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Justizministerin: Initialzündung für Angleichungen im Familienrecht

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach dem heutigen Kabinettsbeschluss zum deutsch-französischen Wahlgüterstand:

Weltoffenheit zeigt sich nicht nur in Einstellungen, sondern auch und gerade in Lebensentwürfen. Mehr als jeder zehnte Deutsche heiratet heute ausländische Staatsangehörige. Deutsche Ehepaare ziehen ins Ausland, ausländische Eheleute wohnen bei uns. Bei allen Ehen mit Auslandsberührung stellt sich die Frage, welche rechtlichen Regeln gelten sollen. Die Antworten des Internationalen Privatrechts sind häufig kompliziert und von Land zu Land unterschiedlich. Ein Europa, das immer enger zusammenwächst, braucht handhabbare und klare Lösungen für Ehen, die sich zu Recht nicht an Staatsgrenzen und Staatsangehörigkeiten halten.

Jetzt bringen wir mit Frankreich einen gemeinsamen Wahlgüterstand auf den Weg, der für Eheleute eine attraktive Wahlmöglichkeit bietet. Beim Güterstand geht es darum, wie sich die Ehe rechtlich auf das Vermögen auswirkt. Gesetzlicher Normalfall in Deutschland ist die Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben getrennt, nur am Ende des Güterstandes - etwa wegen Scheidung - wird der in der Ehe erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Gesetzlicher Normalfall in Frankreich ist die Errungenschaftsgemeinschaft. Errungenschaften während der Ehe werden zum gemeinsamen Vermögen. Die Unterschiede führen in der Praxis zu Problemen. Lebt etwa ein Paar nach französischem Güterstand in Deutschland, kann es Schwierigkeiten beim Grundstückskauf geben, weil der finanzierenden Bank die Auswirkungen des französischen Güterstands unklar sind.

In Zukunft bieten wir interessierten Paaren einen neuen Wahlgüterstand, der sich an der deutschen Zugewinngemeinschaft orientiert, aber französische Besonderheiten berücksichtigt. Wir bieten ein gemeinsames Instrument, ohne dass eine Seite auf nationale Besonderheiten verzichten muss. Der neue Güterstand soll nicht auf Deutschland und Frankreich beschränkt bleiben. Andere EU-Staaten können sich anschließen. Der Wahlgüterstand hat das Zeug zur Initialzündung für weitere Angleichungen im Familienrecht.

Zum Hintergrund:

Auf Vorschlag der Bundesjustizministerin hat die Bundesregierung heute der Zeichnung des Staatsvertrags zum deutsch-französischen Wahlgüterstand zugestimmt. Das Abkommen soll am 4. Februar 2010 beim deutsch-französischen Ministerrat gezeichnet werden. Anschließend muss der Vertrag in Deutschland und Frankreich ratifiziert werden.

Ehen mit Auslandsberührung sind weit verbreitet. Im Jahr 2008 hatte bei 11 % der Eheschließungen ein Ehepartner die deutsche, der andere Ehepartner eine ausländische Staatsangehörigkeit. Hinzu kommen deutsche Ehepaare, die im Ausland leben sowie ausländische Ehepaare, die in Deutschland leben. Da sich die rechtlichen Folgen der Ehe unter anderem nach der Staatsgehörigkeit richten, können Ehen mit Auslandsbezug zu rechtlichen Schwierigkeiten führen.

Auch in den Ländern der Europäischen Union (EU) ist das Eherecht national sehr unterschiedlich ausgestaltet. Auf europäischer Ebene wird daher nach gemeinsamen Antworten auf die Fragen gesucht, welches nationale Recht bei Ehen mit Auslandsberührung Anwendung findet und welche Gerichte zuständig sind. Hingegen steht eine inhaltliche Angleichung des Familienrechts in den Mitgliedstaaten aufgrund von unterschiedlichen, häufig in Jahrhunderten gewachsenen und tief in der Bevölkerung verwurzelten Rechtstraditionen momentan nicht auf der europäischen Agenda.

