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Justizmodernisierung schreitet voran

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bezug: >Justizmodernisierung schreitet voran<


Bemerkenswert sind zwei Punkte:

3. Mehr Flexibilität bei strafrechtlichen Sanktionen
...
Beispiel: Eine Mutter hat ihren Lebenspartner wegen Misshandlung ihres Kindes angezeigt. In der späteren Gerichtsverhandlung gibt sie aber aus Angst vor dem Mann – fälschlicherweise – an, sie habe gelogen. Deswegen wird sie wegen uneidlicher Falschaussage angeklagt. Vor zwei Jahren ist sie schon wegen eines Diebstahls bestraft worden. Hält das Gericht in einem solchen Fall wegen der Falschaussage eine Strafe im untersten Bereich des Strafrahmens für angemessen, so wäre die Verwarnung mit Strafvorbehalt die richtige Sanktion. Nach geltendem Recht kommt diese Sanktion in der Regel nicht in Betracht, wenn der Täter oder die Täterin vorbestraft ist. Künftig soll dies kein Hinderungsgrund mehr sein.

Allein schon diesen Sachverhalt als Beispiel zu nehmen und dann auch noch zu Implizieren, das arme Mutterhascherl ist ja schon soooo gestraft.... Es ist doch keine neue Wahrheit, dass Frauen im Strafrecht besser wegkommen als Männer.

5. Stärkung von Verfahrensrechten
...
Änderungen im Zivilprozessrecht, die eine Wiederaufnahme des (bereits abgeschlossenen) Verfahrens ermöglichen, wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Entscheidung des Gerichts wegen einer Menschenrechtsverletzung bemängelt hat. Diese Möglichkeit gibt es bis jetzt nur im Strafprozess.

Nun wird also festgeschrieben, was selbstverständlich ist. Und die Politik verkauft dieses als Errungenschaft, als Innovation. Der Fall Gögülü hat zu diesem "Erfolg" beigetragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2006 21:55