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Dossier Verschärfung Sexualstrafrecht - unbedingt lesen

 
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Teil 1: Was die Experten zu den neuen Gesetzen sagen - Gefängnis für Sex unter 18

Von Karl Weiss

Völlig ohne jede inhaltliche Meldung in den bürgerlichen Massenmedien wird im Moment in aller Heimlichkeit eine Verschärfung des Sexualstrafrechts durch den Bundestag gezogen, die wesentliche Teile der Bevölkerung zu Verbrechern stempeln soll. Auch ein grosser Teil der Bundestagsabgeordneten scheint uninformiert.

Bereits im letzten November wurde das neue Gesetz in erster Lesung durch den Bundestag gebracht, ohne dass die Massenmedien über den Inhalt informiert hätten. Nun ist das Gesetz in den Ausschüssen, die am 18. Juni 2007 eine Expertenanhörung durchgeführt haben – wiederum völlig ohne Berichte in den bürgerlichen Medien.

Das einzige was in den Massenmedien zu finden ist zum Thema, sind die Eigenlob-Äußerungen von Frau Zypriess und Frau Merkel, die großspurig verkündeten, nun würde mit dem angeblich durch das Internet aufgeblühten Kinderporno und mit den „Kinderschändern“ Schluss gemacht.

Tatsächlich aber wird das ganze Konzept des Sexualstrafrechts versucht zurückzudrehen zu jenen Zeiten, als es auf moralischen Verdammungen (hauptsächlich religiöser Natur) und auf schwammig-moralischen Definitionen beruhte.

Vor allem wird der Täterkreis für Herstellung und Besitz von Kinderpornos und von Missbrauch von Kindern von vorher „mehr als achtzehn Jahre“ aufgehoben, was alle gleichaltrigen und sogar jüngere Jugendliche und Kinder ebenfalls zu "Tätern" macht. Dadurch ist die vorher in vielen Jahrzehnten erreichte aufgeklärte Betrachtung von Sex unter Jugendlichen und Doktorspielen (sexuellen Handlungen) unter Kindern völlig auf den Kopf gestellt.

Zum anderen wird der „Opfer“-Kreis völlig willkürlich, ohne auch nur den Versuch einer Begründung, von Kindern (Personen bis zu 14 Jahren) auf alle Kinder und Jugendlichen ausgedehnt (Personen bis zu 18 Jahren). Begründet wird lediglich, dies sei in der europäischen Rahmenrichtlinie verlangt. Dadurch wird jeglicher einverständlicher Sex unter Jugendlichen zu einem schweren Verbrechen (genau gesagt zwei schweren Verbrechen, denn beide begehen jeweils eine "Vergewaltigung" am anderen).

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch: Sowohl in den USA als auch in Großbritannien gibt es bereits öffentlich zugängliche Register von „Sex Offenders“, in die alle unter diesen Paragraphen Verurteilten aufgenommen werden, meist lebenslänglich. Jeder kann sich dort informieren, wie die Verurteilten heißen, wo die 'Sex Offenders' wohnen, ein Bild von ihnen ansehen und eventuell auch erfahren, wo sie arbeiten, falls sie denn je noch eine Anstellung finden. Auch in Deutschland wurden schon von verschiedenen Politikern der so christlichen Parteien ein solches Register gefordert, so u.a. vom Nordrhein-Westfälischen Ministerpräsidenten Rüttgers.

Nicht ein einziger der Papagei-Journalisten in den Massenmedien hat sich die Mühe gemacht, nachzulesen, was da wirklich auf die Bevölkerung zukommt (Das folgende bezieht sich einerseits auf die europäische Rahmenrichtlinie und andererseits auf den konkreten deutschen Gesetzentwurf):

  • Mindeststrafe für alles, was unter die Sexualstrafgesetzgebung fällt, wird 4 Jahre Gefängnis sein.
  • Ab dann sind im Sinne der Sexualstrafgesetzgebung alle Personen bis 18 Jahre „Kinder“. Eine Unterscheidung von Kindern (bis 14 Jahre) und Jugendlichen (15 bis 18 Jahre) gibt es nicht mehr.
  • Da in der Sexualstrafgesetzgebung definiert it, dass „Kinder“ nicht in der Lage sind, ihre Zustimmung zu sexuellen Handlungen (im weitesten Sinne) zu geben – denn sie wissen ja nicht, zu was sie da eventuell zustimmen -, gilt jede sexuelle Handlung (im weitesten Sinne), auch dann, wenn der „Täter“ selbst ein „Kind“ ist, als „Kinderschändung“, oder im offiziellen Strafgebrauch als `sexueller Übergriff gegen Kinder`.
  • Praktisch jeglicher Sex von Personen unter 18 Jahren wird ein schweres Verbrechen sein - zumindest für eine der beiden involvierten Personen, meistens für beide (Mindeststrafe 4 Jahre). Dabei ist unter Sex schon jegliches „Doktor-Spiel“zu verstehen.
  • Kinder und Jugendliche werden genauso bestraft wie Erwachsene (!).
  • Jegliche Darstellung in Bild, Foto, Video, Zeichnung oder Kunstwerk von Personen unter 18 Jahren – nackt, wenig bekleidet, mit der Schamgegend sichtbar, ja sogar bekleidet, wenn in „aufreizender“ Pose, wird zum schweren Verbrechen – für jeden, der dies herstellt, besitzt, anderen zeigt, zur Verfügung stellt usw. (Mindeststrafe 4 Jahre)

„Das kann nicht wahr sein!“ sagt sich da jeder. „Wir leben in Deutschland, einem aufgeklärten Land!“ „Das wäre ja Wahnsinn!“ „Das würden die nie wagen!“

Und doch ist es genau so.

Der Kommentar eines Fachmannes von der Bremer Universität zu diesen Plänen findet sich im dritten Kommentar zu diesem Artikel: >Sex?? Gefängnis!!<

Es geht nicht um Kinderporno im Internet, es geht um das Durchsetzen der Moralvorstellungen extremistisch-christlicher Fanatiker mit den Mitteln des Strafrechts. In den USA hat man bereits mit der Einführung dieses „Rechts“ begonnen, nun wurde über eine UN-Organisation ein gleiches von allen anderen Ländern verlangt. Die EU hat aus diesem Grund eine Rahmenrichtline herausgebracht, die nun von der Regierung in Deutschland umgesetzt wird.

Wer es nicht glaubt, lese selber in den >Stellungnahmen der Experten< in der Anhörung im Bundestag nach.

Vor allem die Stellungnahme von Rechtsanwalt Dr. Graupner, Co-Präsident der österreichischen Gesellschaft für Sexualforschung und herausragender deutschsprachiger Rechtsexperte für Sexualitätsfragen, zeigt, wenn man sie näher studiert, die ganze Tragweite und Absurdität der aus den extremistisch-christlichen Auswüchsen der USA herübergeschwappten völlig neuen Fassung des Sexualstrafrechts, das hier beraten wird. Aus seiner Stellungnahme wurden die meisten der unten genannten Beispiele entwickelt.

Auch die Stellungnahme von Dr. Philipp Thiee, der im Namen der Vereinigung der Strafverteidigerverbände sprach, lehnt den Entwurf vollständig ab und findet eindeutige und harte Worte für den vorgelegten Text.

Dr. Graupner wies nach, dass man wörtlich Begriffe aus Neufassungen von Gesetzen aus den USA übernommen hat, die hysterischen extremistisch-christlichen Ansichten über Moral entstammen, wie sie typisch für feudalistische Zeiten waren.

