Benachrichtigungen
Alles löschen

Heute im Bundestag: Das Sorgerecht der Eltern überprüfen

Seite 2 / 2
 
(@peterpaul)
Schon was gesagt Registriert

@ einfachich

Danke! Scheint wohl nur die übliche "Demnächst-Geschichte" zu sein. Habe im letzten Sommer mal beim BMJ nachgefragt, da heißt es auch nur: Die Ergebnisse der Anhörung und Praxisbefragung der Anwälte und Jugendämter liegen demnächst vor...
Wer Lust hat, die direkte Antwort auf die Frage von der Zypries zu bekommen, wann sich etwas ändern wird, hier ein Link zu Abgeordnetenwatch:

http://www.abgeordnetenwatch.de/brigitte_zypries-650-5639-3-n.html#fragen

Frage von Michael Stiefel. Über 140 Leute warten mit uns...

Gruß

peterpaul

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 17:52
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Seltsam ist nur:  Laut einer neusten Studie sind die Streitigkeiten beim gemeinsamen Sorgerecht 2-3 Mal geringer als beim alleinigem Sorgerecht.

Das steht alles auch in der "Proksch-Studie", das war die von der Bundesregierung beauftragte Begleitforschung zur Kindschaftsreform. Und so neu ist die garnicht. Seltsam die Ignoranz aber allemal. Aber nur solange seltsam, bis man die ideologischen Hintergründe begreift.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2008 20:10
(@ariba)
Registriert

Moin!

Da ich nun mittlerweile im FamilienRECHT(?)  der BRD angekommen bin, glaube ich nicht mehr wirklich an eine großartige Verbesserung für Väter im rechtlichen Sinne....

ABER zum Thema hier möchte ich folgendes beitragen:
In einem Gespräch mit der Leitungsperson meines JA ende letzten Jahres., mit bezug zu meinem Fall, schilderte diese, dass ich, als nichtsorgeberechtigter Vater, doch auf jedem Fall beim FamGericht über meinen RA das GSR beantragen sollte. DIES sei heutzutage wohl gut möglich. Ich sollte es tun - so das JA.

Mein RA dazu: "Habe ich noch nie gehört, gibt es nicht, damit falle ich auf die Nase, JA-Leitung hat keine Ahnung..."

Ich denke mein RA hat wohl (noch?) recht....aber wenn ich hier diesen Thread so lese...

Kommt da tatsächlich eine etwaige GSR-Möglichkeit für Väter ohne Rechte eines Tages ans Tageslicht? Oder werden das evtl. erst unsere Kinder eines Tages erleben?

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2008 00:05
(@skillshot)
Rege dabei Registriert
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Habe eine aktuelle Antwort (5.03.) von Frau Zypries auf Abgeordnetenwatch gefunden:

http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5639--f101923.html#frage101923

Gähn, wart...

Gruß

Christian

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 15:47
(@ariba)
Registriert

Moin!

Ich zitiere Birgitte Zypries:

Das Bundesverfassungsgericht hat das Regelungskonzept mit Urteil vom 29. Januar 2003 aber im Wesentlichen für verfassungskonform erklärt, dem Gesetzgeber allerdings aufgegeben, die tatsächliche Entwicklung zu beobachten und die gesetzliche Annahmen zu überprüfen.

...na, worauf warten die denn noch?  :puzz:
Täglich 2 Stunden bei VS einlesen und sie erkennen die  "tatsächliche Entwicklung"

Das Bundesministerium der Justiz prüft daher zur Zeit, ob und gegebenenfalls mit welcher gesetzlichen Neuregelung die Väter nichtehelicher Kinder stärker als bisher an der elterlichen Sorge beteiligt werden können.

Na, einmal hier einige Väter befragt, dann kommen da genug Tipps und Vorschläge bei heraus!

Willkommen im schneckenlahmen (Un)Rechtsstaat.

Gruss

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 16:15
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Tatsache, das sie antwortet ist neu, der Inhalt nicht.

Tenor: Das Problem ist bekannt wir arbeiten dran. (Seit 2002)

Das ist genauso wie das bekannte Schild in der Kneipe: Heute gibt es kein Freibier, Morgen schon.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.03.2008 16:29
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Update:

Die Zusammenfassung ist verfügbar (>hier<, pdf, 46 KByte)

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.06.2008 22:36
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
es ist und bleibt erschütternd, was das Bundesministerium da macht.

