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Bundesregierung will internationales Unterhaltsverfahrensrecht neu regeln

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute im Bundestag Nr. 090, Montag, 07.03.2011, 14:19 Uhr

6.  Bundesregierung will internationales Unterhaltsverfahrensrecht neu regeln

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/EGO/AHE) Zur Umsetzung der Unterhaltsverordnung des Rates der Europäischen Union bedarf es einer Bündelung der bestehenden Aus- und Durchführungsvorschriften zu unterhaltsverfahrensrechtlichen Übereinkommen und Verträgen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (>17/4887<) sieht als zuständige zentrale Behörde das Bundesamt für Justiz vor und folgt teilweise der Grundkonzeption des Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetzes vom Dezember 2009. Allerdings sei für die Vorschriften zur Unterhaltsverordnung aus familienrechtlichen Besonderheiten ein eigenständiges Aus- und Durchführungsgesetz vorgesehen.

Von der Bündelung ausgenommen seien bestimmte staatliche Mitteilungspflichten, die bereits seit September 2010 gelten. Integriert werde unter anderem das Haager Übereinkommen über die internationale Geltendmachung der Unterhaltsansprüche von Kindern und Familienangehörigen. Ferner sei auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz betroffen, indem die Anrechnung der zu zahlenden Gebühren bei einer Beratungshilfe in sozialrechtlichen Angelegenheiten auf nachfolgende Gerichtsverfahrensgebühren ausgeschlossen würden.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.03.2011 18:13