Im Fall der „bildlichen Darstellungen“ (darunter fallen z.B. auch Zeichnungen, künstlerische Akte usw.) führt er aus:

„... definiert als „Kinder“-Pornografie alle bildlichen Darstellungen
eindeutig sexueller Handlungen unter Einbeziehung einer Person unter 18 Jahren. Eindeutig sexuelle Handlungen inkludiert dabei sogar „aufreizende Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend“. Diese Formulierung wurde, wie die gesamte Definition von „Kinder“-Pornografie, wortwörtlich aus dem § 2256 des US-amerikanischen Federal Criminal Code übernommen.

Wie extensiv diese Formulierungen sind kann man an der Entwicklung in den USA ersehen. 1994 hat der [US-] Kongress in Reaktion auf eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA ausdrücklich erklärt dass er bei der Beschlussfassung des Gesetzes beabsichtigte, dass der Anwendungsbereich der Wendung ‚Zurschaustellung der Genitalien oder der Schamgegend’ nicht auf Nacktbilder beschränkt sein sollte oder auf Abbildungen auf denen die Genitalien unter Kleidung erkennbar sind; bei Videoaufnahmen sollte es, um unter diese Bestimmung zu fallen, außerdem nicht notwendig, dass die Genitalien oder die Schamgegend auf dem Video zu sehen ist oder dass die minderjährige Person lasziv handelt oder posiert.“

Es wird also nicht mehr auf objektive Tatbestände abgehoben („sexuelle Handlungen“), auch wenn dieser Begriff noch benutzt wird, sondern mit dem Begriff „aufreizend“ eine Definition eingeführt, die beliebig extensiv ausgelegt werden kann. Wenn irgendjemand sich aufgereizt fühlen kann von einer Darstellung, z. B. der Papst oder ein katholischer Bischof, dann fällt die „Bildliche Darstellung“ unter das Kinderporno-Verbot mit 4 Jahren Haft als Mindeststrafe. Es ist offensichtlich, dass damit jegliche Rechtssicherheit bezüglich von Fotos und anderen (auch künstlerischen) Darstellungen von Kindern und Jugendlichen aufgehoben ist.

Der europäische Rahmenentwurf sieht auch das Delikt des „Verleitens“ von Kindern (bis 18 Jahren) zu sexuellen Handlungen vor, der allerdings im deutschen Gesetzentwurf nicht übernommen wurde, aber sehr wohl in anderen europäischen Ländern, z.B. Italien.

Da der Begriff „Verbreiten“ solcher Fotos (oder anderer Bilder) wiederum nicht definiert ist, kann darunter auch einfach verstanden werden, dass ein Foto im Familienkreis gezeigt wird oder jemand ein Familienalbum Freunden zeigt oder ein(e) Jugendliche(r) jemand ein Bild seiner Freundin/seines Freundes zeigt. Im Extremfall kann es aber auch ausreichen, ein entsprechendes Bild nicht unter Verschluss zu halten, so dass andere Personen Zugriff haben. Das kann heutzutage natürlich auch im Internet geschehen, wo es viele „Alben“ gibt und man sie Freunden und Bekannten oder Familienangehörigen, die weiter weg wohnen, zugänglich machen kann.

Was das bedeutet, kann man sich an einigen Beispielen deutlich machen:

Ferienfotos

Erika, 17, hat mit Hannes, 18 Urlaub gemacht. Beide sind bis über beide Ohren ineinander verliebt. Nach der Rückkehr werden Urlaubsfotos gezeigt. Man war an einem südlichen Strand, wo sich fast alle Damen „oben ohne“ sonnten, so auch Erika. Es sind also eine Anzahl von Fotos mit Erikas ausnehmend schönen Brüsten dabei. Ebenso ein paar Fotos, auf denen sich die beiden innig küssen. Auf einem der Fotos hat Hannes auch die Hand auf Erikas Po. Ein Bekannter, der zufällig beim Zeigen der Fotos dabei war, bekommt kurz danach Krach mit Erikas Vater und wird aus dem Haus geworfen. Er sinnt auf Rache. Da die neue Gesetzgebung gerade beschlossen wurde, zeigt er Erika und Hannes an - und auch Erikas Vater, in dessen Haus die Fotos gezeigt wurden, wegen Verbreitung von Kinderpornos.

Alle drei werden zur gesetzlichen Mindeststrafe von 4 Jahren Gefängnis verurteilt. Der Richter erklärt, er sei zwar keine Freund der neuen Gesetzgebung, aber er müsse sich an geltende Gesetze halten. Er hätte zwar erwogen, das Verfahren wegen geringer Schuld einzustellen, aber wegen der offen gezeigten Brüste und der Hand auf dem Po („sexuelle Handlungen“) sei das nicht möglich gewesen.

Ausserdem werden sie, die ja nun als Verbreiter von Kinderpornos als Schwerverbrecher angesehen werden, in die Sexualverbrecherkartei aufgenommen, die jeder einsehen kann und überprüfen, ob in seiner Nähe eventuell ein solcher `Kinderschänder` wohnt.

Erikas Vater hat seine Arbeit verloren, Hannes wurde aus der Lehre geworfen und Erika wird an keiner Schule mehr angenommen, weil sie dort als ‚Kinderschänderin’ ja Kontakt zu Kindern hätte. Das Leben der drei ist zerstört.

Anderes Beispiel:

Eine Zeichnung

Kurt, 17, der eine Begabung zum Zeichnen hat, skizziert ein paar Zeichnungen von seiner Freundin Heide, 16. Ohne Kleidung. Aus dem Gedächtnis. Er bringt es fertig, die Zeichnungen so gut zu teffen, dass man Heide eindeutig erkennen kann. Eine Zeit später verliebt er sich in ein anderes Mädchen und die beiden trennen sich. Noch später findet Kurts kleine Schwester Hanne, zu diesem Zeitpunkt 16, die Zeichnungen und zeigt sie Schulfreunden, um mit den Fähigkeiten des Bruders anzugeben. Die Schulkameraden erkennen Heide auf den Zeichnungen, die in die gleiche Schule geht und erzählen ihr von den Akt-Zeichnungen. Heide, die immer noch sauer auf Kurt ist, zeigt ihn wegen Herstellung von Kinderporno und Hanne wegen Verbreitung von Kinderporno an.

Ergebnis: Zwei weitere Leben zerstört. 4 Jahre Mindeststrafe! Sexualverbrecherkartei!

Nächstes Beispiel:

Nachbarschaftsstreit

Herr Kalter hat mit seinem Nachbarn Müller Ärger. Beide haben unterschiedliche Ansichten über Gartengestaltung und stehen in Dauerfehde. Einmal wurde Kalter sogar von Müller angezeigt. Das führte zwar zu nichts, aber Kalter lauert schon seit langem nach einer Möglichkeit, Müller mal wirklich eins auswischen zu können. Da sieht er eines Tages die 16-jährige Tochter Müllers mit ihrem Freund, eng umarmt. Er spioniert den beiden nach und wirklich, an einem der nächsten Abende fahren die beiden im Auto des Vaters des Freundes auf einen abgelegenen Waldparkplatz vor der Stadt und Kalter kann beobachten, wie das Auto in Schwingungen gerät. Er pirscht sich heran und kann ein hervorragendes Bild von beiden beim Sex im Auto aufnehmen.

Er zeigt das Mädchen wegen Verleitung zum Sex mit Kindern an, denn er hat herausgefunden, der Freund ist erst siebzehn. Müller reagiert mit einer Gegenanzeige wegen Verbreitung von Kinderporno, denn Kalter hat das Foto an die Polizei weitergegeben. Das Ende mag sich jeder selbst ausmalen.

