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Bundestagspetition: Wechselmodell

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

die folgende Bundestags-Petition des ISUV habe ich leider erst kurz vor Torschluss entdeckt: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_08/_14/Petition_54103.nc.html

Mit der Petition werden gesetzliche Regelungen gefordert, die es getrenntlebenden, geschiedenen Eltern ermöglichen, flexibel gemeinsame Elternschaft u. a. auch im Rahmen eines Wechselmodells zu praktizieren.

Zeichnungsfrist allerdings nur noch bis 7. Oktober, d.h. bis kommenden Dienstag.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.10.2014 17:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Angesichts des erforderlichen Quorums von 50.000 Unterzeichnern halte ich persönlich einen Erfolg für recht utopisch; aktuell haben gerade einmal 572 Leute die Petition mitgezeichnet.

Allerdings ist auch das ein Statement: Entweder interessiert das Thema die meisten Deutschen nicht einmal so weit, dass sie bereit sind, zwei Minuten zu investieren - oder die Mehrheit der Bundesbürger ist der Ansicht, dass staatlich verordnete Wechselmodelle gegen den Willen eines oder mehrerer Beteiligter nicht funktionieren.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2014 19:41
(@bester-papa)
Registriert

Allerdings ist auch das ein Statement: Entweder interessiert das Thema die meisten Deutschen nicht einmal so weit, dass sie bereit sind, zwei Minuten zu investieren - oder die Mehrheit der Bundesbürger ist der Ansicht, dass staatlich verordnete Wechselmodelle gegen den Willen eines oder mehrerer Beteiligter nicht funktionieren.

Ja..oder sie haben davon erst jetzt erfahren so wie ich,  oder glauben nicht, dass es was bringt oder..oder ...oder.
Es kann 1.000 Gründe geben, aber warum musst Du jetzt hier dagegen schiessen, wenn Du ein Wechselmodell persönlich nicht geeignet findest?

Kopfschüttel....

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2014 22:47
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin BP,

Ja..oder sie haben davon erst jetzt erfahren so wie ich,  oder glauben nicht, dass es was bringt oder..oder ...oder.

ja, gestern nachmittag waren es 572 Mitzeichner; jetzt sind es 578. Das ist das Gegenteil von nennenswertem Interesse. "Hat halt keiner mitbekommen" ist im Internet-Zeitalter kein besonders überzeugendes Argument; dass Menschen sich für ein interessantes Thema in kürzester Zeit zu Tausenden oder Zehntausenden mobilisieren lassen, kann man auf Facebook, Twitter & Co. täglich beobachten.

warum musst Du jetzt hier dagegen schiessen, wenn Du ein Wechselmodell persönlich nicht geeignet findest?

Ich halte das Wechselmodell für das Beste, was den Kindern getrennter Eltern passieren kann und kenne auch einge, die gut funktionieren. Ich bin nur überzeugt davon, dass beide Eltern dieses Modell auch wollen müssen, wenn die Kinder davon profitieren sollen; dass es ein Mindestmass an gegenseitigem Respekt, Vernunft und Kooperation benötigt - und dass das menschliche Eigenschaften sind, zu denen man niemanden verurteilen kann.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 01:38
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

"Hat halt keiner mitbekommen" ist im Internet-Zeitalter kein besonders überzeugendes Argument; dass Menschen sich für ein interessantes Thema in kürzester Zeit zu Tausenden oder Zehntausenden mobilisieren lassen, kann man auf Facebook, Twitter & Co. täglich beobachten.

Ja, genau. Und zwar wenn es um idiotensichere Aufregerthemen geht. So wie z.B. Wer ist gegen Kinderschänder?
Sobald es etwas komplizierter wird, ist es schon wesentlich schwieriger Aufmerksamkeit zu bekommen. Insbesondere seit e-Petitionen inflationär zugenommen haben, weil jeder eine Online stellen kann. Die Annahme "hat halt keiner mitbekommen" ist deshalb eine durchaus mögliche Annahme neben vielen anderen Möglichkeiten.
Aus einer geringen Beteiligung den Schluss zu ziehen:

- oder die Mehrheit der Bundesbürger ist der Ansicht, dass staatlich verordnete Wechselmodelle gegen den Willen eines oder mehrerer Beteiligter nicht funktionieren.

ist deshalb vollkommener Unfug.

