http://www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/4242-15.pdf
Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel, Clemens Hoch und Dieter Klöckner (SPD)
Es wird gezielt gefragt nach der Zahlenrelation zwischen "Lebensgemeinschaften" und "Alleinerziehenden", Landesregierung fängt den Ball dankbar auf.
Kein Wort, wo die Alleinerziehenden herkommen, sind nämlich fast alles Geschiedene und Witwen/Witwer.
So funktioniert die Manipulation seit Jahr und Tag.
Abscheulich.
Hallo pappasorglos,
ich verstehe deine Aussagen leider nicht wirklich:
Es wird gezielt gefragt nach der Zahlenrelation zwischen "Lebensgemeinschaften" und "Alleinerziehenden", Landesregierung fängt den Ball dankbar auf.
Was soll das heißen?
Die Zahlen ergeben doch klar, dass es weitaus mehr ae Eltern als Zusammenlebende gibt. Demnach liegt die Vermutung nahe, dass die Quote der nichtsorgeberechtigten Väter recht hoch sein wird, oder? Oder welchen Vorteil siehst du in dieser Verknüpfung für die Landesregierung?
Kein Wort, wo die Alleinerziehenden herkommen, sind nämlich fast alles Geschiedene und Witwen/Witwer.
Ist das relevant? Sind die Gründe so wichtig? Sollte die Studie konkrete Trennungsgründe und Veranlasser nennen, dann dürfte das zum einen neben der Sache sein, zum anderen die Frauen in keinem guten Licht stehen, da sie weit häufiger die Trennung einleiten, oder?
Erkläre das bitte mal einem Mitstreiter, der vielleicht gerade ein Brett vor dem Kopf hat? :redhead:
Und noch mal zu den Zahlen selbst: Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast...
Betrachten wir mal nur die Zahlen der Mütter in LG und ae Mütter mit Kindern unter 18 Jahren.
Das sind insg. 96100 Mütter, davon 68500 aeM. Dazu müsste man meiner Meinung nach noch die Hälfte der Differenz aus neLG mit Kindern über 18 und unter 18 rechnen, denn die über 18 sind mit Sicherheit auch bei den unter 18 enthalten, oder glaubt jemand, dass es mehr neLG mit Kindern über 18 als unter 18 gibt? Die sind also durchmischt. Der Einfachheit halber rechnen wir also nur die Hälfte dazu, das sind noch einmal 5800 Mütter. Insgesamt also 101900. Teilt man diese Zahl durh 18, dann kommt man auf eine ungefähren Schnitt von Neugeborenen pro Jahr, die nicht ehelich sind, richtig? Das wären dann 5661. Setzt man das in Relation zu den abgegeben Sorgeerklärungen, dann erhält man einen Anteil von ca. 57 %. Da könnte man dann denken, wie toll doch die Pfälzer die Sorgeerklärungen annehmen.
ABER: Auch in Rheinland-Pfalz gilt, dass etwa 1/3 der Geburten nicht ehelich sind. Und Geburten gibt es ca. 30000/Jahr. Das habe ich ergooglet. Also ca, 10000 nicht ehelich, und damit ein Anteil von nur etwas mehr als 30 % bei den Sorgeerklärungen.
So viel dazu.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna
Oder welchen Vorteil siehst du in dieser Verknüpfung für die Landesregierung?
Es ist suggestiv. Die Zahlen sind alle richtig. Und es gibt viel mehr Alleinerziehende als Lebensgemeinschaften. Nicht nur in Rheinland-Pfalz.
Nur haben diese Zahlen nichts, aber auch rein garnichts mit der Frage zu tun, ob die Eltern nichtehelicher Kinder bei der Geburt mehrheitlich zusammenleben oder nicht. Weder wird bei den Alleinerzienden im Mikrozensus nach dem Familienstand gefragt, noch bei den Lebensgemeinschaften mit Kindern im Mikrozensus, ob's denn auch die Eltern der Kinder sind.
Es muss aber so sein, nichteheliche Väter sind alles Karnevalsprinzen, es muss einfach so sein! Es war schon immer so, und wenn's nicht so ist, dann hilft die Suggestion.
Verwertbare Zahlen zu der eigentlichen Frage gibt es hier: http://brensche.de/1626a
Das ist zwar nur Deutschland insgesamt. In West-Flächenländern sind die Zahlen etwas anders, aber nur etwas und die Grundaussage ist auch für Rheinland-Pfalz die selbe.
Und gemessen an dieser glasklaren Datenlage und dem laxen Umgang des Herrn Dr. Bamberger mit Zahlen ist seine Aussage "Insbesondere vor diesem Hintergrund ist sie [die Landesregierung] der Auffassung, dass wir derzeit noch immer zu wenig über die tatsächliche Situation nichtehelicher Familien wissen." blanker Hohn.
Hallo pappasorglos,
blanker Hohn, der sehr subtil verpackt ist, oder? Aber eben blanker Hohn.
Als ich gerade eben bei Brenschede nach evtl. Neuigkeiten geguckt habe, hab ich mir nochmal den Ausschreibungstext zum 1626a angesehen, der ja auch ein blanker Hohn ist. Und dann hab ich mal nach dem Verfasser am Bundesamt für Justiz, Udo Weinbörner, gegooglet. Und, was kam heraus? Er ist nebenbei Autor und hat bereits im Jahre 1992 mit seiner Frau einen "Rechtsratgeber für Frauen" geschrieben!!! Was da wohl so alles drin steht... Vielleicht weiß es jemand?
Ich denke manchmal, ich bin wohl schon etwas paranoid geworden bei den leidvollen Erfahrungen mit dem dt. Familienrecht. Aber ist das alles noch Zufall?
Angespornt durch diese Recherche dann noch mal geguckt, an wen dieses Frauen-Institut, das die Studie durchführt (DJI), die quantitative Erhebung vergeben hat: Prof. Dr. Sabine Walper
http://www.edu.lmu.de/apb/dokumente/allg_infos1/wa_scheidung08.pdf
Bitte mal auf S. 5 unten links das Kästchen anschauen. Probleme beim Umgang gibt es für diese Frau 1. wenn der Vater kein Geld hat (damit könnte sie in manchen Fällen Recht haben, wenn die Kinder am anderen Ende der Republik wohnen), dann "starke Ressentiments" ggü der Ex-Partnerin (Gewalt?) und "ungelöste Bindung", weil er sie immer noch liebt.... Frauen sind aber auch dolle, nicht wahr? Die Entfremderinnen kommen in dem Denken gar nicht vor. Die hat auch schon früher über das DJI publiziert...
Da kann man nur hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Jahr weiteres Unrecht verhindert und diese Studie von vornherein als nicht mehr erforderlich einstuft. Denn eines ist ja mal klar: Die Anzahl der abgegebenen Sorgeerklärungen ist prozentual seit 2003/2004 gleich geblieben. Das Gericht wollte da aber eine deutliche Entwicklung sehen - un die gibt es eben nicht.
Gruß
Krishna
Gruß
Krishna