Weiteres Beispiel:

Doktor-Spiele

Der kleine Uwe, 12 und seine Spielkameradin Eva, 10 haben Doktor-Spiele gemacht. Sie haben sich gegenseitig gezeigt, wie sie „da unten“ aussehen, haben sich angefasst und Eva hat auch Uwes Penis kurz in den Mund genommen. Evas Mutter hat alles herausbekommen und zeigt Uwe bei der Polizei an. Er wird zu einer Jugendstrafe verurteilt und ist für den Rest seines Lebens in der Kartei der sexuellen Straftäter, die öffentlich zugänglich ist.

Anderes Beispiel:

Petting unter Jugendlichen

Die beiden Schulkameraden Heide und Tom, beide 15, sind befreundet. Tom küsst Heide und sie küsst ihn zurück. Nach einiger Zeit beginnen sie auch Petting miteinander zu machen, d.h. Tom streichelt Heides Brüste unter der Kleidung und Heide rubbelt Toms Penis durch den Stoff der Hose. Später gehen sie auch dazu über, das Petting noch ausweiten, indem Heide in Toms Hose fasst und ihn stimuliert und Tom Heide ins Höschen fasst und sie an der Klitoris stimuliert. Sie werden einmal von einer Lehrerin dabei erwischt, die sie anzeigt. Beide werde zu langen Haftstrafen verurteilt, jeweils, weil sie den anderen "vergewaltigt" hätten und zu sexuellen Handlungen „verleitet“. Sie sind nun ihr Leben lang als Sexualstraftäter in den öffentlich zugänglichen Registern.

Oder:

Foto-Fan

Herr Valerio hat zwei Töchter, zwei bildhübsche kleine Mädchen. Da er ein Foto-Fan ist, macht er oft und in allen möglichen Situationen Fotos von ihnen. Er hat die elektronischen Fotos in seinem Computer gespeichert. Mit dem Bundestrojaner wird er bei einer umfassenden Fahndung wegen Kinderpornographie mit erfasst. Drei der Fotos von seinen Töchtern wurden von den Spezialisten als Kinderporno eingestuft, weil die Mädchen darauf „erotisch posieren“, wie das kleine Mädchen schon einmal tun. Es nützt Herrn Valerio nichts zu betonen, dass die beiden auf den Fotos voll bekleidet sind, weil die Nacktheit ausdrücklich nicht als Kriterium von „Kinderporno“ definiert ist. Er wird als Hersteller von Kinderporno und Leiter eines Kinderporno-Ringes im Internet zu langjähriger Haftstrafe verurteilt.

Aber es geht noch absurder:

Sex unter Eheleuten

Michael, 22, und Klara, 16, heiraten (das Mindestalter zur Eheschliessung bei Frauen ist 16 Jahre). Bereits nach weniger als einem Jahr Ehe bringt Klara einen gesunden Jungen zur Welt. Eine Person, die beiden nicht wohlgesonnen ist, zeigt Michael als Kinderschänder und Vergewaltiger an. Tatsächlich muss Klara vor Gericht zugeben, dass Michael sie nach der Hochzeit dazu angehalten hat, mit ihm Sex zu machen. Damit hat er nicht nur ein „Kind“ zu sexuellen Handlungen `verleitet`, sondern auch ein „Kind“ vergewaltigt, denn Klara als „Kind“ konnte ja keine gültige Zustimmung zum Geschlechtsverkehr geben. Michael wird einen wesentlichen Teil seines Lebens im Gefängnis verbringen.

Oder dieses Beispiel:

Fotos unter Jugendlichen

Kevin, 17, und Monika, 16 gehen miteinander. Kevin würde gerne Sex mit ihr machen, aber Monika will nicht. Kevin, der seinen Phallus für unglaublich schön hält, hat eine Anzahl von Fotos von seinem eregierten `Ding` gemacht. Auf einigen davon kann man auch ihn erkennen. Er zeigt ein paar dieser Fotos Monika. Er glaubt anscheinend, sie damit umstimmen zu können. Monikas Mutter erwischt ihn dabei und zeigt ihn an. Er wird verurteilt wegen Verbreitung von Kinderporno (4 Jahr Mindeststrafe) und wird sein Leben lang auf der Liste der „sexual offenders“ stehen, die im Internet eingesehen werden kann, mit Adresse, Lichtbild usw.

Aber auch noch weit häufigere Fälle werden erfasst:

Porno-Bilder

Ludwig, 31, so wie Millionen andere, hat ein Anzahl von Porno-Fotos und -Videos aus dem Internet auf seinen Computer heruntergeladen. Die Modelle in Pornos im Internet sind in der Regel über 18, meist wird dies auf den Websites auch ausdrücklich betont. Allerdings laden nur die wenigsten zusätzlich zu den Fotos auch die Eingangs-Site auf den Computer, wo dies steht. Ebensowenig werden Fotos und Videos zu den Sites zugeordnet, von denen sie heruntergeladen wurden.

So kommt es, wie es kommen musste: Bei der Suche nach Kinderporno im Internet mit dem Bundestrojaner wird routinemässig auch Ludwigs Computer in Augenschein genommen. Man findet unter den Porno-Fotos eine Anzahl, auf denen Modelle abgebildet sind, die jung aussehen, eventuell jünger als 18. Er wird wegen Besitz von Kinderporno angeklagt und verurteilt. Da Ludwig solche Fotos auch auf jenem Teil des Computers hatte, den er in Austauschbörsen im Internet für andere zum Herunterladen zur Verfügung stellt, wird er auch wegen Verbreitung von Kinderpornos im Internet und Leiten eines Internet-Kinderporno-Ringes angeklagt und verurteilt. Es nützt ihm nichts, darauf hinzuweisen, die Modelle seien alle über 18 gewesen, da der Gesetzestext ausdrücklich den Gegenbeweis in den Fällen ausschliesst, in denen Personen abgebildet sind, die jünger als 18 aussehen. Man ist also auch schuldig, wenn man beweisen kann, die Person war schon 18 Jahre alt.

Wer das beurteilen mag und welche Kriterien zu dieser Aussage führen („sieht jünger als 18 aus“), ist ausdrücklich offen gelassen worden. Damit entspricht das Gesetz nicht den mindesten Ansprüchen der Bestimmtheit, denen ein Gesetz eigentlich entsprechen muss, aber das ist im Unrechtstaat Bundesrepublik ja nichts Neues mehr, nachdem ja jetzt der Verdacht, eventuell ein Terrorist zu sein, bereits zur vorbeugenden Hinrichtung ausreichen soll.

Nehmen wir noch einen anderen extremen Fall:

Fotos unter Jugendlichen

Ein 17-jähriger schiesst einen Schnappschuss von seiner Freundin, ebenfalls 17, im Bikini, in dem man sie in einer „erotischen Pose“ sieht, die wohl manchem verklemmten Staatsanwalt als „aufreizend“ erscheinen mag. Selbst wenn er dies Foto niemand zeigt, hat er sich schon der Straftat der Herstellung von Kinderporno schuldig gemacht. Wenn man das Foto bei ihm findet (z.B. auf seinem Computer), er es also nicht unter sicherem Verschluss hat, kommt dazu das Delikt der Verbreitung von Kinderporno: 4 Jahre Haft dürften für all dies kaum ausreichen.

Oder nehmen wir den Webcam-Sex:

Webcam-Sex

Zwei Personen mit 17 Jahren, die sich im Internet kennengelernt haben, zeigen sich vor der Webcam der anderen und masturbieren bis zum Höhepunkt. Aus den Achiven der Site, auf der das ablief, kann die Polizei die Szenen leicht finden und den beiden Computern zurordnen. Die beiden werden gefunden und zu jahrelangen Gefängnisstrafen verurteilt. Sie haben nicht nur „Kinder“ zu sexuellen Handlungen ‚verleitet’, sondern auch Kinderporno auf öffentlich zugänglichen Seiten verbreitet.