Ich bin nur überzeugt davon, dass beide Eltern dieses Modell auch wollen müssen, wenn die Kinder davon profitieren sollen; dass es ein Mindestmass an gegenseitigem Respekt, Vernunft und Kooperation benötigt - und dass das menschliche Eigenschaften sind, zu denen man niemanden verurteilen kann.

Deine Überzeugung kannst du ja gerne behalten. Fakt ist aber, dass es benachbarte europäische Staaten, wie z.B. Belgien gibt, die deine Überzeugung (vielleicht wäre Glauben ein passenderes Wort) bereits empirisch durch angewandtes dort geltendes Recht widerlegt haben.
Für ein Doppelresidenzmodell (der Begriff trifft es besser, weil es nicht häufigere Wechsel der Kinder von einem zum anderen Elternteil gibt als beim Standardumgang) erfordert keineswegs mehr Respekt der Eltern füreinander und kann durchaus mit Erfolg auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden. Früher waren die Menschen auch mal der Überzeugung, dass die Erde eine Scheibe ist. Bis es halt mal überprüft wurde.

Beste Grüße
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 03:04
(@punklala)
Schon was gesagt Registriert

nun ja wenn man das rein gerechte aufteilen eines kindes als erfolg wertet dann bitte.  wenn man als maßstab für den erfolg die perspektive des kindes einnimmt, relativiert sich so manches. und ein ehemaliges paar das vor GERICHT sein zukünftiges leben mit hilfe eines richters planen muss, sorry muss deren kind jetzt zwingend und alltäglich deren fehlende sozialkompetenz im alltag ertragen?
manch einer sollte vielleicht den kaukasischen kreidekreis von brecht in der kommenden theatersaison besuchen 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 08:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Punklala, ich würde es schon mal als Erfolg werten wenn, das Wechselmodell nicht durch äußere Störer sabotiert und verhindert würde und der Staat es nicht mehr als Ziel und alternativlos ansehen würde, Vätern  die Kinder zu entziehen und Kinder zu Halbwaisen zu machen.

Vernünftige Lösungen sollten zumindest möglich sein und nicht der Wunsch nach völliger Zerstörung der Familie im Vordergrund stehen.

Aber vielleicht würdest du dieses Thema auch ganz anders bewerten, wenn du selbst mal auf der anderen Seite des Zauns stehen würdest.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 09:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ schultze,

Hallo,Ja, genau. Und zwar wenn es um idiotensichere Aufregerthemen geht. So wie z.B. Wer ist gegen Kinderschänder?

wenn Du Dich jemals mit dem Petitionsrecht befasst hättest, wüsstest Du, dass solche Dummy-Themen dort gar nicht vorkommen.

Sobald es etwas komplizierter wird, ist es schon wesentlich schwieriger Aufmerksamkeit zu bekommen. Insbesondere seit e-Petitionen inflationär zugenommen haben, weil jeder eine Online stellen kann. Die Annahme "hat halt keiner mitbekommen" ist deshalb eine durchaus mögliche Annahme neben vielen anderen Möglichkeiten.

das ist Unfug. Selbst absolute Randthemen wie "Gesundheitsfachberufe - Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe" oder "Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität" haben mit 52.000 bzw. 76.000 das Quorum geschafft.

Aus einer geringen Beteiligung den Schluss zu ziehen:ist deshalb vollkommener Unfug.

nein, das ist Demokratie. Wenn "Wechselmodell durch gesetzliche Anordnung" in einem Land mit 82 Millionen Bürgern kaum 600 Stimmen zusammenbekommt, ist auch das ein Votum, das man als Demokrat akzeptieren sollte.

Deine Überzeugung kannst du ja gerne behalten. Fakt ist aber, dass es benachbarte europäische Staaten, wie z.B. Belgien gibt, die deine Überzeugung (vielleicht wäre Glauben ein passenderes Wort) bereits empirisch durch angewandtes dort geltendes Recht widerlegt haben.

Du hast offenbar nicht einmal verstanden, was einen autonomen Staat ausmacht. Gesetzgebung ist kein Flickenteppich, bei dem sich jeder Bürger aus jedem Staat einfach das zusammenklaubt, was ihm gerade passt. In Belgien ist dieses Jahr übrigens auch Sterbehilfe für Kinder beschlossen worden - muss der deutsche Staat das auch übernehmen?

