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Familiengesetz->1965 und heute

 
(@madking)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich habe schon diverse Bücher in der UNI- und Stadt Bibilothek durchforstet, leider ohne Erfolg.
Leider konnte ich nichts darüber finden, ob ein nichteheliches Kind 1965 genauso legitimiert war und die gleichen Rechte hatte wie ein eheliches. Wo könnte ich noch suchen, um den Gesetzestext zu finden?
Oder noch besser wäre, wenn ihn jemand parat hätte.

Vielen Dank

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 11:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das BGB in den jeweils gültigen Fassungen ab 1965 dürfte dir weiter helfen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.06.2006 12:02
(@madking)
Schon was gesagt Registriert

Dachte ich auch, aber ich suche anscheinend an der falschen Stelle

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 12:18