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Michaela Noll - Umgangstourismus

 
 Uli
(@Uli)

Die Vorstellungen von CDU-MDB Michaela Noll zum Umgangstourismus kann nachfolgend lesen. Allein das Wort "Umgangstourismus" ist für die betroffenen Elternteile purer Zynismus. Vor allem sieht man: auch nach einem Regierungswechsel wird sich nichts ändern! Man kann die Dame auch auf ihrer Homepage besuchen:

www.michaela-noll.de
LG Uli

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Michaela Noll: Koalitionsentscheidung für Umgangstourismus schädlich für Kinder

Anlässlich des gegen die Stimmen von CDU/CSU gestern im Bundestag verabschiedeten Gesetzes "zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes", erklärt die zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michaela Noll:
Trotz aller Kompromissvorschläge und Expertenmeinungen hat sich die Koalitionsmehrheit im Deutschen Bundestag gestern für eine nicht verantwortbare Ausweitung des Umgangsrechts mit Kindern entschieden. Nach dem neuen Umgangsrecht haben künftig sämtliche Bezugspersonen, die in sozial-familiärer Beziehung zum Kind stehen, auch einen Rechtsanspruch auf Umgang, zwar orientiert am Kindeswohl, oft aber nur in umfangreichen Gerichtsverfahren festgestellt. Weiterer „Umgangstourismus“ ist zu befürchten, der nicht nur überflüssig sondern sogar schädlich für das Kind ist. Eine ohnehin gegebene Umgangsrechtsproblematik zwischen den Eltern wird durch die vorgeschlagene Ausdehnung des Umgangsrechts generell auf Bezugspersonen noch verschärft.
Die jetzige Entscheidung steht im Widerspruch zu den Grundgedanken der Kindschaftsrechtsreform 1998, mit der ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Rechtstellung des Kindes gemacht wurde: Das Kind und mit ihm das Kindeswohl sollten fortan im Mittelpunkt stehen. Das Umgangsrecht war als subjektives Recht des Kindes ausgestaltet. Diesbezügliche Rechte Dritter waren nicht nur eng ausgestaltet, sondern auch nachrangig. Ein Recht auf Umgang für Tanten, Onkel oder Nachbarn sollte grundsätzlich nicht eingeräumt werden.
Es gab keinen Grund von dieser Begrenzung der Umgangsrechte Dritter abzurücken, dies bestätigen auch die Begleitforschung zur Kindschaftsreform 98 und die Experten, die wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im letzten Jahr hierzu angehört hatten. Wir haben sachgerechte Gesetzesvorschläge vorgelegt, die den Kreis der Umgangsberechtigten mit dem Kind begrenzt hätten.
Bei der Ausweitung des Umgangsrechts in einem Umfang, wie es von Rot-Grün jetzt beschlossen wurde, steht zu befürchten, dass dem Kind zu wenig Zeit für sich und seine Interessen bleibt. Das Gesetz erweist den Kindern einen Bärendienst. Im Falle einer Trennung der Eltern werden die Kindern nun noch stärker belastet und geradezu zum Spielball von Interessen, die nicht immer ihre eigenen sein werden.

Pressemitteilung vom 13.02.2004
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Anm. webmaster: Hab den Link editiert, der BB-Code für URL mag keine Leerzeichen 🙂

[Editiert am 14/2/2004 von DeepThought]

Zitat
Geschrieben : 14.02.2004 15:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Lieber Uli,

vielen Dank für diese Info. Klar, das konnte ich nicht unkommentiert lassen. Auch habe ich die Presseerklärung an die Großeltern-Initiative gemailt.

An:michaela.noll at bundestag.de
Von: webmaster at vatersein.de
Betreff: Ihre Presseerklärüng vom 13.02.2004 - Umgangstourismus schädlich für Kinder

Sehr geehrte Frau Noll,

Ihrer WebSite habe ich dem Bereich "Persönliches - Familie" ihre Intention wie folgt entnommen:

"Ich wünsche mir, dass sich alle Kinder in unserer
Gesellschaft willkommen fühlen. Kinder sind Leben und Zukunft,
sie sind Freude und
Verantwortung zugleich.
Geben wir Ihnen Geborgenheit,
Liebe, Aufmerksamkeit und Verlässlichkeit,
Sie brauchen uns!"