Foto auf dem Nachttisch

Es können aber noch viel einfachere Tatsachen plötzlich zu schweren Verbrechen werden. Hat ein Jugendlicher z.B. ein Foto seiner ebenfalls jugendlichen Freundin, auf dem sie sich räkelt, auf dem Nachttisch, kann dies bereits als Besitz und eventuell sogar als Verbreitung von Kinderporno gelten (es könnten ja andere Personen ins Zimmer kommen und das Foto sehen).

Versuch strafbar

Hinzu kommt, dass für all diese Untaten nun auch der Versuch strafbar sein soll. Damit wird, um nur ein Beispiel zu nennen, bereits die Bitte eines 17-jährigen an seine gleichaltrige Freundin, mit ihm Sex zu machen, zu einem Verbrechen. Er versucht ja, sie zu sexuellen Handlungen zu ‚verleiten’. Weiterhin versucht er sie zu vergewaltigen, denn sie kann als ‚Kind’ ja keine gültige Zustimmung zu sexuellen Handlungen geben.

Kriminalisierung der Jugend

Berücksichtigt man, dass bereits die überwiegende Mehrheit der männlichen Jugendlichen vor 18 Jahren Sex haben und praktisch alle bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, berücksichtigt man, dass ein wesentlicher Teil der weiblichen Jugendlichen bereits Sex hatten, bevor sie 18 wurden und eine eindeutige Mehrheit von ihnen bereits „sexuelle Handlungen“ begangen haben oder an sich haben begehen lassen, so wird mit dieser Gesetzgebung praktisch die weit überwiegende Mehrheit der Jugend (mit wenigen Ausnahmen) kriminalisiert.

Kriminalisierung der FKK-Bewegung

Ebenso wird durch eine solche Gesetzgebung auch die ganze Naturisten- und FKK-Bewegung kriminalisiert. Wenn bereits Abbildungen von angezogenen Personen, die als erotisch angesehen werden, als Kinderporno interpretiert werden können, um wieviel mehr die von nackten jungen Personen. Durch die einzige Definition „aufreizend“ wird jegliche Abbildung nackter Personen unter 18, auch wenn sie sich lediglich im Hintergrund eines Bildes befinden, zum Schwerverbrechen.

Man wird also jegliche Fotoapparate aus den FKK-Camps entfernen müssen. Aber schlimmer noch, auch alte Fotos aus der Zeit, als FKK noch nicht kriminell war, sind natürlich verbrecherisch. Man wird also alle solchen Fotos feinsäuberlich aus allen Familienalben entfernen müssen und von allen Computern. Nicht genug, denn ein Computer speichert auch alle Abbildungen, die aus ihm entfernt wurden. Damit gibt es keine Möglichkeit mehr, sich des verbrecherischen Charakters seiner Aktivitäten zu entledigen, höchstens man verbrennt den Computer oder jedenfalls die Festplatte - aber mit dem Schweissbrenner.

Aber es geht nicht nur um Bilder aus FKK-Bereichen, sonden auch um das, was dort vorgeht. Umarmt jemand zum Beispiel eine Person unter 18, könnte dies natürlich bereits als „sexuelle Handlung“ausgelegt werden, speziell da sie unter Nackten vor sich geht. Die Interpretationen sind fast beliebig, da ja nicht mehr klar definierte „sexuelle Handlungen“ das Kriterium sind, sondern alles „aufreizende“. Und wer will schon wissen, von was manche Personen bereits aufgereizt werden.

Im Kern geht es darum: Hysterisch-extremistische Christen wollen ihre Moralvorstellungen der ganzen Gesellschaft aufzwingen und dies haben sie in den USA auch schon in grossen Teilen geschafft. Nun ist der Rest der Welt dran.

Alle oben genannten Beispiele beziehen sich ganz konkret auf Fälle, die von den Sachverständigen der genannten Anhörung genannt wurden.

Dies ist aber noch keineswegs alles.

In den USA, wo man in dieser Hinsicht schon weiter ist, wurde nun mehr und mehr auf Kinder und Jugendliche geachtet, die etwas taten, was extremistische Christen als sexuelle Übergriffe interpretieren, wir normalen Menschen als „Doktorspiele“ oder im allerschlimmsten Fall als „Ungehöriges“. Einen Artikel zu diesem Thema hat eine Journalistin in der „New York Times“ veröffentlicht.

Der Titel lautet: „Wie kannst du einen zukünftigen Pädophilen von einem Kind unterscheiden, das Probleme hat, Grenzüberschreitungen zu erkennen?“

Der insgesamt neun Seiten lange Artikel gibt einen interessanten Überblick über das, was auf dem Gebiet von Kindern und Jugendlichen, die nach US-Version „Sexual Offenders“ sind, in den letzten Jahren vor sich ging. Die Journalistin beschreibt unter anderem folgende Fälle:

  • Ein Elfjähriger hatte einem Mädchen in seiner Altersklasse unter Umständen, die nicht beschrieben wurden, zwischen die Beine gefasst, nur für einen Moment. Er wurde dafür in eine Art von Jugendgefängnis gesperrt und ist nun als „Sexual Offender“ in den öffentlich zugänglichen Listen von Kinderschändern. Er wird sein ganzes Leben lang mit Bild, Adresse usw. für jeden im Internet zugänglich sein als „Kinderschänder“.
  • Ein anderer Jugendlicher, dessen genaues Alter nicht genannt wird, hatte Kontakt mit einem zehnjährigen Jungen. Dabei lutschte ihm der Zehnjährige den Penis. Er wurde in eine Art von Irrenhaus gesperrt, wo er eine psychologische Heilbehandlung durchmachen musste, die u.a. beinhaltete: Er musste jeden Tag zunächst ein Geständnis über seine `Verbrechen` ablegen, bevor die Sitzung beginnen konnte.Auch er ist auf der „Sexual Offender“-Liste.
  • Ein „Johnny“ war elf, als er seine vier Jahre alte Schwester dazu brachte, ihm den Pimmel zu lutschen. Das galt als versuchte Vergewaltigung und er ist nun auf der Liste der „Sex Offenders“ mit Foto, Adresse usw.
  • Ein anderer Jugendlicher wurde als Kind von erwachsenen Personen sexuell missbraucht und lernte so sexuelle Dinge. Als Jugendlicher fasste er jüngeren Mädchen an den Hintern. Auch er ist nun eine Art von Vergewaltiger und auf den öffentlichen Listen.
  • Wieder ein anderer ist ein 13-jähriger, der einmal in der Schule einem jüngeren Mädchen an die Brust gegriffen hat. Auch dies machte ihn zum „Sexual Offender“.
  • Da war auch ein 13-jähriger, der seine Penis am Hintern einer Schulfreundin gerieben hat, die 10 war – beide bekleidet.
  • Oder der 14-jährige, der (ohne Erfolg) ein kleines Mädchen versucht hatte dazu zu bringen, seinen eregierten Penis zu lutschen.

In all diesen Fällen haben diese Jugendlichen keine Chnace, zum Beispiel vor einem ordentlichen Gericht, wie das jedem Erwachsenen zugestanden wird, einen Prozess zu bekommen, wo man einen Verteidiger hat, Gutachter bestellen kann und die Beweise einsehen. Die meisten von ihren wurden von ihren Eltern bei Psychologen oder Psychotherapeuten in Behandlung geschickt, die sie dann denunzierten. Sie werden durch Richter in einem einseitigen Akt in Besserungsheime geschickt, oder in Zwangstherapien oder einfach als „Sexual Offender“ gebrandmarkt ohne eine sonstige Strafe.

