Moin,
die Angelegenheit dürfte noch ein paar Konsequenzen haben; das BVG wird not-amused sein:
Das BVerfG hat bvereits in unzähligen Entscheidungen, etwa im Familienrecht oder in Sachen bail-outs für Finanzindustrie und Lotterländer bewiesen, dass es vor der Parteienoligarchie kuscht. In diesem Fall wird es nicht anders sein, wenn in 3 Jahren oder so mal eine Entscheidung fällt.
Ja, vor Allem achten sie nicht nicht darauf, ob ihre Urteile auch befolgt werden.
Z.B. die Auflage an die Regierung aus dem Sorgerechtsurteil von 2003, eine Untersuchung über die Motive der GSR-Verweigerung durchzuführen.
Das wurde 7 Jahre lang hinausgezögert und hat auch niemand interessiert.
Genau wie jetzt die Urteile zur EU oder zum Wahlrecht.
Das BVerfG hat nicht nur eine Beißhemmung, sondern ist auch noch Zahnlos.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.