Um so mehr erstaunt es mich, dass sie als an Weihnachten Geborene und sich für die Familie einsetzende Mutter den notwendigen Kontakt der Kinder zu ihren nahen Verwandten als "Umgangstourismus" bezeichnen. Allein die Wahl des Wortes möchte ich vorsichtig als nicht geglückt bewerten. Der Wortbestandteil "Tourismus" als Form der Verharmlosung, gar Verniedlichung, läßt das Flair von Sonne, Strand und Palmen entstehen, der Eindruck von Urlaub und Spaß wird suggeriert.

Kinder brauchen ihre Verwandten und den Umgangselternteil im Besonderen. Schon durch das geltende Unterhaltsrecht ist es gerade letzteren kaum möglich, einen Umgang in notwendiger Regelmäßigkeit und vertretbaren Abständen zu gewährleisten. Nur allzu häufig werden vom Betreuungselternteil einer rechtlichen Überprüfung nicht standhaltende Vorwürfe gegen Verwandte erhoben. Die Kinder werden manipuliert, der Umgang erschwert und gar ganz boykottiert. Die rechtlichen Möglichkeiten des Umgangselternteiles sind gleich Null, Großeltern geben resigniert auf. Die damit einsetzende Entfremdung und einseitige Elternbindung läßt Kinder in die Zukunft blicken mit dem Gefühl, ein Elternteil sei ausreichend für die Erziehung von Kindern, frühere Generationen sind nicht notwendig. Und die so aufwachsenden Kinder sind die Zukunft dieses Landes, sind die Eltern künftiger Generationen. Wie sollen die heutigen Kinder ohne selbst Erfahrungen gesammelt zu haben, ohne die Bedeutung des Begriffs "Familie" kennen gelernt zu haben, später einmal auf Verlässlichkeit und Dauer ausgelegte Familien gründen?

Wie sieht es in intakten Familien aus? Es wird ein Wochenendbesuch bei den Großeltern, Onkeln und Tanten gemacht. Ist das auch "Umgangstourismus"? Sind die Kinder nicht auch hier schon in ihrer Entfaltung eingeschränkt?

Mit ihrer Kritik an den erreichten gesetzlichen Änderungen lösen sie sich von ihrem eigenen Anspruch "Geben wir ihnen Geborgenheit, Liebe, Aufmerksamkeit und Verlässlichkeit, Sie brauchen uns!" Sie fokussieren den Begriff "Familie" auf den Ort, an dem die Kinder leben. Alles andere sind Menschen aus der Vergangenheit ohne Rechtsanspruch auf ihre vollständige Familie. Sie sprechen den Kindern das Recht auf Liebe und Aufmerksamkeit durch Großeltern ab, wenn der Betreuungselternteil diesen Kontakt nicht will.

Gern lade ich sie ein, an einen moderierten Themen-Chat auf www.vatersein.de teilzunehmen, um sich den Gedanken, Ideen und auch Problemstellungen der "Umgangstouristen" anzunähern. Über ihre diesbezügliche Rückäußerung würde ich mich freuen.

Mit freundlichem Gruß

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Mail webmaster at vatersein.de
Home http://www.vatersein.de

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2004 17:00
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Das ist der Hammer.

Obwohl für meinen Fall bezüglich der Tante .... :luxhello: 😀

Verwandtenbesuche sollten so selbstverständlich sein wie der Umgang mit beiden Elternteilen.

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 14.02.2004 21:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So, nun liegt die Rede dieser "Dame" vor

Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes

Michaela Noll (CDU/CSU):

Der hier zur Diskussion stehende Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes soll der Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. April 2003 dienen. Wir alle wissen: Scheiden tut weh - zurück bleiben allein erziehende Mütter, traumatisierte Männer und die Opfer der Scheidungsdramen sind die Kinder. Es muss uns allen daher daran gelegen sein, ein befriedigendes Ergebnis zu erzielen. Das wird uns aber mit der vorliegenden Fassung nicht gelingen. Bei der Vaterschaftsanfechtung und dem Umgangsrecht des biologischen Vaters gibt es in der Tat dringenden Handlungsbedarf. Dem stimmen wir zu.