In über 25 der 50 Staaten der Vereinigten Staaten gibt es bereits die „Sex Offender“-Listen und die meisten von ihnen sind ohne Ablauffrist, d.h. der Jugendliche wird sein ganzes Leben lang auf der Liste stehen, auch wenn er erst 10 Jahre alt war, als er mit einem Mädchen Doktorspiele machte.

Nun wurde auf Befehl von Präsident Bush auch eine zentrale Liste ins Internet gestellt und alle „Sexual Offenders“ müssen sich alle 3 Monate bei den Behörden melden, damit man ihre aktuellen Wohnorte ins Internet stellen kann. Kommt einer dem nicht nach, wird er sofort zur Fahndung ausgeschrieben und muss mindest ein Jahr ins Gefängnis, wenn er gefasst wird.

Es gibt nichts Vergleichbares etwa für Jugendliche, die jemanden getötet haben. Sie sind nach Verbüssen ihrer Strafe frei und brauchen sich nirgendwo zu melden, noch werden sie in der Nachbarschaft als ehemalige Täter bekannt gemacht. Ebenso gibt es dies nicht für jemand, der einen Menschen auf Dauer zum Krüppel geschlagen hat oder für solche, die bewaffnete Raubüberfälle mit Körperverletzungen begangen haben.

Da wird deutlich, es geht um die Durchsetzung von Moralvorstellungen, nicht darum, Menschen vor eventuellen Wiederholungstätern zu schützen.

Die Statistiken zeigen: Der jugendliche „Sexual Offender“ neigt weniger dazu, erneut solche Taten zu begehen als zum Beispiel ein jugendlicher Dieb.

Die Bundestagsabgeordneten

Interessant war die Reaktion der Bundestagsabgeordneten des Ausschusses, der die deutsche Sexualstrafrechtsreform im Moment berät, auf die Aussagen der Experten am 18. Juni in Berlin. Die Abgeordneten der grossen Koalition hüllten sich in Schweigen, denn sie konnten ja nicht widerlegen, was die Experten gesagt hatten, sind andererseits aber an die Koalitionsdisziplin gebunden – werden das Gesetz also wohl durchwinken.

Ein Abgeordneter der FDP sagte, man müsse noch besser studieren, was da eigentlich im Gesetzentwurf stehe. Der grüne Abgeodnete zeigte sich entsetzt und will seine Fraktion gegen den Entwurf in Stellung bringen (was allerdings keine realen Auswirkungen haben wird).

Man muss also befürchten, wenn es keine wirklich heftigen Proteste geben wird, wird man versuchen, dies alles durchzusetzen – oder jedenfalls sehr viel davon –– und das Ganze heimlich, still und leise.

"Gefährliche Doktorspiele" - Folter!

Es gibt aber noch eine andere, gefährliche Entwicklung in den USA auf diesem Gebiet, die u.a. auf >dieser< Site beschrieben wird.

Dabei geht es darum, dass man 12- oder 13-jährigen nicht zugestehen will, sie hätten bereits sexuelle Gefühle und Bedürfnisse. Sie werden vielmehr als „krank“ behandelt, wenn irgendwelche sexuellen Betätigungen (z.B. Masturbieren) oder sexuelle Interessen bemerkt werden.

Hierzu noch mehr im zweiten Teil.

Da gibt es zum Beispiel den Fall eines Kindes mit Namen Chad, also einen Jungen mit weniger als 14 Jahren, bei dem eine Schwulenzeitschrift gefunden wurde. Er kam in eine geschlossene Anstalt zur „Therapie“. Man befestigte Erektionsmessgeräte an seinem Penis. Dann zeigte man ihm Bilder von nackten Männern. Bekam er eine Erektion, wurde er mit Elektroschocks gefoltert. Nach Angaben einer Homosexuellen-Organisation werden im Moment etwa 50 000 Jugendlich jährlich in solche sexuellen Folterstationen eingeweisen.

Hierbei geht es darum: Ausgehend von der extremistisch-christlichen Anschauung bestimmter Sekten, dass Homosexualität keine natürliche sexuelle Ausrichtung, sondern eine kranke Abartigkeit darstellt, sollen eventuelle homosexuelle Neigungen bereits in frühem Alter erkannt und dann als Krankheit behandelt werden. Dabei wird ganz natürlich auf Folter zurückgegeriffen, ein weiteres Beispiel, wie tief die Selbstverständlichkeit von Folter als akzeptierter Methode bereits bei gewissen Teilen der US-Gesellschaft verankert ist.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen: In einer Reihe von Bundesstaaten der USA wurde bereits die erneute Strafbarkeit von homosexuellem Gechlechtsverkehr als Gesetz in die Parlamente eingebracht. Wir können also in etwa absehen, was als Nächstes nach Deutschland kommen wird, wenn diese Verschärfungen des Sexualstrafrechts widerstandslos durchgehen.

Zu guter Letzt sei noch auf das Problem der „Rächer“ hingewiesen. Wer auf einer „Sex Offender“-Liste in den USA steht, ist immer in Gefahr, verprügelt oder ermordet zu werden. Im Jahr 2005 hat ein Mann im Bundesstaat Washington zwei „Sexual Offender“ getötet, die er auf der Liste seines Staates gefunden hatte. Letztes Jahr war es ein Kanadier, der im Staat Maine eine Liste mit 29 Namen bei sich hatte, als er gefasst worden war, nachdem er zwei „Sexual Offender“ erschossen hatte. Einer der beiden Getöteten war 19, als er mit seiner Freundin Sex gehabt hatte, die zwei Wochen vor ihrem 16. Geburtstag stand. Das war sein Verbrechen gewesen, dass er nun mit dem Leben bezahlte.

Veröffentlicht am 8. August 2007 in >"Nachrichten - heute"<, hier leicht redigiert

>Originalartikel<

Anmerkung in eigener Sache (9. August 2007)

Heute in den frühen Morgenstunden wurde dies Blog gehackt und ein Foto und Text in diesen Artikel eingesetzt. Offenbar war mein Passwort bekannt geworden. Ich habe die fremde Intrusion bereits entfernt und mein Passwort geändert.

Karl Weiss

Quelle: http://karlweiss.twoday.net/


Ich fürchte, dieser Artikel wird nicht lange online stehen und stelle ihn daher hier zusätzlich ein. Sollte dem Autoren dies nicht recht sein, bitte ich um kurze Nachricht. Danke

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2007 16:19
(@vati_73)
Rege dabei Registriert

Oh je...
Sich über Deutschland aufzuregen kann man ja mit dem Wegzug in ein anderes Land lösen. Aber was hier losgetreten wird... Wann wird der Mars zum besiedeln freigegeben...?

Muß ich dann in absehbarer Zeit alle meine Kinderfoto´s entsorgen, wo die beiden nicht mit Wintersachen abgebildet sind?

Deutschland, mir graut vor dir...

Vati_73

Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 17:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es fehlen einem echt die Worte für so etwas.

Ich weiss noch, vor ein paar Jahren ging es durch die Nachrichten, dass in den USA ein 10-Jähriger vor Gericht gestellt wurde und ich glaube sogar verurteilt wurde wegen irgendwelcher angeblicher sexueller Vergehen.

Ich weiss nicht mehr, was es war, vielleicht hatte er nur an einen Baum gepullert und die kleine Schwester hat es gesehen.