Vor diesem Hintergrund bietet es sich an, zunächst bilateral vorzugehen. Deutschland und Frankreich tauschen sich schon lange und intensiv über ihr Zivilrecht aus. Aus der gemeinsamen Erklärung zum 40. Jahrestag des Elysée-Vertrags im Jahr 2003 stammt der Wunsch, das Familienrecht beider Nationen inhaltlich anzunähern. Der deutsch-französische Wahlgüterstand macht den ersten Schritt. Er kann regelmäßig gewählt werden, wenn

deutsche Ehegatten in Frankreich oder französische Ehegatten in Deutschland leben,
deutsch-französische Ehegatten in Frankreich oder in Deutschland leben oder
ausländische Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt entweder in Deutschland oder in Frankreich haben.
Er steht aber auch deutschen Ehepaaren, die in Deutschland leben, zur Verfügung.

Inhaltlich orientiert sich der Wahlgüterstand an der Zugewinngemeinschaft, dem gesetzlichen Güterstand in Deutschland. Dabei bleiben die Vermögen der Ehegatten während der Ehe getrennt. Nur bei Ende des Güterstandes wird der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen. Trotz der Anlehnung an die Zugewinngemeinschaft gibt es beim Wahlgüterstand eine Reihe französisch geprägter Besonderheiten. So werden etwa Schmerzensgeld und zufällige Wertsteigerungen von Immobilien (z.B. durch Erklärung zu Bauland) nicht im Zugewinnausgleich berücksichtigt.

Der deutsch-französische Wahlgüterstand steht auch anderen Mitgliedstaaten der EU offen. Er könnte so zum Pilotverfahren für weitere vergleichbare Harmonisierungen des Familienrechts zwischen einzelnen Mitgliedstaaten mit ähnlichen Rechtstraditionen werden.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Dr. Thorsten Bauer, Dr. Katharina Jahntz, Harald Schütt, Ulrich Staudigl
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9030
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2010 14:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie kommt das denn?

Davon stand doch gar nichts im Koalitionsvertrag, was für Frau L.-S. ja auch als Begründung reicht, nichts am §1626a zu ändern!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 14:39
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wie kommt das denn?

... ein schönääär rootäär Bordeaux und ein wenig olala

Na denn Prost Frau L.-S.

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 14:42
(@krishna)
Nicht wegzudenken Registriert

Die soll mal lieber hier was angleichen! Aber lieber zieht sie ihren nicht vorhandenen Schwanz ein und verkrümelt sich hinter ihrer langweilig gestalteten Homepage, die ebenso nach Erneuerung verlangt wie ihr Denken.  :crash:

FDP - Freie deutsche Patriarchinnen?

:gunman:

Diese Partei war einmal ernst zu nehmen. Jetzt ist es nur noch ein Haufen Lügner. Man denke nur an das Ansinnen, das Entwicklungshilfeministerium aufzulösen. Und wer ist nun neuer Minister? Richtig. Niebel - Verfechter dieses Plans. Schön, dass die alle die Kohle so schön scheffeln, während die Lasten immer weiter auf's Volk abgewälzt werden.

Saure Grüße

Krishna

Gruß

Krishna

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2010 16:29
(@swatonkc)
Zeigt sich öfters Registriert

Diese Partei war einmal ernst zu nehmen.

Hallo,
wann war das denn? Ernst zu nehmen sind die nur in der Opposition.
Am besten in die 3 te Reihe versetzen. Profitieren doch nur von der politischen Verdrossenkeit hier im Staate Germany (Protestwähler !)
Otto Graf die Lampe im Nachruf zum großen Deutschen Politiker zu ernennen reicht ja wohl zum nicht ernst nehmen der FDP. Vergessen all die Korruption, Spenden Ungereimtheiten, etc. pp.

SIC !

Gruß
CS

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2010 13:29