Ich möchte Sie ein Stück Steuerungerechtigkeit aufmerksam machen, das wenig publik zu sein scheint.
Siehe auch die Petition: http://www.change.org/de/Petitionen/manuela-schwesig-familienpolitikerin-spd-stoppen-sie-die-ungleiche-behandlung-von-kindern-getrennt-lebender-eltern - bitte unterstützen!
Seit 2012 gelten neue Regeln, wenn Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden sollen. (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG im "Steuervereinfachungsgesetz" 2011)
Voraussetzung ist jetzt, dass die Kinder zum Haushalt dessen gehören, dem die Kosten entstanden sind und der sie geltend machen will.
D.h. ein getrennt lebender besserverdienender (meist) Vater kann die Kosten für die Kinderbetreuung, die er seiner alleinerziehenden Ex-Partnerin erstattet, um ihr dadurch eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, nicht mehr steuerlich geltend machen, da die Kinder nicht zu seinem Haushalt gehören.
Zunächst geht dies auf seine Kosten, letztlich vermindert es aber das unterhaltsrelevante Einkommen und somit entweder Unterhaltsleistungen für ex-Partner und Kinder und/oder die Mittel, die verfügbar sind um eine Kinderbetreuung zu finanzieren.
Leben die Eltern gemeinsam im Haushalt, ist die Abzugsfähigkeit hingegen gegeben, neuerdings selbst wenn einer der Partner nicht berufstätig ist (quasi ein Betreuungsgeld).
Dies ist ungerecht und ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz: Für Kinder getrennt-lebender Eltern steht somit deutlich weniger Geld für Kinderbetreuung zur Verfügung (wenn man die Steuer-Rückerstattung berücksichtigt) als für Kinder in Haushalten, wo die Eltern zusammenleben.
Dies ist zudem ein familienpolitischer Rückschritt. Sind nicht vor allem Alleinerziehende auf eine Kinderbetreuung angewiesen?
Und es ist herzlos: Wo sonst sollte finanzielle Unterstützung hingehen als zu den Kindern aus finanziell und emotional angespannten Trennungsfamilien, wer sonst braucht liebevolle Betreuung mehr?
Ein Fehler, eine konservative Auffassung von Familie oder Sparen an denen, die den geringeren Widerstand erwarten lassen?
KN
Hi,
das hat aber wenig mit konservativen Auffassungen zu tun und warum man dieses Thema ausgerechnet bei dieser Politikerin adressieren sollte, ist mir schleierhaft.
Wieso kann man daraus nicht eine ganz normale Petition auf der offiziellen Seite des Bundestags machen?
Gruss von der Insel
An die Insel,
der Grund, weshalb ich von konservative Auffassungen vermute:
Es kommt nach der neuen Rechtslage nicht mehr darauf an, aus welchen Gründen die Kinderbetreuungskosten angefallen sind. Somit ist jetzt unerheblich, ob die Eltern erwerbstätig waren oder nicht. Die Neuregelungen setzen die Hürde für eine steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten herab, aber nur für Paare, die zusammenleben. Während es bei getrennt lebenden Paaren wie beschrieben schwierig bis unmöglich wird.
Warum Frau Schwesig? Sie hat für die SPD die Koalitionsverhandlungen im Bereich Familienpolitik geleitet und wird höchstwahrscheinlich Familienministerin. Die Anregung einer Petition beim Bundestag einzureichen berücksichtige ich gerne. Schließt sich ja nicht aus. Ist aber alles erfolgversprechender mit ein wenig Rückenwind.