Ich erinnere mich aber noch genau an das verängstigte Gesicht des Jungen auf dem Weg in den Gerichtssaal. ;(

Man kann das schon nicht mehr Angst vor der Zukunft nennen. Es ist bereits Gegenwart.

Es ist kein weiter Weg mehr bis zu neuen Hexenverbrennungen, wobei im Mittelalter nur selten Kinder verbrannt wurden.

Gruss G.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 22:55
(@bengel)
Registriert

naja

ironoe on"  wenn man frau merkel nackt sehen würde hilft nur eine 8 wöchige playboy" ironie off

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2007 23:27
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das Thema hochkritisch und möchte in diesem Zusammenhang die Äußerung einer gewesenen Userin ausbuddeln. Sie war damit einverstanden, dass die Erzieherinnen eines KiGa die Kinder nicht einschreiten würden, wenn diese aus freien Stücken den Körper eines anderen Kindes erkunden. Dies zu überprüfen setzt die Beobachtung durch die Erzieher voraus. Zwecks gerichtsverwertbarer Beweise und der Bevorratung von Zeugen stehen alle Erzieher und Kinder im Kreis um die Protagonisten herum.

Diesem Gesetz folgend wäre eine Massenverhaftung die Folge. So kann man die Probleme der Kindergartenbetreuung natürlich auch lösen.

Wir als Eltern minderjähriger Kinder stehen mit einem Bein im Knast. Einem 17-jährigen "Kind" ist es nur schwer zu untersagen, dass Freund/Freundin mal über Nacht bleibt. Kommt es zu sexuellen Handlungen, sind die Kinder im Knast und wir Eltern gleich mit wegen Begünstigung.

Für mich ist dies eine Ausgeburt des perfektionierten Schwachsinns und beweist abermals, dass Politiker diejenigen sind, die in der freien Wirtschaft es zu nichts gebracht hätten. Meine Ideen, was mit diesen Vollidioten anzustellen wäre ist leider durch das Strafgesetzbuch bereits vorgedacht.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2007 23:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo deep,

ich hab das Ding nun eingie male durchgelesen und mich nochmal versichert das wir bereits Augsut haben. Ich frag mich wirklich ob und wie so ein Gesetz umsetzbar sein sollte. Soviele Gefängnisse wie wir dann brauchen gibt es gar nicht. Obwohl es würde unendlich viele Stellen als Richter, Jurist und im Strafvollzug schaffen  :knockout:

Einem 17-jährigen "Kind" ist es nur schwer zu untersagen, dass Freund/Freundin mal über Nacht bleibt. Kommt es zu sexuellen Handlungen, sind die Kinder im Knast und wir Eltern gleich mit wegen Begünstigung.

Tja dann sollte man auch aufpassen das keine gleichgeschlechtlichen Freunde übernachten oder die Stiefgeschwister oder oder oder... tja so lange ist´s noch gar nicht her das der Kuppelparagraph abgeschafft wurde, so führt man ihn über die Hintertür wieder ein.

*völligratlose* Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 00:28
(@riviera)

Hi Deep,

also erstmal Danke für das Einstellen, finde ich klasse!

Ich bin ziemlich verwirrt und  kann das leider nicht einfach nach Schwarz und Weiss einordnen.

Und mir drängen sich etlichen Fragen auf:

Inwieweit sind wir als Bevölkerung für ein "neues" Sexualstrafrecht mitverantwortlich?
Wie soll man mit jungen Straftätern, die es nunmal gibt umgehen?

Soweit mir bekannt (heißt, ich bin nicht sicher!) ist bislang im Fall einer Vergewaltigung mit anschließender Tötung oder Mord eine Höchststrafe von 10 Jahren möglich. Das Jugendstrafrecht kann zudem bis zum Alter von 21 "genutzt" werden.

Und besonders wichtig ist mir, tut mir leid, ist aber so:
Wie geht man mit den Opfern um? Viele dürften wohl erhebliche Probleme damit haben, wenn sie direkt Betroffene sind, sich mit dem bisherigen abzufinden.

Sicher sollte hier eher die Opferhilfe greifen, nur kann man als Nichtbetroffener einschätzen ob eine gute Betreuung ausreicht? Oder ist es nicht so, dass es Opfern und dazu zähle ich die Familie, nicht doch eine ich nenns mal überspitzt höhere Strafe fordern dürfen?

Je mehr ich darüber nachdenke, desto mehr Fragen stellen sich mir...

Ich gebe zu, ich bin hin- und hergerissen. Wann beginnt nun tatsächlich eine "Straftat", ein "Vergehen"? Soll ich ( also wirklich ich selbst) mich da auf das derzeitige Recht "berufen" oder doch nach meinen menschlichen Vorstellungen?

Sicher ist es geradezu abstrus ein junges Paar in den Knast zu schicken, weil sie jung Verkehr haben oder ähnliches. Andererseits gibt es genügend Fälle, die gar nicht in die Öffentlichkeit treten, weil das Opfer Angst hat oder was auch immer.

Ich schicke dir mal ne PM und hoffe auf eine Antwort von dir.

Und bitte: nicht denken, dass ich gnadenlos dafür bin, dass Kinder und Jugendliche in den Knast kommen, nur Schwarz-Weiss ist das eben nicht, nicht für mich.

Lieben Gruß, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 10:19
(@riviera)

Nachtrag:

Für uns/mich mag das alles noch viel Weltfremder sein, da unser Rechtssystem eh anders aufgebaut ist.

Für jemanden der in Texas wohnt gelten nunmal von Hause aus andere Gesetze und ich kann nicht beurteilen, ob der nicht gut damit leben kann, auch weil er es nicht anders kennt. Für mich wohl teils völlig daneben, aber für ihn vielleicht völlig normal.

Es existieren in einigen Teilen der USA noch Gesetze, die aus dem Sonstwas-Jahrhundert stammen und Gültigkeit haben-ich las mal: einem Mann im Staate sowieso ist es gesetzlich erlaubt seiner Frau ein Mal im Monat eine Ohrfeige zu verpassen. Für mich völlig neben der Spur, für die Leute da vielleicht normal.

Abgesehen davon, könnte es nicht möglich sein, dass unsere Moralvorstellungen sich extrem verändert haben? Zum Teil unbestritten gut, aber teilweise eben auch alles andere als gut-ist nur meine Ansicht.

Ich gebe mal ein Beispiel aus der letzten Elternversammlung:
Das Thema Sexualität ist ja Bestandteil des Unterrichts, bereits in niedrigen Klassenstufen, wohl aber abhängig von der Schule (oder?).
So auch bei uns. Nach einer Klassenfahrt wurde dann über die ersten Liebeleien gesprochen, wir reden hier von 10 und 11 Jährigen.

Die Meinungen gingen soweit auseinander, ich war schon leicht verwirrt (das bin wohl ziemlich oft). Einige fanden das einfach nur amüsant, andere völlig in Ordnung und wieder andere haben entschieden, die Kinder Freizeittechnisch nun einzuschränken, damit nichts in dieser Richtung passieren kann (wie war das mit der Parkbank).

Insgesamt aber hatte ich den Eindruck, keiner der jeweiligen Richtungen hat das überhaupt wirklich ernst genommen! Eigentlich alles nur Blabla. Und das ist es was mich erschreckt.
Man muss nicht dramatisieren, aber nur darüber lachen oder das Kind maßregeln in Form von Freizeitentzug und gut ist, das geht nicht, so meine Meinung.

Meine große Tochter hatte auch mal so nen Flitz, poppen mit wem auch immer und wenn dann ein Kind kommt, na egal, dann hat sie was zu tun, so ungefähr. Was so ne Einstellung aber alles mitsich bringt,auch an Gefahren, das zu erklären hat ewig gedauert.