Die Frage des Anfechtungsrechts und des Umgangsrechts für den biologischen Vater ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht ausreichend geregelt. Dies war jedoch der Gesetzesauftrag aus Karlsruhe. Insoweit sind die Vorgaben nicht eingehalten worden. Nach dem Gesetzentwurf soll das Umgangsrecht erweitert werden. Doch die Bundesregierung ist in ihrem Entwurf deutlich über die vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Fallgruppe der biologischen Väter hinausgegangen. Dies ist abzulehnen. Meines Erachtens hat das Persönlichkeitsrecht des Kindes in den Augen der Regierung nicht die gebotene Rolle gespielt. Wo ist das eigenständige Besuchsrecht des Kindes? Man weiß, dass fast alle Menschen, die Besuchsrechtsprozesse anstreben, von unterschiedlichen Motiven geprägt sind.

Kinder sind keine Gegenstände. Kinder sind Menschen mit eigenen Grundrechten. Das muss in dem Gesetz zum Ausdruck kommen. § 1685 BGB verleiht den dort genannten Personen ein eigenes subjektives Recht. Ein eigenes Recht des Kindes fehlt aber. Das wollen wir nicht. Wir wollen nicht weitere Besuchsberechtigte, denn diese haben kein Recht am Kind, sondern das Kind hat ein Recht auf sie.

Der Alltag der Kinder ist schon voll gepackt mit Terminen. Während der Woche sind die Kinder in ihren schulischen Verpflichtungen eingebunden und am Wochenende, wenn Zeit für Freizeit bleibt, sollten die Kinder dann den Umgangswünschen des weiten Personenkreises genügen. Wo bleibt da die Zeit für die Interessen der Kinder?

Die Erwachsenen verfügen und ordnen an, aber auf die Bedürfnisse der Sprösslinge achtet niemand. Wenn nun gefordert wird, das Umgangsrecht auch für sonstige Bezugspersonen des Kindes auszudehnen, stellt sich wirklich die Frage, wessen Bedürfnisse werden da eigentlich befriedigt. Geht es hier nicht viel mehr um das Anspruchsdenken der Erwachsenen, um ihre eigenen Bedürfnisse. Haben Sie überhaupt eine Vorstellung davon, wie häufig die Besuchsregelungen nach den Wünschen der Erwachsenen geregelt sind? Die Bedürfnisse und die Wünsche der Kinder werden oftmals nicht erfragt oder in Betracht gezogen. Es ist auch für mich immer wieder erschreckend festzustellen, wie in unserem Land nach diesem Muster verfahren wird. In der Regel werden die Kinder erst gar nicht aufgefordert, sich zu der Besuchsregel zu äußern, die doch für viele sehr radikal in ihr Leben eingreift. Wo bleiben da die Kinder?

Wenn Sie das Kindeswohl ernst nehmen, dann lassen Sie den Kindern das Recht, mitzubestimmen, mit wem sie ihre Freizeit verbringen wollen.

Warum können die Erwachsenen nicht mehr Sensibilität für Kinder entwickeln, anstatt ihnen permanent ihre eigenen Vorstellungen aufzuzwingen.

Jeder, dem das Kindeswohl am Herzen liegt, sollte die Langzeitstudie von Judith Wallerstein über Scheidungsfolgen lesen. Danach tragen die Kinder die Last, vor allem auch durch ein gerichtlich festgelegtes Besuchsschema.

