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Heute im Bundestag: Zahlung von Unterhaltsvorschuss bundesweit vereinheitlichen

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Familie/Gesetzentwurf
ZAHLUNG VON UNTERHALTSVORSCHUSS BUNDESWEIT VEREINHEITLICHEN

Berlin: (hib/VOM)

Die bisherige Differenzierung bei der Höhe des vom Staat gezahlten Unterhaltsvorschusses für Kinder soll aufgehoben werden. Mit ihrem ersten Gesetz zur Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes (16/1829) will die Bundesregierung eine bundesweit einheitliche Regelung einführen.

Die öffentlichen Haushalte werden voraussichtlich im ersten Jahr nach Inkrafttreten mit Mehrkosten von rund 20 Millionen Euro belastet, heißt es weiter. Diese Mehraufwendungen würden jedoch mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung aufgrund der parallel geplanten Reform des Unterhaltsrechts teilweise ausgeglichen,
da es weniger Fälle geben werde, in denen der Staat Unterhaltsvorschuss zahlen muss. In den alten Ländern ergeben sich den Angaben zufolge keine Auswirkungen auf die Kosten, weil der Mindestunterhalt die bisherigen Regelbeträge nicht übersteige und die bisherigen Unterhaltsvorschüsse als Mindestbeträge auch künftig bezahlt würden.

Ein Drittel der künftigen Mehrkosten wird nach Einschätzung der Regierung auf den Bund zukommen. Das Gesetz solle zeitgleich mit der Änderung des Unterhaltsrechts in Kraft treten.

Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Zahl der armen Kinder seit Jahren steigt. Bundesweit lebten rund zwei Millionen Kinder von Sozialleistungen. Von Einkommensarmut seien die Haushalte von Alleinerziehenden besonders betroffen.

Sei das Kind höchstens drei Jahre alt, liege die Armutsrate sogar über 60 Prozent. Daher müssten Alleinerziehende besonders entlastet werden, so die Länderkammer. Sie begrüßt den Gesetzentwurf, sieht aber dennoch Handlungsbedarf.

Das Unterhaltsvorschussgesetz sei mit hohem bürokratischem Aufwand verbunden und beinhalte ein kompliziertes Mischfinanzierungsmodell zwischen Bund, Ländern und Kommunen. Die Regierung solle daher nach Möglichkeiten suchen, alleinerziehende Elternteile und die mit ihnen zusammenlebende Kinder zu fördern.
Es komme darauf an, den Unterhaltsanspruch gegenüber dem Unterhaltsverpflichteten schnell und wirksam durchzusetzen.

Der Bundesrat schlägt darüber hinaus vor, bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses nicht mehr zwischen ehelicher und nichtehelicher Gemeinschaft des alleinerziehenden Elternteils zu unterscheiden. Derzeit führe eine Heirat des Alleinerziehenden dazu, dass ein Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird.

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sei dies aber nicht der Fall. Der Bundesrat will, dass künftig bei jeder Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person ein gemeinsames Wirtschaften vermutet und ein Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgeschlossen wird.

Die Vermutung solle allerdings widerlegt werden können. Darüber hinaus die Länderkammer vor, den Mindestunterhalt in den neuen Ländern zum 1. Januar 2008 um vier Prozent und zum 1. Januar 2009 um zwei Prozent zu verringern. Er solle jedoch mindestens 265 Euro für ein Kind betragen, das noch keine sechs Jahre alt ist, und 305 Euro für ein Kind, das noch nicht zwölf Jahre alt ist.

In ihrer Gegenäußerung dazu erklärt die Regierung, der Vorschlag, die Anspruchsberechtigung von Kindern neu zu regeln, die bei einem in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Elternteil wohnen, gehe jedoch über das Ziel dieses Gesetzes hinaus.

Sie empfiehlt, dies in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren zu regeln. Der Vorschlag, künftig in den neuen Ländern niedrigere Unterhaltsvorschüsse als im alten Bundesgebiet zu zahlen, stehe im Widerspruch zur Reform des Unterhaltsrechts, heißt es weiter. Unterhaltsrechtlich werde es keine unterschiedlichen Mindestbeträge im alten und neuen Bundesgebiet mehr geben.

Quelle: Heute im Bundestag Nr. 191

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.06.2006 15:17
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Der Bundesrat schlägt darüber hinaus vor, bei der Gewährung des Unterhaltsvorschusses nicht mehr zwischen ehelicher und nichtehelicher Gemeinschaft des alleinerziehenden Elternteils zu unterscheiden. Derzeit führe eine Heirat des Alleinerziehenden dazu, dass ein Unterhaltsvorschuss nicht mehr gezahlt wird.

Bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften sei dies aber nicht der Fall. Der Bundesrat will, dass künftig bei jeder Haushaltsgemeinschaft mit einer volljährigen Person ein gemeinsames Wirtschaften vermutet und ein Anspruch nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ausgeschlossen wird.

Auf diesem Wege werden dann auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften die Lebenspartner unterhaltspflichtig für ein Kind gemacht, für das sie laut BGB gar nicht unterhaltspflichtig sind. So richtig interessant wird es, wenn beispielsweise der "Stiefvater" schon am Selbstbehalt ist, weil er für seine leiblichen Kinder zahlt und dann das UVG für das Kind seiner Partnerin gestrichen wird.

Irgendwie kriegen die da oben das mit dem Patchwork nicht hin... ich empfehle mal eine  Grundkurs in Handarbeit  🙂

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 22.06.2006 15:54