Nur ein Auszug:
Steuererklärungen / Steuerveranlagung
Der Bund wird zur Senkung des Steuererklärungs- und des Steuerveranlagungsaufwands mit den Ländern einen konsequenten Ausbau der elektronischen Datenübermittlung und der Datenverarbeitung realisieren. Bei Arbeitnehmern soll die Abgabe einer Steuererklärung gänzlich überflüssig werden (vorausgefüllte Steuererklärung).
Abschaffung der Steuerklassen
Statt der bisherigen Steuerklassen wird ein Anteilssystem eingeführt, mit dem jeder Ehegatte künftig soviel Lohnsteuer zahlt, wie es seinem Anteil am gemeinsamen Bruttolohn entspricht. Das Anteilsverfahren verwirklicht neben seiner familien- und gleichstellungspolitischen Zielrichtung auch eine erhebliche Steuervereinfachung für verheiratete Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Die bisherige Steuerklassenwahl entfällt. Es passt sich in das neue elektronische Lohnsteuerverfahren ein. Auf Pflichtveranlagungen kann künftig verzichtet werden. Aus Sicht des Staates positiv: Steuern werden früher als bisher vereinnahmt, was offensichtlich auch das Ziel dieser Veränderung ist.
Mehr gibts hier:
http://www.steuer-office.de/newsDetails?newsID=1132222015.62&Subarea=News&chorid=00511434
Was bedeutet der Wegfall der Steuerklassen nun für die Unterhaltszahlungen bei
a) neu verheirateten Zahlungsverpflichteten
b) nicht neu verheirateten Verpflichteten
Gruß
eskima
Hallo eskima,
auch mich hat dieser Auszug zunächst beunruhigt. Mittlerweile wittert man ja hinter jeder neuen Regelung eine neue Abzocke.
Ich habe dann mit einem Referenten für Steuerfragen (Dr. Bernhardt) aus der CDU Bundestagsfraktion telefoniert.
Alles ist ganz harmlos. Wann das kommt ist fraglich, frühstens 2008, da dafür ein elektronisches System aufgebaut werden muss.
Unterm Strich ändert sich netto nichts. Nicht für Alleinverdiener und auch nicht für Doppelverdiener. Für Doppelverdiener heißt das, dass der höher Verdienende mehr Steuern im laufenden Jahr zahlt, der weniger Verdienenden zahlt weniger Steuer. Einige Politiker sehen eine Ungerechtigkeit darin, dass Frauen häufig in Steuerklasse 5 arbeiten und dadurch ein niedrigeres Netto haben.
Es ist so eine Art ständiger Steuerjahresausgleich. In der Jahresgesamtsumme ändert sich nichts.
Also entspannt zurücklehen und die wichtigen Themen im Auge behalten.
Gruß, goldstern
Moin,
die Auswirkungen sind doch dramatisch und zeigen, dass die herrschende Klasse nicht in der Lage über die Nasenspitze hinaus zu denken.
Nehmen wir die Zweitehe. Beide arbeiten. Der Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder, Bisher, gem. unterhaltsrechtlicher Leitlinien, ist der Mann verdonnert, alle sich ihm bietenden steuerlichen Vorteile auszunutzen. Also ab in die StKl. III. Dieses wird künftig nicht mehr gehen. Die Folge ist eine Verlagerung des Nettos vom Mann zur Frau - die Kinder aus erster Ehe bekommen weniger KU, wird gar Mangelfall. In vielen Fällen wird der Staat Ergänzungsleistungen zu erbingen haben.
Die Dummheit der Politiker ist nicht mehr zu übertreffen.
@goldstern
Die Mechanismen für Gesetzesänderungen sind doch immer identisch. Erst ein versehentliches Wort, nix konkretes, um den Pöbel anzufüttern, vorzubereiten. Dann sickert gewollt etwas mehr durch. Es folgt das Dementi, eine lange Stille, und plötzlich kommt's so, wie die Amateuer-Vorturner der Nation es eh wollten.
Deine Argumentation, auf den Referentenentwurf zu warten, ist fern der Praxis ist Weichspülerei. Ist der erst einmal auf dem Tisch, ist es für alles zu spät. Und genau diese Ich-warte-erst-mal-ab-und-plötzlich-st-es-da-und-ich-kann-nix-mehr-ändern-Mentalität ist mitverantwortlich für die derben mIssstände in unserem Vaterland.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thougt
Ich kann Deinen Ärger nicht ganz nachvollziehen. Auf den ersten Blick mag es ungerecht scheinen. Aber nehmen wir doch mal den Fall einer Zweitehe mit Kindern aus beiden Ehen, wie z.B. bei uns.
Letzlich ist es doch egal, von welchem Geld der Kindesunterhalt gezahlt wird. Alle unsere Einnahmen kommen in einen gemeinsamen Topf und davon werden dann die notwendigen Ausgaben getätigt.
