Moin,
ich laufe schon seit einiger Zeit um diesen Artikel herum:
http://www.vatersein.de/modules.php?name=News&file=article&sid=426
Erstmal hört sich das mit dem kleinen Sorgerecht ja ganz gut an finde ich. Dann meine Überlegung, dass bei nichtehelichen Kindern der leibliche Vater automatisch von der Sorge ausgeschlossen wird und es dem Godwill der Mutter überlassen ist, ob er denn die gemeinsame Sorge bekommen darf.
Der nächste Lebenspartner hingegen bekommt die kleine Sorge zugeprochen. Für den leiblichen Vater bleibt die Zahlungsverpflichtung. Da wird es für mich arg einseitig zulasten des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
Nun zu Hartz IV. Angenommen die KM und der KV sind Langzeitarbeitslose.
Der KV stellt einen Antrag auf ALG II und kann keinen KU mehr zahlen. Sein Umgangsrecht kann er entweder unter Aufwendung größter finanzieller Anstrengung oder gar nicht wahrnehmen.
KM stellt einen Antrag auf ALG II und der neue Partner wird sowohl für die Frau als auch für das Kind unterhaltspflichtig gemacht. Damit passen dann die Rechte und Pflichten meines Erachtens zusammen.
Aber ich werd das Gefühl nicht los, dass hier der KV systematisch entsorgt wird.
Was meint ihr?
Gruß
eskima
Hallo eskima.
Man muß auch mal sehen, das es keine Dauersorge ist, die dem Stiefelternteil zugesprochen wird, sondern dem Lebensgefährten der mit dem Kind zusammenlebt einfach nur Handlungsbefugnis einräumt. Zum Beispiel der Gang zum Arzt. Ist es nicht für ein Kind "diskriminierend" wenn andere sehen das er keinen richtigen Papa mehr hat? Es ist nicht so, als häte er alle Rechte eines leiblichen Vaters und wenn ein "fremder Mensch" die Rolle des Vaters / der Mutter "übernehmen" möchte, warum sollten ihm Steine in den weg gelegt werden? Hat ein Kind nicht das Recht darauf in einer intakten Familie zu leben?
Ich bin selbst ein Stiefvater der mit nem Zettel in der Tasche zum Kinderarzt mußte. Ist weder für das Kind noch für einen selbst ne schöne Sache. Selbst der Arzt tut sich dann oft schwer, da er Angst hat seine Schweigepflicht zu verletzen, oder die Kompetenz des Gegenüber einzuschätzen. Folgende Aussage erhielt ich: "Die nächste Impfung ist fällig. Kommen sie doch bitte noch mal mit ihrer Frau vorbei." Er wollte das Kind nicht Impfen, ohne zustimmung der KM. ;(
Des weiteren sollte man auch mal beachten, das es Väter gibt die keinerlei interresse an dem Kind haben und Kinder die aus diesem Grund nur den Stiefvater als Papa kennen. Sollte man diesen Kindern das Recht auf einen Vater verwären? Wenn sich die KM vom Steifvater trennt, sollte er dann nicht eine Bezugsperson bleiben? Müssen ein Stiefvater und ein Stifkind dann von heut auf morgen die Gefühle füreinender abstellen? Darf eine Mutter einem Kind dauernd einen neuen Papa vor die Nase setzen? Ist ein Stiefvater nicht auch ein Vater? Fragen über Fragen.
MFG
[Editiert am 22/12/2004 von PhoeniX]
Hallo PhoeniX,
Man muß auch mal sehen, das es keine Dauersorge ist, die dem Stiefelternteil zugesprochen wird, sondern dem Lebensgefährten der mit dem Kind zusammenlebt einfach nur Handlungsbefugnis einräumt. Zum Beispiel der Gang zum Arzt. Ist es nicht für ein Kind "diskriminierend" wenn andere sehen das er keinen richtigen Papa mehr hat? Es ist nicht so, als häte er alle Rechte eines leiblichen Vaters und wenn ein "fremder Mensch" die Rolle des Vaters / der Mutter "übernehmen" möchte, warum sollten ihm Steine in den weg gelegt werden? Hat ein Kind nicht das Recht darauf in einer intakten Familie zu leben?
Das ist die eine Seite der Medaille. Es kann nicht sein, dass der Stiefvater finanziell für das Stiefkind aufkommen muß und auf der anderen Seite nicht mal befugt ist, den Kinderausweis zu verlängern.
