Also ich finde das eigentlich gar nicht so kompliziert.
Am besten ist es sicher, wenn ein Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwächst.
Am unteren Ende steht sicher das Leben auf der Strasse.
Dazwischen gibt es diverse Abstufungen über deren Reihenfolge man unterschiedlicher Ansicht sein kann.
(OK, der VamV stellt sicher auch die obere Position der Liste in Frage aber Fanatiker und Extremisten lasse ich jetzt mal außen vor)
Relativ weit oben sind vermutlich noch, ein leiblicher Elternteil mit einem liebevollen Ersatzelternteil oder Betreuung durch nahe Verwandte, wenn beide Leiblichen nicht zur Verfügung stehen.
Generell finde ich aber, dass die "Ersatzverhältnisse" den natürlichen so weit wie möglich ähneln sollten, um das Kind nicht auch noch mit "exotischen" Verhältnissen zu konfrontieren und dadurch evtl. noch weiter in eine Außenseiterrolle zu bringen.
Dazu gehört aus meiner Sicht auch, das die "Ersatzeltern" möglichst die gleiche Hautfarbe haben sollten wie das Kind und eben möglichst verschiedenen Geschlechtern angehören sollten.
Und das hat absolut nichts damit zu tun, dass ich bestimmte Hautfarben oder sexuelle Neigungen ablehnen würde.
Die Gerichtsentscheidung finde ich jetzt nicht dramatisch, solange das Kind nicht zwangsweise einem leiblichen Elternteil entzogen wird, um es einem Homo-Pärchen zu übergeben.
Es könnte ja durchaus sein, dass ein bestimmtes Homo-Pärchen unter allen zur Verfügung stehenden Alternativen, die beste Option darstellt und das sollte dann auch nicht verboten sein aber wenn ich zu entscheiden hätte und die freie Auswahl zwischen mehreren geeigneten Ersatzeltern hätte, würde ich tendenziell ein Hetero-Paar bevorzugen.
Wenn ich jetzt noch das Vertrauen hätte, dass solche Entscheidungen stets nach obigen Kriterien getroffen werden, wäre eigentlich alles gut.
Leider habe ich dieses Vertrauen heute nicht mehr und befürchte, dass es mittlerweile genug verpfuschte Amtsinhaber gibt, die nur darauf warten, ihr eigenes ideologisches Lebensmodell anderen aufzuerlegen.
Deswegen in Kurzform:
Homo-Adoption zulassen: Ja.
Homo-Eltern als gleichgeeingnete oder gar bessere Option: Nein. Das sollte immer die große Ausnahme bleiben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Insofern kann ich an der Freiwilligkeit des "sozialen" Vaters nichts Positives erkennen. Sie ist lediglich ein Ausdruck der Unverbindlichkeit. Diese "Vaterschaft" ist kündbar.
Kündbar ist die leibliche Vaterschaft auch. Sie kann nur noch auf Papier bestehen. Und wozu dieses gut ist, wissen wir alle.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kündbar ist die leibliche Vaterschaft auch. Sie kann nur noch auf Papier bestehen. Und wozu dieses gut ist, wissen wir alle.
LG LBM
Hier liegt mE des Pudels Kern gleich zweifach:
Die mE unzutreffende Annahme
- die biologische Vaterschaft sei kündbar
- die Kündbarkeit, wenn es sie denn gäbe, beziehe sich nicht auch auf Mütter
W.
Wenn ein Vater meint, nicht mehr Vater sein zu wollen, dann kannst Du ihn mit nichts zwingen. Er hat diese Vaterschaft einfach "gekündigt", ohne dass man/frau/kind irgendwas dagegen tun kann.
Beweis mir das Gegenteil.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn ein Zahlvater kündigt macht er sich strafbar und wird vom Staat mit aller Gewalt verfolgt.
Wenn eine Mutter kündigen will, gibt sie das Kind einfach ab.
Zum Vater, zur Adoption oder einfach in der Babyklappe.