Wenn jemand Alleinverdiener ist STKL 3 hat und unterhaltsberechigte Kinder, ändert sich im Netto ja nichts. Falls die Zweitfrau auch arbeitet, bleibt beim Mann evtl weniger, aber bei der Frau mehr. Da man sowieso in einer Wirtschaftsgemeinschaft lebt, ist das meiner Meinung nach dann auch egal. Es mag sicherlich Fälle geben, wo das dann verminderte Einkommen des Mannes dann nicht mehr reicht, um alle Unterhaltsverpflichtungen abzudecken. Inwieweit dann die Zweitfrau mit einspringen muss, bleibt abzuwarten. Mag auch sein, dass die Herrschenden ein Eigentor geschossen haben, falls dann ergänzende staatliche Hilfen in Anspruch genommen werden müssen.
Ich denke nur, es lohnt nicht, sich jetzt aufzuregen, weil noch gar nicht klar ist, wie das im Einzelnen geregelt sein wird. Ohne Gesetzesentwurf keine reelle Diskussionsbasis, da alles sein kann oder auch nicht. Dafür gibt es ja ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren.
Im Ergebnis bleibt es aber -nach heutigem Stand- bei 2mal steuerlichen Grundfreibetrag für eine Ehe. Daran lässt sich schon aus verfassungsmäßiger Sicht nichts ändern. Würde auch dem Ehe- und Familienverständniss der CDU widersprechen.
Ich möchte nicht missverstanden werden und den Eindruck erwecken, das Vorhaben gut zu heißen. Das ist nicht der Fall. Nur möchte ich mich auch nicht heute schon über Sachen aufregen müssen, die evtl mal in ferner Zukunft kommen. Dann macht nämlich das Heute keinen Spass mehr.
Schönes Wochenende
goldstern
Hallo Goldstern!
Ehrlich gesagt denke ich überhaupt nicht daran, eventuell fehlenden KU durch MEIN Gehalt aufzustocken! Sorry, wenn das hart klingt, aber irgendwo muss die Kuh echt im Dorf bleiben und ich finde es nicht in Ordnung, wenn die Unterhaltsverpflichtung durch die Hintertür auf die neuen Partner ausgeweitet werden.
LG Lausebackesmama
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
Nehmen wir die Zweitehe. Beide arbeiten. Der Mann hat aus erster Ehe zwei Kinder, Bisher, gem. unterhaltsrechtlicher Leitlinien, ist der Mann verdonnert, alle sich ihm bietenden steuerlichen Vorteile auszunutzen. Also ab in die StKl. III.
Das funktioniert aber nur, wenn die Next nicht arbeitet. Ansonsten kann die Next sich dagegen wehren, in die für sie ungünstige Steuerklasse V abgeschoben zu werden, auch wenn sie nur halbtags arbeitet.
In vielen Fällen wird das die Vorbereitung auf einen höheren KU und EU sein. In einigen Fällen konnten die Zweitfamilien ihren Splittingvorteil durch die Steuerklassen IV/IV für sich behalten, dies dürfte bei dem Wegfall der Steuerklassen vorbei sein.
:ironie: Am besten, die Knete geht direkt vom Arbeitgeber auf das Konto der Ex und diese wird dann verpflichtet, dem Zahlungsverpflichteten das Existenzminimum auf sein Konto zu überweisen. Spart eine Menge an Titeln und Verhandlungen.
Gruß
eskima
Im Ergebnis bleibt es aber -nach heutigem Stand- bei 2mal steuerlichen Grundfreibetrag für eine Ehe.
Also ich bin nicht auf dem laufenden. Irgendwie habe ich im Wahlkampf verstanden, dass unsere künftige Bundeskanzlerin das französiche Steuersystem favorisiert. Also: Einkommenssteuer ohne Splitting, d.h. verheiratete und sonstige Lebensgemeinschaften werden gleich besteuert. Keine Bevorzugung mehr für Verheiratete.
Erst die Kinder reduzieren, und zwar wesentlich, die zu zahlende Steuer. Damit sollen die finanziellen Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern (seien die Eltern verheiratet oder nicht), verbessert werden sowie die Kosten der Kindergeldzahlungen eingespart werden.
Habe ich die Merkel ganz falsch verstanden oder träume ich einen Traum?
Kleinegon
Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.
Habe ich die Merkel ganz falsch verstanden oder träume ich einen Traum?
So rein intuitiv hätte ich das Abschaffen des Ehegattensplittings der FDP in die Schuhe schieben wollen... 😀
Gruß
eskima
Unsere Volksvertreter müssen erst einmal mit den derben (Verrechnungs-)Nachzahlungen für Ihre HarzIV-Reform verkraften. Hier ist schließlich auch anstatt weniger eine weitaus höhere Summe herausgekommen.
Und dies müssen sie erst einverarbeiten, bis sie den nächsten teuren Fehler machen können (ob sie das allerdings abhält, darf bezweifelt werden.)
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.