Ich glaube mir gefallen die moralischen Grundsätze die es scheinbar immer weniger gibt einfach nicht und darauf könnten solche "Sachen" entstehen.

...

Gruß riviera, die noch immer darüber nachdenkt ohne zum Punkt zu kommen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2007 10:54
(@nixena)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep!

Wahnsinn! Glauben die denn ernsthaft, mit solchen Gesetzesänderungen die Probleme in den Griff zu bekommen?
Mama mia, wenn ich da an meine Jugend zurückdenke, dann wäre ich jetzt also auch in so einer netten Kartei. Im Prinzip wäre da wohl jeder drinne...
Wie soll man denn bei einer solchen Gesetzeslage seinen Kindern den vernünftigen Umgang mit Beziehungen beibringen?
Mal überspitzt formuliert:
Sobald die Kids dann den Beischlaf pflegen dürfen, dürfen sie ja auch in die Videothek sich nette Filmchen ausleihen...
Was für ein Bild über die Se*ualität kommt denn da bei denen an?

Und meine persönliche Meinung als zukünftiger Elternteil:
Ich hätte es lieber, wenn meine/r Tochter/Sohn ihre Erfahrungen im geborgenen Zuhause machen können,
als heimlich irgendwo in ner Scheune...
Das ist doch nichts unanständiges! Vor allem zeige ich meinem Kind doch damit, daß ich Vertrauen habe und das es zu mir kommen kann, wenn es ernst wird. Es wäre ja ein Widerspruch in sich, meinem Kind zu sagen: Hier hast Du die Pille, aber machen darfst Du es nur, wenn Dich keiner sieht! Ich fände es schrecklich, meinem Kind mitgeben zu müssen, daß S*x etwas Verbotenes ist!

Solche Gesetze verwischen die Grenzen zwischen einer richtigen Vergewaltigung und etwas natürlichem ja komplett!
Das empfinde ich als Selbstbetroffene nicht gut. Wo weiß dann der zukünftige Jugendliche was normal ist und was nicht?
Das eine Vergewaltigung etwas mit "Nicht-Wollen"!!! und mit Gewalt und Grenzüberschreitung zu tun hat und nicht mit dem Alter?
Wieso soll man sich "vergewaltigt" vorkommen, wenn das alles nicht vorliegt?
Wo soll da das Trauma liegen? Und wie soll ich damit umgehen?
Das nimmt doch den Schrecken und die Glaubwürdigkeit der wirklichen Fälle total weg!!!!

Die da oben sollten sich besser mal Gedanken darüber machen, die heutigen Gesetze dahingehend zu ändern, die Strafen höher zu setzen!
Ein Vergewaltiger, der mit 3 Jahren davon kommt, das ist eine Frechheit!
Die machen sich wieder Gedanken in Richtungen, die nicht sinnvoll sind und ganz anders zu lösen wären!!!
Höhere Strafen und eine bessere Aufklärung sprich Prävention sind angesagt und nicht den normalen Bürger zum Täter zu machen! Genauso wie eine bessere Opferbegleitung!

Mir gefällt Deutschland echt immer weniger....
Wieder ein Grund mehr auszuwandern...
Fragt sich nur wohin?

Liebe Grüsse
Nixena

PS: *ironieon*Dann gibt es aber zumindest keine Probleme mehr mit dieser netten Broschüre... *ironieoff* 😉

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 16:25
(@riviera)

Liebe Nixena,

in vielen Punkten kann ich deinem Post zustimmen, in einigen nicht.

Junge Teenies oder wie du sagst zukünftige Jugendliche müssen doch nicht unbedingt S.x haben. Ich weiß es nicht wirklich, aber ich habe so den Verdacht, dass das Alter immer niedriger wird.

Und soweit ich das weiß, ist es auch so, dass gerade junge Mädchen, Jungs natürlich auch, aber gerade eben Mädchen nur schwer Nein sagen können und es nicht tun.

Ich kann ja nicht für andere sprechen, aber aus meiner Zeit weiß ich von Freundinnen, dass die erste Verliebtheit und das erste "mit-einander-gehen" schon mit einer Art Druck verbunden war-nämlich lieber doch zum S.x ja sagen, als den Jungen zu verlieren, der sich vielleicht schnellstens eine sucht, die es mitmacht.

Nicht das ich das als Vergewaltigung ansehe, aber ich denke, es ist durchaus eine nicht so einfach zu sehende Angelegenheit.

Richtig ist absolut, das S.x nicht schlechtes ist und so mancher kann gut die eventuellen Folgen daraus überblicken, aber auf den Großteil dürfte das nicht zutreffen.

Insofern find ich schon gut, wenn man als Eltern dies nicht nur gern zu Hause behütet den Kindern/Jugendlichen zugestehen will sondern vielleicht mal in ne andere Richtung schwenkt.

Meine Jüngste findet so langsam Jungs eher toll als blöd und sicher wäre mir lieber, wenn sie es nicht auf der Parkbank machen. Andererseits muss es denn sobald sein?

Für Prävention ist nicht nur die Politik zuständig-sorry. Dafür sind in erster Linie wir Eltern zuständig.

Nur ein Verdacht, mehr nicht:
Es wird uns Eltern durch neue Gesetze in alle Richtungen, so also auch Schule etc immer mehr aus der Hand genommen.

Die Frage, die sich mir da stellte ist, warum das so ist.

Meine bisherige Antwort für mich selbst ist, dass sich Eltern einfach immer weniger kümmern und zwar so wie es sein sollte. Die Kita kriegt was aufgedrückt, die Schule, etc.

S.x hat einen merkwürdigen Stellenwert bekommen und ich bin sicher nicht prüde. Dennoch ist es mir manchmal mit der Offenheit in diesen Sachen eindeutig zu viel. Von normal kann da keine Rede sein. Es wird gepoppt was das Zeug hält, egal wie und wo und mit welchen Folgen.

Mehr Eigenverantwortung wäre zu einer früheren Zeit angesagt gewesen, das wurde aber außer Acht gelassen und nun schreit wieder das Volk.

Nochmal, ich bin nicht dafür für alles Strafen einfach mal so zu verteilen, einiges ist mehr als unsinnig, aber ich denke einfach wir haben unseren Beitrag geleistet und tun es noch.

Gruß riviera, die hoffentlich nicht missverstanden wird!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 17:30




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mal eine ganz andere Frage: Der Autor ist seriös? Ich meine, die ganzen Beispiele hätte man auch weniger plastisch darstellen können.

???

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 18:03
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe mir 3-4 dieser Expertenberichte angeschaut. Einer scheint ja noch halbwegs zu gehen und Themen realistisch einzuschätzen, genauso wie die Auswirkungen solcherart Gesetzgebung. Aber wenn man sich das Ding von dieser Professorin anschaut! - mir wird schlecht. Freilich, der Autor hat viel interpretiert, doch wenn dieses Gesetz durchkommt, kann genau das passieren. Es gibt keine deutlichen Abgrenzungen zw. Täter und Opfer. Wer und mit welchen Agrumenten definiert z.B. das Wort 'öffentlich' ?

Der Widersinn ergibt sich doch schon, dass man Täter bereits ab 14 Jahre wird, Opfer dagegen bis 18 Jahre bleibt. Bis 18 Jahre wird gesagt, es handelt sich um ein Kind, und ein Kind kann nicht für sich selbst entscheiden. So steht es fast wörtlich drinne in einem "Sachverständigenbericht".
Ebenso findet ein massiver Eingriff in die elterliche Erziehung der Kinder bzw. ganz allgemein statt.