Für ein Doppelresidenzmodell (der Begriff trifft es besser, weil es nicht häufigere Wechsel der Kinder von einem zum anderen Elternteil gibt als beim Standardumgang) erfordert keineswegs mehr Respekt der Eltern füreinander und kann durchaus mit Erfolg auch gegen den Willen eines Elternteils gerichtlich angeordnet werden.

offensichtlich teilen nicht besonders viele Menschen diese Überzeugung.

Ich wiederhole es trotzdem: Niemand ist gehindert, sich paritätisch in die Betreuung seiner Kinder einzubringen. Am besten schon zu Ehezeiten und nicht erst, wenn es gekracht hat: Für die Kinder ist es das Beste, und die Gefahr, dass die Ehe scheitert, ist deutlich geringer als bei "da hab ich keine Zeit dafür, ich muss ja arbeiten."

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 10:39
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bitte nicht zu viele Grundsatzdiskussionen, auch wenn es sicher eine ist.

Meiner Meinung nach funktioniert ein Wechselmodell immer dann, wenn die Eltern
* am Ort bleiben,
* miteinander umgehen können,
* bereit sind die Mehrkosten zu tragen und die Komplizierung der Lebensumstände akzeptieren.

Wenn sie sich darauf einigen können ist das auch heute kein Problem.

Wie und unter welchen Umständen sollte denn nun ein Wechselmodell ausgeurteilt werden, wenn einer nicht will?
Wie soll die Unterhaltsproblematik dabei berücksichtigt werden? Was passiert, wenn das Wechselmodell aus objektiven Gründen nicht mehr durchführbar ist?
In dieser Hinsicht gibt es eigentlich viel zu wenig Vorstellungen und Diskussionen.

Momentan wichtiger wäre aus meiner Sicht  Strafen für Umgangsverweigerung festzulegen und durchzusetzen, ggf. das ABR aus diesem und nur diesem Grund dem anderen ET zu übertragen, damit Umgang ein Normalzustand wird und eben nicht der "Besitzstand" Kind verteidigt wird.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 11:02
(@schultze)
Rege dabei Registriert

@brille007

wenn Du Dich jemals mit dem Petitionsrecht befasst hättest, wüsstest Du, dass solche Dummy-Themen dort gar nicht vorkommen.

Ach Martin. Ich hatte eigentlich gedacht, dass du als Journalist in der Lage wärst eine rhetorische Übertreibung als solche zu erkennen. Leider ist das offensichtlich nicht der Fall.

Selbst absolute Randthemen wie "Gesundheitsfachberufe - Sicherstellung der flächendeckenden, wohnortnahen Versorgung mit Hebammenhilfe" oder "Verpflichtung der Internetanbieter zur Netzneutralität" haben mit 52.000 bzw. 76.000 das Quorum geschafft.

Die von dir genannten Beispiele zeigen genau was ich meinte. Wer kann schon gegen eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Hebammen sein? Niemand. Selbst wenn er nicht weiß, ob es jetzt um wohnortnahe Hausgeburten oder die wohnortnahe Versorgung durch eine Hebamme nach der Geburt geht, kann der Bürger dem zustimmen, geht es doch um ein zusätzliches Gesundheitsangebot. Das erfordert überhaupt keine Abwägung.
Dein zweites Beispiel ist ebenso schlicht in der Fragestellung und berührt zudem noch ausgerechnet die Internetgemeinde. Das ist kein Vergleich zur Komplexität der Fragestellung eines gesetzlichen Doppelresidenzmodells. Hinzu kommt, dass die Frage leider auch mit unterhaltsrechtlichen Fragen vermischt und sehr allgemein gehalten wurde.

Du hast offenbar nicht einmal verstanden, was einen autonomen Staat ausmacht. Gesetzgebung ist kein Flickenteppich, bei dem sich jeder Bürger aus jedem Staat einfach das zusammenklaubt, was ihm gerade passt.

Naja, man kann mit Scheuklappen durch die Gegend laufen und weiter gebetsmühlenartig behaupten, dass ein Doppelresidenzmodell nicht mit Erfolg gerichtlich angeordnet werden kann, obwohl es für diese steile Behauptung keinerlei wissenschaftliche Evidenz gibt. Oder man kann mal über den eigenen Gartenzaun schauen und feststellen, dass diese Behauptung z.B. in Nachbarländern widerlegt ist.
Sollten wir in Deutschland auch an der Überzeugung festhalten, dass die Erde eine Scheibe ist, nur weil Deutschland ein autonomer Staat ist und weil der Beweis, dass die Erde keine Scheibe ist nicht in Deutschland erbracht wurde?

