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Heute im Bundestag Nr. 005: Einführung einer Unterhaltspflicht

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

15. Im Bundestag notiert: Einführung einer Unterhaltspflicht

Arbeit und Soziales/Kleine Anfrage

Berlin: (hib/MPI) Die Linksfraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage (>16/3921<) die Pläne der Unions-Bundestagsfraktion zur Einführung einer Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei Leistung von Arbeitslosengeld II. Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wie viele Menschen davon betroffen wären und wie hoch die Einsparungen bei den staatlichen Transfers wären.


Deutscher Bundestag Drucksache 16/3921
16. Wahlperiode
18. 12. 2006

Seite 1, Dezember 29, 2006

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Diana Golze, Katja Kipping, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.

Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern bei Leistung von Arbeitslosengeld II

Die CDU beschloss auf ihrem Parteitag Ende November mit dem Antrag D15 nicht nur die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, sondern auch die Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern für Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Sie übernahm damit eine Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber – BDA, die am 31. Juli 2006 in ihrem 10-Punkte-Plan zur konsequenten Reform von Hartz IV vorschlug, die gegenseitige Unterhaltspflicht einzuführen, um so den „Missbrauch des Leistungsbezugs“ wirksam zu bekämpfen. Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterbreitete am 5. Oktober in ihrem Reformvorschlag zur Arbeitsmarktpolitik ebenfalls, die alte Regelung aus dem Bundessozialhilfegesetz in das SGB II zu übernehmen. Mit der Zusammenlegung der Sozialhilfe und der Arbeitslosenhilfe durch die Gesetzgebung zu Hartz IV entfiel die gegenseitige Unterhaltspflicht für alle Leistungsbezieher des Arbeitslosengeldes II.

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele ehemalige Erwerbstätige, die derzeit erwerbslos sind, wären von einer Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht betroffen?
2. Wie viele Erwerbstätige wären von der Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht betroffen?
3. Wie viele nicht Erwerbsfähige wären von der Einführung der Unterhaltspflicht betroffen?
4. Wie hoch wären nach Schätzungen der Bundesregierung die Anzahl der insgesamt betroffenen Personen, angesichts des Umstandes, dass sich die familiäre Unterhaltspflicht nicht allein auf den Personenkreis bezieht, der in Bedarfsgemeinschaften lebt, sondern auch auf Familienmitglieder, die eine eigene Haushaltsführung haben?
5. Wie hoch wären die kalkulierten Einsparungen beim Leistungsbezug des SGB II durch die Einführung der gegenseitigen Unterhaltspflicht?
6. Sieht die Bundesregierung es als sinnvoll an, die gegenseitige Unterhaltspflicht für Bezieher von Arbeitslosengeld II einzuführen, angesichts des Umstandes, dass damit eine Regelung aus dem ehemaligen Bundessozialhilfegesetz auf die Gruppe der ehemaligen Arbeitslosenhilfeempfänger übertragen würde und ebenfalls auf Erwerbtätige?

Berlin, den 15. Dezember 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 14:42
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

wie schön... zum Glück arbeitet meine Mutter, gefährlich wird es nur in Bezug auf meine Ex-Schwiegermutter, die auf Hartz-IV lebt und nur "schwatt" was machen mag...

Ab wann bekommt man noch mal einen Arbeitslosen/Rentner/Kind des Nachbarn als Unterhaltsempfänger zugeteilt?

Wer die Ironie findet, muss sie behalten.

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 16:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Xe,

das Thema ist doch ganz simpel: Merkelinchen hat sich (u. A.) die Senkung der Staatsverschuldung auf die Fahne geschrieben. Das hat zur Folge, dass staatliche Leistungen (weiter) reduziert werden (müssen). Aufgaben der öffentlichen Hand werden in private Hände gegeben usw. usf. Dadurch geht es dem Bürger nicht besser - es ist nur ein anderer Zahlungsempfänger für die identische Leistung angegeben.

