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Heute im Bundestag: Das Sorgerecht der Eltern überprüfen

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Berlin:    Mi, 27.09.2006    Redaktionsschluss:    10:00 Uhr    (279)

Petitionsausschuss
DAS SORGERECHT DER ELTERN ÜBERPRÜFEN

Berlin: (hib/CMU)    Für eine Überprüfung des elterlichen Sorgerechts hat sich der Petitionsausschuss eingesetzt. Am Mittwochmorgen beschloss er einstimmig, das entsprechende Gesuch an die Bundesregierung "als Material" zu überweisen und dem Bundestag "zur Kenntnis" zu geben.

Der Ausschuss hat zu dem Thema mehrere Petitionen erhalten. Die Petenten fordern, dass das Sorgerecht für Kinder von verheirateten und unverheirateten Eltern gleich geregelt wird. Es sei rechtswidrig, wenn Mütter von unehelichen Kindern allein darüber entscheiden dürften, wer für die Kinder sorgt.

Nach Ansicht des Ausschusses können die Petitionen in das weitere Gesetzgebungsverfahren einbezogen werden. Es müsse geprüft werden, ob die Gesetze zum Sorgerecht auch "vor der Wirklichkeit Bestand" hätten.

Er weist jedoch darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelungen für verfassungskonform hält. Danach wird der Mutter eine stärkere Rechtsstellung eingeräumt: Der Vater erhält nur ein Sorgerecht, wenn die Mutter damit einverstanden ist.

Grund dafür sei, so die Abgeordneten, dass uneheliche Kinder nicht nur in intakten Lebensgemeinschaften geboren würden, sondern auch in "flüchtigen und instabilen Beziehungen". Ein gemeinsames Sorgerecht sehe der Gesetzgeber deshalb nur vor, wenn beide Eltern dem zustimmten.

Der Petitionsausschuss verweist in diesem Zusammenhang auf eine Studie des Justizministeriums, nach der 75 Prozent aller geschiedenen Eltern ihre gemeinsame Kindererziehung fortsetzen. Die bestehenden Gesetze zur Förderung der gemeinsamen Sorge hätten sich daher grundsätzlich bewährt.

Allerdings müssten die Rechte von Kindern gestärkt werden, wenn deren Eltern sich nicht auf ein gemeinsames Sorgerecht einigen könnten. Schnellere Verfahren und stärkere Mitwirkungsrechte für die betroffenen Kinder seien daher notwendig.


Nach der Steilvorlage des Petitionsausschusses, der, so weit ich informiert bin, keine Wertungen abgeben darf, dürfte es der BVerfG-Richterin Zypresse in spe nicht schwer fallen, das Ansinnen zu blocken.

Zudem: Jüngst gingen vom BMJ E-Mail-Fragebögen an (ausgesuchte) RAs. Hierin wurde ausschließlich zur Thematik des ne-Mütter-ASR gefragt und ob Väter wann wi eof mit welchem Ergebnis beim RA vorstellig wurden, um eben das GSR oder das ASR zu erhaschen.

Das zeigt wieder einmal, mit welchen dummen Methoden gearbeitet wird. Ein informierter Vater wird einen Vorstoß in diese Richtung eher nicht machen. Teils aus monetären Beweggründen als auch aus Gründen der Ergebnislosigkeit.

Durch die Befragung wird natürlich eine Zahl entstehen, die rechtfertigt, am ne-Mütter-ASR nichts zu ändern. Schlußendlich will das BMJ schließlich nicht den VAMV e.V. gegen sich einstimmen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 18:33
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Was auch immer dabei rauskommt.

Vor 5 Jahren hätte sich niemand getraut, das zu diskutieren. Daher kann ich nur sagen: weiter so :thumbup:. Mit oder ohne Leyer.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 18:56
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zudem: Jüngst gingen vom BMJ E-Mail-Fragebögen an (ausgesuchte) RAs. Hierin wurde ausschließlich zur Thematik des ne-Mütter-ASR gefragt und ob Väter wann wi eof mit welchem Ergebnis beim RA vorstellig wurden, um eben das GSR oder das ASR zu erhaschen.