@Susi64

Meiner Meinung nach funktioniert ein Wechselmodell immer dann, wenn die Eltern
* am Ort bleiben,
* miteinander umgehen können,
* bereit sind die Mehrkosten zu tragen und die Komplizierung der Lebensumstände akzeptieren.

Es ist unbestritten, dass das Doppelresidenzmodell (=Wechselmodell) nur funktioniert, wenn die Eltern nicht zu weit weg voneinander wohnen.
Es ist nicht erforderlich, dass die Eltern ein besonders gutes Verhältnis zueinander haben. Es fördert die Kooperation, weil jeder der beiden Elternteile auf den anderen angewiesen ist. Es gibt nicht die Möglichkeit dür einen BET, den anderen Elternteil von allen Alltagsdingen auszuschließen und umgekehrt kann auch nicht ein Elternteil sich für nichts interessieren, weil er dann seine Betreuungszeit nicht geregelt bekommt.
Mehrkosten und Komplizierung der Lebensumstände gibt es auch in anderen Situationen, z.B. wenn die Eltern sehr weit auseinander gezogen sind. Auch da verlangt man von den Eltern das sie im Interesse des Kindes alles was geht möglich machen.

Wenn sie sich darauf einigen können ist das auch heute kein Problem.

So lange Einigung besteht stimmt das. Aber da das Kind in Deutschland immer offiziell bei einem ET lebt, kann dieser immer das Wechselmodell zu seinen Gunsten kündigen. Und dies wird sehr oft ausgenutzt, um den anderen ET zu erpressen. Z.B. um dafür zu sorgen, dass er weiter den vollen KU zahlen muss, obwohl er das Kind hälftig betreut.

Wie und unter welchen Umständen sollte denn nun ein Wechselmodell ausgeurteilt werden, wenn einer nicht will?
Wie soll die Unterhaltsproblematik dabei berücksichtigt werden? Was passiert, wenn das Wechselmodell aus objektiven Gründen nicht mehr durchführbar ist?
In dieser Hinsicht gibt es eigentlich viel zu wenig Vorstellungen und Diskussionen.

Wenn man bereit ist, über den Gartenzaun zu schauen, git es dafür schon sehr viele Diskussionen. In Deutschland fängt man erst jetzt an sich damit zu beschäftigen. Aber in Deutschland ist man familienrechtlich ja schon lange irgendwie rückständig (siehe Sorgerecht für nicht verheiratete Eltern).

Momentan wichtiger wäre aus meiner Sicht  Strafen für Umgangsverweigerung festzulegen und durchzusetzen, ggf. das ABR aus diesem und nur diesem Grund dem anderen ET zu übertragen, damit Umgang ein Normalzustand wird und eben nicht der "Besitzstand" Kind verteidigt wird.

Da gebe ich dir recht. Auch da kann man vom Ausland lernen. In Frankreich z.B. ist die grundlose Verweigerung der Herausgabe eines Kindes zum Umgang ein Straftatbestand genau wie Unterhaltsverweigerung. In Deutschland nur eine Ordnungwidrigkeit wie falsch Parken. Und während für die wenigen wirklich üblen Fälle der Herausgabeverweigerung in Deutschland am Ende die Justiz aufgibt und den Umgang ausschließt wird dies in Frankreich als Kindesmißhandlung angesehen und vereinzelt mit Gefängnis und Sorgerechtsentzug bestraft. So wird eben klar gemacht, dass eine Umgangsanordnung einzuhalten ist, während man in Deutschland zuletzt noch im Deutschen Fernsehen erfahren kann, dass man nur konsequent genug den Umgang boykottieren muss, um am Ende den UET mit dem Segen der Justiz komplett auszuschließen.

