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Heute im Bundestag

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

** HEUTE IM BUNDESTAG * PRESSEDIENST DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES **
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Berlin: Mo, 31.01.2005 Redaktionsschluss: 14:30 Uhr (000)

1. MITWIRKUNGSRECHTE DES BUNDESTAGES IN EU-ANGELEGENHEITEN AUSWEITEN
2. UNION FORDERT KONZEPT FÜR MAUER-MAHNMAL IM MARIE-ELISABETH-LÜDERS-HAUS
3. LIBERALE WARTEN AUF DEN DRITTEN VERSORGUNGSBERICHT
4. KOALITION: VORBEHALTSERKLÄRUNG ZUR UN-KINDERRECHTSKONVENTION ZURÜCKNEHMEN
5. FDP WILL EINFACHERE VERFAHREN FÜR VATERSCHAFTSTESTS
6. REGIERUNG SOLL RECHTLICHEN STATUS PRIVATER SICHERHEITSLEUTE KLÄREN

Familie/Antrag
KOALITION: VORBEHALTSERKLÄRUNG ZUR UN-KINDERRECHTSKONVENTION ZURÜCKNEHMEN

Berlin: (hib/SAS) Die Vorbehaltserklärung, die Deutschland bei der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahr 1992 nach Abstimmung mit den Bundesländern abgab, hat SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Widerspruch veranlasst.

In ihrem Antrag (15/4724) setzen sie sich dafür ein, dass die Erklärung zur UN-Kinderrechtskonvention zurückgenommen wird, da aus ihrer Sicht sonst die Glaubwürdigkeit Deutschlands in Sachen Stärkung der Kinderrechte auf internationaler Ebene leiden wird.

Nach dem Willen der Abgeordneten soll die Bundesregierung darüber erneut mit den Landesregierungen verhandeln. Um die Rücknahme der Erklärung werde bereits seit mehreren Jahren politisch gerungen, heißt es weiter.

Die Erklärung werde zwar in ihrem ausländerrechtlichen Teil als Interpretationserklärung ohne Rechtsfolgen bewertet, sie schmälere aber den insgesamt positiven Blick auf die Situation der Kinderrechte hierzulande.

Als Streitpunkt gilt dabei die Frage, ob ausländische Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren bei der Einreise in die Bundesrepublik und mit Blick auf ihren Aufenthalt nach Erwachsenen- oder Kinderrecht behandelt werden.

Politischen Handlungsbedarf leitet die Koalition auch aus einer EU-Richtlinie "über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen als Flüchtlinge oder Personen, die anderweitig internationalen Schutz benötigen, und über den Inhalt des zu gewährenden Schutzes" ab.

Nach dieser Reichtlinie soll unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen unter 18 Jahren eine besondere rechtliche Stellung eingeräumt werden. Die Bundesregierung soll deshalb prüfen, wie der ausländerrechtliche Vorbehalt zurückgenommen werden kann.

Bestärkt sieht sich die Koalition in ihrer Haltung auch durch den UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes, der im vergangenen Jahr anlässlich einer Anhörung zur Umsetzung der Kinderrechtskonvention Deutschland eine Führungsrolle bei den Kinderrechten zugestand, aber auch feststellte, dass es für die Bundesrepublik im Zusammenhang mit der Vorbehaltserklärung weiteren Handlungsbedarf gibt.

Im Weiteren fordern die Fraktionen, das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, das den Verkauf von Kindern, Kinderprostitution und Kinderpornografie anspricht, dem Parlament zügig zum Beschluss vorzulegen und anschließend in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Auch soll die Bundesregierung die Kinderrechtskonvention in Sprachen übersetzen lassen, die von Minderjährigen mit Migrationshintergrund gesprochen werden und einen Nationalen Aktionsplan "Für eine kindergerechte Welt" vorlegen.

Recht/Antrag
FDP WILL EINFACHERE VERFAHREN FÜR VATERSCHAFTSTESTS

Berlin: (hib/VOM) Für einfachere Verfahren der Vaterschaftstests setzt sich die FDP-Fraktion in einem Antrag (15/4727) ein. Die derzeitigen Möglichkeiten, die Vaterschaft überprüfen zu lassen, würden als unzulänglich erachtet, weil es diese Möglichkeit nur im förmlichen Vaterschaftsanfechtungsverfahren oder mit Zustimmung von Mutter und Kind gebe.

Auch seien die beweisrechtlichen Hürden eines solchen Verfahrens sehr hoch. Bei Zweifeln über die Vaterschaft sollte sich der Vater nicht gleich vom Kind lossagen müssen, so die Liberalen, sondern sich zunächst Gewissheit verschaffen können.

Der Gesetzgeber sei gefragt, ein Verfahren zu entwickeln, das die Grundrechte aller Beteiligten wahrt. So sollten alle Personen, die eine Vaterschaft anfechten können, auch ein Verfahren einleiten dürfen.

Die Abstammungsverhältnisse sollten unabhängig von einer Anfechtungsklage festgestellt werden können. Auch sollte die Abstammung aufgrund richterlicher Anordnung eines DNA-Analyse-Tests ermittelt werden.

In Konfliktfällen müsse dem Kind ein Verfahrenspfleger beigeordnet werden. Ferner seien die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels an der Vaterschaft oder der Abstammung niedriger zu setzen als bei der Vaterschaftsanfechtungsklage, fasst die FDP ihre Vorschläge für eine Gesetzesinitiative der Regierung zusammen.


DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2005 00:37