Das zeigt wieder einmal, mit welchen dummen Methoden gearbeitet wird. Ein informierter Vater wird einen Vorstoß in diese Richtung eher nicht machen. Teils aus monetären Beweggründen als auch aus Gründen der Ergebnislosigkeit.

Durch die Befragung wird natürlich eine Zahl entstehen, die rechtfertigt, am ne-Mütter-ASR nichts zu ändern. Schlußendlich will das BMJ schließlich nicht den VAMV e.V. gegen sich einstimmen.

Ich hatte mich nicht an den Petitionsausschuss gewannt, sondern an das BMJ, und mit genau dieser Referentin korrespondiert, die auch die von Dir erwähnte Umfrage macht. Hab' Ihr das auch zu bedenken gegeben, dass man nicht das Konfliktpotential  eines Gesetzes, das den betroffenen den Rechtsweg verschliesst, bei Rechtsanwälten ermitteln kann. Hab' darauf aber keine Antwort bekommen. Immerhin hat sie eingesehen, dass die Zahlen des statistischen Bundesamtes zu den Sorgeerklärungen unbrauchbar sind und sie wollen den Fragebogen so ändern, dass auch die Jugendämter verstehen, was sie da reinschreiben müssen. Aber trotz dem Zahlensalat kann man ganz gut abschätzen, dass ca. 70% aller nichtehelichen Kinder in Lebensgemeinschaften hineingeboren werden, aber nur für ca. 35% die gemeinsame Sorge erklärt wird. Das Verfassungsgericht war in dem erwähnten Urteil noch der Meinung: "Diese Zahlen lassen nicht darauf schließen, dass nichteheliche Kinder inzwischen in der überwiegenden Zahl der Fälle in eine häusliche Gemeinschaft von Mutter und Vater hineingeboren werden." Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast.

Es wird wohl was passieren, aber die Gefahr besteht, dass es nur die gerichtliche Einzelfallprüfung werden wird, und das wird nichts ändern. §1626a muss einfach weg, das GSR an die Vaterschaftsanerkennung gekoppelt werden. Ich bleib dran...

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2006 13:19
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

folgende Auskunft dazu vom rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion:

"vielen Dank für Ihr Schreiben vom 25.10.2006 und die Übersendung der beiliegenden Unterlagen. Wir haben uns mit der Ausgestaltung des Sorgerechts bei nicht verheirateten Eltern bereits intensiv befasst. Wie Sie wissen, haben wir Anfang letzten Jahres eine fraktionsinterne Expertenanhörung dazu durchgeführt. Wir teilen Ihre Ansicht, dass das geltende Recht reformiert werden muss. Die derzeitige Regelung, nach der die gemeinsame Sorge an die Zustimmung der Mutter geknüpft ist und jenseits dessen für den Vater keine Möglichkeit besteht, die gemeinsame Sorge zu erlangen, ist unseres Erachtens zu starr. Der Meinungsbildungsprozess hinsichtlich der Frage, wie wir das Regel-Ausnahmeverhältnis ausgestalten wollen, d.h. ob die gemeinsame Sorge unter bestimmten Vorraussetzungen Kraft Gesetzes bestehen soll oder ob wir den Gerichten die Möglichkeit geben sollen, die Zustimmung der Mutter zu ersetzen, ist noch nicht abgeschlossen.

Das Bundesjustizministerium hat zu dieser Problematik vor kurzem eine Umfrage bei Familienanwälten und Jugendämtern durchgeführt. Sobald uns die Auswertung vorliegt, werden wir uns erneut mit der Thematik befassen."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.11.2006 11:19
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo alle miteinander,

Hier nun mal an alle, die sich mit dem Gebiet des Sorgerecht auskennen.

Ich hatte heute ein sehr nettes Gespräch mit meinem zuständigen JA.
Dabei kam seitens des JA. zum Ausdruck, das eine Gesetzesänderung in Planung ist, was das Sorgerecht angeht.

