Benachrichtigungen
Alles löschen
Hallo,
Ich habe schon diverse Bücher in der UNI- und Stadt Bibilothek durchforstet, leider ohne Erfolg.
Leider konnte ich nichts darüber finden, ob ein nichteheliches Kind 1965 genauso legitimiert war und die gleichen Rechte hatte wie ein eheliches. Wo könnte ich noch suchen, um den Gesetzestext zu finden?
Oder noch besser wäre, wenn ihn jemand parat hätte.
Vielen Dank
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 11:52
Dachte ich auch, aber ich suche anscheinend an der falschen Stelle
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2006 12:18