Auf englisch, aber gut:
http://www.elterlichesorge.de/modules/news/article.php?storyid=797
Darin auch ein Link auf das Originaldokument:
http://www.elterlichesorge.de/uploads/PDdownloads/zaunegger_v._germany.doc
Moin,
danke für die Info. Mir ist das seit zwei Tagen bekannt. Außer den auf der Seite veröffentlichen Inhalten ist kein Hinweis auf irgendeine offizielle Seite enthalten. Meine diesbzgl. Nachfragen blieben unbeantwortet. Nicht dass ich misstrauisch bin, ich gebe es nur zu bedenken.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
kein Hinweis auf irgendeine offizielle Seite ... misstrauisch bin ... bedenken.
-> "HUDOC Database"
-> in dem Baum links den Haken für "Decicions" setzen
-> dann als Suchtext "Zaunegger" eingeben
-> liefert das Word-Dokument als Treffer
Hello!
danke für die Info. Mir ist das seit zwei Tagen bekannt. Außer den auf der Seite veröffentlichen Inhalten ist kein Hinweis auf irgendeine offizielle Seite enthalten. Meine diesbzgl. Nachfragen blieben unbeantwortet. Nicht dass ich misstrauisch bin, ich gebe es nur zu bedenken.
Den Webseite von EGMR hätte ich ganz anders gestaltet. Momentan ist es viel schwer einiges zu suchen und viele kommen damit nicht klar. Deshalb habe ich den Urteil auf mein Server gespeichert und für eine sofortige Download zur Verfügung gestellt. Hier müssen die Besuchern nicht mehr suchen.
Den Hinweis EGMR "Homepage: European Court of Human Rights" steht hier:
http://www.elterlichesorge.de/modules/PDdownloads/singlefile.php?cid=1&lid=29
Ausserdem habe ich keine Anfrage diesbezüglich bekommen, weder per Kontakt Formular noch per Email:
Hello!Den Webseite von EGMR hätte ich ganz anders gestaltet.
Ich auch. Aber mein Angebot hatten sie abgelehnt. Muss an Bürokratieabbau-Stoiber liegen. :rofl2:
Den Hinweis EGMR "Homepage: European Court of Human Rights" steht hier:
DAS hatte ich durchaus gelesen.
Ausserdem habe ich keine Anfrage diesbezüglich bekommen, weder per Kontakt Formular noch per Email:
Ich hatte auch nicht behauptet, bei dir nachgefragt zu haben. Ich habe eigene Quellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich häng's mal hier dran:
Cem Özdemir zum §1626a und dem EGMR-Verfahren:
http://www.abgeordnetenwatch.de/cem_oezdemir-651-12363--f111719.html#frage111719
Jungs, es geht voran...
Moin!
Weiß eigentlich jemand, wie lange die Verfahren beim EGMR von der Annahme bis zur Entscheidung dauern?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Es soll schon Fälle gegeben haben, die noch zu Lebzeiten des Klägers entschieden wurden. :exclam:
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo!
Es soll schon Fälle gegeben haben, die noch zu Lebzeiten des Klägers entschieden wurden.
Ich habe eine ernsthafte Frage gestellt.
Hab jetzt mal im Fall Haase nachgesehen: Etwas mehr als zwei Jahre hat es seit Einreichung der Beschwerde im März 2002 gedauert.
Nach der Annahme der Beschwerde im Januar 2003 folgte das Urteil im April 2004.
Auf den Fall Zaunegger bezogen, dürfte also etwa Mitte nächsten Jahres ein Urteil kommen.
Was hat das mit Lebzeiten zu tun?
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Nimm mal den Instanzenweg dazu, den du vorher durchlaufen musstest um überhaupt bis da hin zu kommen, wo deine Zeitrechnung beginnt.
Aber ich will dir keineswegs den Schneid abkaufen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Weiß eigentlich jemand, wie lange die Verfahren beim EGMR von der Annahme bis zur Entscheidung dauern?
Ich geh' mal davon aus, dass auch der EGMR nicht einfach einen Fifo-Stack bearbeitet, sondern sich bewusst einmischt, genau, wie es das Bundesverfassungsgericht ja auch macht. Oder war es etwa, Zufall, dass das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung zum Betreuungsunterhalt veröffentlicht hat, wenige Tage, bevor der Bundestag die Unterhaltsreform beschliessen wollte?
Genauso wenig ist es Zufall, dass das EMGR über die Annahme des Falls Zaunegger (der da immerhin seit 2004 rumliegt!) genau in dem Moment entscheidet, in dem das Zypries sich offen dazu bekennt, dass es sich nicht für den Beobachtungsauftrag des Bundesverfassungsgerichtes interessiert.
D.h. wie lange sich das EMGR Zeit lässt hängt auch davon ab, was die Bundesregierung weiter tut. Und das ist die eigentliche Nachricht, wir sind nicht mehr allein 🙂
@ pappasorglos
Dann können wir darauf hoffen, dass es schnell geht. Denn Zypries hat ja nach wie vor keine Erkenntnisse aus ihren Erhebungen, und hat das vorm EGMR ja auch ausdrücklich eingeräumt. Da auch keine Gesetzesinitiative läuft, ist das Signal an den EGMR nun ja eindeutig und da ist die Einmischung, wie Du sagst, sicherlich kein Zufall.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer.
@ beppo
Das ist schon richtig, aber es geht doch hier allein darum, dass die Sache jetzt endlich beim EGMR angenommen wurde? Und ich wollte nur wissen, wie lange es nach einer Annahme noch dauern kann.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Jaa, du hast ja recht! Ich sollte mein Schandmaul nicht überall dazwischen schieben. :redhead:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.