. Denn Fahrtkosten zum Umgang, Aufenthalt beim getrennt lebenden Elternteil , Zimmer dorteselbst usw. müssen ja auch finanziert werden. Erst durch die teilweise steuerliche Anerkennung über die sog. Anlage U ist das vielen für den Expartner unterhaltspflichtigen Menschen überhaupt erst möglich. Wollen Sie den betroffenen Kindern, die immer bereits sehr unter der Trrennung leiden, ihre getrennt lebenden Elternteile, zumeist Väter, noch mehr entziehen?
Zum fiskalischen: nachdem das Steuerrecht dadurch mitnichten vereinfacht sondern sogar verkompliziert wird, zielt Ihr Vorschlag ganz offenbar primär darauf ab, die Steuereinnahmen zu steigern. Sie sollten so ehrlich sein, das auch offen zu sagen. Denn wenn es Ihnen wirklich um eine gerechte Vereinfachung ginge, wäre die leicht zu erzielen, indem man für gegenüber Expartnern und/oder Kindern unterhaltspflichtige Menschen die Steuerklasse III einführt. Und zwar unabhängig von ihrem Familienstand. Denn dann wären keinerlei steuerliche Berücksichtigungen von Unterhaltszahlungen mehr erforderlich.
Mit freundlichem Gruß
elwu
Künftig sollten Unterhaltszahlungen nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn auch der Empfänger steuerpflichtig ist.
Er meint wohl diesen Satz in §33a Absatz 1 EStG:
"Ist die unterhaltene Person nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, so können die Aufwendungen nur abgezogen werden, soweit sie nach den Verhältnissen des Wohnsitzstaates der unterhaltenen Person notwendig und angemessen sind, höchstens jedoch der Betrag, der sich nach den Sätzen 1 bis 5 ergibt; ob der Steuerpflichtige zum Unterhalt gesetzlich verpflichtet ist, ist nach inländischen Maßstäben zu beurteilen."
In welchem Masse da Missbrauch betrieben wird schreibt er aber nicht, wäre aber mal interessant.
Moin,
In welchem Masse da Missbrauch betrieben wird schreibt er aber nicht, wäre aber mal interessant.
mehr als genug!! Jedoch bezieht sich das nicht auf unsere Fälle hier. Die Ehefrauen oder Exxen leben ja meist im Inland. Hier geht es um Fälle, in denen bspw. ausländische Arbeitnehmer hierher kommen, die Ehefrauen dürfen aber nicht mitziehen und das Geld, dass die Arbeitnehmer nach Hause schicken, wird dann nach § 33a EStG als Unterhaltsleistung abgesetzt, weil sie keine gemeinsame Veranlagung machen dürfen, da die Ehefrauen nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind.
Ich begrüße daher den Vorschlag von Weimar, habe genau das Gleiche auch schon bemängelt. Am 5.5.10 fällt zur Versagung dieser Unterhaltsleistungen als agB vor dem BFH hoffentlich ein positives Urteil.
Auf die inländischen Fälle hat das nämlich keinen Einfluss, da die KM ja unbeschränkt steuerpflichtig sind.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auf die inländischen Fälle hat das nämlich keinen Einfluss, da die KM ja unbeschränkt steuerpflichtig sind.
Hallo,
ich hatte die Formulierung anders verstanden. Eine inländische Unterhaltsempfängerin, die außer dem Unterhalt kein Einkommen hat, wird doch erst durch das eingeschränkte Realsplitting zur Abgabe einer Steuererklärung gezwungen, oder nicht? So oder so, die Formulierung des Ministers lässt mich eine Trickserei vermuten. Na warten wir mal auf die Antwort vom Ministerium.
/elwu
Moin,
letztendlich könnte das für inländische Fälle bedeuten, dass der Unterhaltsempfänger eine Steuererklärung abgeben muss, unabhängig davon, ob der Unterhalt als Sonderausgaben (=Einkommen) oder agB (=nicht steuerbare Einnahmen) geltend gemacht wird. Bei den agB konnte bisher darauf verzichtet werden, da der Empfang des UH zusammen mit eigenen Einkünften in Summe IMMER unterhalb des Freibetrags nach § 32a EStG gelegen hat.
Insgesamt wäre es eine sinnvolle Gesetzesänderung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
letztendlich könnte das für inländische Fälle bedeuten, dass der Unterhaltsempfänger eine Steuererklärung abgeben muss [...]
Insgesamt wäre es eine sinnvolle Gesetzesänderung.
Hallo,
das wäre aber das Gegenteil einer Vereinfachung, um die es ja angeblich geht.
/elwu
Ich fasse mal zusammen:
Zahlungen in Länder, die Unterhaltsleistungen nicht besteuern, ist künftig nicht mehr abzugsfähig.
