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Bundestag: Anfrage B90/Grüne zum 1626a

 
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HIB-Meldung:

http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2007/2007_184/03.html

und darin der Verweis auf die Bundestagsdrucksache:

http://dip.bundestag.de/btd/16/058/1605852.pdf

Gruss, Arndt

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.07.2007 15:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

5. Zahl der nichtehelich geborenen Kinder hat deutlich zugenommen

Recht/Antwort

Berlin: (hib/BOB) Das Bundesjustizministerium (BMJ) prüft derzeit, ob und gegebenenfalls wie die mit der Mutter nicht verheirateten Väter stärker an der elterlichen Sorge beteiligt werden können. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (>16/6078<) auf eine Kleine Anfrage der Grünen (16/5852) mit. Die Gründe, warum nicht miteinander verheiratete Eltern die gemeinsame Sorge ablehnten, untersuche unter anderem derzeit das BMJ. Erste Ergebnisse zeigten ein sehr unterschiedliches Spektrum der Motive für die Ablehnung einer Sorgeerklärung. Unter anderem seien folgende Beweggründe zu nennen: "eine Beziehung der Eltern hat nie bestanden", "eine friedlichen Verständigung der Eltern ist nicht möglich", "die Mutter will praktische Schwierigkeiten vermeiden" oder "hat Angst, im Falle der Trennung von Kindesvater selbst das Sorgerecht zu verlieren". Die Ergebnisse der Studie würden "demnächst vorliegen".

Insgesamt hat sich die Ziel der nichtehelich geborenen Kinder deutlich nach oben entwickelt: Betrug sie im Jahre 1998 noch mehr als 157.000, so waren es 2006 schon fast 202.000 Kinder. Der Regierung ist nach eigenen Angaben nicht bekannt, wie viele von diesen Eltern nach der Geburt des ersten gemeinsamen Kindes geheiratet haben. Das Statistische Bundesamt erfasse die Zahl der Eheschließungen von Eltern mit gemeinsamen, vor der Ehe geborenen Kindern insgesamt. Betrug danach die Zahl der Ehen mit gemeinsamen vorehelichen Kindern 1998 fast 50.000 (und fast 60.000 gemeinsame Kinder), so war sie im Jahr 2005 auf mehr als 74.000 angestiegen (mit über 90.000 gemeinsamen Kindern). Die Zahl der nichtehelichen Lebensgemeinschaften mit Kindern hätte sich auch nach oben entwickelt. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes hätte 1998 deren Zahl 553.000 betragen; im Jahr 2005 seien es schon 770.000 gewesen.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2007 14:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... Antwort  auf eine Kleine Anfrage der Grünen  ...

Weija. Ich hab' mir das Teil mal durchgelesen. O.K., mehr war auch nicht zu erwarten, aber ist das jetzt der Offenbarungseid? Immerhin steht da ja als Antwort auf:

Frage 4: Wie viele der nicht miteinander verheirateten aber zusammenlebenden Eltern haben ...  keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben?

Antwort: Der Bundesregierung liegen hierzu keine Zahlen vor.

War nicht genau das der vielzitierte Beobachtungsauftrag?

Interessant auch, in der Antwort auf Frage 3, das Rumeiern mit der Formulierung "Die von den Urkundspersonen/vom Urkundsbeamten des Jugendamtes beurkundeten Sorgeerklärungen". Was dann in der Antwort auf Frage 8 implizit gleichgesetzt wird mit  der "Begründung der gemeinsamen Sorge". Das ist aber nicht das gleiche, weil bei ersterem auch die Sorgeerklärungen dabei sind, bei denen die Mutter gerade nicht zugestimmt hat (plus die Last-Minute-Hochzeiten, plus die Fehlgeburten, plus...) Das ist statistischer Nonsense, und das weiss das BMJ auch.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2007 18:44