Beim Doppelresidenzmodell besteht diese Problematik kaum. Denn Umgangsboykott durch einen der beteiligten Elternteile kann ganz leicht durch Übertragung des ABR auf den anderen Elternteil sanktioniert werden. Der boykottierende Elternteil bekommt dann den Standardumgang. Dies zu wissen ist für die meisten Eltern offenbar genug Motivation ausreichend zu kooperieren.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 11:32




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@schultze,

@brille007Ach Martin. Ich hatte eigentlich gedacht, dass du als Journalist in der Lage wärst eine rhetorische Übertreibung als solche zu erkennen. Leider ist das offensichtlich nicht der Fall.

das Problem ist eher, dass man Dir nicht im geringsten so etwas wie Humor zutraut 😉

Die von dir genannten Beispiele zeigen genau was ich meinte. Wer kann schon gegen eine flächendeckende, wohnortnahe Versorgung mit Hebammen sein? Niemand. Selbst wenn er nicht weiß, ob es jetzt um wohnortnahe Hausgeburten oder die wohnortnahe Versorgung durch eine Hebamme nach der Geburt geht, kann der Bürger dem zustimmen, geht es doch um ein zusätzliches Gesundheitsangebot. Das erfordert überhaupt keine Abwägung.

sie zeigen das nicht im Geringsten: Denn die Frage lautet: Wie bringt man über 50.000 Menschen dazu, eine Petition zum Thema Hebammen mitzuzeichnen, obwohl auch dieses Thema akut nur ganz wenige Bundesbürger betrifft?

Die Antwort lautet schlicht: Selbst dieses Thema ist offenbar 100 mal interessanter und virulenter als "Wechselmodell per Gesetzgebung", von dem offensichtlich bis auf wenige hundert Bundesbürger niemand etwa hält. Bist Du in der Lage, demokratische Mehrheiten von Minderheiten zu unterscheiden?

Naja, man kann mit Scheuklappen durch die Gegend laufen und weiter gebetsmühlenartig behaupten, dass ein Doppelresidenzmodell nicht mit Erfolg gerichtlich angeordnet werden kann, obwohl es für diese steile Behauptung keinerlei wissenschaftliche Evidenz gibt.

Man muss sich nur vor Augen führen, worum sich zerstrittene Ehepaare kloppen. Welcher verantwortungsvolle Mensch steckt in eine solche Mühle Kinder mit der Begründung "damit es gerecht ist!" - wenn den Eltern bis dahin an dieser "Gerechtigkeit" gar nicht gelegen war? Zumal interessanterweise die meisten Väter, denen bei der Trennung plötzlich einfällt, dass sie ab sofort endlich auch mal ihre Kinder betreuen wollen, damit in erster Linie die Erwartung verbinden, den grössten Teil oder gar sämtliche Unterhaltspflichten für Frau und Kinder zu loszuwerden.

Oder man kann mal über den eigenen Gartenzaun schauen und feststellen, dass diese Behauptung z.B. in Nachbarländern widerlegt ist.

woraus schliessen Hobby-Juristen nur immer, dass das, was in anderen Ländern passiert, gut und richtig sei und man deshalb auch in Deutschland automatisch einen Anspruch darauf habe? Wir haben in Deutschland nun mal kein italienisches Sozialsystem, keine Schweizer Geschwindigkeitsbegrenzung, keine belgische Sterbehilfe und keine amerikanische Todesstrafe: Weil die Bürger unseres Landes das offensichtlich mehrheitlich so wollen. Und nein: Die sind nicht alle doof.

Sollten wir in Deutschland auch an der Überzeugung festhalten, dass die Erde eine Scheibe ist, nur weil Deutschland ein autonomer Staat ist und weil der Beweis, dass die Erde keine Scheibe ist nicht in Deutschland erbracht wurde?

Es würde genügen, zu akzeptieren, dass Deutschland ein demokratischer Staat ist, in dem nicht Gesetz werden muss, was ein paar Promille seiner Bürger mal eben haben wollen. Auch ein paar Millionen von selbst ernannten Fussball-Bundestrainern ändern nichts daran, dass allein der Bundesjogi die Mannschaftsaufstellung festlegt. Und auch in der Familienpolitik wird sich nicht das Geringste ändern, wenn nur ein paar Leute in Internetforen mit dem Füsschen aufstampfen und sagen "ich will aber!"

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 12:50
(@schultze)
Rege dabei Registriert

@brille007

Die Antwort lautet schlicht: Selbst dieses Thema [die Hebammenversorgung] ist offenbar 100 mal interessanter und virulenter als "Wechselmodell per Gesetzgebung", von dem offensichtlich bis auf wenige hundert Bundesbürger niemand etwa hält.

Es ist vor allem 100 mal simpler in der Fragestellung.