Türkische Gastarbeiter bekommen alle Freibeträge für ihre daheim lebenden Kinder und Ehefrauen gestrichen....
Daher plädiert die hessische Landesregierung dafür, dass volljährige Kinder in der Schul- und Berufsausbildung das Kindergeld und den Kinderfreibetrag unabhängig von den eigenen Einkünften bekommen.
... damit deutsche Eltern volljähriger Kinder die Kinderfreibeträge bekommen, obwohl die längst auf eigenen Füssen stehen aber nicht so blöd sind, sich nicht an irgendeiner Uni als Scheinstudeneten eingeschrieben zu haben.
Insgesamt wäre es eine sinnvolle Gesetzesänderung.
Ich sag jetzt besser nichts mehr.
Moin,
Türkische Gastarbeiter bekommen alle Freibeträge für ihre daheim lebenden Kinder und Ehefrauen gestrichen....
Das stimmt nicht! Wenn die als Gastarbeiter herkommen und bescheinigen, wie hoch ihre Einkünfte im Heimatland sind, dann werden die hier nach § 1 (3) EStG als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt, also so wie Du und ich. Der einzige Unterschied ist, dass sie nach der Grundtabelle besteuert werden, weil die Ehefrauen eben nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das heißt, dass sie für jedes ihrer 1-14 Kinder einen Freibetrag bekommen und zwar den doppelten!!! Alles was an Steuerzahlung hier im Land bleiben sollte, geht also für KFB drauf, wenn was übrig ist, dann unterhalten sie die Ehefrauen nebst dazugehörigen Eltern im Ausland über § 33a EStG.
Das heißt, sie kommen hierher, arbeiten, verdienen übrigens auch nicht schlecht und alles was an Steuerzahlungen anfällt, bekommen sie über die Einkommensteuererklärung wieder. "Verdienst" für den deutschen Staat = NULL. Glückwunsch. Das ist für den deutschen Staat ein Schaden, der nicht unerheblich ist.
das wäre aber das Gegenteil einer Vereinfachung, um die es ja angeblich geht.
Nö. Wir kriegen jetzt ja alle diese tollen "lebenslagen Steuernummern". Die muss nur angegeben werden, dann ist das ein technischer Selbstläufer.
Ich finde, wenn man schon alles steuerlich absetzen will, dann muss man auch akzeptieren, dass das einen gewissen Aufwand erfordert. Man könnte auch einfach die generelle Pflichtveranlagung einführen, dann hätte die ganze Diskussion sofort ein Ende.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das stimmt nicht! Wenn die als Gastarbeiter herkommen und bescheinigen, wie hoch ihre Einkünfte im Heimatland sind, dann werden die hier nach § 1 (3) EStG als unbeschränkt Steuerpflichtige behandelt, also so wie Du und ich. Der einzige Unterschied ist, dass sie nach der Grundtabelle besteuert werden, weil die Ehefrauen eben nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Das heißt, dass sie für jedes ihrer 1-14 Kinder einen Freibetrag bekommen und zwar den doppelten!!! Alles was an Steuerzahlung hier im Land bleiben sollte, geht also für KFB drauf, wenn was übrig ist, dann unterhalten sie die Ehefrauen nebst dazugehörigen Eltern im Ausland über § 33a EStG.
Wenn das so ist, seid Ihr Steuerfuzzis aber selber Schuld. Türkei ist in der Ländergruppeneinteilung Gruppe 3, also schonmal nur die Hälfte der Freibeträge, und für die Feststellung der Unterhaltspflicht gelten inländische Massstäbe, und da erzählt mir keiner, dass der durchschnittliche Gastarbeiter nach Familienunterhalt für Frau und Kinder noch über den 1400€ Selbstbehalt für Eltern-Unterhalt liegt.
Dass Familienväter keine Steuern zahlen, die deutschen übrigens auch nicht, liegt schlicht am Leistungsfähigkeitsprinzip und an der Steuerfreistellung des Existenzminimums, beides verfassungsrechtliche Vorgaben, die natürlich auch Karlheinz Weimar kennt.
Wir sind uns also einig, dass es hier nicht um Pauschalisierung und Vereinfachung geht, sondern ums populistische Geschwätz der CDU für ihre Stammkundschaft.
Wenn das so ist, seid Ihr Steuerfuzzis aber selber Schuld. Türkei ist in der Ländergruppeneinteilung Gruppe 3, also schonmal nur die Hälfte der Freibeträge,
Richtig, die Ländergruppeneinteilung wird berücksichtigt.
und für die Feststellung der Unterhaltspflicht gelten inländische Massstäbe, und da erzählt mir keiner, dass der durchschnittliche Gastarbeiter nach Familienunterhalt für Frau und Kinder noch über den 1400€ Selbstbehalt für Eltern-Unterhalt liegt.
