hib - heute im bundestag Nr. 043
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Mi, 25. Januar 2012 Redaktionsschluss: 15:20 Uhr
1. ...
2. Ministerin Schröder präsentiert Vorhaben für 2012
2. Ministerin Schröder präsentiert Vorhaben für 2012
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Berlin: (hib/AW) Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) hält unverändert an der Einführung des umstrittenen Betreuungsgeldes im Jahr 2013 fest. Dies teilte Schröder am Mittwoch vor dem Familienausschuss mit, den sie über die Vorhaben ihres Ministerium im Jahr 2012 informierte. Nach Aussage der Ministerin stehen die Eckpunkte fest, das Gesetz werde noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht. So sollen Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind in Anspruch nehmen, ab 2013 zunächst 100 Euro monatlich für das zweite Lebensjahr des Kindes erhalten, ab 2014 dann 150 Euro für das zweite und dritte Lebensjahr des Kindes. Mit dem Betreuungsgeld würde den Eltern die Wahl gelassen, ob ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreut werden soll oder ob sie dies selbst daheim tun wollen.
Mahnende Worte richtete die Kristina Schröder an die Bundesländer. Noch immer seien nicht alle Bundesmittel für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren ausgeschöpft. Rund 500 Millionen Euro, dies entspreche 23 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden Bundesmittel – seien noch nicht beantragt worden.
Wenn einzelne Länder die Mittel nicht abriefen, würden sie an andere Länder verteilt, drohte die Ministerin. Schröder zeigte sich jedoch zuversichtlich, dass der gesetzlich garantierte Anspruch auf einen Betreuungsplatz ab 2013 auch erfüllt werde. Die angestrebten 750.000 Plätze entsprächen einer Betreuungsquote von rund 40 Prozent. Dies sei ausreichend.
Mehr staatliche Unterstützung sollen Paare erhalten, die aus medizinischen Gründen keine Kinder bekommen können. Viele dieser Kinderlosen könnten eine entsprechende Behandlung finanziell nicht stemmen, argumentierte Schröder. Die Ministerin präferiert ein System, bei dem 50 Prozent der Behandlungskosten bei den ersten drei Versuchen einer Schwangerschaft von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden und die anderen 50 Prozent je zur Hälfte vom Bund und den Bundesländern. Sachsen und Sachsen-Anhalt hätten bereits ihr Interesse an einem solchen Modell bekundet, sagte Kristina Schröder.
Eine gesetzliche Regelung strebt Schröder nach eigenem Bekunden für sogenannte „vertrauliche Geburten“ an. Dies soll es ermöglichen, dass eine Frau ein Kind im Krankenhaus entbinden kann ohne dass ihre Daten an die Meldeämter weitergeleitet werden und ihre Anonymität gegenüber ihren übrigen Familienangehörigen gewahrt bleibt. Im Gegenzug soll das Kind allerdings nach 12 bis 14 Jahren das Recht haben, die Daten über die Mutter einzusehen und so Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Der gesamte Komplex müsse „aus der Grauzone raus“ argumentierte Schröder. Babyklappen und anonyme Geburten seien zwar in Notsituationen hilfreich. Allerdings gelte es, auch die Rechte des Kindes zu wahren. Vor allem müsste Sorge getragen werden, dass schwangere Frauen zur Entbindung ins Krankenhaus kommen. Dort sei es auch einfacher, die Frauen umfassend über Hilfsangebote zu informieren, wenn sie das Kind doch nicht zur Adoption frei geben wollen. Änderungen will Schröder auch beim Adoptionsrecht bewirken. Dies müsse besser an die Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Als weitere Vorhaben benannte Ministerin Schröder die Einführung der Flexi-Quote für Frauen in börsennotierten Unternehmen, den Ausbau des Bundesfreiwilligendienstes, die Zusammenführung der Ausbildung bei den Pflegeberufen, die Weiterführung des Programms „Mehr Männer in Kitas“ und der Mehrgenerationenhäuser, die Freischaltung des Nothilfetelefons für Frauen in Not zum Ende des Jahres 2012, die Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund, die Entschädigung von sexuell missbrauchten Kindern in Heimen und Erziehungseinrichtungen der DDR sowie die Prävention gegen Rechtsextremismus.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was ist hier gemeint?
Außerdem betonte Merkel, die CDU halte am Ehegattensplitting fest und werde notfalls auch Änderungen am neuen Unterhaltsrecht vornehmen, wenn sich dies negativ für die Frauen auswirke.