Hierdurch greift eine noch stärke Verschiebung von Vermögen von unten nach oben und bald ausschließliche Konzentration von Vermögen ganz oben.

Die Habenichtse werden dann auf Teufel komm raus an ihrem Job hängen, weder Zeit noch Geld für ein Aufbegehren entwickeln können. Die Debatte um Niedriglohnbereiche weist klar in diese Richtung.

Und oben herrscht ein zufriedenes Lauschen nach der Stille ganz unten.

DeepThought

P.S.: In Wiederholung: Ich bin weder politisch braun noch Marxist. Ich bin Realist.

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.01.2007 17:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

vor diesem Hintergrund wird die Diskussion um das Elterngeld und den zusätzlichen 2 "Vätermonaten" zur Farce.
Realität und wunschdenken der Familienpolitik schlagen entgegengesetzte Wege ein ....

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man sich totlachen!

Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 17:51
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich finde diese Diskussion genauso populistisch wie diesen Antrag der "Linken".

Das grössere Problem finde ich, dass es überhaupt so unterschiedliche Unterhaltspflichten im Sozial- und im Zivilrecht gibt. Einmal über Familienbeziehungen, einmal über die Bedarfsgemeinschaft, einmal mit Vermögensrückgriff, einmal ohne.

Wenn das jemand entrümpeln würde hätte er meinen Segen, auch wenn dann im Einzelfall mal Elternunterhalt rauskommt bevor die pflegebedürftig werden (Elternunterhalt ist doch längst Realität).

Wenn dann im Gegenzug die Bedarfsgemeinschaft verschwinden würde und ALG-2 Änträge grundsätzlich nur zivilrechtliche Unterhaltspflichten zugrunde legen würden, würden einige "Zweitfamilien" hier aufatmen.

Aber so ist die Absicht der CDU wahrscheinlich nicht zu verstehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.01.2007 18:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Heute im Bundestag Nr. 020

5. Im Bundestag notiert: Ausweitung des Unterhaltsrückgriffes

Arbeit und Soziales/Antwort

Berlin: (hib/NCB) Die Bundesregierung findet, dass eine Ausweitung des Unterhaltsrückgriffes auf Arbeitslosengeld II (Alg II) Empfänger nicht sinnvoll sei. Die wirtschaftlichen Effekte solcher Unterhaltszahlungen seien bereits vor der Einführung des Alg II gering gewesen, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (16/4002) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/3921). Der gegenseitige Unterhaltsrückgriff sehe vor, dass Eltern für ihre erwerbslosen Kinder unter 25 Jahren aufkommen müssten und Kinder für Eltern im Falle von Arbeitslosigkeit im Alter.


Ich trau dem Frieden nicht. Wird seitens der Politik etwas dementiert, dann kommt es um so sicherer.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2007 14:10
(@pueppi)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo pappasorglos,

Ich finde diese Diskussion genauso populistisch wie diesen Antrag der "Linken".

Hab ich da was falsch verstanden? Das war doch kein ANTRAG der "Linken", sondern eine ANFRAGE.

Nach meiner Interpretation haben sie sich einen von der CDU angestrebten  Punkt griffen:

Die CDU beschloss auf ihrem Parteitag Ende November mit dem Antrag D15 nicht nur die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I, sondern auch die Einführung der Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern für Bezieher des Arbeitslosengeldes II. Sie übernahm damit eine Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber – BDA, die am 31. Juli 2006 in ihrem 10-Punkte-Plan zur konsequenten Reform von Hartz IV vorschlug, die gegenseitige Unterhaltspflicht einzuführen, um so den „Missbrauch des Leistungsbezugs“ wirksam zu bekämpfen. Die Arbeitsgruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterbreitete am 5. Oktober in ihrem Reformvorschlag zur Arbeitsmarktpolitik ebenfalls, die alte Regelung aus dem Bundessozialhilfegesetz in das SGB II zu übernehmen.

und wollen der CDU mit ihrer Anfrage mal auf den Zahn fühlen.

LG Püppi

Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2007 15:46