Die Sachberarbeiterin sagte zu mir, die Planung, sieht so aus, das in Zukunft beide Elternteile, auch wenn sie nicht miteinander verheiratet sind, bzw. es waren, das gemeinsame Sorgerecht haben werden, also so, wie bei verheirateten Eltern, automatisch.
Wann natürlich diese Planung bzw. das Gesetz, wenn es so kommt, in Kraft treten würde, das konnte sie mir auch nicht sagen, genauso wenig, ob es dann auch rückwirkend für die Väter zu treffen wird, die jahrelang, oder jetzt erst darum kämpfen, das Sorgerecht zu bekommen.

Nun meine Frage, weiß denn einer von Euch etwas schon darüber?

MfG.    Mad

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 13:27
(@nixena)
Rege dabei Registriert

Hi Mad!

Leider kann ich Dir dazu auch nichts sagen,
aber enorm cool wäre das auf jeden Fall.
Wenn ich bedenke, daß ich jetzt erstmal mit meinem Schatzi zum JA laufen kann,
um dort erstmal die Vaterschaftsanerkennung zu unterschreiben und dann die Sorgerechtserklärung abzugeben.
Es wäre Zeit für ein solches Gesetz!

Leider hab ich noch keine Ahnung, wann der Termin bei uns im JA ansteht, aber falls bis dato
keine Infos aufzutreiben sind, werde ich mal bei unserer/em SA nachfragen. Kann nur etwas dauern,
ich bin erst im fünften Monat :).

Liebe Grüsse
Nixena

"Das Leben eines Menschen ist das, was seine Gedanken daraus machen" Marc Aurel

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 13:44
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Nixena,

Danke dir für dein Kommentar,

In erster Linie geht es ja darum, das der Vater,der nicht verheiratet war, den gleichen Anspruch dann hat, wie die Kindesmutter, seine Rechte und auch Pflichten warnehmen kann, zum Wohle für das Kind, immer im Augenschein.
Denn, welche Rechte hat man, wenn man nicht das gleiche bzw. gemeinsame Sorgerecht hat, wie die KM. ??? So gut, wie keine.

MfG.  Mad

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 14:42
(@PhoeniX)

Leider funktioniert mein Scaner noch nicht.  😡

Habe von meinem Abgeorneten einen Brief bekommen in dem die neue Gesetzesplanung beschrieben ist. Es sollen Elemente des sog. Cochemner Modells übernommen werden und die Ausübung des Umgangs soll erleichtert werden. Auch sollen die Zwangsmittel gegen Ordnungsmittel ausgetauscht werden. Von einem generellen gemeinsamen Sorgerecht wird dort jedoch nicht gesprochen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 16:20
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @all!

In erster Linie geht es ja darum, das der Vater,der nicht verheiratet war, den gleichen Anspruch dann hat, wie die Kindesmutter, seine Rechte und auch Pflichten warnehmen kann, zum Wohle für das Kind, immer im Augenschein.

Und selbst wenn das SR gesetlich neu geregelt werden sollte, heisst das noch lange nicht, dass alle "unehelichen" Väter rückwirkend GSR kriegen würden.
Also Abwarten und Tee trinken und nicht den Tag vor dem Abend loben.

Grüße ausm Süden
Marco
(der es nach wir vor armselig findet, dass das deutsche Familienrecht nichtverheirateten Vätern kaum Rechte, aber umso mehr Pflichten einräumt)

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 16:25
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mad,

nein, rückwirkend gibt es das GSR dann nicht, denn es herrscht generell ein im GG geregeltes Rückwirkungsverbot für Gesetze. Das heißt, jeder Mensch muss zum Zeitpunkt eines Tuns, Duldens oder Unterlassens davon ausgehen können, dass zu diesem Zeitpunkt die Gesetzeslage greift, die an diesem Zeitpunkt gültig war.

Vereinfacht ausgedrückt: Wenn Du heute einen Mord begehst und morgen wird auf Mord die Todesstrafe als einzige Strafe neu eingeführt, wirst Du mit Lebenslänglich bestraft und der, der morgen mordet, mit der Todesstrafe.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 17:50




 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo LBM,  Martin und Marco ,

Nun gut, ich lasse mich überraschen, welche Gesetzesänderung kommt und wie diese dann aussieht, in Bezug auf uneheliche Kinder und das gemeinsame Sorgerecht.
Falls natürlich solche Gesetzesänderung mal kommt, das automatisch beide Elternteile das Sorgerecht haben, auch bei einen unehelichen Kind, kann man diese ja nur begrüßen.
Das wäre ein großer Schritt nach vorn, im Sinne der Kinder.