Zumal interessanterweise die meisten Väter, denen bei der Trennung plötzlich einfällt, dass sie ab sofort endlich auch mal ihre Kinder betreuen wollen, damit in erster Linie die Erwartung verbinden, den grössten Teil oder gar sämtliche Unterhaltspflichten für Frau und Kinder zu loszuwerden.

Woher willst du das wissen? Kristallkugel?
Die meisten Väter werden ihre Kinder auf ihre Art wohl genauso lieben wie die Mütter. Vermutlich wollen sie in Bezug auf die Kinder einfach eine neue Regelung, die aus ihrer Sicht die beste Lösung unter den völlig geänderten Rahmenbedingungen ist.
Nur Idioten können pauschal fordern, dass Regelungen völlig unverändert fortzuführen sind, wenn sich die Rahmenbedingungen vollkommen geändert haben.

woraus schliessen Hobby-Juristen nur immer, dass das, was in anderen Ländern passiert, gut und richtig sei und man deshalb auch in Deutschland automatisch einen Anspruch darauf habe? Wir haben in Deutschland nun mal kein italienisches Sozialsystem, keine Schweizer Geschwindigkeitsbegrenzung, keine belgische Sterbehilfe und keine amerikanische Todesstrafe: Weil die Bürger unseres Landes das offensichtlich mehrheitlich so wollen. Und nein: Die sind nicht alle doof.
Es würde genügen, zu akzeptieren, dass Deutschland ein demokratischer Staat ist, in dem nicht Gesetz werden muss, was ein paar Promille seiner Bürger mal eben haben wollen. Auch ein paar Millionen von selbst ernannten Fussball-Bundestrainern ändern nichts daran, dass allein der Bundesjogi die Mannschaftsaufstellung festlegt. Und auch in der Familienpolitik wird sich nicht das Geringste ändern, wenn nur ein paar Leute in Internetforen mit dem Füsschen aufstampfen und sagen "ich will aber!"

Diesen Teil deines Statements buche ich mal unter Realsatire.  :rofl2: 

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 17:44
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Brille ist komplett beratungsresistent.
Wie immer bei familienrechtlichen Fragestellungen ignoriert er komplett die Bedürfnisse der Kinder.
Sämtliche wissenschaftliche Studien und Langzeituntersuchungen zu dem Wechselmodell weisen eindeutig darauf hin, dass ein regelmäßiger und intensiver Umgang mit beiden Elternteilen für Kinder in Trennungssituationen nachweislich am Besten ist.
Die einseitige Verweigerungshaltung eines Elternteils reicht in Deutschland aus das gemeinsame Kind zu benachteiligen.
"Wenn die Mutter nicht will, können wir nichts machen". Schon lustig und da redet er noch von Demokratie.
Deutschland hat sich im Familienrecht zu einem totalitären Staat entwickelt. Art 2 GG und Art 6 Absatz 1 u 2 werden beim Familiengericht permanent ignoriert. Die gängige Praxis an Familiengerichten ist Rechtsbeugung nach dem Gusto "Geht es der Mutter gut, geht es dem Kind gut".
Es ging noch nie um das Wohl des Kindes, sondern einzig und allein um das Wohl der Mütter. Alleine beim dem Begriff "Kindeswohl" bekomme ich mittlerweile Brechreiz.
Mal ganz ehrlich. Was macht Brille eigentlich hier? Mittlerweile kommt er mir wie ein Maulwurf aus dem Brigitte Forum vor!
Was Wunder an Motivation die Muttis aufeinmal bekommen würden, wenn das Wechselmodell zur gängigen Praxis ausgerufen würde. Die Erfolgsquote wäre annährend bei 100%. Im Moment funktioniert das deutsche Familienrecht nach dem Motto: " Warum lecken sich Hunde die Eier? Weil sie es können!".

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 10:05
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Es ist vor allem 100 mal simpler in der Fragestellung.

Vor allem ist das Hebammen-Thema deutlich präsenter in den Medien ...

... schließlich ist es wichtiger, daß Kinder erst mal auf die Welt kommen.
Groß werden die schon irgendwie.

@Martin:

Ich halte das Wechselmodell für das Beste, was den Kindern getrennter Eltern passieren kann und kenne auch einge, die gut funktionieren.

