Benachrichtigungen
Alles löschen

„Die jetzige Rangfolge-Regelung führt in manchen Fällen zu Ungerechtigkeiten

 
(@charly)
Schon was gesagt Registriert

„Die jetzige Rangfolge-Regelung führt in manchen Fällen zu Ungerechtigkeiten", kritisiert der pensionierte Richter Harald Scholz, der auf der Brühler Tagung eine Arbeitsgruppe zum
Thema Unterhaltsrecht leitete. Der Gesetzgeber müsse „angemessen auf neue gesellschaftliche Entwicklungen reagieren": Tatsache sei, dass geschiedene Männer heute häufig ein zweites oder auch drittes Mal heiraten und noch einmal Kinder in die Welt setzen wollen. „Diese Chance müssen sie sich leisten können", fordert Scholz.
Sollte die geplante Rangfolge per Gesetzesänderung festgeschrieben werden, gelte diese nur für Ehen, die nicht länger als zehn Jahre gedauert haben und in denen sich „keine ausgeprägte Solidargemeinschaft" entwickelt habe, kündigt Familienrichter Brudermüller an. Unterhaltsansprüche von Frauen, die lange verheiratet waren und Kinder erzogen haben, blieben unangetastet.

„Das Kernelement einer Ehe ist die solidarische Verantwortung", definiert Brudermüller. Diese Solidarität lasse sich nicht mit einer Scheidung aufkündigen. Sie bedeute aber auch nicht, dass der eine Partner den anderen ausnutzen dürfe.
„Ausgenutzt und betrogen" so fühlt sich die 51-jährige Sylvia Wolgram. Die Auftragssachbearbeiterin gehört zu den nur sieben Prozent Frauen, die verpflichtet sind, ihren Ex-Mann finanziell zu unterhalten. „Ich zahle seit 1994. Jetzt behauptet er, erwerbsunfähig zu sein, und verklagt mich auf mehr als das Doppelte", schimpft Wolgram. Bis „zum Umfallen" müsse sie schuften, um ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie habe Haus und Garten verkauft und könne sich keine Urlaubsreisen mehr leisten. Ihr ExMann dagegen verweigere jede Arbeit und lebe seit vier Jahren mit seiner neuen Freundin in Oberbayern zusammen. „Das hat doch nichts mit Gerechtigkeit zu tun", findet Wolgram.

Solche Fälle seien „extrem schwierig", lägen aber immer häufiger zur Entscheidung auf den Richtertischen, weiß Jürgen Soyka vom Oberlandesgericht Düsseldorf. Der Unterhaltspflichtige müsse beweisen, dass sein Ex-Partner in einer eheähnlichen Beziehung lebe, die als „verfestigt" gilt -auch das wiederum eine Frage, die das Gericht für oder gegen den Kläger auslegen kann.

Wie solche Streitfälle ausgehen können, zeigen zwei Urteile: So hat der Bundesgerichtshof (BGH) einer Frau den Trennungsunterhalt gekürzt, weil diese mit ihrem Freund eine eheähnliche Gemeinschaft führte (Az. XII ZR 159/00). Den Einwand, dieser sei homosexuell, wertete das Gericht als „unerheblich".
Auch in einem weiteren Fall verlor eine Frau ihren Unterhaltsanspruch. Die Beklagte pflege eine Beziehung, die in der Öffentlichkeit auf Grund der Freizeitgestaltung als „feste soziale Bindung" erscheine, urteilten die Richter und entlasteten den geschiedenen Mann. Ein gemeinsamer Haushalt mit dem neuen Partner sei keine Bedingung, so die Begründung.
„Grundsätzlich geht das Gesetz davon aus, dass Geschiedene für sich selbst sorgen", erläutert Rechtsanwalt Haibach. Ausnahmen - die häufig die Regel darstellen - seien unter anderem, wenn ein Partner gemeinsame Kinder betreue, wegen Krankheit nicht arbeiten könne, keinen angemessenen Job finde, Arbeit nicht zumutbar sei oder wenn sich der Bedürftige aus- oder weiterbilde, um später ein eigenes Einkommen zu erzielen.
„Diese Definition bietet reichlich Spielraum für Interpretationen", weiß Haibach. Entscheidend sei, „wie die ehelichen Lebensverhältnisse geprägt waren und welche Ziele der gemeinsame Lebensplan umfasst hat".
Auch wenn kaum ein Nichtjurist die komplizierten Tabellen und Berechnungen von Anwälten und Gerichten versteht - die Daten liefern die Betroffenen selbst. Viele Frauen wüssten nicht, über welche Einkommen ihr Mann verfüge, selten könnten sie Unterlagen über Konten, Depots oder Immobilienbesitz vorlegen, weiß Haibach.
Männer dagegen verweigerten die Auskunft, wenn sie das Gefühl befiele, „die bloße Gier der Ex befriedigen zu

Quelle: „Focus 39/2003

Gruß Charly

Wenn ihr den ganzen Artikel lesen wollt werde ich in als neues Topic in dem Forum setzen (muss in dann noch einscannen und bearbeiten 🙂 )

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2004 13:42
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Charly,

ich weiß nicht, ob es urheberrechtlich erlaubt ist, einen ganzen Artikel reinzustellen? Aber ich hätte ihn sehr gern per mail 😉

Meine mailadresse teile ich dir per pm mit.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2004 14:35
(@charly)
Schon was gesagt Registriert

ich weiß nicht, ob es urheberrechtlich erlaubt ist, einen ganzen Artikel reinzustellen?

Soviel ich weiß darf man es wenn man die Quelle preis gibt. Und das habe ich ja getan.

Der Urheber ist die Zeitschrift "Focus"

Gruß Charly

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2004 14:48