Ich kann nur sagen, dieses Gesetz muss verhindert werden.

Tschau oldie
_________________________________________________
Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 18:27
(@nixena)
Rege dabei Registriert

@riviera:

Um Himmels Willen, ich bin nicht dafür, daß die Kids schon mit 11 oder 12 Jahren ihr erstes Mal hinter sich bringen.
Aber ich denke nicht, daß die Wertigkeit, die ein Kind für sich selbst hat, vom  Staat entschieden werden sollte, sondern daß die Erziehung bei den Eltern dafür obliegen sollte, ob der Sprößling meint, schon soweit zu sein.
Ich kann mich noch gut daran erinnern, daß meine Mutter immer sagte, daß die Jungfräulichkeit etwas besonderes ist und das ein Junge, der Schluß machen möchte, wenn ich ihm diese nicht gebe, keinen Deut wert ist! Das ich sie nur jemandem schenken soll, mit dem ich mir sicher bin. Und ich habe mit meinen Freundinnen auch darüber gesprochen und wir hatten so unsere Zeitpunkte, daß man so und so lange erst mit jemandem zusammen sein möchte, bevor es passiert. Und in der Regel waren das Zeiten von 6 Monaten bis zu einem Jahr. Da die Beziehungen in der Regel schon früher in die Brüche gegangen sind, landete man dann auch nicht im Bett.
Ich denke, es obliegt den Eltern, ihren Kindern die Wertigkeit für das erste Mal klar zu machen und ihnen den Rücken zu stärken, Nein sagen zu können. Ihnen zu sagen, wenn sie Grenzen setzen, daß diese akzeptiert werden müssen und wenn das nicht so ist, daß der Gegenüber es dann nicht wert ist.
Der Staat hat sich in solch einen Prozeß nicht einzumischen!
Und ich möchte ganz sicher nicht die Arbeit der Prävention in die Hände des Staates legen, ganz im Gegenteil!
Diese Arbeit müssen die Eltern machen!
Denn vor allem im zwischenmenschlichem geht es hier dabei, den Kindern zu verdeutlichen, daß Grenzen etwas wichtiges sind!
Wenn sie dann übergangen werden, haben die Kids nämlich auch die größere Chance damit besser klar zu kommen.
Okay, gebe zu, daß es ich im Zusammenhang so gelesen hat, also nochmal zur genaueren Rollenverteilung:
Staat  -  höhere Strafen und Opferhilfe
Eltern  -  Prävention

Du hast Recht, wenn Du nach dem Warum fragst. Warum mischen die sich da ein?
In der Tat scheinen sich immer weniger Eltern darum Gedanken zu machen, wie sie erzieherisch auf die Kinder einwirken sollen.
Aber vielleicht kommt das auch nur so rüber, weil es damals keine Talkshows gab...
Andersherum haben wenige Eltern die Möglichkeit, sich wirklich um den Nachwuchs zu kümmern, da beide arbeiten gehen müssen, um überhaupt leben zu können.
Und ich denke, wenn der Staat meint, sich einmischen zu müssen, dann in diesem Punkt!
Wo bleiben die Gesetze zum Mindestlohn? Wo bleibt die Möglichkeit das Kind ganztags betreut zu wissen?
Wieso konnte früher ein Elternteil zu Hause bleiben? Wieso kann das heute nicht mehr praktiziert werden, ohne an der Armutsgrenze zu leben?
Der Staat hat Möglichkeiten hier einzusetzen, ohne die Gesetze in der persönlichen Freiheit des Einzelnen so krass einzugreifen!
Es liegt doch nicht an den Gesetzen zum Sexualstrafrecht, sondern an der Möglichkeit als Eltern zu agieren.
Und wenn man denn in der glücklichen Lage ist für sein Kind da sein zu können, dann schaffen die Eltern der Freunde/innen es nicht, weil es die finanzielle Situation nicht erlaubt. Und so kommt der Einfluß dieser Kinder, die sich vielleicht vernachlässigt fühlen, etc.pp. auf die eigenen Kinder zu. Und wenn die nicht stark genug sind, klar, dann erliegen die dem Gruppenzwang...
Und nach meinen persönlichen Beobachtungswerten haben die Kids heutzutage doch hauptsächlich so früh S*x, weil sie sich nicht geliebt fühlen und sich diese Liebe irgendwie holen möchten. Und S*x ist laut Fernseh eines der einfachsten Mittel sich Liebe zu holen...
Das ist meiner Meinung nach der Punkt an dem angesetzt werden muss!

Liebe Grüsse
Nixena

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 19:29
(@riviera)

Hallo Nixena,

danke für deine Antwort, find ich toll!

Ich hab dich schon richtig verstanden, ging auch nicht davon aus, dass du deine Kinds frühzeitig zum S.x losschickst.

Dennoch wird heute nunmal lapidarer damit umgegangen. Dafür brauch ich keine Talkshow kucken, das sehe ich in meinem Umfeld oder höre ich von den Eltern.

Im Übrigen denke ich, ganz erheblich ist auch die Trennungsquote und das die Kids sehr einseitig betreut werden. Eben meist von Mama, die ja auch nicht immer artig auf der Couch sitzt (was sie  ja nich soll).

Gemeint ist, da fehlt einfach oft der andere ET, also der Vater, der die erzieherische Rolle mitleben und mittragen kann, die ist enorm wichtig, auch bei solchen Themen.

Unsere Zeit ist und war eine andere, meine ich.

Hm, beide gehen arbeiten? Das ist mir ehrlich gesagt neu. Gut, es mag etliche Mütter geben, die arbeiten, aber die meisten sind doch zuhause.

Nö, der Staat, der ja eigentlich wir selbst sind, hat sich nicht unbedingt um die Betreuung des Kindes zu kümmern. Er sollte zusätzliche Hilfen schaffen.
Ich lebe in einer schnelllebenden Stadt und vermisse das richtige Familienleben. Ich habe den Eindruck, dass die Menschen scheinbar irgendwann entschieden haben sich nicht mehr so um sich zu kümmern, wie es mal war. Weil es unangenehm ist oder belastend oder weil man keine Lust hat, was weiß ich.

Alles spielt ineinander und das muss man sehen. Wir müssen das sehen und wir müssen das ändern, dann hat die Politik weniger "Macht".

Ganztagsbetreuung ist im Anmarsch, ich halte sie für ungut. Aber das ist ein anderes Thema.

Ungeliebte Kinder gibt es schon ewig. Es ist die wenige Zeit die man sich nimmt. Man macht Kinder, dann sieht man wie sich das finanziell auswirkt. Man trennt sich und steht da. Entweder hat man dann keine Zeit wegen arbeiten oder man hat keine Zeit weil man mit sich selbst beschäftigt ist. Sind denn wirklich alle heutzutage in der Lage dem Kind gerecht zu werden? Ich glaube nein.

Wenn ich hinzufügen darf, ausgehend davon dass Mann der Zahlesel ist, dazu gemacht wird, dann wird sich die Ansicht der Mütter nicht ändern. Wo das heute hinführt dank der gesetzlichen Möglichkeiten sieht man, wenn man auch lieber wegkuckt.

Nun denn. Ich denke, die Familienpolitik in Sachen Gesetze muss sich ändern und auch das Strafrecht.

Mit 14 ist man heute schon strafmündig und das find ich persönlich gut. Und mit 18 ist man volljährig, auch das finde ich gut so.

Weniger Larfarigetue würde unseren Kindern und dem was sie so "anstellen" besser bekommen.

Ich meine, wir müssen uns nicht wundern.

Danke nochmal für deine Antwort-tolles Post!

Gruß riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2007 19:48