MfG.  Mad

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 20:08
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nun gut, ich lasse mich überraschen, welche Gesetzesänderung kommt und wie diese dann aussieht, in Bezug auf uneheliche Kinder und das gemeinsame Sorgerecht.

Rechnest Du mit einer Oster- oder Weihnachtsüberraschung? Sie wird wohl erst kommen, wenn Weihnachten und Ostern auf einen Tag fällt. Für die Vorfreude könntest Du Dich bei abgeordnetetnwatch in die Liste der Interessierten eintragen, falls Frau Zypries sich doch nochmal herrablässt, den Vätern zu erklären, was sie von ihren Grundrechten hält:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639--f93186.html#frage93186

Der Zähler steht schon bei 115

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 20:24
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo pappasorglos,

keinesfals rechne ich damit, ich rechne aber damit, wenn man boykottierene  Müttern nicht die Zähne zeigt, das man dann schon verloren hat,
Ich zumindest werde diese Schritte gehen, die mir hier empfohlen worden sind, auch wenn man nicht das Erreichen kann, was man sich vielleicht selbst wünscht.

MfG.  Mad

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 20:37
(@batman74)
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Hallo Mad und andere,
das Bundesverfassungsgericht, läßt kein gemeinsames Sorgerecht gegen den Willen der Mutter bei einem unehelichen Väter zu. Sie begründete dies damit, dass dies zu angeblich mehr Streitigkeiten der Elternteilen führen könnte. Genau die selbe Begründung führte das OLG Frankfurt vor kurzem aus.

Seltsam ist nur:
Laut einer neusten Studie sind die Streitigkeiten beim gemeinsamen Sorgerecht 2-3 Mal geringer als beim alleinigem Sorgerecht.

Hab mir darüber mal Gedanken gemacht und denke folgende Gründe dafür gefunden zu haben:

1. Eine gleichwertige Elternschaft schafft auch einen gewissen Respekt untereinander

2. Man braucht nicht wegen jeder Auskunft vor Gericht, beim gemeinsamen Sorgerecht sind auch Dritte (z.B Kindergarten, Schule, Kinderarzt etc) verpflichtet Auskunft zu geben

3. An Umgangstagen ist das Kind nicht ständig krank  😉 (Ironie), da der Sorgeberechtigte  beim Arzt bzw Kindergarten nachfragen kann, ob das Kind wirklich krank ist.

Meiner Meinung nach ist es auch total verfassungswidrig, dass ein unehelicher Vater kein Sorgerecht (ohne Zustimmung der Mutter) bekommt. Da nach dem Grundgesetz der Erziehungsauftrag bei den Eltern liegt. Und sollen nach dem Grundgesetz nicht Frauen (Mütter) und Männer (Väter) gleichbehandelt werden?

Ein Kind sollte viel zu wichtig sein, als das nur ein Elternteil über die Bedürftigkeiten und Interessen des Kindes entscheiden sollte. Bei Streitigkeiten sollte dann das Familiengericht entscheiden, was für das Kind am besten ist.

Nur solange die Gesetzesgeber, Richter und Co. mit Argumenten wie: "Die Mutter weiss schon was für das Kind am besten ist" die "Diktatur der Mutter über das Kind" unterstützen, glaub ich auch nicht das sich in naher Zukunft was ändern wird.

Ich kann nur jeden Trennungsvater, der kein Sorgerecht hat, den Tipp geben in die Umgangsregelung mit einzubringen, dass die Mutter verpflichtet ist dem Kindergarten, den Kinderarzt etc. von der Schweigepflicht zu befreien. Außerdem an Elternabende teilzunehmen (heißt ja Elternabend und nicht Sorgeberechtigtenabend  :wink:). Falls die Mutter Auskünfte über das gemeinsame Kind verweigert oder Informationen über das Kind vorenthält, den Anspruch aus § 1686 BGB (Auskunftspflicht) notfalls gerichtlich in Gebrauch zu nehmen.

