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Interessenverband "Väter gegen §1626a und §1671"

 
(@paders_sunshine)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forenleser,

ich habe mich heute entschlossen, einen Interessenverband zu gründen, in dem es darum geht, dass die Paragraphen 1626a und 1671 ersatzlos gestrichen werden.

Und zwar möchte ich innerhalb von sechs Monaten so viele Unterschriften wie möglich, mindestens jedoch 5000 Unterschriften, sammeln. Ziel ist es, Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen o.g. Paragraphen einzureichen und somit eine ersatzlose Streichung dieser beiden Paragraphen zu erwirken.

Ich denke, die meisten können sich denken warum, für die die es nicht wissen eine kleine Erklärung:

Im Grundrecht Artikel 3 heißt es:
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
3. Niemand darf wegen seines GESCHLECHTES, seiner Abstammung ... benachteiligt oder bevorzugt sein.

Ebenso besagen folgende Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
8. Jede Person hat das Recht auf Achtung ... ihres Familienlebens.
14. Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... oder eines sonstigen Status zu gewähren.

Durch die §1626a und §1671 aber toleriert der Staat eine Diskriminierung Männern gegenüber und verstößt somit gegen Artikel 3 im Grundrecht und gegen die Artikel 8 und 14 der EMRK.

Für alle Väter, die von ihren Kindern getrennt sind, würde sich die Streichung beider Paragraphen folgendermaßen auswirken:
Zum einen wäre es für Väter einfacher, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, zum anderen bräuchte man die Zustimmung der KM nicht mehr, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen. Wie in meinem Fall, gibt es in der BRD tausende von Trennung-/Scheidungskindern, die bei ihren Vätern besser aufgehoben sind, als bei ihren Müttern.

Ich suche noch Leute, die mich bei meinem Vorhaben unterstützen, und ebenfalls Unterschriften sammeln wollen. Entsprechende Formulare können per E-Mail, PM oder einer meiner Messenger angefordert werden.

Über eine zahlreiche Unterstützung würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße

Paders_Sunny

Dem geliebten Wesen Recht geben, wenn es Unrecht hat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2004 22:17
 Papa
(@papa)
Rege dabei Registriert

hallo erstmal und willkommen bei vatersein.de,
meinst du, dass du mit so einer aktion durchkommst, ich glaube nicht, und ich denke das haben schon so viele versucht, hierzu gibt es auch schon eine menge inter. gemeinschaften; bezüglich deines aufrufes wäre es sinnvoll sich mit deep in verbindung zu setzen, da er hier der richtige ansprechpartner für so was ist;
gruß papa

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2004 22:25
(@paders_sunshine)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Papa,

soweit mir bekannt ist, existiert bisher lediglich eine Petition, aber kein Verband, der direkt vor das Bundesverfassungsgericht gehen will. Die Petition richtet sich auch nicht an das BVG sondern an den Petitionsausschuss in Berlin.

Nach Einreichung der Klage, wird durch einen Ausschuss geprüft, ob öffentliches Interesse besteht oder nicht. Durch die Menge der Unterschriften wird gezeigt, dass ein ö. I. besteht und somit würde die Klage kaum abzuweisen sein.

Ebenso weiss ich durch einen befreundeten Anwalt, dass noch nicht versucht worden ist, auf diesem Wege Klage gegen die beiden Paragraphen einzureichen.

Grüsse

Paders_Sunny

Dem geliebten Wesen Recht geben, wenn es Unrecht hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2004 22:38
(@thomas)
Rege dabei Registriert

Hallo und wünsche ein schönes fest gehabt zu haben.
Ich würde gerne unterschreiben.
Glaube aber auch nicht das es einen sinn hat. Aber wer es nicht versucht, wird auch kein erfolg haben.

Grüße

Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 02:18
(@Guenni)

Hallo,

ich glaube auch, das es wenig Sinn hat, aber wer nicht wagt nicht gewinnt. Unser Staat muss sich erst einmal an Das Grundgesetz halten und auch jeden gleich behandeln. Erst dann kann so etwas Früchte tragen.

Trotzdem viel Erfolg, denn wenn es was würde, targe ich auch bekomme ich etwas davon mit.