Das ist weder theoretisch noch praktisch strafbar.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Mir ging es um die emotionale Kündigung. Um die Kündigung sämtlicher Verantwortung. Und das "kann" jeder Vater, der nicht will.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Ja aber das kann jede Mutter auch.
Letztlich kann niemand zu Emotionen gezwungen werden und damit ist das eigentlich müssig.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn ein Zahlvater kündigt macht er sich strafbar und wird vom Staat mit aller Gewalt verfolgt.
Wenn eine Mutter kündigen will, gibt sie das Kind einfach ab.
Zum Vater, zur Adoption oder einfach in der Babyklappe.
Das ist weder theoretisch noch praktisch strafbar.
So ist es und von mir selbst bekanntermaßen erlebt.
Hallo Biggi,
Du kannst meine Aussage, dass mir die sexuelle Orientierung Erwachsener gleichgültig ist, ignorieren. Deshalb ist sie trotzdem so. Mir geht es alleine um die Kinder und nicht um die Erwachsenen und da sehe ich es so wie Beppo.
Am besten ist es sicher, wenn ein Kind bei seinen leiblichen Eltern aufwächst.
Dazwischen gibt es diverse Abstufungen über deren Reihenfolge man unterschiedlicher Ansicht sein kann.
Relativ weit oben sind vermutlich noch, ein leiblicher Elternteil mit einem liebevollen Ersatzelternteil oder Betreuung durch nahe Verwandte, wenn beide Leiblichen nicht zur Verfügung stehen.
Generell finde ich aber, dass die "Ersatzverhältnisse" den natürlichen so weit wie möglich ähneln sollten, um das Kind nicht auch noch mit "exotischen" Verhältnissen zu konfrontieren und dadurch evtl. noch weiter in eine Außenseiterrolle zu bringen.
Dazu gehört aus meiner Sicht auch, das die "Ersatzeltern" möglichst die gleiche Hautfarbe haben sollten wie das Kind und eben möglichst verschiedenen Geschlechtern angehören sollten.
Und das hat absolut nichts damit zu tun, dass ich bestimmte Hautfarben oder sexuelle Neigungen ablehnen würde.
Es gibt keinen Bedarf an "Homo"-Eltern von denen kein Elternteil mit dem Kind biologisch verwandt ist. Es gibt genügend andere Adoptionswillige Eltern, die ein Kind adoptieren wollen, deshalb erschließt sich mir auch nicht, weshalb man das gestattet. Und soweit ich weiß ist das ja auch nicht vom Bundesverfassungsgericht mit der Notwendigkeit eine optimale Lösung für Kinder zu finden begründet worden, sondern ausschließlich mit dem Recht der (homosexuellen) Eltern. Dasselbe Gericht hat übrigens keine Probleme damit das natürliche Grundrecht auf Pflege und Erziehung des eigenen Kindes den Vätern von inzwischen einem Drittel aller Neugeborenen vorzuenthalten bzw. eventuell erst durch die Mutter oder ein Gericht verleihen zu lassen. Es ist übrigens das einzige Grundrecht, das erst verliehen werden muss. Und ausschließlich Männer müssen sich dieses Grundrecht erst verleihen lassen. Mütter haben es als natürliches Recht. Dieses Gericht ist andererseits aber sehr besorgt, weil eine verschwindende Zahl von Homosexuellen (nur diejenigen bei denen weder der eine noch der andere ein biologischer Elternteil ist) ein Kind nicht adoptieren dürfen.
Mir ging es um die emotionale Kündigung. Um die Kündigung sämtlicher Verantwortung. Und das "kann" jeder Vater, der nicht will.
Die emotionale Kündigung ist nicht verhinderbar. Dies ist allerdings nicht die Kündigung sämtlicherVerantwortung. Die finanzielle Verantwortung bleibt und die hat eben ein "sozialer" Vater nicht. Die Ursachen emotionaler Kündigung des Umgangselternteils sind vielfältig. Sie können auch im Elternkonflikt liegen. In diesen Fällen weiß der betreuende Elternteil dies aber mit Sicherheit, ist aber nicht bereit etwas zu ändern. In den anderen Fällen kann er nichts ändern.
Beste Grüße,
Hoffmann