Und hast Du denn schon mitgezeichnet ?
... oder wieso willst Du diese Eltern weiterhin im rechtsfreien Raum leben lassen ?
😉

Es geht dem ISUV mit seiner Petition einzig darum, die Bedeutung des Wechselmodells hervorzuheben.
Von Standard ist hier jedenfalls keine Rede:

ISUV ist der Auffassung, dass durch eine Änderung des § 1671 BGB die familiengerichtliche Anordnung einer Betreuung im Wechselmodell explizit hervorgehoben und Gerichten damit ein Impuls gegeben werden muss. [...]
Gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung wird zwischen zerstrittenen Eltern nur dann möglich sein, wenn staatliche Stellen durch Beratung und Mediation die Umsetzung flexibel gestalteter gemeinsamer Elternschaft auch im Rahmen eines Wechselmodells nachhaltig unterstützen.

... und Richtern die Möglichkeit zu geben, ein Wechselmodell prinzipiell auch anordnen zu können, halt ich jedenfalls nicht für eine schlechte Idee.
Irgendeine "Billigkeitsformulierung" wird dem Gesetzgeber zur Beruhigung schon einfallen.

Als eine mögliche Form der Betreuung darf das Doppelresidenzmodell gerne mal irgendwo im Gesetz auftauchen.

Bin jetzt einer von 594. Lass mich gerne belächeln (und lächel auch gerne zurück).

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 12:29
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Jep habe auch gezeichnet.

Lächeln ist schließlich auch eine Art Zähne zu zeigen  😉

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 12:30
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Erfolgsquote wäre annährend bei 100%.

Das deckt sich definitiv nicht mit meiner Wahrnehmung von männlicher und weiblicher Lebensplanung vor, während und nach einer Ehe.

Die überwältigende Mehrzahl aller Männer - auch Väter - sind sehr dankbar, wenn das "Gedöns" mit sehr jungen und/oder sehr alten und/oder kranken Angehörigen von ihren Müttern, Ehefrauen, Schwestern, Nachbarinnen und anderen Frauen erledigt wird und sie sich als Vater oder Sohn ganz ungehindert von Betreuungs- und Versorgungspflichten ihrem beruflichen Fortkommen widmen können.

Was nicht heißt, dass ihnen ein gewisses sentimentales Interesse am Wohlergehen der jungen, alten oder kranken Angehörigen abginge - sobald diese satt, sauber und ggf. frisch gewickelt sind.

Das Bild ist in sich stimmig und seit Jahren unverändert dasselbe in KiTas und Altenheimen, bei Elternsprechtagen in der Schule und im Wartezimmer von Ärzten, die sich auf die Behandlung sehr junger oder alter Menschen spezialisiert haben.

50% höchstpersönliche, unmittelbare Verantwortung für einen abhängigen Menschen wünscht sich die überwältigende Mehrheit aller Söhne, Väter, Brüder und Neffen so sehr wie ein Loch im Kopf oder einen hartnäckigen Fußpilz. Ein von Betreuung ungehindertes berufliches Fortkommen mit dem entsprechend sicheren Einkommen, um davon weibliche Pflegerinnen, Erzieherinnen etc. zu entlohnen, zieht die überwältigende Mehrzahl aller Männer einer 50-oder-mehr-Prozent Verantwortung für abhängige Menschen ohne jeden Zweifel vor.

Standardumgang nach einer Trennung ist für diese Männer (die mit dem Anliegen dieses Forums nichts am Hut haben) völlig ausreichend - oder sogar schon zuviel.

Ich kennen mehr als genug Trennungsväter, die weder durch weite Wege noch noch ungünstige Arbeitszeiten an einem erweiterten Umgang mit den eigenen Kindern gehindert sind (und deren ehemaligen Partnerinnen für verlässliche Entlastung im Alltag als Vollzeit berufstätige AE sehr, sehr dankbar wären) die aber schlichtweg sagen, dass sie die Wochenenden zur Erholung brauchen und den eigenen Nachwuchs keinesfalls über Nacht oder länger als ein paar Stunden am Stück betreuen können. Auch mit einem Schulkind Vokabeln, das 1x1 oder für ein Diktat zu üben, geht über die Kräfte dieser Väter. Windpocken, Läuse oder Scharlach sowieso!

Die Wahrheit ist, dass das, was uns hier im Forum am Herzen liegt ("Allen Kindern beide Eltern!"), für die Mehrzahl aller Menschen vor, während oder nach einer Ehe ganz gleichgültig ist. Diese Gleichgültigkeit spiegelt sich auch in der Beteiligung an dieser Petition wider.

