2. Regierung erwartet höheren Kinderfreibetrag ab 2009
Finanzen/Antwort
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung rechnet beim Kinderfreibetrag mit einer Erhöhung ab 2009, wie aus ihrer Antwort (16/3876) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (16/3589) hervorgeht. Ob und in welchem Umfang eine Erhöhung erforderlich werde, müsste im letzten Quartal des Jahres 2007 abgeschätzt werden. Aus dem von der Regierung unlängst vorgelegten Existenzminimumbericht lasse sich kein konkreter Erhöhungsbetrag ableiten, heißt es in der Antwort. Die Regierung verweist auf die Koppelung von Sozialhilferecht und Einkommensteuerrecht. Maßgröße für die Ermittlung des steuerfreien "sächlichen Existenzminimums" sei danach der sozialhilferechtliche Mindestbedarf. Aus der gebotenen steuerlichen Freistellung des Existenzminimums eines Kindes könne nicht zwingend eine Erhöhung des Kindergeldes abgeleitet werden, schreibt die Regierung. Die Grünen hatten gefragt, ob sie Kinderfreibetrag und Kindergeld gleichzeitig erhöhen will, um auch bei Eltern mit kleinem Einkommen die erhöhten Lebenshaltungskosten ihrer Kinder zu berücksichtigen. Ob und in welcher Höhe die Mehrwertsteuererhöhung zu einer Erhöhung der Verbrauchsausgaben bei der Berechnung des Existenzminimums führt, lässt sich nach Aussage der Regierung derzeit ebenfalls nicht abschätzen. Zu berücksichtigen sei, dass die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 nur den allgemeinen und nicht den ermäßigten Steuersatz betreffe. Damit erhöhe sich die Steuer bei einigen Gütern und Dienstleistungen, die zum notwenigen Bedarf gehören, nicht. Dies gelte etwa für Lebensmittel, den Personennahverkehr, Bücher und Zeitschriften. Die tatsächlichen Auswirkungen der Mehrwertsteuererhöhung und anderer Preisveränderungen auf die Verbrauchsausgaben würden in die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 einfließen. Deren Ergebnisse dienten als Grundlage für die Bemessung des Regelsatzes der Sozialhilfe.
Somit wären wir wieder im 2-Jahres-Intervall.
Man beachte: Die DT wurde in 2005 zuletzt angepasst. Sie wäre in 2007 wieder dran. Dies wird durch die Überleitung von der Regelbetragsverordnung in den Kinderfreibetrag (KFB) nach EStG auch sicherlich in 2007 erfolgen. Damit das Intervall gewahrt bleibt, wird der KFB halt erst in 2009 angepasst. Man beachte, dass der KFB das sächliche Existenzminimum für Kinder ist gem. Forderung des BVerfG. Trotz Teuerungsraten ist dieses also erst 2009 in der jetzigen Höhe gefährdet.
Nun denn...
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!