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Bundestags-Petition: Kein Anwaltszwang mehr im Familienrecht

 
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

vor ein paar Tagen wurde offenbar eine Bundestags-Petition gestartet, um den Anwaltszwang für Vermögens- und Unterhaltsangelegenheiten wieder abzuschaffen. Zur Erinnerung: Dieser Anwaltszwang war anno 2009 das Abschiedsgeschenk der unerträglichen SPD-Justizministerin Brigitte Zypries an ihre lieben Anwaltskollegen.

Wer mitzeichnen möchte, bitte bis spätestens 10.08.2017 hier entlang: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2017/_05/_10/Petition_71494.nc.html

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.07.2017 01:50
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Bei reinen Geldangelegenheiten einen RA aufzwingen, aber wenn es um das Umgangs- oder gar Sorgerecht geht und die Vielfältigkeit einen beliebigen Schwierigkeitsgrad erreichen kann (vllt.gar Gutachten im 4-5 stelligen Bereich), da ist dann keine Rede mehr von notwendiger "fürsorglicher anwaltlicher" Beratung und Vertretung. Gerade das zeigt mir, dass dieser Anwaltszwang in Unterhaltsfragen vor allem eine Gelddruckmaschine für ein bestimmtes Klientel ist. Das gehört abgeschafft.

Grussoldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2017 10:42
(@inselreif)
Moderator

Das hat meine volle Unterstützung, endlich auch mal auf der einzig verbindlichen Petitionsplattform.

Nur... die Formulierung ist nicht wirklich professionell, der Verweis auf die BRAGO (seit über 10 Jahren außer Kraft), haarsträubend.
Mit solchen Alleingängen kommen wir leider nicht weit - hier wäre eine (derzeit wahrscheinlich utopische) Bündelung der Kräfte nötig.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2017 14:11
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin @Inselreif

Nur... die Formulierung ist nicht wirklich professionell, der Verweis auf die BRAGO (seit über 10 Jahren außer Kraft), haarsträubend.

Du hast ja sowas von Recht. Es ist fast schon peinlich, diese Petition zu zeichnen. Aber manchmal springe ich auch über meinen eigenen Schatten. 🙂

LG oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.07.2017 14:27
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Dieser Anwaltszwang hat in dem Sinne nie bestanden. Es kommt immer darauf an, ob man es mit sich machen lässt.

Art. 103

.

(1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.

Ist eindeutig.

Weiter geht's damit

Zitiergebot nach Artikel 19 des Grundgesetzes bei Grundrechtseinschränkungen

427

Nach Artikel 19 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes muss ein Gesetz, das ein Grundrecht einschränkt, dieses Grundrecht unter Angabe des Artikels nennen. Dieses Zitiergebot soll sicherstellen, dass keine unbeabsichtigten Grundrechtseingriffe erfolgen. Der Gesetzgeber soll sich über die Auswirkungen seiner Regelungen für die betroffenen Grundrechte im Klaren sein und die Grundrechtseinschränkung kenntlich machen (Warn- und Besinnungsfunktion).

Sprich der

§ 114
Vertretung durch einen Rechtsanwalt; Vollmacht
.

(1) Vor dem Familiengericht und dem Oberlandesgericht müssen sich die Ehegatten in Ehesachen und Folgesachen und die Beteiligten in selbständigen Familienstreitsachen durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

ist Rechtsbeugung!

Also ich wurde bisher von jedem Gericht angehört und jeder Richter wird dir das recht darauf auch einräumen müssen. ansonsten beugt er das GG.

Man muss sein Recht auch einfordern und dies immer wieder.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 11:49
(@inselreif)
Moderator

Das müsste dann ja auch für analoge Einschränkungen im allgemeinen Zivilrecht (LG, OLG, BGH) gelten. Nur dummerweise ist die Verfassungswidrigkeit dieser Regelungen in Jahrzehnten ihres Bestands nie festgestellt worden.
Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird nämlich durch das Transportmedium Rechtsanwalt nicht eingeschränkt.
Alles andere dürfte eine Argumentation a la Reichsbürger werden.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2017 16:06