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Heute im Bundestag Nr. 105 - Fahrverbot auf Zeit in das StGB aufnehmen

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mo, 14. April 2008 Redaktionsschluss: 15:30 Uhr

1. Bundesrat will Fahrverbot auf Zeit in das Strafgesetzbuch aufnehmen
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1. Bundesrat will Fahrverbot auf Zeit in das Strafgesetzbuch aufnehmen

Recht/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat will ein Fahrverbot auf Zeit im Strafgesetzbuch verankern. Er hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt (16/8695). Die Länderkammer verspricht sich davon eine deutliche Wirkung auf den Verurteilten wegen des "deutlichen Prestigewerts", die ein Führerschein mit sich bringe. Der Bundesrat argumentiert, immer wieder kämen in der Praxis Fälle vor, in denen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten für eine Geldstrafe nicht geeignet seien, die mit ihr verfolgten Zwecke zu erfüllen. Andererseits erscheine eine Freiheitsstrafe nach Lage des Falles oft unangemessen hart. Das Fahrverbot könne hierbei als selbstständige Hauptstrafe aufgewertet werden, ohne Geld- oder Freiheitsstrafe verhängen zu müssen. Ein weiteres Beispiel seien nicht ganz so schwerwiegende Taten mit extremistischem Hintergrund - oft unter Anwendung von Gewalt. Ein verhältnismäßig hoher Anteil gerade junger Täter sei betroffen, so die Regierung. Für solche Menschen könne der Entzug des Führerscheins ein wirkungsvoller "Schuss vor den Bug" sein. Die Bundesregierung hat zugesagt, die Anliegen zu prüfen.


Damit wird der nächste Weg frei, den Untersverpflichteten zu knebeln. Wer mangels Masse nicht leistungsfähig ist, der Staat aber anderer Meinung ist, somit nach § 170 StGB abgestraft wird, darf den Führerschein abgeben. Achso, er kann dann keinen Umgang mehr wahrnehmen. Nun, das konnte er vorher doch auch schon nicht, weil er kein Geld hatte. Und der Weg zum schlecht bezahlten Drei-Schicht-Job kann doch locker mit dem ÖPV bewätigt werden.

Das kommt. Wetten?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.04.2008 19:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Deep,

Deine Vorhersagen machst Du doch normalerweise am 1.4. und nicht am 14.4.! Naja, in 14 steckt ja auch 1.4. drin, also könntest Du richtig liegen.

Aber sieh es doch mal so, den meisten Umgangsverweigerinnen kann man nicht in die Tasche greifen, weil leer. Aber wenn man sie zu 8 Wochen zwingt, sich per pedes durch die Galaxis zu bewegen.....?

Das schmerzt!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2008 20:21
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Hey, LBM
Es gibt doch keine Umgangsverweigerinnen. Es gibt nur böse Väter, vor denen ein Kind doch um jeden Preis
geschützt werden muss  :gunman: :knockout:

@Deep

Schöner wäre es, sie würden statt des Führerscheines Fernsehverbot als Strafe verhängen. Dann bliebe uns
mehr Zeit und wir wären vor ARD Müll geschützt  :rofl2:

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 14.04.2008 21:53