Ich bin selbst ein Stiefvater der mit nem Zettel in der Tasche zum Kinderarzt mußte. Ist weder für das Kind noch für einen selbst ne schöne Sache. Selbst der Arzt tut sich dann oft schwer, da er Angst hat seine Schweigepflicht zu verletzen, oder die Kompetenz des Gegenüber einzuschätzen. Folgende Aussage erhielt ich: "Die nächste Impfung ist fällig. Kommen sie doch bitte noch mal mit ihrer Frau vorbei." Er wollte das Kind nicht Impfen, ohne zustimmung der KM. ;(
Kann ich vollkommen nachvollziehen.
Des weiteren sollte man auch mal beachten, das es Väter gibt die keinerlei interresse an dem Kind haben und Kinder die aus diesem Grund nur den Stiefvater als Papa kennen. Sollte man diesen Kindern das Recht auf einen Vater verwären? Wenn sich die KM vom Steifvater trennt, sollte er dann nicht eine Bezugsperson bleiben? Müssen ein Stiefvater und ein Stifkind dann von heut auf morgen die Gefühle füreinender abstellen? Darf eine Mutter einem Kind dauernd einen neuen Papa vor die Nase setzen? Ist ein Stiefvater nicht auch ein Vater? Fragen über Fragen.
G-nau: Fragen über Fragen. Ich bin selbst Mutter einer Tochter deren Vater sich seit dem 6. Lebensjahr konsequent geweigert hat, irgendwelchen Kontakt zum Kind zu haben. Und ich bin die Frau eines Mannes der aus dem Sorgerecht gedrängt wurde, weil die KM nicht konfliktfähig ist.
Die Medaille hat zwei Seiten und ich habe mir meine Meinung noch nicht abschließend gebildet. Das Thema kam bei mir auch grad hoch, weil im Zuge des ALG II die Stiefväter nun für die Stiefkinder aufkommen sollen, wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt. Irgendwie stößt mir das auf, aber dann denke ich: wer Rechte haben will, der muß auch Pflichten übernehmen. Dann wiederum komme ich mir zu hart vor in meiner Argumentation.
Gruß
eskima
*weiterdenkend*
Hallo eskima
Das Thema kam bei mir auch grad hoch, weil im Zuge des ALG II die Stiefväter nun für die Stiefkinder aufkommen sollen, wenn der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt.
Wieso erst seit dem ALG II? Das war schon immer so. Der leibliche meiner Ältesten zahlte nicht. Da ich mit der KM verheiratet war und mein Verdienst für die Ernährung er Familie ausreichte ging das JA davon aus das so was Familienintern geregelt werden muß. Selbst eine Weigerung meinerseits hatte keinen Erfolg. Ich hätte nachweisen müssen, das meine Einkünfte nicht ausreichen um UHV zu beantragen.
MFG
PhoeniX
[Editiert am 22/12/2004 von PhoeniX]
Hallo Phoenix,
Wieso erst seit dem ALG II? Das war schon immer so. Der leibliche meiner Ältesten zahlte nicht. Da ich mit der KM verheiratet war und mein Verdienst für die Ernährung er Familie ausreichte ging das JA davon aus das so was Familienintern geregelt werden muß. Selbst eine Weigerung meinerseits hatte keinen Erfolg. Ich hätte nachweisen müssen, das meine Einkünfte nicht ausreichen um UHV zu beantragen.
Da hast du dich vom Sozialamt schlichtweg leimen lassen. Bis zum 31.12.2004 hat das Sozialamt lediglich die "Vermutung", dass du für dein Stiefkind aufkommst. Laut BGB bist du mit dem Kind aber nur verschwägert und nicht unterhaltspflichtig.
Dieses ändert sich am 1. Januar 2005.
Gruß
eskima
🙂 ...und es dem Godwill der Mutter überlassen ist,... 🙂
Liebe Eskima,
was für eine schöner Verschreiber!!! Ich musste wirklich schmunzeln.
Ich denke Du meintest goodwill = guter Wille, aber Godwill = Gotteswille kommt absolut nicht schlecht!!! 😀
LG Uli
Hallo Uli,
Ich denke Du meintest goodwill = guter Wille, aber Godwill = Gotteswille kommt absolut nicht schlecht!!!
😀
Wie schön, dass du mich auch so verstehst :thumbup:
Gruß
eskima