Hallo DeepThought,
"Eine gesetzliche Regelung strebt Schröder nach eigenem Bekunden für sogenannte „vertrauliche Geburten“ an. Dies soll es ermöglichen, dass eine Frau ein Kind im Krankenhaus entbinden kann ohne dass ihre Daten an die Meldeämter weitergeleitet werden und ihre Anonymität gegenüber ihren übrigen Familienangehörigen gewahrt bleibt. Im Gegenzug soll das Kind allerdings nach 12 bis 14 Jahren das Recht haben, die Daten über die Mutter einzusehen und so Informationen über die eigene Herkunft zu erhalten. Der gesamte Komplex müsse „aus der Grauzone raus“ argumentierte Schröder. Babyklappen und anonyme Geburten seien zwar in Notsituationen hilfreich. Allerdings gelte es, auch die Rechte des Kindes zu wahren. Vor allem müsste Sorge getragen werden, dass schwangere Frauen zur Entbindung ins Krankenhaus kommen. Dort sei es auch einfacher, die Frauen umfassend über Hilfsangebote zu informieren, wenn sie das Kind doch nicht zur Adoption frei geben wollen. Änderungen will Schröder auch beim Adoptionsrecht bewirken. Dies müsse besser an die Lebenswirklichkeit angepasst werden"
Schön das es da mal ein bisschen Bewegung in der Sache gibt!
Gruß Rodorich :yltype:
Und wenn wir schon bei der Frau Schröder sind:
BMFSFJ Internetredaktion
Pressemitteilung Nr. 22/2012
Veröffentlicht am Di 28.02.2012
Thema: Kinder und Jugend
Kristina Schröder: "Kinder bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte"
Bundesfamilienministerin unterzeichnet neues Fakultativprotokoll zur VN-Kinderrechtskonvention in Genf
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Kristina Schröder, hat heute (Dienstag) für Deutschland bei den Vereinten Nationen in Genf das neue Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes unterzeichnet. Das Fakultativprotokoll regelt ein Individualbeschwerdeverfahren, mit dem Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte aus der VN-Kinderrechtskonvention und den beiden ersten Fakultativprotokollen beim VN-Ausschuss für die Rechte des Kindes rügen können. Neben Deutschland haben heute noch 17 andere Staaten das Fakultativprotokoll unterzeichnet.
"Dies ist ein bedeutender Tag für alle Kinder und Jugendlichen weltweit: Sie bekommen ein eigenes Instrument zur Durchsetzung ihrer Rechte", sagte Kristina Schröder. "Es ist deshalb wichtig, dass Deutschland unter den Erstunterzeichnerstaaten ist. Damit unterstreichen wir die große Bedeutung der VN-Kinderrechtskonvention und ihre vollumfängliche Gültigkeit", so Schröder.
Die Bundesfamilienministerin reiste selbst zu der Unterzeichnerkonferenz nach Genf, um das Protokoll gemeinsam mit dem Deutschen Botschafter bei den Vereinten Nationen in Genf, Dr. Hanns Heinrich Schumacher, zu unterzeichnen. "Es ist für mich von großer Bedeutung und ein Signal auch an andere Staaten, dass Deutschland bei der Unterzeichnung dieses Protokolls eine Vorreiterrolle einnimmt", sagte Schröder. "Ich möchte damit ein Signal für die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Deutschland setzen, deren Stärkung mit ein politisches und persönliches Anliegen ist."
Deutschland hatte sich bereits im Rahmen der vorhergehenden Verhandlungen aktiv für die Errichtung eines Beschwerdeverfahrens für Kinder eingesetzt. Sowohl bei der Entscheidung des VN-Menschenrechtsrates als auch bei der Annahme des Fakultativprotokolls durch die Generalversammlung am 19. Dezember 2011 war Deutschland als einer der Hauptunterstützer aufgetreten.
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen. Das Individualbeschwerdeverfahren tritt in Deutschland in Kraft, wenn das Fakultativprotokoll in Deutschland selbst und insgesamt in mindestens zehn Staaten ratifiziert ist. Im Anschluss an die heutige Unterzeichnung wird die Bundesregierung das Verfahren zur Ratifikation einleiten.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bmfsfj.de.
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss für die Rechte des Kindes gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus.
Ich konnte es nicht finden, wie alt muss das Kind denn sein, um sich beschweren zu können ?
Aber selbst dann, werden ja lediglich "Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung" ausgesprochen.
Wie Deutschland mit solchen Empfehlungen umgeht, haben bereits zahlreiche Entscheidungen des EGMR gezeigt - Deutsches Familienunrecht steht über internationalem Menschenrecht.
Reine Makulatur.