MfG
Batman74

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 22:39
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Batman,

ich denke, dass in den letzten Jahren einfach ein Wandel entstanden ist. Heute haben Väter viel mehr Interesse am inhaltlichen Leben ihrer Kinder, sind nicht mehr rein die "Versorger" sondern eben auch Erzieher, Verwöhner, Spielkumpanen usw.

Und man darf nicht vergessen, dass diese Gesetze aus einer Zeit stammen, in denen die Kinder unehelicher Mütter selten von den Vätern wirklich anerkannt und in ihr Leben integriert wurden und die Mütter eben auf diesen Kindern "sitzen blieben".

Zum Leidwesen der Kinder von heute braucht es eben scheinbar leider Zeit, bis das Bild des "neuen Vaters" in den Köpfen ankommt. Die Richter am BVerfG sind ja auch meist nicht die Jüngsten, entstammen wohl eher aus der Zeit wo uneheliche Kinder nicht gerade Mütter mit "bestem Ruf" hatten.

Dass heute "uneheliche" Lebensgemeinschaften eher die Regel als die Ausnahme und das damit verbundene Scheitern der Beziehung eben auch Kinder aus diesen Lebensgemeinschaften mit sich bringt, ist einfach nicht mehr "passig" zu diesem Gesetz...

Ich denke schon, dass auch dieses Gesetz irgendwann "fällt".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 23:06
 Mad
(@mad)
Zeigt sich öfters Registriert

hallo Batman,

ach, irgendwie kannst du wohl Gedanken lesen, in vielerlei Hinsicht stimme ich dir zu, was du hier nieder gelegt hast. Es könnte auch aus meinem Munde stammen, da ich es auch so sehe, was die Gleichberechtigung von Frau ( Mutter ) und Mann ( Vater ) angeht. werde dies mit aufgreifen, was die Elternabende, Befreiung der Schweigepflicht usw. angehen

Danke dir für deine Hinweise u. Ratschläge

MfG.      Mad

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2008 23:13
(@schmusepapa)
Registriert

[off-topic]

Hallo LBM,

denn es herrscht generell ein im GG geregeltes Rückwirkungsverbot für Gesetze. Das heißt, jeder Mensch muss zum Zeitpunkt eines Tuns, Duldens oder Unterlassens davon ausgehen können, dass zu diesem Zeitpunkt die Gesetzeslage greift, die an diesem Zeitpunkt gültig war.

soll ich dir mal ein paar Beispiele nennen, wo das Rückwirkungsverbot nicht gilt, wenn es dem Staat (finanzielle) Vorteile bringt?

Gruß

Martin

[/off-topic]

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2008 00:23
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Mad,

ich habe diese Info auch bekommen (jedoch ohne Angabe eines zeitpunkts wann das passieren soll). Mit wurde gesagt das die Väter die vor dieser "geplanten" Gesetzesänderung ein uneheliches Kind bekommen haben, einen Antrag beim zuständigen Familiengericht dann stellen müssten. Wie genau das dann aussieht konnte man mir nicht sagen.
Habe diese Info vom Bundesministerium für Justiz erhalten.

Grüße
einfachich

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 15:42
(@peterpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute!

Hat jemand von Euch einen Link, in dem Näheres zu den geplanten Änderungen steht? Das wäre ja mal was....

Gruß

peterpaul

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 17:06
(@einfachich07)
Nicht wegzudenken Registriert

link hab ich net,
aber hier ein auszug aus dem schreiben an mich:

Allerdings nimmt das Bundesministerium der Justiz die Kritik sehr ernst, wonach die geltende
gesetzliche Regelung dazu führen kann, dass der Mutter die Alleinsorge zugeordnet wird,
obwohl im konkreten Einzelfall die gemeinsame Sorge oder die Alleinsorge des Vaters die
für das Kind beste Lösung wäre. Es wird daher gegenwärtig geprüft, ob eine Änderung des
Rechts der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern sinnvoll ist.

aber evtl. hat der threat eröffner ja was

Veni
Vidi
Vici

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 17:14




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