Hier vermischst Du zwei Rechtsgebiete. Für die Berücksichtigung der Unterhaltszahlungen als agB ist der Selbstbehalt nach Familienrecht irrelevant. Es wird eine Opfergrenzenberechnung vorgenommen. Die Opfergrenze wird aber bspw. nicht berücksichtigt bei Zahlungen an die Ehefrau.
Dass Familienväter keine Steuern zahlen, die deutschen übrigens auch nicht, liegt schlicht am Leistungsfähigkeitsprinzip und an der Steuerfreistellung des Existenzminimums, beides verfassungsrechtliche Vorgaben, die natürlich auch Karlheinz Weimar kennt.
Wir sind uns also einig, dass es hier nicht um Pauschalisierung und Vereinfachung geht, sondern ums populistische Geschwätz der CDU für ihre Stammkundschaft.
Nö, bin ich mir nicht einig mit Dir. Steuerfreistellung des Existenzminimums ist wegen des Sozialstaatsprinzips für Bürger der BRD völlig in Ordnung. Sponsoring von Familienangehörigen im Ausland auf Kosten deutscher Steuereinnahmen ist nicht in Ordnung. Das Existenzminimum dieser Menschen zu sichern ist Aufgabe des Heimatstaates und nicht die Deutschlands.
Ich bin weder CDU-Anhänger noch ausländerfeindlich, mitnichten. Aber das geht mir eindeutig zu weit. Letztlich zahlen "wir" somit drauf, weil diese Staaten nichts für die soziale Sicherung der Alten, Kranken und Kinder tun.
Normalmaß ist: Diese Arbeitnehmer kommen nach Deutschland, arbeiten 6, 7, 8 Monate hier, zahlen in der Zeit ihre 3-5000 Euro Steuern und bekommen diese dann zurück. Dank Ländergruppeneinteilung kann man sich vorstellen, wieviele Monate diese Großfamilien davon leben können.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Steuerfreistellung des Existenzminimums ist wegen des Sozialstaatsprinzips für Bürger der BRD völlig in Ordnung. Sponsoring von Familienangehörigen im Ausland auf Kosten deutscher Steuereinnahmen ist nicht in Ordnung. Das Existenzminimum dieser Menschen zu sichern ist Aufgabe des Heimatstaates und nicht die Deutschlands.
Hallo,
ganz meine Meinung. Und wenn diese Pläne des Ministers entgegen meines ersten Verständnisses tatsächlich nicht en passant auch inländische Fälle mit abrasieren, halte ich die auch für unterstützenswert. Sinngemäß sollte das auch dringend bei der kostenlosen Mitversicherung für Eltern von türkischen und jugoslawischen Gastarbeitern geändert werden.
/elwu
ganz meine Meinung
Das wesentliche am Populismus ist die Popularität.
Wir können uns aber wenigstens darauf einigen, dass steuerlich getrennt veranlagte Unterhaltszahler MIT Kindergeldberechtigung diskrimniert werden und es schwer verständlich ist, warum steuerlich getrennt veranlagte Unterhaltszahler OHNE Kindergeldberechtigung teilweise besser gestellt werden.
Die korrekte Lösung wäre aber nicht, beide zu diskrimieren, sondern keinen.
Ja.
Aber für mich gibts einen Unterschied bei inländischen und ausländischen Sachverhalten.
Deutschland ist nicht die Mutter Teresa der Welt.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das wesentliche am Populismus ist die Popularität.
Was willst du mir mitteilen, sprich dich ruhig aus. Vielleicht ist es ja entgegen des Tenors dieses Dummspruches sogar sachlich und konstruktive statt billiges ad hominem Gestänker.
Ach elwu, warum lässt Du Dich provozieren? Sowas ignoriert man einfach. 😉
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ach elwu, warum lässt Du Dich provozieren? Sowas ignoriert man einfach. 😉
Hallo,
da hast du völlig recht. Keine Ahnung warum mir das immer noch immer wieder passiert :heu:
/elwu
Was willst du mir mitteilen, sprich dich ruhig aus.
Was genau willst Du denn wissen?
Was über Populismus kannst Du hier lesen:
http://www.zeit.de/2010/09/Populismus
Zum eigentlichen Thema und dem Prinzip der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit kannst Du Dich hier einlesen:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20050524_2bvr168302.html
Und zum Umgang des Herrn Finanzminister Karlheinz Weimar mit Steuerfahndern, die das mit der Besteuerung der Leistungsfähigen gar zu genau nehmen, kannst Du hier was lesen:
solche Finanzbeamten werden von Herrn Weimar nämlich zwangspensioniert.