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[Grundsatzanfechtung/Grundsatzdiskussion] Rechte der Väter

 
(@joerglempfer)
Schon was gesagt Registriert

Als Vater zahle ich meinen Kindesunterhalt, so wie es mir die Düsseldorfer Tabelle vorschreibt.  Zwangsweise "verdonnert" ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter (den Vater) zusätzlich noch zur Wochenendarbeit. Der Vater hat einen Mehrverdienst von rund 200 Euro. Von diesen zusätzlichen 200 Euro werden 140 Euro zugunsten der Kinder und somit der Kindesmutter zugesprochen.  Von diesen 200 Euro würde der oben genannte Vater sein eigenes Leben und das seiner Kinder "in seinem Bereich" gerne aufwerten.

Mir selbst stellt sich die Frage, warum dieses zusätzlich verdiente Geld, wofür der Kindesvater hart arbeiten musste, der Kinder ,bei der Mutter, und nicht der Kinder, bei ihrem Vater bzw. dem Vater FÜR SEINE KINDER zugesprochen wird.

Welchen Vater ergreift denn da bitte noch die "Arbeitswut", wenn er zusehen muss, wie er Tag für Tag Überstunden schiebt und somit den Lebensstandart seiner Ex-Frau aufwertet und selber kaum über der Armutsgrenze leben muss?

13 Prozent Kindersunterhaltserhöhung? Wofür bitte? Der Vater bekommt ja auch keine 13 prozentige Lohnerhöhung.

Durch diese 13 prozentige Erhöhung und die dadurch entstehende Lebensaufwertung (bei den Müttern) werden die Väter noch mehr in den Hintergrund des Lebens der Kinder gerückt.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2010 19:12
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ JoergLempfer,

diese Sachverhalte sind bekannt - und von einem Internet-Forum nicht zu ändern. Sie öffentlich zu beklagen ist also eher müssig...

Diskutiere sie stattdessen mit dem Bundestagsabgeordneten Deines Vertrauens. Oder starte eine Petition. Oder mach bei der nächsten Wahl Dein Kreuz an der richtigen Stelle.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 19:20
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Willkommen Joerg,

manches ist im Familienrecht schwer zu verstehen, geschweige denn zu akzeptieren.
Darum sind wir hier, und tauschen uns aus.
Mit Deiner Betrachtung der Unterhalts"anpassung" hast Du vollkommen Recht und bist hier willkommen, Deine Meinung zu diskutieren.

Dir wird hier auch noch Rat gegeben, wie DU mit Deiner Situation umgehen kannst.

greetz e.

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 19:54
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Jörg,

Zwangsweise "verdonnert" ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter (den Vater) zusätzlich noch zur Wochenendarbeit. Der Vater hat einen Mehrverdienst von rund 200 Euro. Von diesen zusätzlichen 200 Euro werden 140 Euro zugunsten der Kinder und somit der Kindesmutter zugesprochen.  

Pragmatischer Vorschlag: Wenn möglich, dann versuch' beim nächsten Mal mit deinem Chef auszuhandeln, dass du als Ausgleich für die Wochenendarbeit kein zusätzliches Geld erhältst, sondern dafür einen Ausgleich in Zeit bekommst; also z.B. mal einen Tag Sonder-Urlaub oder eine Gutschrift auf dem Gleitzeit-Saldo, wenn es in deinem Job so etwas gibt. Wie du ja gerade leidvoll erlebt hast - auf alles, was wie Euros aussieht, stürzen sich die Geier. Daher, gestalte deine Verhältnisse so, dass die Geier erst gar keine Beute wittern.

Übrigens, der Vollständigkeit halber, du hast nur die Hälfte dieser Geschichte erzählt. Für die 60 Euro, die bei dir geblieben sind, hat dein Arbeitgeber nämlich schätzungsweise 360 Euro aufgewendet: Auf die vielleicht 300 Euro, die du Brutto mehr hattest, musste dein Arbeitgeber nämlich noch 60 Euro AG-Anteil zur Sozialversicherung drauflegen;  von deinen 300 Euro brutto fließen anschließend z.B. 100 Euro an Steuern und AN-Anteil zur Sozialversicherung ab, damit du auf deine 200 Euro netto kommst, und dann verdonnert dich der Staat dazu, davon 140 Euro als Unterhalt abzuliefern. Also: Von den 360 Euro, die deinem Arbeitgeber deine Arbeit wert war, zwackt der Staat 160 Euro für seine eigenen Kassen ab und schiebt weitere 140 Euro von dir zu deiner Ex weiter. Im Klartext: Von dem, was du erwirtschaftest, bleibt dir gerade mal ein Sechstel zur eigenen Verfügung.

13 Prozent Kindersunterhaltserhöhung? Wofür bitte? Der Vater bekommt ja auch keine 13 prozentige Lohnerhöhung.
Durch diese 13 prozentige Erhöhung und die dadurch entstehende Lebensaufwertung (bei den Müttern) werden die Väter noch mehr in den Hintergrund des Lebens der Kinder gerückt.

Nun, immerhin passt das doch wunderbar ins Leitbild des deutschen Familienunrechts, dass Trennungsväter gefälligst zahlen und ansonsten die Klappe halten sollen? Nicht, dass ich das jemals akzeptieren werde, aber so läuft das hierzulande. Und mach' bitte bei der nächsten Wahl einen großen Bogen um die fünf großen Parteien, d.h. Union, SPD, FDP, Grüne und Linkspartei; die sind nämlich allesamt annähernd gleich väterfeindlich.

Aber, wieder konkret zu deinem Fall: Du sprichst von einer Erhöhung um 13%. Ist das der Betrag, den du selbst seit Jahresanfang mehr zahlen sollst, mit der Begründung "geänderte Düsseldorfer Tabelle"? Dann schau bitte mal nach, ob du den Mindestunterhalt zahlst (d.h. Zeile 1 der Düsseldorfter Tabelle) oder mehr als das; denn die 13% gelten idiotischerweise nur für Leute, die besonders wenig verdienen und deshalb "nur" den Mindestunterhalt zahlen - alle anderen müssten gegenüber der DT 2009 eigentlich um eine Zeile niedriger eingestuft werden, da die DT 2010 laut Anmerkung 1 nur noch von zwei Unterhaltsberechtigten ausgeht statt wie bislang von drei. Es scheint aber so zu sein, dass diese Änderung der Düsseldorfer Tabelle von Kindesmüttern, Jugendämtern und gegnerischen Anwälten schon mal "vergessen" wird. Wenn man's nämlich berücksichtigt, dann sind's nicht 13% mehr, sondern "nur" noch 5% mehr. Das ist zwar immer noch mehr als jede normale Lohnerhöhung (zumal die Lohnerhöhungen beim Unterhalt ja allein schon dadurch eingepreist sind, dass man mit höherem Einkommen auch in einer höheren Zeile der DT landet); aber zumindest ist es nicht ganz so abartig wie diese 13% ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2010 21:03