Seid 2002 versuchen die Leute eine recht einfache Frage zu beantworten. Wie hoch sind die Fallzahlen für ungewolltes ASR.
Man lässt sich Zeit. 5 Jahre.
Man befragt 440 Jugendämter und 109 Rechtsanwälte und erzeugt damit 440 * 4h * 60€/h = 105.000€ Personalkosten, wenn ich jetzt davon ausgehe, dass Design, Erstellung, Versand, Bearbeitung, Auswertung und Präsentation nur 4h pro Anfrage verbrauchen. Wir sind uns im klaren darüber, dass es mit sog. "Overhead" und Zusammenarbeit mit externen Firmen das doppelte bzw dreifache kosten wird.

Input ist also der Wert eines schönen Einfamilienhauses. Und der Output?

Die Angaben der Teilnehmer beruhen ausschließlich auf Erinnerungswerten und Schätzwerten, nicht auf belastbaren statistischen Angaben. Schließlich
haben die beratenden Jugendamtsmitarbeiter und Rechtsanwälte in der Regel nur mit den die Beratung suchenden Personen Kontakt. Die Teilnehmer der Umfrage kannten daher in der Regel nur die Sichtweise der Väter, hatten aber keine Gelegenheit, sich ein Bild von der Mutter und der Gesamtsituation zu verschaffen. Insofern ist nicht auszuschließen, dass die Angaben der Teilnehmer zum Teil einseitig sind und kein objektiv belastbares Bild abgeben.

Wem das zu lang ist, hier die Zusammenfassung: "nichts genaues weiß man nicht, unsere Untersuchung taugte nichts".

Und läuft irgendjemand Amok? Neee, sind doch nur 5 Jahre und 200k€. Kein Grund hier Unfähigkeit zu unterstellen.  :knockout:

Ich frage mich, was in dem Kopf des Beamten vorgegangen ist, der diese Zusammenfassung geschrieben hat. Hatte er ein schlechtes Gewissen? Oder stirbt das Reflektionsvermögen bei Verbeamtung?
Was denkt die Zypresse, wenn sie den Unsinn liest und ggf. sogar weitergeben und vertreten muss?

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 10:51
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Michael!

Was denkt die Zypresse, wenn sie den Unsinn liest und ggf. sogar weitergeben und vertreten muss?

Na offensichtlich nicht allzuviel, wenn überhaupt (oder hast Du erwartet, dass für die "armseligen" Diäten auch noch was Produktives/Konstruktives angeleiert wird?).
Täte sie es doch, würde sie politisches Verantwortungsbewußtsein, Courage und Rückgrat beweisen, in unseren Landen ein absolutes NoGo auf bundespolitischer Ebene...wo kämen wir denn da hin???

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 11:25




(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Moin,

auch ich muß meinen Senf dazugeben.

Das Ergebnis verwundert mich nicht, denn die Auswahl der Befragten (Jugendämter und Rechtsanwälte) war schon mehr als sinnlos. Ich glaube, jeder Statistikstudent wäre damit glatt durchgefallen. Denn die Erkenntnis

Darüber hinaus ist der Informationsstand der Eltern maßgeblich.
So wird ein Vater, der angesichts der klaren Rechtslage seine Situation als aussichtslos
empfindet, möglicherweise keinen Rechtsrat einholen. Insofern kann nicht davon ausgegangen
werden, dass die Angaben zur Häufigkeit der Beratung ein genaues Bild über die Häufigkeit
von Konfliktfällen geben.

verbietet schon im Vorfeld die Befragung offensichtlich (in der Mehrzahl der Fälle) Unbeteiligter.

Aber die Politik kann sich zurücklehnen: Wir haben doch schließlich eine Untersuchung gemacht! Teurer und blinder Aktionismus!

Jedem Zahnarzt würde man einen Vogel zeigen und das Honorar verweigern (und künftig wegen seiner Unfähigkeit zu einem Kollegen gehen), wenn er sich bei Zahnbeschwerden des Patienten dessen Füße anschaut und anschließend achselzuckend beteuert. Ich habe gaaaaaaanz genau hingeschaut, konnte aber nichts finden!  :puzz:

Fassungslose Grüße

Püppi

.

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 12:41
 elwu
(@elwu)

Hallo,

die Zusammenfassung sagt ja mal recht deutlich, dass die Sorgerechtswelt für die Jugendamtler weitaus einfacher und heiler ist, als sie von Anwälten wahrgenommen wird. Man darf aber bezweifeln, dass neutral nachgebohrt wird, warum denn diese erhebliche Diskrepanz besteht.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 13:05
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Für mich ließt sich das so:

"Leider hat die Befragung nicht eindeutig das von uns erwünschte Ergebnis geliefert.
Daraus schließen, wir dass wir anscheinend die falschen Fragen gestellt haben.
Wir werden die Untersuchung daher solange wiederholen, bis das gewünschte Ergebnis erreicht ist."

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.07.2008 20:59
Seite 2 / 2