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haften für sozialfhilfe der Ex???

 
(@oli-bt)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen!
Ich habe schonmal vor ein paar Wochen erzählt das ich mich vor ca 4/6 Monaten von meiner damaligen Freundin getrennt habe. Mit Ihr zusammen habe ich eine kleine süsse Tochter. Nun hab ich rießen Probleme mit ihr weil sie mir die kleine nicht mitgeben will und sie ständig will das ich alleine zu ihr nachhause komme...
Früher hat es eben riesen Probleme gegeben weshalb ich heute nicht zu ihr alleine gehen möchte. Sie meinte jedoch dass das Jugendamt meint es sollte aufjedenfall so sein da die kleine keinen Bezug zu mir hat. Was das JA aber nicht weis ist, das ich mit der kleinen und der Ex über 1,5 Jahre zusammen gewohnt habe. Die dürften das auch eigentlich nicht wissen, weil meine Ex zu dem Zeitpunkt Sozialhilfe empfangen hat.
Nun habe ich bald einen Termin beim JA wo ich vorsprechen soll... Ich würde ihnen gerne sagen das die kleine einen sehr guten Bezug zu mir hat, da ich ja lange mit ihr zusammen gewohnt habe. Das ist jetzt eben ca 4-6 Monate her... Nur was soll ich machen wenn ich jetzt für die Sache haften soll? Immerhin wusste ich zudem Zeitpunkt garnicht das meine Ex Sozialhilfe bekommen hat... Können die mir da irgendwas? Ich hab mal gehört das wenn die Ex alleine dafür haften muss wenn die da was unternehmen sollten.

Ich will es dem JA aber aufjedenfall sagen, denn ich möchte zu meinem Recht mit meiner kleinen kommen. Ich seh es nichtmehr ein das sie mit mir machen kann was sie will obwohl ich auch ein Recht darauf habe. Ich bin seit ca 2 Wochen Arbeitslos und warte eigentlich nur noch auf den Bescheid damit ich beim Anwalt nichts bezahlen brauche (hab mich da schon erkundigt)....

Wäre super wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Gruß, Oli

Wer Rechtschreibfehler findet darf sie gerne behalten 😉

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2004 11:44
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Oli,

ich denke dir bleibt nichts anderes übrig als die Karten auf den Tisch zu legen. Wenn du um eure Tochter kämpfen möchtest, muss offiziell werden, daß du 1,5 Jahre mit ihr zusammen gelebt hast.
Ich weiss nicht genau, was da auf euch zukommt, was den Sozialhilfebetrug angeht.
Es wird schwer für dich zu beweisen, daß du von der Sozialhilfe nichts gewusst hast.
Fakt ist aber, daß als Sozialhilfeempfängerin, deine Ex verpflichtet gewesen wäre, die Änderung der Lebensweise zu melden.
Hast du schon Kontakt zu einem Anwalt? Dann bespreche mit ihm, was da auf dich zukommen kannst.
Wenn es nach aussen hin so aussieht, daß ihr nie zusammen gewohnt habt, denke ich, schwinden deine Chancen.
Sie wird doch sicher immernoch Sozialhilfe bekommen, oder?
Dann wird sie nämlich das veruntreute Geld zurückzahlen müssen. Bei der Ex meines LG wird das in Form eines Zinslosen Darlehens in Höhe von EUR 50,- monatlich von der Beihilfe abgezogen.

Also, lieber die Wahrheit auf den Tisch, sonst kommst du aus der Mühle nicht raus.
Viel Glück dabei

Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2004 12:22
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

üblicherweise haftet außer dem Antragsteller selbst niemand für die Auskunftspflicht, da der "Mitwohnende" nicht mitwirkungspflichtig ist.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2004 17:53