Wenn das Umgangsrecht in der Form, wie in dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehen, erweitert wird, wird es wieder Sache der Gerichte sein, im Rahmen der Kindeswohlprüfung besondere Sorgfalt an den Tag zu legen, bei den zu erwartenden Konflikten zwischen leiblichem Vater, Ehemann, Mutter und Kind und anderen Bezugspersonen. Man stelle sich nur einmal vor, dass alle gerade genannten Personen ihr Umgangsrecht einklagen würden. Auch der vom Bundesverfassungsgericht etablierte Begriff der sozialfamiliären Beziehung erscheint noch ausfüllungsbedürftig und dürfte auch erheblichen Streitstoff in sich bergen. Und wer wird das zum großen Teil ausbaden? Wieder die Kinder.

Einzelne Punkte des Entwurfes bedürfen daher der Überprüfung; dennoch sollten wir das Vorhaben zügig anpacken, aber ohne Schnellschüsse - zum Wohle der Kinder.

Es bleibt mir nur der Wunsch, diese Frau und Mutter niemals als Ministerin des BMFSFJ erleben zu müssen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2004 16:49
 Uli
(@Uli)

... Wir alle wissen: Scheiden tut weh - zurück bleiben allein erziehende Mütter, traumatisierte Männer und die Opfer der Scheidungsdramen sind die Kinder...

allein erziehende Väter gibt es also garnicht. Daher komme ich wohl auf keinen grünen Zweig. Weil nicht sein kann, was nicht sein darf! Vielleicht falle ich nur in die Kategorie "traumatisierter Mann".

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2004 19:44
 mel
(@mel)

hi uli,
ist es nicht eher so, das dein fall gegen die angebliche norm verstösst??

die kinder leben bei dem vater in einem tollen zu hause und nicht bei der mutter auf der " strasse "
ich findes es toll wie du und deine neue frau sich für die kinder einsetzen.
mel

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2004 12:19
 Uli
(@Uli)

Hi mel,

natürlich "vertößt" mein Fall gegen die Norm. Vermutlich tun sich deshalb alle Entscheidungsträger so schwer damit!
Warum läuft mein Unterhaltsverfahren seit 1 1/2 Jahren und warum muss ich überhaupt noch nachehel. Unterhalt zahlen?
Warum bekomme ich nicht einmal eine Antwort auf meinen Antrag, den nachehel. Unterhalt als Sicherheitsleistung an das Gericht zu zahlen?
Warum bekomme ich für die Kurzen keine Kinderausweise?
Warum wird mein Antrag auf Übertragung der alleinigen Sorge seit mehr als einem Jahr nicht verhandelt, obwohl selbst der gegnerische Anwalt dem Gericht mitgeteilt hat, dass die Mutter unter Realitätsverlust leidet?
Warum ist es überhaupt möglich, mich permanent in kostenträchtige und absolut Nerven aufreibende Gerichtsverfahren zu verwickeln, anstatt mich in Ruhe meinem Tagwerk incl. Kindeserziehung nachgehen zu lassen?
Und so weiter und so fort!

fragt sich schon sehr lange
Uli

p.s. Immerhin hat sich jetzt der Mitarbeiter des Jugendamtes in wirklich lieber Weise angeboten, mir in der Frage des Sorgerechtes zu helfen.

[Editiert am 17/2/2004 von Uli]

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2004 12:57
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Vielleicht habe ich ja mal wieder ein Verständnisproblem, aber wenn ich mir diese Rede durchlese finde ich doch interessante Denkansätze.
Es würde den Rahmen sprengen alle Teile der Rede von Michaela Noll zu kopieren und entsprechend zu kopieren. Oder sollte ich es, des besseren Verständnisses wegen?