LG, ein auch auch unter diesen § Leidendender
Günter

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2004 10:29
(@paders_sunshine)
Schon was gesagt Registriert

Frohes Neues Jahr Euch allen.

Jeder der sich beteiligen will, schickt bitte eine formlose E-Mail an folgende Adresse:

paders_sunshine (at) t-online.de

Ich schicke Euch dann das Unterschriftenformular per Mail zu.

Liebe Grüsse

Paders_Sunshine

--------------
Anm. Admin: Hab die E-Mail-Adresse entschärft, sonst ballern dir die Spam-Roboter das Postfach zu.

[Editiert am 3/1/2005 von DeepThought]

Dem geliebten Wesen Recht geben, wenn es Unrecht hat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2005 23:54
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Paders_Sunny

Warum eigentlich nicht! Einen Versuch ist es wert! Man muss doch nicht immer alles zerreden, ob es Sinn macht oder nicht!

Ich werde mir die Sache mal gründlich anschauen und mir selbst auch Gedanken machen. Die Mailadresse ist notiert...

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2005 11:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Pader_Sunshine,

schick mir das mal rüber; Mail-Adresse im Impressum.

Im Grundrecht Artikel 3 heißt es:
1. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
2. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
3. Niemand darf wegen seines GESCHLECHTES, seiner Abstammung ... benachteiligt oder bevorzugt sein.

Stimt soweit. Allerdings wirkt dem Art. 6 Abs. 4 entgegen. Es ist übrigens das Grundgesetz, nicht das Grundrecht.

Ebenso besagen folgende Artikel der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
8. Jede Person hat das Recht auf Achtung ... ihres Familienlebens.
14. Der Genuss der in dieser Konvention anerkannten Rechte und Freiheiten ist ohne Diskriminierung insbesondere wegen des Geschlechts ... oder eines sonstigen Status zu gewähren.

Yep, und genau deshalb hat Deutschland durch einen Zusatz dieses Abkommen nicht ratifiziert. Und genau deshalb hat Deutschland regelmäßig Ärger mit der UNO. Und genau deshalb haben wir, oder besser, unsere Kinder, diese Probleme. Und genau deshalb gibt es den Aufruf zur Unterzeichnung der Petition auf unserer Startseite.

Allerdings hat sich Deutschland durch das Antidiskriminierungsgesetz ein Ei ins Nest gelegt, über das wir Väter nur mal kurz brüten müssen, um es zum Nutzen auszulegen.

Zum einen wäre es für Väter einfacher, das alleinige Sorgerecht zu bekommen, zum anderen bräuchte man die Zustimmung der KM nicht mehr, um das gemeinsame Sorgerecht zu bekommen

Diese Formulierung unterstütze ich in aller Deutlichkeit nicht. Du kannst nicht auf der einen Seite § 1626a abschaffen wollen, um Vätern auf der anderen Seite das ASR zu ermöglichen. Ich bin für die Abschaffung des ASR. zumindest nur für die Gewährung in besonders schweren Fällen und dann möglichst zeitlich begrenzt.

Willst du hingegen eine Übervorteilung der Väter erwirken, dann kannste gleich zumachen.

soweit mir bekannt ist, existiert bisher lediglich eine Petition,

Yep, siehe, wie erwähnt, Startseite ganz oben.

Die Petition richtet sich auch nicht an das BVG sondern an den Petitionsausschuss in Berlin.

Und wird dort kritisch geprüft auf Resistenz gegen Kaffeeflecken, Staubfestigkeit und Lichtempfindlichkeit. Wenn das alles die Petition nicht ins Verderben jagt, dann wird es den Penntüten zur Auffrischung von Ignoranz, Ignoranz, Selbstverliebtheit, "Bloß-Nix-Ändern-Wollen" usw. usf überreicht. Heraus kommt ein bedauerliches "Sie haben sicherlich unter Würdigung aller Sachverhalte bla bla bla und das BVerfG hat doch in 2003, sie erinnern sich...bla bla bla..."

kein Verband, der direkt vor das Bundesverfassungsgericht gehen will

Klar, das BVerfG kann nur von einem Betroffenen angerufen werden. Und ein Interessenverband als solches ist nicht betroffen.

Aber trotzdem. erst mal her mit der Mail.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2005 02:23