Das hat Brille sich nicht ausgedacht. Auch nicht die Zeitschrift BRIGITTE oder ich. Das ist einfach die Realität in Deutschland im Jahr 2014.

LG 🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 13:03
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

@Biggi

:thumbup:

ohne weitere Worte. :exclam:

PvF

PS: Doch ein paar Worte: das heißt nicht, dass ich das gut heiße, wie es ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 13:38
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Ich werde die Petition nicht zeichnen. Die Begründung ist für mich keine. Es wird zwar viel das Wort Kindeswohl verwendet, nur finde ich keine mich überzeugende Wiedergabe in den Ausführungen.

Leitender Gedanke bei der Beratung, Anordnung und Umsetzung gemeinsamer Elternschaft muss ausschließlich das Kindswohl und der autonom formulierte Wunsch des Kindes/der Kinder sein.

Ja. Genau. So machen wir es.

Und wenn es um das liebe Geld geht, gibt es neue Zahlen. Wer sagt denn, dass diese nicht genauso zum Streit führen werden? In fast der Hälfte der Begründung geht es ums Geld. Na ein Glück, dass die Überschrift der Petition das Wort "flexibel" enthält. Ich dachte schon, der ISUV kennt es nicht. Ehrlich gesagt, ich finde die Begründung katastrophal. Und nur aus Prinzip zu unterzeichnen - nein Danke.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 13:58
(@mateusz74)
Nicht wegzudenken Registriert

Mag sein, dass dies deiner Realität entspricht.

Die Realität vor Familiengerichten sieht anders aus. Statistisch eindeutig belegt sind eine Vielzahl von immer mehr streitigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren.

Immer mehr Väter gehen in Teilzeit nehmen ihren Betreuungsurlaub. Karriere und Betreuung schließen sich schon lange nicht mehr aus. Auch die Arbeitgeber gehen mit der Zeit und schaffen die dementsprechenden flexiblen Arbeitszeitmodelle.

Klar nehmen Frauen diese Argumente nach wie vor sehr gerne, "Ich kann ja aufgrund der Kinder keine Karriere machen", um weiterhin den vollen Unterhalt zu alimentieren, für sich und für die Kinder.

Das Familienrecht sucht nur einen Zahlesel, der sich mit den Brocken Umgang, die "ihm" die Mutter vorwirft zufrieden gibt.

Begehrt er auf, wird der Umgang nicht selten, komplett ausgesetzt.

Nachzulesen unter anderm hier

http://www.system-familie.de/entfremdung.htm

Die Zeiten haben sich geändert Biggi. Wird an der Zeit es einzusehen.

Das was wir unseren Kindern antun, werden sie unserer Gesellschaft antun. (Judith S.Wallerstein)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 14:05
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mateusz,

ja, es nehmen immer mehr Väter Elternzeit - wieviele Monate im Vergleich zur Mutter?

Und wie ist es wirklich karrieretechnisch? Ich kenne Männer, die Elternzeit genommen haben und sobald das auf irgendwelchen Feiern zur Sprache kam, fanden die Frauen das toll; die Männer haben aber teilweise mit ihm nicht mehr gesprochen. Vor allem wenn sich herausstellte, dass es nicht nur die zwei Vätermonate waren sondern die komplette Elternzeit.

In meinen Augen sollte zum Wohle des Kindes - während einer Trennung - die gelebte Rollenverteilung erhalten bleiben. Sprich: Wechselmodell wenn vorher auch 50/50 betreut wurde. Wenn nicht dann so wie vorher. Oder soll dem Kind zusätzlich zur Trennung noch ein Wechsel der Hauptbetreuungsperson zugemutet werden?
Damit haben es die Männer in der Hand..und solange ein Elternteil nicht bereit ist morgens die Versorgung von Kleinkindern und das Bringen zur Kita oder die Abholung von der Kita und die abendliche Versorgung der Kleinkinder zu übernehmen, damit der andere Elternteil auch Vollzeit/Teilzeit arbeiten gehen kann, wird sich daran nichts ändern.

Bei uns kam mein damaliger Mann mit dem Thema: am liebesten hätte er 5 Kinder. Darauhin ich: nach dem 2. nimmst du dann aber Elternzeit..wir haben zwei Kinder .. ein Schelm wer an die damalige Diskussion denkt...

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2014 14:49




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