So war und ist es bei uns: als meine Große in die Schule kam, begrenzte ich die Besuche bei der Oma (meiner Mutter) auf ein Minimum, weil es zeitlich einfach nicht mehr möglich war. Sie wohnt 100 km weit weg. Entweder sie kommt her, oder wir besuchen sie am Wochenende, bei weitem nicht an jedem, oder in den Ferien. Ebenso verhielt es sich mit allen anderen Verwandten, die leider noch weiter weg wohnen. Die andere Oma, meine SM, die zwar in unserem Haus lebte und von mir wegen Altersdemenz gepflegt wurde zeigte ohnehin kaum Interesse an ihren Enkeln, da sie ja nur "Schwiegerenkel" seien. Das aber nur am Rande bemerkt ;)
Meine Kinder haben hier 12 Tage lang ihren Alltag, bei dem wirklich kaum Zeit für aufwändige Besuche bleibt. Sie haben ihre Freunde, ihren Sportverein, ihre Hausaufgaben. Zwischen Schulschluss (zwischen 12 und 14 Uhr) und zu Bett gehen (zwischen 19 und 20 Uhr) bleibt neben Hausaufgaben wirklich kaum mehr Zeit. Dann haben sie zwei Tage mit ihrem Vater, die sie auch wirklich mit ihrem Vater und in der gewohnten Umgebung verbringen wollen.
Vergangenes WE fuhr er mit ihnen zu seiner Nichte, die bis zur Trennung mich als ihre beste Freundin bezeichnete. Mehr sogar - als ihre Lebensberaterin. Seis drum. Sie sitzt zwischen allen Stühlen und hat seit der Trennung vor fast zweieinhalb Jahren erst zweimal Kontakt mit mir aufgenommen, immer mit dem Versprechen, sich wieder regelmässiger zu melden. Nein, ich schweif schon wieder ab.
Die Kinder waren schon eine Woche vorher stinkig, weil es sie genervt hat, dass sie überhaupt nicht beim Papa sind, sondern direkt von mir zu ihr fahren und dann auch direkt von ihr wieder zu mir kommen. Ich habe versucht, sie in alle Richtungen zu motivieren. Hey, ihr seht die K. mal wieder und ihre Kinder mögt ihr doch auch. Nein, die mögen wir nicht, der J. haut immer und der M. ist eh blöd. Gut, DuldeFrau schweigt.
Sie kamen zurück, eine halbe Stunde nach der vereinbarten Zeit erhielt ich einen Anruf meiner Tochter, sie seien jetzt gerade los gefahren. Mhm, 300 km, konnte ich mir ausrechnen. Punkt dreieinhalb Stunden später waren sie dann da. Durchgedreht, genervt und müde waren sie. All unsere zu Bett geh Rituale konnten wir auf ein Minimum abkürzen. Aber Hauptsache der Verwandtenbesuch ist geregelt.

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 17.02.2004 23:17
 Uli
(@Uli)

Liebe DuldeFrau,

ich denke, Ziel sollte es sein Kontakte auch nach einer Trennung so aufrecht erhalten zu können, wie sie auch vorher gelebt wurden (im Rahmen des Möglichen). Wenn die Omma um die Ecke wohnt, warum sollten die Kids da nicht vorbeischauen dürfen? Meine Kurzen sehen ihre Großeltern im Schnitt alle 2 - 3 Monate und sie freuen sich immer darauf. So war es früher und so ist es heute. Warum sollte man daran etwas ändern?

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2004 10:41
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Uli, dieser Meinung bin ich ja prinzipiell auch. Mehr noch, ich sage, ich habe mich von meinem Mann scheiden lassen, nicht aber von seiner Familie, die ja auch immer noch die Familie meiner Kinder ist. Nicht gut finde ich jedoch das Verhalten eines Teiles dieser Familie, die den Kontakt zu mir weitgehend abgebrochen hat und daher die Kinder eben nur noch im Rahmen des Vater-Besuchs-Wochenendes sieht. Und das, und da gebe ich "dieser Frau" Recht, bringt viel zu viel Wirbel in diese Kinderleben. Und da fände ich es schon in Ordnung, wenn ich als Mutter da ein Mitsprachrecht hätte und es nicht das Recht dieser Verwandten ist, meine Kinder, wann immer SIE, die Verwandten, es wollen sehen können. Mein Haus steht jederzeit offen, sie können gerne auch hier her kommen, wenn sie die Kinder sehen wollen.
Im Übrigen stehe ich mit dieser Meinung nicht allein da. Meinen Kindern ist die Herumfahrerei zuwider, sie sehen ihre Verwandten gerne, hätten es aber auch tausendmal lieber, würden diese sie beim Vater besuchen.

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2004 16:20