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Einladung - Mündliche Verhandlung LG Ffm 09.02.

 
(@lotzejong)
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Hallo,

"nebenan" wurde diese Anfrage/Hinweis auf dieses Familien- aber auch Urheberrechtsverfahren gestellt. Nach kurzem Telefonat stelle ich es hier ein.

Werde dort sein.  :puzz:
LG, lotz ejong

Hallo Liste,

im Oktober 2011 hatte ich die Liste über eine mir per Email zugestellte Abmahnung bezüglich der "Weiterleitung von Bildmaterial des Kindes an Fernsehsender mit dem Ziel der Veröffentlichung" in Kenntnis gesetzt. Hintergrund waren vom Hessischen Rundfunk verwendetes Bildmaterial meines Sohnes in der Sendung Maintower vom 15.09.2011, bei dem eines von den im Beitrag gezeigten Bildern und Filmaufnahmen vom begleiteten Umgang nicht gepixelt war. Der Sender hatte hierzu keine Erlaubnis.

Aus dieser Abmahnung entwickelte sich eine Klage und im Wege der einstweiligen Verfügung wurde mir im November 2011 vom Landgericht Frankfurt unter Androhung von bis zu EUR 250.000,- Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft bis zu einem halben Jahr das oben genannte untersagt. Hierzu gab es von meiner Seite einen Widerspruch im Dezember 2011 und nun hat der Richter zu einem Gütetermin und mündlicher Verhandlung über den Widerspruch für den 09. Februar 2012 nach Frankfurt am Main geladen.

Die Verhandlung ist öffentlich, obgleich wir im Widerspruch darauf hingewiesen haben, dass es sich hierbei um eine "Sonstige Familiensache" handelt, da hier der Sohn seinen eigenen Vater verklagt. Zudem ist hierzu die Mutter - obgleich Inhaberin der alleinigen Sorge - nicht vertretungsberechtigt (BGB §1629 iV mit §1795). Zudem könnte auch §1796 (Interessenskonflikt) greifen. Es verklagt mich der seit Jahren reißerische Anwalt der Mutter, der in den parallel beim AG München laufenden Umgangsverfahren das Kind nicht vertreten darf, da mein Sohn schon seit Jahren einen eigenen, gerichtlich bestellten Anwalt hat.

Im Zuge des Münchener Familienrechtsverfahrens hatte die Mutter bereits vom 23. August bis 30. September 2011 wesentliche Teile des Sorgerechts verloren, was der Anwalt in seinem jüngsten Landgerichts-Schriftsatz als "Kommunikationsproblem zwischen Jugendamt und Gericht" herunterspielt. Interessanterweise will die Mutter das Münchener Verfahren eingestellt wissen und hat mit mir eine Teilvereinbarung über den Umgang mit meinem Sohn für das erste Halbjahr 2012 verhandelt, das Umgangs-Verfahren in München ruht nach meinem entsprechenden Antrag nun seit 1 Woche.

Ich lade nun die ortsnahen Mitglieder der Liste sowie Interessierte höflichst ein, mich bei diesem Termin in Frankfurt durch Anwesenheit zu unterstützen. Nähere Infos bei Interesse gerne direkt von mir. Interessant bei diesem Prozess ist insbesondere, wie der Anwalt der Mutter mich als Umgangs begehrenden Vater denunziert. Er ist u.a. stolz darauf und hat das dem Landgericht mitgeteilt, dass er mich vor 2 Jahren per Einstweiliger Verfügung von der Einschulung meines Sohnes fern halten konnte!

 
Gruß
Mike H.

Es ist das Landgericht Frankfurt, Adresse <a href="" http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de">>>hier<<</a> ," Gebäude B, Raum aktuell noch 391, am .09.02.2012 (9.45 Uhr)

PS:Infos zur Prozess-Thematik (Stichwort "Aktivlegitimation" des Anwaltes der Mutter, "Störerhaftung") nehme ich ebenfalls gerne noch entgegen. Danke!!


Anm.: Link klickbar gemacht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.01.2012 12:17